Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 75920 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #840 am: 21. Mai 2016, 15:40:30 »
Ich bezog mich auf dieses Schreiben, das relativ neu ist. Ist das wirklich schon erledigt? Ich konnte dazu auf die Schnelle nichts finden.

Ich meine aber, dass es tatsächlich zu einer Verjährung kam, dass es sich dabei aber um die nicht erfolgte Gewerbeanmeldung handelte. (Das ist ja schon peinlich genug für die Behörden. Eine andere Frage ist die, wie es mit den Möglichkeiten des Staates steht, bei einem andauernden Verhalten eine gesetzestreue Handlung zu erzwingen. Bei der Vermögensauskunft z. B. besteht die Möglichkeit der Beugehaft, bei einem laufenden Gewerbe besteht immerhin die Möglichkeit, dieses still zu stellen, eine Anmeldung ließe sich ggf. im Wege der Ersatzvornahme bzw. des Eintrages von Amtes wegen vornehmen, doch welche Möglichkeiten hat der Staat, jemanden zur Erfüllung der Ausweispflicht anzuhalten?)
« Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 17:07:08 von Pantotheus »
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Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #841 am: 21. Mai 2016, 17:49:14 »
Korrekt: Die Einstellung bezog sich auf die fehlende Gewerbeanmeldung. Die anderen Verfahren beziehen sich auf den zerrissenen Reisepass und die Tatsache, dass Fitzek keinen gültigen Ausweis mit sich führt. Diese Sache ist noch offen, Gutachter ist beauftragt und nun wurde die Sache abgegeben.

Ein Verfahren wegen fehlender Anmeldung wird aber an keiner Stelle erwähnt. Vielmehr wird in den anderen Schreiben von "sie halten sich in Wittenberg auf" gesprochen und einige der Briefe sind via Königspudel adressiert oder persönlich übergeben worden. Schon skurril wie der Oberbürgermeister, dem die Meldebehörde untersteht, da an der nicht existenten Anmeldung vorbei-eiern muss.
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #842 am: 21. Mai 2016, 17:58:01 »
Hmja, das Problem ist vielleicht so gelagert: Wer sich auf der zuständigen Stelle einer Gemeinde anmelden will, benötigt ein gültiges Ausweisdokument. Fatzke besitzt aber kein solches Ausweisdokument und will sich auch keins beschaffen.
Wie soll man da vorgehen? Eine Anmeldung von Amtes wegen vorzunehmen ist ja eine Sache, eine andere die, einer Person, die dies absolut nicht will, einen Ausweis auszustellen. Bei Fatzke ist ja schon das Problem da, dass man ihn erst einmal ein Passfoto von ihm braucht, auch eine Unterschrift sollte er abgeben. Da kommt m. E. höchstens in Frage, ihm irgendein Notausweisdokument auf klassischem Papier auszustellen, das er dann aber immer noch unterschreiben sollte.
Also müsste man ihn eigentlich festnehmen, erkennungsdienstlich behandeln und zur Unterschriftsleistung zwingen.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #843 am: 21. Mai 2016, 18:56:57 »
Zitat
................Wir schützen Sie und ebnen Ihnen den Weg in eine neue Welt..................
:whistle: :whistle:
« Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 19:03:32 von Oberstes_souterrain »
 

Offline BlueOcean

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #844 am: 23. Mai 2016, 12:22:29 »
Der originale Link auf der Königreichswebsite ist aber sprachlich viel schöner:

Zitat von: KRD
Auszüge Bundesferfassungsgerichtbeschwerde (368,0 KiB)

Was nach unserem Hinweis vom KRD erstaunlich schnell in "Bundesverfassungsgerichtbeschwerde" - naja, ich sag mal - korrigiert worden ist. Allerdings würde ich "Gerichtbeschwerden" eher für die Folgen eines Besuch der leckeren Mensa im Königreich der grünen Mangos halten.

