Autor Thema: Szene aus dem bayrischen Amtsgericht  (Gelesen 9538 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Szene aus dem bayrischen Amtsgericht
« Antwort #45 am: 17. Dezember 2018, 21:44:53 »
Ich hab's mal eben überflogen. Was ich dabei nicht erkennen konnte, war eine Darlegung, welche Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte des Beschwerdeführers durch den angefochtenen Entscheid des Amtsgerichts verletzt sein sollen und weshalb. Da werden zwar munter Anträge gestellt, Anhörungsrügen formuliert und Vorlagen an den EuGH gefordert, aber etwas, was wie eine Verfassungsbeschwerde aussieht, finde ich nicht.
Ich wage daher die Vorhersage, dass diese Beschwerde die Kammerentscheidung nicht überleben wird.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline kairo

Re: Szene aus dem bayrischen Amtsgericht
« Antwort #46 am: 18. Dezember 2018, 09:14:45 »
Das kennen wir ja: mit jedem Pippifax rennen die Jungs sofort zum EGMR oder auch gerne gleich zum IGH, den das natürlich überhaupt nichts angeht. Unter dem Bundesverfassungsgericht tun sie es jedenfalls nicht.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Szene aus dem bayrischen Amtsgericht
« Antwort #47 am: 18. Dezember 2018, 10:03:18 »
Ich wage daher die Vorhersage, dass diese Beschwerde die Kammerentscheidung nicht überleben wird.

Das dürfte so kommen. Allerdings gibt es ein BvR-Aktenzeichen. Und wenn auch seitenlang "neben der Spur" Irrelevantes munter durcheinandergeschwurbelt wird, ist diese Verfassungsbeschwerde gemessen etwa an den Fitzek-Machwerken eine Wohltat an Stringenz und Eloquenz.

Im Übrigen könnte eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie tatsächlich in Betracht kommen, wenn das Urteil des Amtsgerichts tatsächlich keine Gründe aufweist und diese - was hier wegen des geringen Streitwerts möglich ist - auch nicht in das Protokoll aufgenommen wurden. Das lässt sich aber "von außen" nicht beurteilen, weil das zwar behauptet, das Protokoll aber nicht mit veröffentlicht worden ist.

Davon unabhängig ist zweifelhaft, ob eine Annahme der Verfassungsbeschwerde in diesem Falle selbst bei einem unterstellten Fehler des Gerichts zur Durchsetzung der Grundrechte des Bf angezeigt wäre. Im Ergebnis dürfte es daher ebenfalls auf einen Zweizeiler hinauslaufen.
 

Müll Mann

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Re: Szene aus dem bayrischen Amtsgericht
« Antwort #48 am: 18. Dezember 2018, 10:11:55 »
Im Übrigen könnte eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie tatsächlich in Betracht kommen, wenn das Urteil des Amtsgerichts tatsächlich keine Gründe aufweist

Das Urteil wird ja leider nicht gezeigt, aber ich vermute mal, dass es kein Sach- sondern ein Prozessurteil war. Aber auch in diesem müsste sich ein Klageabweisungsgrund finden. Vermutlich sucht unser Held aber nach Ausführungen des Gerichtes zu seinem GEZ-Geschwurbel, die er in einem Prozessurteil nicht finden wird. Wenn die Klage bereits unzulässig ist, dann setzt sich das Gericht nicht mit der Begründetheit auseinander.
 

Offline Knallfrosch

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Nur ganz kurz: der Beseelte hat zwei äußerst lesenswerte Schriftstücke auf seiner Webpräsenz veröffentlicht:
- Stellungnahme an das OLG München in der Revision eines politisch motivierten Erpressungsverfahrens (29 Seiten)
- Weitere Zwischen-Wasserstandsmeldung vom Land des offenkundigen Rechtsbankrotts (33 Seiten)

Ich kann nicht weiter darüber berichten, da ich jetzt schnellstmöglich zu meinem Therapeuten muss.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.