Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1508344 mal)

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Offline Leonidas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9930 am: 28. Januar 2022, 14:58:26 »
Das Thema haben wir hier im Dorf, etwas abgewandelt, auch. Die Leute werden etwas feinfühliger und aufmerksamer.

Hier sind es allerdings keine Zuwanderer, sondern eine Handvoll Harz4-ler, um die 50 Jahre alt, geschieden mit unterhaltsberechtigten Kinder, die bewusst aus dem Erwerbsleben ausgestiegen sind um sich um die Alimente zu drücken. Mit zusätzlicher Schwarzarbeit kann man dann so durchaus ein komfortables Leben führen. Die Alimente zahlt dann halt der Staat, sprich, wir alle. >:(

Diese Leute nimmt man zur Kenntnis, aber man muss sie nicht mögen. Probleme entstehen dann, wenn man in der Kneipe auf den Staat und eine Repräsentanten lautstark schimpft, Reichsbürgerparolen skandiert und dazu mit einem gefaschten Impfausweis für EUR 350,00 (!) rumwedelt. Noch vor wenigen Jahren wäre das egal gewesen.

Inzwischen sieht das anders aus, der anwesende Rocker, Baggerfahren oder Handwerker hört sich das eine Weile an und schreitet dann zur Tat.  :violent1: :ambulance:

 
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9931 am: 28. Januar 2022, 15:12:23 »
Zitat
Inzwischen sieht das anders aus, der anwesende Rocker, Baggerfahren oder Handwerker hört sich das eine Weile an und schreitet dann zur Tat.  :violent1: :ambulance:

Ist denn all dies Gewalt wirklich notwendig?
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Kontra-Bass

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9932 am: 28. Januar 2022, 15:13:27 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9933 am: 28. Januar 2022, 15:31:33 »
um wen geht's denn da? eine Ente?

Das könnte Reza sein, oder?
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9934 am: 28. Januar 2022, 15:35:35 »
Zitat
Inzwischen sieht das anders aus, der anwesende Rocker, Baggerfahren oder Handwerker hört sich das eine Weile an und schreitet dann zur Tat.  :violent1: :ambulance:

Ist denn all dies Gewalt wirklich notwendig?

Du glaubst gar nicht, wie dumm Menschen sein können. Und manche lernen nur durch körperliche Schmerzen, vor allem wenn Alkohol im Spiel ist.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9936 am: 29. Januar 2022, 08:06:39 »
So, nun auch bundesweit:


Zitat
Verfassungsschutz stuft "Freie Sachsen" bundesweit als Verdachtsfall ein
von MDR SACHSEN

Stand: 28. Januar 2022, 17:11 Uhr

Die rechtsextremen "Freien Sachsen" werden jetzt auch bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Im Juni hatte der sächsische Verfassungsschutz die Kleinstpartei als rechtsextrem eingestuft.

Die rechtsextreme Kleinstpartei "Freie Sachsen" wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Gruppierung als Verdachtsfall ein, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag bestätigte. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" darüber berichtet. Dem Bericht zufolge misst das Amt den "Freien Sachsen" überregionale Bedeutung zu.

Rechtsextreme steuern Protest-Gruppe "Freie Sachsen"
In Sachsen beobacht Verfassungschutz seit Juni
Im Juni hatte bereits der sächsische Verfassungsschutz mitgeteilt, dass er die "Freien Sachsen" als rechtsextremistisch und verfassungsfeindliche Bestrebung einstuft. Somit werde die Partei nachrichtendienstlich beobachtet, teilte das Landesamt für Verfassungsschutz damals mit. Die Tätigkeiten der "Freien Sachsen" seien "objektiv geeignet, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder einzelne ihrer zentralen Wesenselemente zu beseitigen oder zu beeinträchtigen", hieß es zur Begründung.

"Freie Sachsen" mobilisieren für Corona-Proteste
Die "Freien Sachsen" zählen zu den Kräften, die immer wieder Gegner der Corona-Politik mobilisieren. Sie rufen über Telegram fast täglich zu Protesten in Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern auf. Vorsitzender der "Freien Sachsen" ist Martin Kohlmann. Der Rechtsanwalt ist bekannt als Chef der rechtsextremen Wählervereinigung "Pro Chemnitz" für die er auch im Stadtrat Chemnitz sitzt. Kohlmann und die "Freie Sachsen" agieren auf dem eigenen Telegram-Kanal juristisch und medial professionell. Ihr Abonnenten-Zahl ist seit Mitte Dezember um etwa 50.000. Aktuell folgen über 146.000 Abonnenten den Inhalten der rechtsextremen Kleinstpartei.

MDR (dpa/kt)
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verfassungsschutz-stuft-freie-sachsen-bundesweit-als-verdachtsfall-ein-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/partei-freie-sachsen-als-verdachtsfall-eingestuft-104.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9937 am: 29. Januar 2022, 08:22:39 »
https://www.n-tv.de/politik/Infizierte-Sarah-Palin-besucht-Restaurant-article23088579.html

Zitat
Nur über meine Leiche werde ich mich impfen lassen.
........

Ich bin ein zu guter Mensch für einen Kommentar dazu.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9938 am: 29. Januar 2022, 09:59:01 »
Du glaubst gar nicht, wie dumm Menschen sein können. Und manche lernen nur durch körperliche Schmerzen, vor allem wenn Alkohol im Spiel ist.
Die lernen auch dann nicht. Die geben nur Ruhe, bis das Kopfweh vorbei ist.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #9939 am: 29. Januar 2022, 14:39:43 »
Zitat
Nur über meine Leiche werde ich mich impfen lassen.

