Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1507370 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9405 am: 29. September 2021, 10:00:16 »
Und um zu unterstreichen, dass die Behauptung der Klagefreudigkeit nicht zutreffend ist, hat er gleich mal geklagt.  :facepalm:


Nachträglich hätte er das vielleicht lieber gelassen ...   :whistle:


Zitat
Debatte über Entschädigung für Adelsfamilie
Historiker wirft Hohenzollern erneut Unterstützung des Nationalsozialismus vor

Haben die Hohenzollern der NS-Diktatur den Weg bereitet? Ja, meint der Adelsforscher Stephan Malinowski – und stellte seine Erkenntnisse in einem neuen Buch vor. THORSTEN METZNER

Der Historiker Stephan Malinowski sieht auch weiterhin eine klare Verantwortung der Hohenzollern-Familie, dass die Nationalsozialisten in Deutschland die braune Diktatur etablieren konnten. „Drei Generationen in dieser Familie haben mit den politisch relevanten Handlungsträgern versucht, die Republik zu zerstören und den Nationalsozialismus zu unterstützen, und zwar von Anfang bis Ende“, sagte Malinowski am Dienstag in Berlin während der Vorstellung seines neuen Bandes „Die Hohenzollern und die Nazis“.

Das sei das Ergebnis seiner Forschungen als Historiker, sagte Malinowski. Zu welchem Ergebnis Juristen oder Richter kämen, überlasse er einem möglichen Prozess.

Spoiler
Zwischen dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg einerseits sowie den Hohenzollern andererseits war seit 2014 über Forderungen der Hohenzollern nach Kunstschätzen aus Schlossmuseen der Hauptstadtregion und Entschädigungen für nach 1945 enteignete Immobilien verhandelt worden. Die Gespräche liegen auf Eis, nachdem der „Spiegel“ und diese Zeitung 2019 das Ausmaß der Forderungen enthüllten. Das Land hat eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“.

Im neuen Buch untermauert Malinowski die freiwillige Kollaboration der Hohenzollern mit den Nazis, vermeidet aber nach eigenen Worten den „juristischen“ Vorschub-Begriff. Er hatte in einem Gutachten für das Land Brandenburg 2014 die Vorschub-Rolle des Kronprinzen für die NS-Diktatur bejaht. „Meine Antwort als Historiker ist eindeutig und bestätigt meine Eindrücke von 2014“, sagte Malinowski. Von Seiten der Hohenzollern wird unter anderem darauf verwiesen, der frühere Kronprinz habe nach 1918 keinerlei politische Ämter inne gehabt und sei kein Mitglied der NSDAP gewesen.

Hohenzollern hegten aus Sicht von Malinowski Ressentiments gegen Juden
Zur Einschätzung der historischen Rolle von Preußens gibt es mehrere Gutachten beider Seiten, die zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Der frühere Hohenzollern-Gutachter Christopher Clark, der den Kronprinz entlastet hatte, hat seine Einschätzung mittlerweile revidiert. Georg Friedrich von Preußen, das Oberhaupt der Familie, hatte die Rolle seiner Vorfahren im Zusammenhang mit der NS-Diktatur als „Tiefpunkt“ der Familiengeschichte bezeichnet.  Malinowski umriss die Haltung des früheren Herrscherhauses während der Weimarer Republik so: „In der Wahrnehmung der Hohenzollern und des preußischen Adels ist Deutschland besetzt von Republikanern, Sozialisten und – ganz wichtig – von Juden.“

Es habe eine Aufladung mit negativen Gefühlen gegeben „gegen die Republik, gegen die Sozialisten, gegen die Frauenbewegung, gegen das moderne Theater, gegen die moderne Literatur, gegen das Kino, gegen Amerika“. Die Klammer darum sei „die Figur des Juden“ gewesen.

Die Bundesregierung sah zuletzt keine Ebene für neue Verhandlungen mit den Nachfahren der letzten deutschen Monarchie im Streit um mögliche Rückgaben und Entschädigungen an die Hohenzollern. Weitere Verhandlungen sind danach erst sinnvoll, wenn Brandenburg und Berlin deren Fortsetzung befürworten. Beide Länder sind dagegen. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) hat die Linie bekräftigt, dass die Hohenzollern erst das juristische Vorgehen gegen Wissenschaftler und Medien einstellen müssten, ehe es Verhandlungen  geben könnte.

