Fitzek hat gerade seinen ganz großen Auftritt und führt Beweis, dass sein Königreich ein Staat sei.
Herrlich. Ich hoffe, dass der Richter die notwendigen völkerrechtlichen Kenntnisse hat um diesem Unsinn mit der notwendigen Bestimmtheit und Klarheit zu begegnen.
Muss er die haben?
Sollte er, ja. Wie soll er denn sonst beurteilen können, ob an Fitzeks Argumentation etwas dran ist oder nicht?
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Einfach zu sagen, dass ein Gericht ein Urteil ohne das notwendige Wissen um die Rechtslage fällen sollte, weil es ja eine Berufungsinstanz gibt, die einen möglichen Fehler ausbügeln würde, ist nicht das was ich unter einer ethisch korrekten Ausübung des Richterberufes verstehe.
OK, ich gebe zu, ich habe mich - der kurzen Form wegen - missverständlich ausgedrückt.
Der Richter braucht m.E. kein tiefergehendes Wissen um das Völkerrecht, um Fitzek zu verurteilen.
Es genügt doch, festzustellen, ob er eine deutsche Fahrerlaubnis hat. Da habe ich eine Meinung, aber ich mische ich mich nicht in die Urteilsfindung ein, das ist Sache des Gerichts.
Oder aber er hat eine ausländische Fahrerlaubnis, dann wäre zu prüfen, ob die gültig ist und hier zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. An den paraguayianischen Dokumenten soll es ja Zweifel geben, auch das überlasse ich dem Gericht (hier könnte man wohl auch einen Gutachter einschalten o.ä., denn man kann wohl nicht erwarten, dass ein Richter alle Dokumente der Welt inkl. Sicherheitsmerkmale etc. auswendig kennt und das beurteilen kann, es sei denn, die Fälschung ist wirklich schlecht gemacht a la Kinderpost).
Oder Fitzek ist Staatsoberhaupt und deshalb immun. Um diese Variante ging es. Und ich finde, hier braucht man kein völkerrechtlicher Experte zu sein, damit man vom ersten Anschein davon ausgehen kann, dass das KRD kein Staat ist. Es gibt praktisch keinen Staat, der das KRD anerkennt, de UNO kennt ihn nicht, man kann die Drei-Elemente-Lehre heranziehen usw. Die Indizien deuten also gegen ihn. Und ich bin ziemlich sicher, dass eine entsprechende Argumentation in der Urteilsbegründung bei einer Berufung nicht beanstandet wird.
Ich finde, das ist vor allem auch eine Frage der Prozessökonomie, Ja, es geht hier darum, um ein Beschuldigter eine Strafe vom Staat bekommt, und da muss der Staat vorsichtig sein, in dubio pro reo - völlig einverstanden! Wenn wirklich extrem abwegige Vertieidgungsvorträge gehalten werden, müssen die nicht noch bis in den hintersten Winkel vom Gericht geprüft und entkräftet werden. Man stelle sich den Extremfall vor: Fitzek behauptet, er habe eine Fahrerlaubnis des Vatikanstaates, die habe er aber in den vatikanischen Bibliotheken beim Schmökern als Lesezeichen in ein Buch gelegt, dasselbe dann gedankenlos zusammengeklappt und weggestellt. Und bei den Millionen an Büchern findet man das natürlich nicht, wenn man danach sucht, aber existent ist die Fahrerlaubnis! Also Freispruch! Ist der Richter dann verpflichtet, in die Katakomben in Rom zu steigen und die Bücher durchzublättern (oder durchblättern zu lassen), weil es ja eine winzige Wahrscheinlichkeit gibt, dass es tatsächlich so sein könnte? Nein. Der Richter darf hier überlegen, ob die Angabe plausibel ist ("freie Beweiswürdigung"). Wenn der Richter findet, dass etwas eine Ausrede ist oder unplausibel oder unlogisch, dann darf er das auch sagen und auch in die Urteilsbegründung schreiben.
Genau so verhält es sich hier: Nach allgemeiner Ansicht ist das KRD kein Staat, Peter damit kein Staatsoberhaupt, damit nicht immun. Fertig ist die Kiste. Diese Argumentation muss ausreichen. Von mir aus kann der Richter ein Gutachten des Auswärtigen Amtes einholen. Ich höre jetzt schon, wie dort die Schreibtischkanten Schaden nehmen.