Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257808 mal)

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Offline kairo

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1800 am: 20. Dezember 2016, 10:37:04 »
Es dürfte ja wohl davon abhängen, was sie bei der Heirat für einen Besitzstand vereinbart haben. Ohne weitere Vereinbarung ist es die Zugewinngemeinschaft.

Zugewinn hat nix mit Schulden zu tun. Dein Ehepartner kann ja ohne dein wissen Schulden machen. Dafür musst der andere nicht haften.

Der Ehepartner kann auch Gewinn machen, ohne dass ich das weiß. Der gehört uns dann gemeinsam? Irgendwie asymmetrisch.
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1801 am: 20. Dezember 2016, 11:03:07 »
...
Der Ehepartner kann auch Gewinn machen, ohne dass ich das weiß. Der gehört uns dann gemeinsam? Irgendwie asymmetrisch.

Ist ja auch eine 'assymmetrische' Konstellation. Beim Gewinn sind die Ehepartner unter sich, bei den Schulden spielen Dritte mit. Deshalb heißt es Zugewinngemeinschaft und nicht Haftungsgemeinschaft.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mr. Devious

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1802 am: 20. Dezember 2016, 11:38:08 »
Der Hauskredit lief nach meiner Erinnerung auf beide. Für die Räumungskosten wären daher beide verantwortlich. Ich zweifele aber, dass der SEK-Einsatz unter "Räumungskosten" fällt.

Angesichts der sonstigen Kenntnisse der Beteiligten bin ich mir nahezu sicher, dass es keinen Ehevertrag und daher den üblichen Besitzstand gibt. Daher auch meine Frage wie dann eine "einseitige" Privat-Insolvenz erfolgen kann.

Vielleicht hilft auch hier ein Blick ins Gesetz:


§ 301 InsO Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1803 am: 20. Dezember 2016, 12:23:52 »
Der Hauskredit lief nach meiner Erinnerung auf beide. Für die Räumungskosten wären daher beide verantwortlich...

Das ist zunächst ein falscher Schluss; Kostenschuldner der Räumung ist derjenige gegen den die Räumung tituliert war, das muss nicht notwendigerweise der Kreditschuldner sein, sondern kann sich auch gegen  einen unbeteiligten Dritten richten. Da die Frau aber dort gewohnt hat, ist anzunehmen, dass der Räumungstitel auch gegen sie lautete.
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Offline klingsor3

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1804 am: 20. Dezember 2016, 17:46:21 »
Weihnachtsmann donatus bettelt um Spenden für Adrian. ..angeblich hat er keine ärztliche Versorgung

https://m.youtube.com/watch?v=pvcbV_tNvDc
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Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1805 am: 20. Dezember 2016, 18:26:15 »
@Das Chaos Eine Zwangsräumung müsste sich doch ausdrücklich gegen alle Personen in einem Haus bzw. in einer Wohnung richten? Dann müsste mindestens auch die Frau mit aufgeführt gewesen sein. Dies beträfe aber nur die unmittelbaren Räumungskosten. Das Problem waren hier ja die vorausgehenden Drohungen und die Anwesenheit von "Beobachtern", die eine ordentliche Räumung verhinderten. Beurteilt man die dadurch entstandenen Kosten als solche der Gefahrenabwehr, dann müsste wohl der Staat dafür aufkommen (wobei er das ja wohl unabhängig von der Rechtslage am Ende ohnehin muss). In Bezug auf Ursache und sein Verhalten käme immerhin eine deliktische Haftung in Frage, jedenfalls wenn man der Einschätzung, dass es sich um allgemeine Gefahrenabwehr handelte, nicht folgen mag. Sollten hieraus spezifische Kosten anfallen, die man als deliktisch Ursache anlasten könnte, dann käme auch wieder die Ausnahme von der Restschuldbefreiung zum Tragen.

Warum sollte Ursache nicht medizinisch versorgt sein? Er sitzt ja in staatlicher Obhut, der Staat muss also nicht nur für seine, hm, Unterbringung aufkommen, sondern auch für Nahrung, Getränke, ggf. Kleider und natürlich auch für notwendige Heilbehandlungen. Das Richten einer schiefen Nase gehört wohl allerdings nicht dazu, da es sich dabei um eine kosmetische Operation handelt.
Wie wollen die eifrigen Spendensammler überhaupt Geld an Ursache schicken? Das wird wohl von der JVA kaum durchgelassen werden. Zudem wird er damit in Haft, jedenfalls was Gesundheitsausgaben anbelangt, nur sehr wenig anfangen können. Anstaltsärzte lassen sich in der Regel nicht bar von ihrer Kundschaft bezahlen.
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Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1806 am: 20. Dezember 2016, 19:20:38 »
In Bezug auf Ursache und sein Verhalten käme immerhin eine deliktische Haftung in Frage, jedenfalls wenn man der Einschätzung, dass es sich um allgemeine Gefahrenabwehr handelte, nicht folgen mag. Sollten hieraus spezifische Kosten anfallen, die man als deliktisch Ursache anlasten könnte, dann käme auch wieder die Ausnahme von der Restschuldbefreiung zum Tragen.
....