Sprachlich etwas richtiger aber dafür typographisch verhunzt war die (mehrfach überarbeitete) Überschrift: "Bundesverfassungs- gerichtsbeschwerde". Hier war wenigstens mal der Genitiv korrekt.

Was das juristische Genie Fitzek in Wirklichkeit ausdrücken wollte, war aber ohnehin etwas ganz anderes. Er wollte sich schließlich gar nicht über das Bundesverfassungsgericht beschweren. Die korrekte und einfache Bezeichnung, die er für seine hundert Seiten Unfug nicht gefunden hat, lautet schlicht und ergreifend:

Verfassungsbeschwerde

Und das simple Wort hätten seine Satrapen vielleicht sogar unfallfrei auf die Website gebracht.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 12:24:02 von BlueOcean »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #845 am: 23. Mai 2016, 13:21:06 »
Ich denke, Fitzek wollte Mißverständnisse vermeiden, daß es sich um seine selbstausgedachte Verfassung handeln könnte. Wäre ja gut möglich, daß doch mal jemand aus dem KRD die zahlreichen Widersprüche aufgreift und sich darüber beschwert.

Was sieht denn die demokratischste aller Verfassungen des Shilo himself so für Möglichkeiten, wenn sich jemand durch Fitzeks Stuhlkreisgericht in seinen Rechten verletzt sieht? Lautes Jammern und Zähneklappern?
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #846 am: 23. Mai 2016, 14:43:41 »
Eine Verfassungsbeschwerde setzt die Anerkenntnis der Verfassung voraus. Vielleicht tat sich Zöpfchen einfach damit schwer und beschwerte sich sich deshalb lieber über ein, seiner „Logik" folgend, nicht existentes Gericht?
Über den Sinn dieses Schreibens ist hier schon genug geschrieben worden, es gibt einfach keinen. Wie immer bleibt nach dem Lesen nur die Frage, wie sich ein erwachsener Mensch derart entblößen kann ohne dabei vor Scham im Boden zu versinken. Sechzig Seiten Geschwurbel, hier eine Zusammenfassung:
„Verständnis von Wortbedeutungen, auch und gerade im juristischen Sinn, sind nicht so meine Stärke. Zusammenhänge, gleich welcher Art, verschließen sich mir daher völlig. Egal, denn wenn ich groß bin werde ich König und alle anderen Kinder müssen nach meinen Wortdefinitionen tanzen. Nehmt das, ihr unwürdigen Kreaturen.“
Eltern überprüfen nach solchen Sätzen ihrer Kinder besorgt die Anzeige des Fieberthermometers, erneuern die Wadenwickel und hoffen, daß alles nicht noch schlimmer wird.


Da wir gerade beim Thema sind-
Von was und mit welchem Motiv? Sind auch Lenkräder von Landfahrzeugen betroffen? Steuerungseinrichtungen von Schiffen oder Flugzeugen? Wie stellt sich der genaue Tathergang dar und welches Schöpfungsgesetz sorgt für Abhilfe? Traut sich der König noch hinter selbige und wie gedenkt er dieser Verschwörung entgegenlenken zu können?

[attachment id=0 msg=82516]

Mangels aktueller Inhalte auf den Webseiten wird die Beschäftigung mit dem Sprachverständnis der Pudel wohl leider und auf absehbare Zeit unser einziges Vergnügen bleiben.

« Letzte Änderung: 23. Mai 2016, 15:05:06 von BlueOcean »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #847 am: 23. Mai 2016, 14:58:49 »
Was sieht denn die demokratischste aller Verfassungen des Shilo himself so für Möglichkeiten, wenn sich jemand durch Fitzeks Stuhlkreisgericht in seinen Rechten verletzt sieht? Lautes Jammern und Zähneklappern?

