Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 75970 mal)

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #540 am: 30. März 2016, 18:22:12 »
Natürlich gibt es gute Möglichkeiten, das zu verhindern. Die gute Chance hatte das LG Hannover, das, statt die Berufung durchzuführen, das Verfahren eingestellt hat, weil ja in Dessau eine viel schlimmere Strafe (als 3 Monate Freiheitsstrafe) zu erwarten sei. Bei einem ständigen Wiederholungstäter sind derlei Abkürzungen unangebracht. Mit etwas Glück hätte die Revision bereits abgelehnt und Fitzek seine Ladung für den Strafantritt haben können.

Das Verhindern von weiteren Straftaten ist zwar nicht die allerwichtigste Aufgabe des Strafrechts, aber es ist auch eine. Die entsprechende Verantwortung müßte halt effektiver wahrgenommen werden.

Der Einzug nach § 21 (3) StVG ist leider nicht ohne weiteres möglich, da besteht eine Regelungslücke.

Nr. 1 kommt nicht in Frage weil Fitzek die FE weder entzogen noch das Führen rechtskräftig verboten ist. Kommt auch nicht in Frage, weil er ja gar keine FE hat. Dieser Fall wird von Nr. 1 leider nicht erfaßt.

Für Nr. 2 muß man erst mal weitergehend den Sachverhalt ermitteln. Vor Ort kann die Polizei nicht wissen, ob der Halter das zugelassen hat, Fitzek kann sich den Schlüssel auch unter den Nagel gerissen haben.

Nr. 3 kommt auch nicht in Frage, da noch keines der Urteile rechtskräftig ist.

Hier fehlt im Gesetz  einfach bei Nr. 1 die Option "Fahrer hat gar keine FE". Sollte man vielleicht mal auf den Weg bringen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #541 am: 30. März 2016, 18:36:53 »
Fitzek hat die FE nicht entzogen bekommen? (Bin noch neu in der Szene).

Dann sorry für die Falscheinschätzung.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #542 am: 30. März 2016, 18:39:42 »
Nö, er hat auf sie verzichtet.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #543 am: 30. März 2016, 18:53:40 »
Fitzek hat die FE nicht entzogen bekommen? (Bin noch neu in der Szene).

Dann sorry für die Falscheinschätzung.

Guggst Du Dateianhang.  ;)
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #544 am: 30. März 2016, 21:07:17 »
Vielen Dank für die Infos.

Wenn jemand die FE also freiwillig gegeben hat, bietet das in einem Verfahren eigentlich eine ziemlich gute Verteidigungsstrategie. Denn Ich finde, der ethische Unwert dieser Tat bzw. die Schuld sind daher eher geringer anzusehen.

[Edit: Ausgehend von einem Ersttäter ohne Gottesgnadenschaft! Bitte nicht falsch verstehen.]

Spielt bei Fitzek natürlich keine Rolle, aber aus juristischer Sicht ist das wirklich sehr interessant.

Hoffentlich hat die StA in den Verfügungen keine Prüfungsrelevanz gesehen, wenn ich sowas mal in einer Strafrechtsklausur kriege würde ich vmtl. durchdrehen :D

Viele Grüße

Edit 2: Das LG Hannover hätte durch Urteil vermutlich weitere Zopf-Korsos verhindern können, ja. Aber mir ging es hierbei um die Gefahrenabwehr und nicht unbedingt um die Strafverfolgung selber. Majestät lassen sich ja bisweilen nicht durch Verurteilungen von weiteren Straftaten abhalten. Trotzdem hätten Iudikative, Staatsanwaltschaft (und nur auf deren Antrag kann ein Verfahren in der Hauptverhandlung nach 154 StPO eingestellt werden) und Wortmarke durchaus Potential, den Bezopften etwas stärker in die Mangel zu nehmen.
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 21:25:46 von Tuska »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #545 am: 30. März 2016, 21:32:12 »
Denn Ich finde, der ethische Unwert dieser Tat bzw. die Schuld sind daher eher geringer anzusehen.
[Edit: Ausgehend von einem Ersttäter ohne Gottesgnadenschaft! Bitte nicht falsch verstehen.]