'Deliktische Haftung' ist wie 'unerlaubte Handlung' ein Begriff aus dem Zivilrecht, der vorwiegend durch die §§ 823 ff. BGB dargestellt wird.
Wenn Du, wie so manch einer, davon ausgehst, dass die BRD-GmbH existiert, dann wäre das eine Möglichkeit, ansonsten kann (und muß) hoheitliches Handeln nicht auf dem Zivilrechtswege durchgesetzt werden.
Wenn ein Staat Kosten geltend macht, dann durch Hoheits- bzw. Verwaltungsakt in Form eines Bescheides, der kann sich aber nur auf öffentlich-rechtliche Normen stützen nicht auf das BGB, das den Rechtsgüterschutz des Einzelnen gewährleistet, nicht des Staates.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1807 am: 20. Dezember 2016, 19:44:52 »

Wenn Du, wie so manch einer, davon ausgehst, dass die BRD-GmbH existiert, dann wäre das eine Möglichkeit, ansonsten kann (und muß) hoheitliches Handeln nicht auf dem Zivilrechtswege durchgesetzt werden.
Ich gehe von gar nichts aus. Ich lese nur Gesetze. Denn ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Die Meinung, das BGB betreffe den Staat nicht, halte ich, Verzeihung!, für absurd. Der Staat tritt im Rechtsverkehr auch einmal wie ein Privater auf. Zum Beispiel dann, wenn er etwas auf dem ganz normalen privaten Markt einkauft, was nicht dem Beschaffungsrecht unterliegt. Im BGB finden sich verschiedentlich auch Bezugnahmen auf den Staat, namentlich sogar auf den Fiskus.
"Unerlaubte Handlung" ist ein Titel im BGB, die Regelung zum Eintreiben deliktischer Forderungen steht hingegen in der Insolvenzordnung. Das sollte man nicht prima facie in Eins setzen. Im Übrigen würde wohl ein Blick ins Landespolizeigesetz usw. lohnen.

Aber es erübrigt sich wohl. Bei Ursache wird nie etwas zu holen sein, gleichgültig, wie viel man ihm rechtlich abfordern kann.
Im Übrigen scheint mir die Diskussion hier nicht mehr weiter sinnvoll zu sein.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1808 am: 20. Dezember 2016, 22:29:44 »
...
Die Meinung, das BGB betreffe den Staat nicht, halte ich, Verzeihung!, für absurd. Der Staat tritt im Rechtsverkehr auch einmal wie ein Privater auf. ....

Lerne Lesen!
Ich schrub:
Zitat
ansonsten kann (und muß) hoheitliches Handeln nicht auf dem Zivilrechtswege durchgesetzt werden

Hoheitliches Handeln !

.... der Rest ist Binse.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1809 am: 4. Januar 2017, 19:03:32 »
Der zuständige Oberstaatsanwalt meint, dass das Verfahren gegen Herrn Ursache aus Reuden mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Halbjahr 2017 beginnen wird. Der Vorwurf wird "versuchter Totschlag" sein.

http://www.mz-web.de/25481532
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1810 am: 4. Januar 2017, 19:19:20 »
...dann scheint er ja inzwischen verhandlungsfähig zu sein. Von seinen Unterstützern Sürmeli, Donatus etc. war schon länger nichts mehr zu hören.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1811 am: 4. Januar 2017, 19:35:30 »
...dann scheint er ja inzwischen verhandlungsfähig zu sein. Von seinen Unterstützern Sürmeli, Donatus etc. war schon länger nichts mehr zu hören.

Das stimmt nicht. Erst am Montag hat man wieder mal für ihn gesammelt und Renate hat über seinen bedauerlichen Zustand berichtet.

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1812 am: 4. Januar 2017, 23:17:02 »
Sollen die mal brav weiter sammeln für ihren Mehrtürer mit der Knarre. 12.000 EUR für einen Strafbefehl, damit Adrian aus der Ersatzhaft in die Untersuchungshaft wechseln darf? Sehr schön. Das mindert die Schäden für die Allgemeinheit wenigstens ein bisschen. Und das eingesammelte Geld fehlt, um weiteren Unfug zu finanzieren. Finde ich prima!
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1813 am: 5. Januar 2017, 08:57:29 »
Aha, er lehnt die Behandlung ab, und daher machen sie nur das Notwendigste. Klingt durchaus logisch.

Er soll mal froh sein, dass sie auf seinen Willen wenigstens so weit Rücksicht nehmen. Im Prinzip ist ja jede ärztliche Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig, aber ein Häftling kann nicht frei über sich verfügen. So kriegt er immerhin die medizinische Grundversorgung, was möglicherweise mehr ist, als er in Freiheit hätte.
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1814 am: 6. Januar 2017, 19:22:20 »
Aber wenn ihm wegen der verweigerten Behandlung etwas passieren sollte wird sicher unter furchtbarem Wehgeschrei der Staat dafür verantwortlich gemacht. Das ist die Geisteshaltung eines trotzigen Kleinkinds.
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