Real JA. Aber ein Artikelchen dazu hat er doch in seine Verfassung aufgenommen:

Zitat von: Fitzeks Verfassung
Art. 40 Staatsverfassungsgericht
(1) Der deutsche Staat schafft ein Staatsverfassungsgericht.
(2) König  und  Staatsrat  ernennen  die  Richter  des  Staatsverfassungsgerichtes  je  zur  Hälfte  unter Beachtung der Bestimmungen dieser Verfassung.
(3) Jeder Bürger des Staates kann wohlbegründet das Staatsverfassungsgericht anrufen, wenn er sich in seinen Verfassungsrechten verletzt fühlt. Er hat Anspruch auf Entscheidung seiner Klage.
(4) Das Nähere ist durch Gesetz auszugestalten.

Das war aber schon der Teil seiner Verfassung in dem es ihm zu mühselig wurde all die durchdachten Regelungen der Grundgesetzes in seine Vorstellungen umzumünzen. Deswegen ist sein Art. 40 auch deutlich kürzer als die Artikel 92-94 des GG, die sich mit dem Verfassungsgericht befassen und u.a. klar festlegen wofür es überhaupt zuständig ist und wofür nicht. Bei Fitzek wird das - wie üblich - durch schwammige und damit der Willkür unterliegende Begriffe wie "wohlbegründet" abgekürzt. (Die Entscheidung des KRD was "wohlbegründet" ist, dürfte ungefähr so transparent und einsichtig sein wie die jetzige Zensur im KRD-Blog.)

Wie überhaupt sehr vieles  in vielen Bereichen des Königreich der reinen Willkür ausgeliefert wird (und Fitzek schert es bekanntlich wenig wenn er selbst seine eigenen Gesetze oder auch seine Verfassung bricht). Das Schlüsselzitat dazu lautet in Fitzeks Verfassung: "Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenen Recht."

Das ist eine äußerst euphemistische Verklärung der Tatsache, dass den führenden und entscheidenden Gestalten im Königreich eingeräumt wird "frei Schnauze" zu entscheiden was denn gerade ihre "Gerechtigkeit" sei und dass sie sich dabei eben nicht an niedergeschriebenes Recht oder Gesetze halten müssen. Das Gesäusel, dass es im Königreich keinen Machtmissbrauch geben könne, ist angesichts solcher Verfassungsartikel ein völliger Witz. Machtmissbrauch und Willkür durch die Herrschaft einer sich abschottenden selbsternannten Elite über ausdrücklich rechtlose Einwohner ist vielmehr die Grundlage des angeblichen Königreiches.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #848 am: 23. Mai 2016, 17:01:42 »
Zitat von: Fitzeks Verfassung
Art. 40 Staatsverfassungsgericht
(3) Jeder Bürger des Staates kann wohlbegründet das Staatsverfassungsgericht anrufen, wenn er sich in seinen Verfassungsrechten verletzt fühlt. Er hat Anspruch auf Entscheidung seiner Klage.

Anscheinend sind Menschenrechte beim Fitzekstaat nicht vorgesehen, sondern nur Bürgerrechte. Es bleibt also für alle Nichtbürger noch immer beim Heulen und Zähneklappern als einziges Rechtsmittel, wenn der oberste Souverän seine Macht mißbraucht. Und für die Bürger bleibt auch nichts anderes, weil es ja kein Staatsverfassungsgericht gibt und auch das alles nähere bestimmende Gesetz nicht.

Dazu kommt noch die totale Machtkonzentration auf Fitzek.

Der KRD-Manfred merkt das ja auch schon direkt: Er bekommt im KRD keine Chance, ein Leben nach seinem Wunsch zu führen. Und das einzige, was ihm bleibt, um sein Recht auf Handlungsfreiheit durchzusetzen, ist wiederholtes Heulen und Zähneklappern im KRD-Forum; mit sehr geringer Erfolgsaussicht.

Soweit zum freisten Phantasie-Staat. Im realen Deutschland hat dagegen auch der Gesetzgeber kein Recht, Manfred die Rohkosternährung zu nehmen, und täte er es doch, könnte sich Manfred effektive dagegen wehren.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #849 am: 23. Mai 2016, 17:11:01 »
Zitat
Er hat Anspruch auf Entscheidung seiner Klage.
Immerhin ein konstitutionelles Recht auf Querulantentum gibts im KRD.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #850 am: 23. Mai 2016, 17:21:06 »
Zitat von: Fitzeks Verfassung
Art. 40 Staatsverfassungsgericht
(3) Jeder Bürger des Staates kann wohlbegründet das Staatsverfassungsgericht anrufen, wenn er sich in seinen Verfassungsrechten verletzt fühlt. Er hat Anspruch auf Entscheidung seiner Klage.

Anscheinend sind Menschenrechte beim Fitzekstaat nicht vorgesehen, sondern nur Bürgerrechte. Es bleibt also für alle Nichtbürger noch immer beim Heulen und Zähneklappern als einziges Rechtsmittel, wenn der oberste Souverän seine Macht mißbraucht. Und für die Bürger bleibt auch nichts anderes, weil es ja kein Staatsverfassungsgericht gibt und auch das alles nähere bestimmende Gesetz nicht.

Ach, richtig! Das hatte ich ganz übersehen (man hat ja so wenig Erfahrungen mit Diktaturen). Der normale Einwohner im Königreich hat natürlich überhaupt kein Recht sich gegen die Verletzung seiner Verfassungsrechte zu wehren!!! Das darf nur der durch (teure) Prüfungen zum ideologie-gestählten "Bürger" aufgestiegene Königreichler.

[ Wobei ich wette, dass Fitzek das eigentlich gar nicht so beabsichtigt hat. Da hat er wohl eher beim Verfassen Abschreiben schlicht vergessen wie skurril er den Bürger an anderer Stelle definiert hatte. ] Da kann man nun also getrost feststellen, dass er für sich Rechte der Bundesrepublik in Anspruch nimmt, die er als König den Einwohnern seines Paradieses abgesprochen hat.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #851 am: 23. Mai 2016, 17:25:21 »
Die Zwergenverfassung ist doch immer wieder ein Grund zur Freude. Hier in bisschen geblubbert, da ein wenig kopiert.

Beim Thema Staatsangehörigkeit blickt doch keine Sau durch. Soll vielleicht auch niemand. :)

Zitat
Art. 48 Staatsangehörigkeitsrecht

(1) Jeder Deutsche hat das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht.

(2) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf einem Deutschen nicht entzogen werden.

Was heisst das? Fitze-Fatze erfindet die deutsche Sprache ja gern neu, also kann man sich alles mögliche darunter vorstellen. Ich nehme an, nach diesem seltsamen "Recht" darf man sich bewerben. Es ist schon putzig, dass man seine Staatsangehörigkeit wie bei einem Verein beantragen muss. Der Hauptgrund liegt wohl darin begründet, dass es Geld bringt.

Zitat
Art. 57 Staatsvolk und Staatsbürgerschaft

(1) Deutscher Staatsangehöriger ist jeder Deutsche nach dem Reichs- oder
Staatsangehörigkeitsgesetz.

(2) Die  staatsbürgerlichen  Rechte  stehen  jedem  deutschen  Staatsangehörigen  im  Rahmen  dieser 
Verfassung zu.

RuStaG in welcher Fassung? Bin ich jetzt doch Staatsangehöriger?

Zitat
Art. 71 Asylrecht

(5) Der Verlust der verliehenen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen
den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staaten-
oder heimatlos wird.

Steht doch schon weiter oben. Lange Rede, wenig Sinn; gegen meinen Willen kann mir die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Oder doch?

Im Staatsangehörigkeitsgesetz findet man:

Zitat
§ 12 Aberkennung
Die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland kann Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb des Königreiches Deutschlands haben, wegen grober Verletzung der Pflichten als Staatsangehöriger aberkannt werden.

Davon steht in der Verfassung aber nichts. Dort steht auch nicht, dass es zwischen Staatsangehörigen, die im Zwergenreich oder ausserhalb leben, einen Unterschied gibt.

Zitat
Art. 88 Annahme der Verfassung

4) Die  Aufnahme  in  den  Staat  Königreich  Deutschland  ist  vollzogen,  wenn  nach  einem  Antrag 
auf Staatsangehörigkeit, dem Bestehen der Prüfung zur Erlangung der Staatsangehörigkeit sowie
durch ein erfolgreiches Absolvieren der Probezeit auf dem Hoheitsgebiete des deutschen Staates
der Aufnahmewillige als Staatsangehöriger mit der Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde
angenommen wurde.

Staatsangehöriger auf Probe. Darauf muss man erst mal kommen. Was passiert, wenn eine Gemeinde geschlossen übertritt oder sogar die ganze BäääÄääärDäää zum Zwergenreich gehört? Werden dann alle ausgewiesen oder bilden sie neben Deme, Bürgern und Staatsangehörigen dann den vierten Stand der Staatenlosen, wenn sie die Prüfung nicht bestanden haben?

Dieser Quatsch zeigt doch wieder, dass Fitze-Fatze seinen eigenen Unsinn nicht ernst nimmt. So lange man nur Staat spielt und ein paar Hampelmänner alles toll finden, was der Oberfiduzzi von sich gibt läuft es so vor sich hin. Dieser schlampige Versuch einer Verfassung funktioniert nur mit Sektenmitgliedern, denen es egal ist, was da steht.

Zitat
Art. 89 Aufnahmebedingungen

(1) Vor  der  Gewährung  der  Möglichkeit  zu  einem  schriftlichen  Bekenntnis  zur  Verfassung  des 
Königreiches Deutschland prüfen der König oder Bevollmächtigte des Königs den Antragsteller.
Näheres regelt ein Gesetz.

Was ist, wenn ich die Verfassung schlicht für blödsinnig halte und mich nicht dazu bekennen möchte? Bin ich dann ein Verfassungsfeind? Und ein Gesetz, das etwas regelt, gibt es, wie in fast allen Fällen, in denen sich die Verfassung darauf bezieht, auch nicht.
 

Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #852 am: 23. Mai 2016, 21:35:14 »
Zitat
Art. 57 Staatsvolk und Staatsbürgerschaft

(1) Deutscher Staatsangehöriger ist jeder Deutsche nach dem Reichs- oder
Staatsangehörigkeitsgesetz.

RuStaG in welcher Fassung? Bin ich jetzt doch Staatsangehöriger?

Ist doch egal, denn ein Reichs- oder Staatsangehörigkeitsgesetz hat es nie gegeben.
 
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Offline Luzifer

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #853 am: 23. Mai 2016, 22:58:15 »
Hat jemand eine Vorstellung, wann das nächste Verfahren laufen könnte? Grössere Vorbereitungen sind doch nicht nötig. Das Gericht braucht nur die bestehenden Urteile zu bestätigen.

Könnte ein Richter Seiner Weitschweifigkeit so weit Grenzen setzen, dass es nicht wieder ausartet? Der weiss doch jetzt was auf ihn zukommt. Man könnte ihn doch zumindest ermahnen, endlich mal etwas zum Fall zu sagen.
 
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Offline Lisa

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #854 am: 24. Mai 2016, 00:50:27 »
Ich warte noch immer darauf, bis die Zwerge erkennen, daß der König nackt ist und seine vielen Papiere nur Brennwert haben. Leider kann ich wahrscheinlich lange darauf warten.
Wie kalt muss der Winter sein, in dem sich die Zwerge fragen, warum ihr König den dicksten Pelzmantel trägt und ihnen verbietet, wenigstens die Papiere zum Heizen zu verwenden?

Edith...hat hierbei
Zitat
Ihre Interessen werden von der sog. Bundesregierung ignoriert, da internationale Konzerne und Banken das Sagen haben.
immer Egon Olsens Stimme im Ohr, wenn der von den multinationalen Konsortien fabulierte.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2016, 00:59:05 von Lisa »
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