Jahaa, ich wollt' mich gerade wundern!

Fitzek hat seinen Führerschein nicht abgegeben, weil er im zarten Alter von 85 die Gesellschaft vor sich selbst schützen möchte. Sondern, weil er meint, dass für ihn keine Regeln gelten.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #546 am: 30. März 2016, 21:56:06 »
Für Nr. 2 muß man erst mal weitergehend den Sachverhalt ermitteln. Vor Ort kann die Polizei nicht wissen, ob der Halter das zugelassen hat, Fitzek kann sich den Schlüssel auch unter den Nagel gerissen haben.

IANAL, vom Hörensagen kenne ich das von Eltern, deren Sprösslinge sich das Auto "geborgt" haben: Da wird beim ersten Mal noch vermutet, dass der Schlüssel entwendet wurde; beim zweiten Mal geht das dann aber nicht mehr als einfach Fahrlässigkeit durch, da müssen die Schlüssel dann schon ordentlich gegen Wegnahme gesichert werden (Ich glaube, das verlangt die StVO eigentlich auch so, bin zu faul, das rauszusuchen)
 

Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #547 am: 30. März 2016, 23:08:27 »
Da tut es einem fast leid, dass § 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) nur auf Antrag verfolgt wird.

@Illuminat : § 14 Abs. 2 Satz 2 StVO: "Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 23:15:11 von Tuska »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #548 am: 30. März 2016, 23:22:31 »

Majestät lassen sich ja bisweilen nicht durch Verurteilungen von weiteren Straftaten abhalten.

Durch eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten läßt sich jede Majestät für 3 Monate von weiteren Straftaten in der Öffentlichkeit abhalten. Und das ist ja schon mal was. Bis zum Ablauf der 3 Monate wären auch die anderen Anklagen zumindest mal in der Berufung, so daß schnell die Straßen für weitere Monate fitzeksicher wären.

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #549 am: 31. März 2016, 04:36:12 »
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #550 am: 31. März 2016, 08:13:37 »
Vier Stunden heiße Luft - das ist wenigstens konsequent besengt.
Eine Dampfturbine hätte da wohl ihre wahre Freude gehabt. Das KRD sollte diese Idee zur autarken Stromversorgung aufgreifen.  :D

Das ist gleichzeitig auch ein Vorgeschmack auf die nächste Verhandlung in Dessau.

BILD-typisch wurde allerdings mal wieder reißerisch an den Fakten vorbei geschrieben. Die Strafe gab es nicht für dummes Gelabere - auch wenn es in diesem Falle wünschenswert wäre.

Jetzt bin ich allerdings auf den entsprechenden Hofbericht gespannt.
« Letzte Änderung: 31. März 2016, 08:31:24 von simplicius simplicissimus »
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #551 am: 31. März 2016, 08:18:44 »
Puh, da können wir ja froh sein,  nicht dabeigewesen zu sein. Vier Stunden Fitzelsülz am Stück hält auch die abgestumpfteste SSL- Seele nicht aus.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #552 am: 31. März 2016, 08:34:05 »
Die Richterin ist sicher mit drei Aspirin ins Bett gefallen.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #553 am: 31. März 2016, 09:01:20 »
Ist Sprechdurchfall zwangsläufig fiebrig?
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Offline Pantotheus

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #554 am: 31. März 2016, 10:22:43 »
Puh, da können wir ja froh sein,  nicht dabeigewesen zu sein. Vier Stunden Fitzelsülz am Stück hält auch die abgestumpfteste SSL- Seele nicht aus.
Och, Schkrampe, ich musste während meines Studiums einige langweilige Pflicht-Seminare bei einem kurz vor der Emeritierung stehenden Professor besuchen und habe diese einfach buchstäblich abgeschlafen. Vermutlich hatte die Richterin in Hof ähnliche Pflichtveranstaltungen zu besuchen, andernfalls hätte sie gewiss Fatzke einmal zur Kürze gemahnt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )