Oder Fitzek ist Staatsoberhaupt und deshalb immun. Um diese Variante ging es. Und ich finde, hier braucht man kein völkerrechtlicher Experte zu sein, damit man vom ersten Anschein davon ausgehen kann, dass das KRD kein Staat ist.
Und selbst wenn er es wäre ... Diplomaten (und vermutlich auch Staatsoberhäupter und Gefolge) genießen Immunität nur dann, wenn sie ihnen vom Gastland auch zugestanden wird. Dafür brauchen Sie ein Agrément vom AA. Man kann ja man Herrn Steinmeier fragen ...
(Allerdings weiß ich nicht, ob an Staatsoberhäupter andere Maßstäbe angelegt werden als an normale Diplomaten.)
Das ist ziemlich genau geregelt durch das Wiener Übereinkommen. Erstens ist es so, dass eine Immunität nur gilt während des dienstlichen Aufenthaltes in einem Land, für das man vom eigenen Staat bestellt und von der Regierung des Aufenthaltslandes das Agrément erhalten hat. Zweitens ist es natürlich auch klar, dass jemand nicht einfach einreisen und gleich mal beim Außenminister vorsprechen kann (oder je nach diplomatischem Rang sogar beim Staatspräsidenten), sondern dass man dazu erst angemeldet und eingeladen sein muss. Daher ist es so, dass auch dieser Fall geregelt ist: Bevor ein diplomatischer Vertreter einreist, wird dieser dem Empfangsstaat "avisiert", also der zuständigen Regierungsstelle eine Mitteilung gemacht. Liegt diese Mitteilung vor, dann beginnt die diplomatische Immunität bei der Einreise. Sie dauert auch weiter an, wenn das Amt erledigt ist oder der Empfangsstaat die betreffende Person für unerwünscht erklärt hat, bis das Land tatsächlich verlassen wurde. Sogar für die Durchreise von Diplomaten durch einen dritten Staat gelten Regeln: Auch dann muss die Durchreise dem betreffenden Staat vorher mitgeteilt worden sein.
Bei Staatsoberhäuptern ist es grundsätzlich auch so, dass diese immer nur auf Einladung in ein anderes Land reisen, wobei in der Praxis der Vorschlag oft vom Staat kommt, dessen Oberhaupt in ein anderes Land reisen möchte. Doch in jedem Fall wird ein Staatsoberhaupt förmlich "eingeladen". Handelt es sich nicht um einen offiziellen Besuch, sondern geht es z. B. um einen privaten Besuch, um eine medizinische Behandlung o. dgl., dann wird der Besuch ebenfalls vorher immer der Regierung des Gastlandes angezeigt.
Fehlt es an einer entsprechenden vorhergehenden Mitteilung bzw. Einladung, dann kann sich eine Person grundsätzlich nicht auf die Immunität berufen. Das bedeutet nicht, dass der Staat, in dessen Gebiet sie sich aufhält, ihr die Immunität verweigern muss. Der betreffende Staat verzichtet u. U. auf Strafverfolgung, weil er sich ja nicht mit einer einzelnen Person, sondern mit einem anderen Staat anlegt. Wenn dieser Staat zufälligerweise USA, China oder Russland heißt, wird man es sich wohl sehr genau überlegen, ob man gegen dessen nicht angekündigten Vertreter vorgeht. Heißt der Staat aber Somalia, Osttimor oder Andorra, sind die Hemmungen wohl deutlich kleiner.
Nun, um zu Fatzke zurückzukehren: Davon abgesehen, dass er als Staatsoberhaupt kein Diplomat ist und dass er auch kein echtes Staatsoberhaupt ist, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass er seine Besuche in der BRD der Bundesregierung oder dem AA gehörig angekündigt hat oder von der Bundesregierung bzw. dem Bundespräsidenten förmlich eingeladen wurde. Somit kann man es drehen und wenden, wie immer man es drehen und wenden will: Immunität steht ihm in keinem Fall zu.