Weil ich gerade absolut nichts Besseres zu tun hatte, habe ich mir mal ein wenig Fitzeks Plädoyer zu Gemüte geführt. Zum Entzücken gar. Er fängt an, ganz und gar um Urschleim zu wühlen, und definiert zunächst "Mensch", "Würde" und andere Begriffe. Auch "Recht". S. 14 §3:
Grundlage für eine Wechselwirkung auf naturrechtlicher Ebene ist das internationale Vertrags- oder Handelsrecht, im Englischen auch als „international commercial law“ oder auch ICC (int. commercial code) bezeichnet, oder auch das internationale Zivilverfahrensrecht (internationales Privatrecht).
Aha, das Naturrecht ist kodifiziert - da dachten wir immer, Naturrecht sei genau das gerade nicht. Den bei unserer werten Kundschaft so überaus geschätzten UCC kennt er auch nicht und verwechselt ihn mit dem Internationalen Strafgerichtshof.
Oberstes Statutenrecht findet sich in einer Verfassung. Diese Form des Rechtes erlangt dadurch Geltung, daß sich freie Seelen zu diesem Statut (Verfassung, Satzung) durch freie Willensentscheidung bekannt haben.
Na ja, die einzige freie Seele, die sich z. B. zur preußischen Verfassung von 1850 bekannt hat, war die von König Friedrich Wilhelm IV.
Nachdem er eine etwas eigene Normenhierarchie eingeführt hat, kommt er zu dem Schluss (S. 16 §2):
Wegen Ermangelung einer derartigen Schöpfungsordnung im „Recht“ ist die Anwendung von Gewaltherrschaft über Barbaren mithilfe illegitimer barbarischer Ordnungsstrukturen noch und nur solange auszuüben, bis eine bessere Ordnung und echtes Recht geschaffen ist.
Woraus er wohl zwanglos seine Rolle als Hypersouverän im KRD ableiten dürfte.
Danach führt er mal wieder ausführlich die Konvention von Montevideo an, die nur den Nachteil hat, dass sie außerhalb des amerikanischen Kontinents keinen Menschen interessiert.
So, und jetzt Kaffeetasse schön weit wegstellen - S. 25:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Dieser Satz aus Artikel 3 des Grundgesetzes kann auf mehrere Arten gedeutet werden. Schon lange Zeit bemühen sich juristische Trickbetrüger darum, die Menschheit mit der Umdeutung von Begriffen zu verwirren. Sie benutzen unter anderem auch die Sprache, um mit diesem Werkzeug Sklaverei zu erzeugen und aufrecht zu erhalten.
Wie schon an vorherigen Darlegungen erkannt werden kann, ist der Mensch vor seiner Inkorporation in den fleischlichen Körper noch Mensch. Sobald er zur Person gemacht wurde, verliert er diesen Status. So ist es zutreffend, daß alle Menschen zeitlich betrachtet „vor dem Gesetz“ noch gleich sind. Sobald sie jedoch als Person (Sklave) durch die Ausstellung einer Geburtsurkunde registriert (zur Krone gehörend) sind und damit die sog. „Rechtsfähigkeit“ erlangt haben, sind sie nicht mehr gleich. Sie werden dann in Herren und Sklaven unterteilt. Wären sie auch nach der Geburt und ihrer Registrierung noch gleich, würde der Satz: „Alle Menschen sind nach dem Gesetz gleich“ heißen müssen.
Herrlich - "
vor dem Gesetz" wird zeitlich aufgefasst. Im KRD ist das natürlich ganz anders:
Aus dieser Erkenntnis resultiert der Art. 52 der Verfassung des Königreiches Deutschland, der besagt, daß alle Deutschen gleiche Rechte haben. Das heißt nicht, daß sie alle gleich sind. Es bedeutet, daß sie aufgrund ihres Seins und ihrer Taten die Möglichkeit haben, umfassendere Freiheit zu erlangen. Alles andere würde der Schöpfungsordnung widersprechen. Wir besitzen nur die Klarheit und Ehrlichkeit, es den Menschen mitzuteilen und täuschen sie nicht, so wie das flächendeckend gegenwärtig auf dieser Erde geschieht.
Aha, im Zweifel teilt also der Hypersouverän den Leuten mit, welche Rechte sie haben und wie umfassend ihre Freiheiten sind. Das ist auch ganz ehrlich, weil er ja niemanden über die göttlich gewollte Ordnung im Unklaren lässt.
Sklaven sind die Deutschen sowieso, und das erkennt man auch daran (S. 30):
Auch die hochrangigen Befehlshaber der deutschen Streitkräfte sind von den Alliierten eingesetzt. Ihre Tätigkeit basiert nicht auf der Ernennung eines deutschen Amtsträgers.
Die Bundesverteidigungsministerin wird es freuen, das zu hören, da kann sie sich mehr um ihre Familie und ihren Haushalt kümmern.
Dann schwurbelt er endlos über Subsidiarität und kommt auf S. 50 endlich mal zum Tatvorwurf (kann der Richter ein solches Plädoyer eigentlich abkürzen oder unterbinden?). Er beharrt darauf, seine Fahrerlaubnis nicht zurückgegeben zu haben, nur den Führerschein, um nicht mehr Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Mit dem Auto auf Straßen der Bundesrepublik zu fahren sei aber Inbegriff von Würde und Freiheit. S. 60:
Auch wenn Wir Uns aufgrund eigener Hoheitsrechte eine eigene Fahrerlaubnis schufen, werden andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Die Geartetheit eines Dokumentes hat keinen Einfluß auf Unsere Fahreignung oder auf die eines Barbaren oder Menschen, und damit hat sie auch keinen Einfluß auf andere Verkehrsteilnehmer.
Nein, Euer Erhabenheit, nicht von Eurem Führerschein Marke Eigenbau geht die Gefahr aus, sondern davon, dass Sie mit einem ausländischen Auto auf ausländischen Straßen umherfuhrwerken wie ein armer Irrer und dabei auch schon Menschen verletzt haben.
Und nicht fehlen darf der Art. 25 GG. S. 64:
Es ist vielmehr so, daß durch den Art. 25 des Grundgesetzes völkerrechtliches Gewohnheitsrecht ohne ein Transformationsgesetz Bundesrecht ist und es allen einfachen Gesetzen vorgeht. Sezession gehört mittlerweile zum allgemeinen Völkergewohnheitsrecht.
Was zu belegen wäre. Ein allgemeines Sezessionsrecht gibt es nicht. Außer für ihn (S. 85):
Bereits 2009 wurde in Verhandlung mit dem Referatsleiter der Oberfinanzdirektion Magdeburg als Repräsentanten der „Bundesrepublik Deutschland“ die Rechtsnachfolge des deutschen Staates (Deutsches Reich) besprochen und in der Weise vereinbart, daß diese auf Unseren Wunsch hin greifen möge, sobald die Versuche des von Uns geschaffenen Staatsvereins erfolgreich sein würden.
Sowas, wir dachten immer, Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland sei der Bundespräsident. Na ja, Geld regiert die Welt, die Strippen werden offenbar in der OFD MD gezogen.
Am Schluss hebt er ab (S. 92f):
Wir wirken damit nicht als Person oder Seele, sondern nur als göttliches Wesen.
Wir sind damit weder Person noch Mensch. Wir sind ein Schöpfer, ein ewiges göttliches Wesen, welches sich für eine Zeit auf dieser Welt in menschlicher Form zeigt, um eine vom Schöpfer bestimmte Aufgabe zu tätigen.
Vielleicht sollte der Richter ein Betreuungsverfahren erwägen?