Ich bin ein zu guter Mensch für einen Kommentar dazu.

Über die Leichen anderer Leute jedenfalls nicht.
 
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Offline malware

Re: Presseschnipsel
« Antwort #9940 am: 31. Januar 2022, 13:00:40 »
Das Lügenmedium RBB stellt Tipps&Tricks für Impfverweigerer bereit. Passt!

https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2022/01/impfpass-gefaelscht-selbstversuch-apotheke-arzt-polizei.html

Und zack, gelöscht? Wenige Sekunden vorher habe ich die Seite als PDF gesichert, siehe Anhang.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 13:04:00 von malware »
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9941 am: 2. Februar 2022, 11:11:51 »
Beschimpfungen auf Facebook
Künast erringt weiteren Teilerfolg vor Berliner Gericht
24.03.20 | 18:33


Das sind immer diese Emanzen!
Geben keine Ruhe!

Da will man ein bißchen rumhetzen auf FB und dann sowas:   :o



Zitat
Beleidigungen bei Facebook Renate Künast siegt beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

02.02.2022

Die Grünen-Politikerin hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg errungen. Es geht um beleidigende User-Kommentare auf Facebook. Die Entscheidungen des LG Berlin und KG verletzten Renate Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht. 

Im Streit um beleidigende Facebook-Kommentare hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hob Beschlüsse des Berliner Kammergerichts und des Landgerichts Berlin auf (1 BvR 1073/20).

Spoiler
Im Jahr 2019 hatte das LG Berlin bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als es entschied, dass auf Facebook gepostete Äußerungen wie "Stück ♥♥♥", "Drecks ♥♥♥" oder "Sondermüll", die sich gegen Künast richteten, "keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen" seien. Das Gericht hatte in dem Beschluss außerdem befunden, dass Künast als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen müsse. In einer Abhilfeentscheidung änderte das Landgericht seine Entscheidung nur teilweise ab.

In der nächsten Instanz ordnete das Kammergericht in Berlin (KG) weitere sechs Äußerungen als unzulässig ein. Bei zehn weiteren Kommentaren sei die Schwelle zum Straftatbestand der Beleidigung jedoch nicht überschritten. Kommentare wie "Kranke Frau" und "Gehirn Amputiert" seien kein Fall der abwägungsfreien Diffamierung.
BVerfG: KG setzt Schmähung mit Beleidigung gleich

Hintergrund des Verfahrens ist ein Auskunftsanspruch, den Renate Künast gegenüber Facebook geltend macht. Sie will erreichen, dass Facebook Daten über User herausgibt, die auf der Plattform Kommentare über sie gepostet haben. Dies darf Facebook nur herausgeben, wenn ein Auskunftsanspruch gerichtlich festgestellt ist. LG und KG stuften im Ergebnis lediglich 12 der 22 gegenständlichen Kommentare als strafbare Beleidigungen ein und gestatteten insoweit die Herausgabe der Userdaten. Im Hinblick auf die übrigen Kommentare wurde der Anspruch auf Auskunft abgelehnt. 

Daraufhin legte Künast Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG hob die Entscheidungen der Berliner Gerichte auf. Das KG setze eine Schmähung mit einer Beleidigung gleich. Das sei aber rechtlich falsch, so die Richterinnen und Richter. Auch wenn keine Schmähung angenommen werde, könne immer noch eine Beleidigung vorliegen, wenn in einer Abwägung das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungsfreiheit überwiegt. Eine solche Abwägung deute das KG nur an, nehme sie aber nicht vor. Das Fachgericht lege wiederholt einen fehlerhaften, mit dem Persönlichkeitsrecht "unvereinbaren hohen Maßstab" an eine Rechtsverletzung an.
BVerfG moniert Abwägungsausfall

So nehme das KG fehlerhaft an, eine strafrechtliche Relevanz sei erst dann erreicht, wenn die Äußerung in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheine. Vorliegend habe sich das KG aufgrund einer fehlerhaften Maßstabsbildung mit der Abwägung der Gesichtspunkte des Einzelfalls nicht auseinandergesetzt. Hierin liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Renate Künast.

Die "begründungslos verwendete Behauptung" des KG, Renate Künast müsse Angriffe im öffentlichen Meinungskampf als Politikerin hinnehmen, könne eine Abwägung nicht ersetzen.

Das BVerfG wies den Rechtsstreit an das KG zurück. Vor allen Dingen wird es nun eine ausführliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht von Renate Künast und der Meinungsfreiheit der kommentierenden User vorzunehmen haben.

 

fz/LTO-Redaktion
[close]
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr107320-renate-kuenast-beleidigung-facebook-kommentare-meinungsfreiheit/

https://www.sueddeutsche.de/politik/hasskommentare-renate-kuenast-verfassungsgericht-klage-facebook-1.5520194


Und das an Mariae Lichtmeß!  ;)
(Entscheidung noch nicht auf der Seite des BVerfG)
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9942 am: 2. Februar 2022, 11:30:15 »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9943 am: 2. Februar 2022, 12:24:58 »
Und wer glaubt nun, dass

a) das Berliner Kammergericht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes anschließt

und

b) den Ignoranten von Fecebook nicht wieder irgend welche Tricks einfallen, sich nicht an das Urteil zu halten

Ich tippe auf b. Die arroganten Ignoranten von Fecebook werden sich neue Tricks einfallen lassen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9944 am: 2. Februar 2022, 12:29:01 »
Ich bin mir sicher: a. Wetten?
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