Scheinbar geht es um § 12b Atomgesetz
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe Fassung: 2019-01-01
(1) Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
führen können, führen die nach den §§ 23d und 24 sowie die nach den §§ 184, 185, 186, 189, 190 und 191 des
Strahlenschutzgesetzes zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine Überprüfung...
Meine Erfahrung aus vielen Jahren in der Praxis:
Die Überprüfung dauert in der Regel 3 Monate, selten 6 Wochen und ist ein großes Mysterium.
Je nach Einsatzort gibt es unterschiedliche Kategorien: Kat 1 für Aufsichten und Bauleiter, Kat 2 für Facharbeiter.
Angeblich werden die Daten von 30 Behörden abgefragt. Man kann nicht selber beantragen, sondern nur über eine Firma bei einer nuklearen Anlage oder einem Endlager.
Es gibt keine negatives Ergebnis. Es gibt nur eine Aussage, dass die Überprüfung keine Einwände ergeben hat.
Bei Kraftwerken und der KFA Jülich gibt es Firmen, die den Papierkram für eine Gebühr übernehmen. Ist aber Blödsinn. Man muss nur ein Formblatt mit einigen Eckdaten zur Person, eine Kopie des Personalausweises und mit der Unterschrift des Prüflings einreichen. Hatte öfters Probleme wenn es Unstimmigkeiten beim Namen gab, z.B. ss, statt ß oder Zahlendreher bei Peronalausweisnummer. In diesem Fall gibt es keine Antwort, auch nicht nach drei Monaten. Gut, wenn dann die Probezeit des neuen Mitarbeiters noch nicht um ist.

Ich hatte einen Mitarbeiter, dem die ZÜV versagt wurde, weil er angeblich vor 25 Jahren auf einer Demo mit Pflastersteinen jongliert hat.
Da man ohne ZÜV in vielen Anlagen nicht arbeiten darf, noch nicht einmal im Ausnahmefall, habe immer auf ein gutes Verhältnis zu meinen V-Männer geachtet. Sehr unangenehm, wenn man einen Auftrag hat und dann das Personal mit der Genehmigung fehlt.
Ich gehe davon aus, dass unser Kunde ein fester Mitarbeiter der KFA war. In seinem Fall wird er wohl auch seinen Arbeitsplatz verloren haben.
Inzwischen habe ich noch etwas gefunden: Er war Schichtleiter bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN). Er hat in der Verhandlung am 25.1.2022 seine Klage zurückgezogen. Wahrscheinlich aus Angst, dass er den sicheren Erfolg nicht verkraftet.
Der Aachener bestritt aber, Reichsbürger zu sein und erklärte, sich zur Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. Vor dem Verwaltungsgericht sagt er aus, dass er für ein halbes Jahr ins außereuropäische Ausland habe reisen wolle. In solchen Staaten könnte seine Staatsbürgerschaft möglicherweise angezweifelt werden. Nur deshalb habe er den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Die Angaben zum Königreich Preußen gingen darauf zurück, dass ihm nicht ganz klar gewesen sei, was die zuständige Behörde von ihm habe hören wollen – schließlich sei sein Großvater tatsächlich im damaligen Königreich Preußen geboren.https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/mutmasslicher-reichsbuerger-ziegt-klage-zurueck-102.html