Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/16  (Gelesen 19448 mal)

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Offline catcat

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Re: Neues aus dem Königreich 5/16
« Antwort #150 am: 29. Mai 2016, 10:32:58 »
Das er seine Schwester auch mit reinzieht, ist ja besonders toll.
Besonders vor dem Hintergrund, das es sich nur um einige wenige 100 EUR handeln dürfte.
Der Beklagte kann keine Nachweise für Aufwendungen zw. Arbeitsstätte und Wohnung nachweisen. Also können nur Aufwendungen für 220 Arbeitstage abgesetzt werden.

Jeder normale Mensch würde sich sagen: "Oh Mist. Dann sammle ich ab jetzt die Belege und buche das unter "Lehrgeld" ab."

Aber Aufgewachte bestreiten natürlich gleich mal die Gültigkeit der gesamten Einkommenssteuergesetze und verklagen das FA  ;D
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 5/16
« Antwort #151 am: 29. Mai 2016, 10:51:36 »
Fatzke ist kein normaler Mensch, so wie die meisten RD nicht wirklich normal sind. Darüber hinaus hält Fatzke sich auch selbst nicht für einen normalen Menschen, nur in entgegengesetzter Richtung: Er hält sich für übermenschlich, göttlich usw.
Er ist aber immerhin "bauernschlau", wobei das in seinem Fall wohl eher eine Beleidigung für die Landwirtschaft darstellen dürfte.
Wie in anderen Fällen auch "delegiert" er einfach die Verantwortung. Statt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu prozessieren, schiebt er einen Strohmann oder hier eben seine Schwester als Strohfrau vor. Geht's schief, kann er sich elegant zurück ziehen und sagen, er habe ja nur guten Rat geben wollen, aber ... Schuld sind dann wieder andere Leute.

Ein normaler Mensch würde wohl um 100 Euro oder dergleichen nicht streiten, schon gar nicht vor Gericht. (Nun gut, einen Einspruch oder Widerspruch, der ohne oder ohne erhebliches Kostenrisiko ist, würde man vielleicht noch wagen.) Diesen Betrag würde man als Lehrgeld abbuchen und es künftig besser machen. Aber Fatzke hat ja "mehr" im Sinn und nutzt gerade eine solche Bagatelle, eben weil es nur um einen geringfügigen Betrag geht. Der Vorteil ist dann der, dass auch der mögliche Streitwert gering ist. Ein OPPTler hat das ja bereits erfahren, als er einen Behördenmitarbeiter auf 30 Millionen (oder so, genauer Betrag ist auch nicht wirklich interessant) verklagt hatte. Der Richter setzte den Streitwert auf eben diesen Betrag fest und verlangte Kostenvorschuss in entsprechender Höhe, es handelte sich um einen fünfstelligen Betrag in Euro. Dumm nur, dass der OPPTler diesen Betrag nicht flüssig hatte, genau genommen überhaupt kein Geld. Da das fehlende Geld bei Fatzke ja auch das Problem ist, bietet sich ihm eine solche geringe Summe ja regelrecht an. 150 Euro für ein Verwaltungsgericht kann er ja locker zusammenschnorren, wenn's sein muss, oder er führt wieder eines seiner "Seminare" durch.
Kurz: Wie es bei Shakespeare so schön gesagt wird: "Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode."
« Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 10:53:26 von Pantotheus »
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Offline Brick_Bradford

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Re: Neues aus dem Königreich 5/16
« Antwort #152 am: 29. Mai 2016, 12:59:45 »
...
Da das KRD keine UST-ID hat ...
Und wenn es eine hat, dann landet es in einer Wirtschaftsdatenbank und ist automatisch eine Firma wie die BRD. Cool :-)
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 
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Offline catcat

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Re: Neues aus dem Königreich 5/16
« Antwort #153 am: 29. Mai 2016, 14:52:17 »
Guter Ansatz @Brick_Bradford.
ABER: Da muß der fettige König ja einfach in seine AGB oder Königreichssatzung (wie auch immer das heissen mag) aufnehmen:
"Wer meine selbst erfundene USTID in seine Datenbank aufnimmt, ist schuldig und das kostet 30.000.000 Silberunzen. Je Woche. Oder so. Einklagbar nach Seerecht. [Jetzt folgen noch gut 100 Seiten Schwurbelkrams mit mind. 5.000 nicht zutreffenden §§§]."
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Neues aus dem Königreich 5/16
« Antwort #154 am: 29. Mai 2016, 15:34:11 »
"Wer meine selbst erfundene USTID in seine Datenbank aufnimmt,
Der darf Regenrinnen säubern ;-) Das ist wäre eine völlig ausreichende Abschreckung.
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.