Es sieht zur Zeit ja so aus, als sei die Anzahl der Malta-Maschen-Fälle noch überschaubar. Aber jeder einzelne Fall ist schon einer zu viel ! Allein darauf zu vertrauen, dass in diesen Fällen (erst) die Zustellung der Klage in Deutschland aufgehalten wird, ist nicht der richtige Ansatz.
D'accord.
Ich habe jetzt nicht geprüft, ob die Rechtshilfeabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, bzw. europäische Rechtshilfeübereinkommen für die Verweigerung der Zustellung in solchen Fällen überhaupt immer eine hinreichende Rechtsgrundlage bieten
Ich auch nicht. Insofern gilt für das Folgende:
(man muss so etwas ja auch immer gegenüber dem ersuchenden Staat begründen und der ist dann schnell eingeschnappt, wenn man ihm zu verstehen gibt, dass seine Gerichte krasses Unrecht fördern). Tendenziell ist da in den letzten 20 Jahren ja einiges vereinfacht worden, d.h. die Rechtshilfeersuchen müssen nicht mehr in jedem Fall den ganz großen Dienstweg über Botschaften, Ministerien usw. gehen. Dadurch gingen aber auch Kontrollinstanzen verloren, die einen Missbrauch der Rechtshilfe zumindest erschweren.
Angesichts der Tatsache, dass das Mahnverfahren in Deutschland für die Zustellung eines Mahnbescheids so wenig inhaltliche Kontrolle (nämlich keine) vorsieht, dass dieser Schritt zumindest dem Gesetz nach vollständig maschinell ablaufen kann, fällt es mir schwer, den Maltesern mangelnde Kontrollinstanzen vorzuwerfen.
Das Problem in der maltesischen Prozessordnung (bzw. die Lücke, die Frau F. auszunutzen scheint) scheint mir eher darin zu liegen, dass der behauptete Schuldner nach maltesischem Prozessrecht in Person erscheinen muss.
Es ist eigentlich ein Unding, dass maltesische Gerichte überhaupt Zustellersuchen nach Deutschland auf den Weg bringen, obwohl es in den betreffenden Fällen eine Zuständigkeit der maltesischen Gerichte für Klagen gegen deutsche Privatpersonen eigentlich - für die Malteser offenkundig - nicht geben dürfte. Und wenn es in Malta doch so eine Zuständigkeitsregelung geben sollte, würde sie gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, zu denen auch in Zivilsachen ein faires Verfahren gehört.
Eine rein personelle Anknüpfung scheint mir hier zu kurz gegriffen: Wenn Ich die Malta-Masche richtig verstanden habe, dann führt eine Frau F. aus dem Bundesland SN (Landkreis Z?) eine Gesellschaft (Ltd.?), die ihren Sitz auf Malta hat. An diese werden erfundene Forderungen "abgetreten" und dann versucht, diese Forderungen vor maltesischen Gerichten einzutreiben. Bereits nach dem Grundsatz des Sitzes der Gesellschaft könnte Malta hier auch bei Verfahren gegen Personen mit Sitz im Ausland einen inländischen Gerichtsstand gut begründen. Der Satz "Gerichtsstand ist immer beim Beklagten" trifft auch in Deutschland nicht zu und ist sicher kein notwendiges Kriterium, um ein Verfahren "fair" und/oder "rechtsstaatlich" nennen zu dürfen.
Je weiter man auf dem Globus nach Süden geht, um so eher muss man erfahrungsgemäß auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass solche Fälle durch eine - direkt in bar an den Richter zu zahlende - zusätzliche Gebühr, die in keiner Gebührenordnung steht, ermöglicht werden. Dafür spricht übrigens auch, dass die Termine so kurzfristig angesetzt werden.
Ich hätte diese "Verschwörungstheorie" eher mit der Häufung der Fälle begründet, bzw. damit, dass das auf maltesischer Seite immernoch funktioniert. Aber die kurzfristigen Termine könnten auch ein Indiz sein.
Gegen-Verschwörungstheorie: Ich nehme als gegeben an, dass die Forderungen nicht inhaltlich geprüft werden (zur Begründung bitte den Zeugen "Hauptmann Offensichtlich" vernehmen).
Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen.
