Muss man so einen Blödsinn dann eigentlich beantworten? Ich hab ja nur einen Kunden, bisher. Was macht ihr denn mit sowas - außer Lachen.
Abwürgen, abbürsten, sich auf nichts einlassen, einfach Variationen des klassischen Grundprinzips "Is nich, machen wa nich, da diskutieren wa auch nich drüber" anwenden.
In meinem Job (Schadenregulierer in einer Versicherung) hatte ich bislang noch nicht mit Reichis zu tun, sondern nur mit anderweitig Bekloppten -das allerdings tagtäglich mit seit Jahren steigender Tendenz-, aber so wie es zu betulichen Zeiten vor einem Vierteljahrhundert üblich war, das stundenlange Beschwurbeln eines Diktiergerätes zur Fertigung zwei- bis dreiseitiger Schreiben, läuft es schon lange nicht mehr ab. Für sowas fehlt schlicht die Zeit.
Außerdem hat sich herausgestellt, daß sich die Sach- und Rechtslage, das Prozeßrisiko oder das lästige Sich-immer-wieder-mit-demselben-Müll-befassen-Müssen dabei überhaupt nicht ändern. Seitenlange Erläuterungen werden von Vollpfosten (von Anwälten gar nicht erst zu reden...) sowieso nicht verstanden. Die Zeit und Mühe kann man sich also sparen.
Gut, vereinzelt sind wichtige Hinweise auf Obliegenheiten zu beachten, die, wenn sie nicht genannt werden, einem die Angelegenheit ganz böse in die Hacken laufen lassen können, aber das ist selten.