Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 257811 mal)

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Offline Mark US P

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1785 am: 19. Dezember 2016, 14:01:24 »
Nanana, nach 30 Jahren ist so ziemlich alles verjährt. Bei einer Verbraucherinsolvenz in Deutschland ist die Restschuldbefreiung nach 72 Monaten, bei einem Wohnsitz in Großbritannien nach etwas mehr als einem Jahr (das mit dem Brexit wird sich noch ziehen und wird sich möglicherweise auch gar nicht auf europäische Vollstreckungsabkommen auswirken) möglich.

Ich für meinen Teil hoffe ja, dass Herr Ursache noch im Knast sitzt wenn der Brexit abgeschlossen ist.
 

Offline Arthur Dent

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1786 am: 19. Dezember 2016, 14:05:55 »
Ich hoffe, der sitzt noch, wenn die Briten den Wiedereintritt in die EU besiegeln... ;)
 
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Offline be-eh

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1787 am: 19. Dezember 2016, 14:11:50 »
Dann bleiben die Schulden beim Staat (Polizeieinsatz) trotzdem vollumfänglich bestehen, denke ich? :scratch:

Wobei, Polizei ist ja Ländersache. :scratch:

Willst Du damit die Frage stellen, ob die Länder überhaupt der Staat sind?  :o
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1788 am: 19. Dezember 2016, 14:13:19 »
Steuern sind entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr bevorrechtigt.

... ja, ne, weiß nich'.

Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.

Zitat von: Insolvenzordnung
Insolvenzordnung (InsO)
§ 302 Ausgenommene Forderungen


Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1.
Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden;
2.
Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
3.
Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1789 am: 19. Dezember 2016, 14:27:32 »
Verfügt Ursache denn überhaupt über verwertbares Vermögen oder Einkommen? Die Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung ist zunächst ja eine Insolvenz, doch danach folgt die Wohlverhaltensphase, die sechs Jahre beträgt, unter bestimmten Bedingungen auch weniger. So käme eine Restschuldbefreiung z. B. in Frage nach drei Jahren, wenn die Verfahrenskosten und mindestens 35% der Forderungen bezahlt wären.
Wo nichts ist, kann man bekanntlich nichts holen.
Um die Wohlverhaltensphase zu bestehen, müsste Ursache vollständig kooperieren und den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abführen. Kann er das, will er das?
Mit anderen Worten: Wer so tief im RD-Wahn drin steckt, kann derjenige in die Realität zurückfinden?
Einem Wohnsitzwechsel nach GB dürfte zumindest vorläufig vorgebeugt sein, somit liegt auch eine Umgehung des deutschen Rechts nicht drin.

Aber der Knackpunkt ist doch, bei allen denkbaren rechtlichen Möglichkeiten, ob es bei Ursache je etwas zu holen geben wird.
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Offline Arthur Dent

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1790 am: 19. Dezember 2016, 14:51:28 »
Wenn jetzt schon die Bürgschaft der Schwiegereltern herangezogen wird, ist imho davon auszugehen, das beim schönen Adrian nichts mehr zu holen ist.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1791 am: 19. Dezember 2016, 15:14:22 »
Ich denke mal, wenn noch was andres da wäre, dann hätte der GV das gleich bei der Räumungsaktion mit berücksichtigt, sprich: gepfändet.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1792 am: 19. Dezember 2016, 15:33:49 »
Steuern sind entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr bevorrechtigt.

... ja, ne, weiß nich'.

Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.

Zitat von: Insolvenzordnung
Insolvenzordnung (InsO)
§ 302 Ausgenommene Forderungen


Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1.
Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden;
2.
Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
3.
Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Von Steuerhinterziehung hab ich bisher bei Ursache noch nichts gelesen.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1793 am: 19. Dezember 2016, 15:53:32 »

....
Von Steuerhinterziehung hab ich bisher bei Ursache noch nichts gelesen.

Schon richtig, wollte nur dem Satz

Steuern sind entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr bevorrechtigt.

die Ausnahme entgegensetzen. Ein Rest des alten Fiskusprivilegs der KO.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1794 am: 19. Dezember 2016, 16:10:44 »
Nicht überall, wo der Widerspruch möglich ist, ist er auch sinnvoll.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1795 am: 19. Dezember 2016, 20:56:51 »
Nach meinem Wissen lag der Erlös der Zwangsversteigerung deutlich unter der Höhe des Restkredits. Damit bleibt das Ehepaar Ursache überschuldet und dafür spricht auch die Tatsache, dass jetzt die Bürgschaft der Eltern eingefordert wird. Auf der Habenseite kann man verbuchen, dass Frau Ursache anscheinend immer noch arbeitet und die Bank bis dato kompromissbereit zu sein scheint (das jetzige Angebot der Bank an die Eltern wirkt angesichts der Bürgschaftshöhe und der zu vermutenden Einkünfte nicht überzogen; zumal die Bank die Bürgschaft vermutlich auch in voller Höhe hätte einfordern können).

Da vermutlich aber trotzdem noch Restschulden bleiben und Herr Ursache mit ganz erheblichen Forderungen zu rechnen hat, dürfte eine Privatinsolvenz oder wenigstens die finanzielle Trennung für Frau Ursache sicher eine vernünftige Sache sein. Aber wie eine etwaige Einzel-Privatinsolvenz bei Ehepaaren abläuft ist mir schlicht unbekannt.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1796 am: 19. Dezember 2016, 21:46:45 »
Da vermutlich aber trotzdem noch Restschulden bleiben und Herr Ursache mit ganz erheblichen Forderungen zu rechnen hat, dürfte eine Privatinsolvenz oder wenigstens die finanzielle Trennung für Frau Ursache sicher eine vernünftige Sache sein. Aber wie eine etwaige Einzel-Privatinsolvenz bei Ehepaaren abläuft ist mir schlicht unbekannt.

Ehepartner haften nicht für die Schulden des anderen. Wie das mit den Räumungskosten ausschaut keine Ahnung ob die beide tragen.
 

Offline kairo

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1797 am: 19. Dezember 2016, 22:11:23 »
Ehepartner haften nicht für die Schulden des anderen. Wie das mit den Räumungskosten ausschaut keine Ahnung ob die beide tragen.

Es dürfte ja wohl davon abhängen, was sie bei der Heirat für einen Besitzstand vereinbart haben. Ohne weitere Vereinbarung ist es die Zugewinngemeinschaft.
 

Offline Mark US P

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1798 am: 19. Dezember 2016, 22:27:14 »
Es dürfte ja wohl davon abhängen, was sie bei der Heirat für einen Besitzstand vereinbart haben. Ohne weitere Vereinbarung ist es die Zugewinngemeinschaft.

Zugewinn hat nix mit Schulden zu tun. Dein Ehepartner kann ja ohne dein wissen Schulden machen. Dafür musst der andere nicht haften.
 

Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1799 am: 20. Dezember 2016, 01:25:20 »
Der Hauskredit lief nach meiner Erinnerung auf beide. Für die Räumungskosten wären daher beide verantwortlich. Ich zweifele aber, dass der SEK-Einsatz unter "Räumungskosten" fällt.

Angesichts der sonstigen Kenntnisse der Beteiligten bin ich mir nahezu sicher, dass es keinen Ehevertrag und daher den üblichen Besitzstand gibt. Daher auch meine Frage wie dann eine "einseitige" Privat-Insolvenz erfolgen kann.
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