Insbesondere bei den doch absurd langen Verfahrensdauern (in IT bspw. dauert ein durchschnittlicher(!) Zivilprozess etwa 10 Jahre) und der Überlastung der Gerichte könnte auch eine allgemein sehr kurze Verfahrensdauer in Dingen, die nicht geprüft werden, ein Anreiz für Gläubiger sein, ihre Schulden über diesen Weg einzutreiben. Kann ein Gläubiger innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen durch ein Verfahren, das bei Gericht verhältnismäßig wenig Aufwand erfordert (nämlich Abtippen, Ausdrucken, Eintüten, Abschicken, ausdrücklich
ohne das Lesen) einen vollstreckbaren Titel erlangen, während er es inklusive Sachprüfung seiner Forderungen erst in vielen Jahren haben kann, wird er wohl eher diesen Weg einschlagen – und dem Gericht dabei eine Menge Arbeit ersparen. Wirklich grundlegend anders funktioniert das deutsche Mahnverfahren ja mE auch nicht…
Denn gerade Zivilverfahren dauern in Südeuropa nach meiner Erfahrung eigentlich fast immer ewig, so dass man kaum jemandem raten kann, südlich der Alpen und südwestlich der Pyrenäen zu klagen.Mag auch sein, dass Fatzekatz und ihre Komplizen zwar hier in Deutschland ziemlich mittellos dastehen, aber das für solche "Motivationshilfen" benötigte Geld noch irgendwie auftreiben können, z.B. von denen, die ihre angeblichen Forderungen an die Fatzekatz-Firma abtreten.
Ja, die werden sich das Ausfüllen der Dokumente in Malta sicherlich etwas kosten lassen.
Da weist man bei dem diskutierten Beitritt der Türkei zur EU immer wieder auf die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit des Beitrittskandidaten hin - und zwar vollkommen zu Recht. Gleichzeitig sind in Staaten, die bereits EU-Mitglied sind, solche Maschen möglich. Da fragt man sich schon, ob da nicht eine dezente Intervention auf zwischenstaatlicher oder europäischer Ebene sinnvoll wäre, jedenfalls dann, wenn sich solche Fälle häufen.
Dem Vernehmen nach wurden solche Dinge bereits intergouvernemental auf ministerieller Ebene gekillt. Quellen darf ich hierzu leider keine nennen… ;-)
Unabhängig davon müssen solche Fälle in Deutschland konsequent, unnachgiebig und mit der vollen strafrechtlichen Härte des Gesetzes verfolgt werden. Ich denke mal, wenn sich in den betreffenden Kreisen rumspricht, dass es für so eine Erpressung bzw. einen Betrug in Millionenhöhe (selbst wenn die Millionenbeträge ja nur aus der kranken Fantasie der Reichsdeppen entstanden sind) auch schnell mal ein paar Jahre Gefängnis gibt, hat sich die Malta-Masche schnell erledigt.
Hier überrascht mich die Untätigkeit der Behörden auch sehr. Wenn ich mich recht erinnere, wurden auch Staatsoberhaupt und Regierungschefin bereits Ziel der "Malta-Masche"; ich hätte angenommen, dass spätestens ab diesem Level ein Ermittlungsrichter ins Spiel gekommen wäre…
Auf den ersten Blick halte ich aber die Frage der Strafbarkeit für nicht völlig trivial. Immerhin haben wir hier Zusammenwirken mehrerer Personen über diverse Ländergrenzen hinweg. Und dem Vermögensschaden beim Opfer steht zumindest prinzipiell der Anspruch auf Herausgabe des Titels aus §§ 826, 226 BGB entgegen…
Aber ich bin kein Staatsanwalt.
Und, nächste Verschwörungstheorie: Polizisten sind ebenfalls keine Staatsanwälte. Während ich einem Staatsanwalt mittlerer Art und Güte durchaus zutraue, hier auf Anhieb die Strafbarkeit(en) korrekt und klausurmäßig (Examen unerheblich) festzustellen, könnte es am (ermittelten) Sachverhalt mangeln: Es soll Bundesländer geben, bei denen ein Ermittlungsverfahren (also bis zur Erhebung der öffentlichen Klage) bzgl. einer "trivialen" Disco-Schlägerei im Schnitt 8 Monate dauert, weil der Krankenstand der Polizei (und diese führt für die StA die Ermittlungshandlungen aus) bei 50% liegt und die Uniformierten ihre geistigen Kompetenzen ebensowenig zu 100% ausschöpfen (können oder wollen), sodass die StA ständig Nachermittlungen anfordern muss (weil Zeuge Z oder Sachverständiger S immernoch nicht vernommen wurde)…