"In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action grundsätzlich nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss im Normalfall seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen."
Vielleicht sollte ich einmal beim "Staranwalt" nachfragen, ob ich auch auf Schmerzengeld klagen könnte. Allein wie oft mir beim ansehen des Videos schlecht wurde und ich mir den Kopf an der Tischplatte eingeschlagen habe.
Da habe ich das letzte halbe Jahrhundert meines Lebens Schadlos überstanden (….und JA - ich habe sogar einen ECHTEN Systemwechsel miterlebt) nur um jetzt solch kranke Auswüchse miterleben zu müssen. Klar gibt es die schon immer, aber nun hat die Krankheit in Form von den neuen Medien eine Plattform gefunden - besser bekannt als das "Repertoire des Wahnsinns" !
Wie kann man als Anwalt nur solchen Stuss zusammenwürfeln ? Oder ist das eine Art der Mandantenrekrutierung. Allein der Verweis auf das Formblatt - 15000,- Euro pro Woche, ersatzweise in Feingold - und dann im Kleingedruckten das natürlich jede Haftung ausgeschlossen ist...…
Gut das es dieses Forum gibt, welches mich immer wieder ein bisschen erdet und mir die Hoffnung lässt, nicht nur von Durchge000llten umgeben zu sein.
Gerne erleben würde ich mal Knietzsch und Eichelburg vor Gericht - vertreten durch den Staranwalt Conrad ! Der arme Richter...….