Zwischen Hohenzollern und mehreren Historikern, Medienhäusern und anderen Organisationen gibt es zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Georg Friedrich von Preußen hat über 80 Verfahren angestrengt. Bereits betroffen davon war auch Malinowski. (mit dpa)
[close]

https://www.pnn.de/kultur/debatte-ueber-entschaedigung-fuer-adelsfamilie-historiker-wirft-hohenzollern-erneut-unterstuetzung-des-nationalsozialismus-vor/27658140.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9406 am: 29. September 2021, 14:14:33 »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9407 am: 29. September 2021, 15:17:09 »
Da es die Nacht vor einer Zwangsräumung passiert ist, sieht der Fall eher nach "verbrannte Erde" aus.
Eine typische "Warmsanierung" soll ja regelmäßig von der Versicherung finanziert werden, so zumindest der Plan.  ;)

Aber schlimm, wie tief und gefährlich man als RB abdriften kann. In deren Köpfen geht es wirklich nur noch um "Leben oder Tod".
Da es gemäß der Mitteilung aber ein "Zweifamilienhaus" betraf, kann man nur hoffen, dass der Tote kein unbeteiligter Dritter ist.
« Letzte Änderung: 29. September 2021, 15:19:02 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9408 am: 30. September 2021, 10:42:53 »
Zitat
Deutschland & Welt

30.09.2021 06:07 Uhr
Ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof steht vor Gericht

Erneut beschäftigt sich ein deutsches Gericht mit den Nazi-Verbrechen im KZ Stutthof. Wirkte die heute 96-Jährige damals an mehr als 11.000 Morden mit?

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen muss sich von Donnerstag (11 Uhr) an eine ehemalige KZ-Sekretärin vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Die heute 96 Jahre alte Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65.000 Menschen.

Im Juli 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann in Stutthof zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig - mindestens so viele Gefangene wurden nach Überzeugung der Strafkammer während der Dienstzeit des Angeklagten 1944/45 in Stutthof ermordet.
Spoiler
Die meisten Opfer starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet. "Sie haben diesem Sterben zugesehen damals und es bewacht", hatte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring in der Urteilsbegründung gesagt.

Der Angeklagte Bruno D. hatte nach eigenen Angaben mit einem Gewehr auf den Wachtürmen Dienst geleistet. Sein Verteidiger Wolf Molkentin sagte dem Magazin "Spiegel", Beihilfe zu tausendfachen Mord könne auch vom Schreibtisch aus erfolgen. Bei einer Schreibkraft könnte die Messlatte für eine strafrechtliche Verantwortung jedoch höher anzulegen sein. "Vorliegend wird es auch darauf ankommen, ob eine Kenntnis von den Mordmerkmalen, Grausamkeit oder Heimtücke, vorlag. Sonst bliebe nur Beihilfe zum Totschlag, das wäre dann verjährt."

Wie der Prozess gegen D. wird auch das Verfahren gegen F. vor einer Jugendkammer stattfinden, weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war. Für den ersten Prozesstag ist nur die Verlesung der Anklage geplant. Die Strafkammer hat 26 weitere Verhandlungstermine bis Anfang Juni nächsten Jahres angesetzt. (dpa)
[close]
https://www.saechsische.de/deutschland/ehemalige-sekretaerin-im-kz-stutthof-steht-vor-gericht-5535876.html


Und, Ja, ich halte diese Verfahren für richtig und notwendig!

Erstens, weil der Bundestag die Verjährung für Mord aufgehoben hat, damit Nazi-Verbrecher nicht davonkommen.

Zweitens, weil potentielle Blaune von heute merken, sie können auch nach 76 Jahren noch drankommen.

Drittens, weil ich immer noch solche Äußerungen lesen muß, die zeigen, wie uneinsichtig die Leute sind. Vor allem in den ostdeutschen Gefilden. Muß man leider so sagen, die unterirdischsten Kommentare kommen von dort:


Spoiler
(Anmerkungen in Klammern)
Na, wenn der man so lange durchhält. Der Krieg ist jetzt 75 Jahre her. Die Schnelligkeit der Justiz ist beeindruckend oder wollte man die Täter nicht schneller fassen? (und schon wieder der Krieg ...)

Also bei aller Liebe ein 100 jähriger,dass ist wie ein Angriff auf Kinder. Ist dass die Kunst der Gegenwart oder Feigheit die heutigen Dinge zu bekämpfen!  (hä?)

Und was hat der Wachmann gemacht ausser das er dort Dienst hatte... (richtig, er hat dort Dienst gemacht und das System am Laufen mitgeholfen)


Den Aufwand sollte man sich wirklich sparen! (bei Mord!)

Leute, echt jetzt da gab es andere in höheren Positionen er saß inder Schreibstube (der Wachmann konkret eben nicht, aber wen interessieren schon Fakten?)

Die Gerichte sind ja nicht überlastet? Bremst Frau Chebli ein bisschen aus (bei einem Verfahren in Neubrandenburg)

Bei aller lieber auch wenn das eine schreckliche Zeit war, ... (blahh)

Die deutsche Gerichtsbarkeit, ist hier wohl mehr als in Frage zu stellen.
Unbestritten waren es unverzeihliche Verbrechen, die im dritten Reich stattfanden.
Aber ...


Wer verurteilt die Bundesregierung für die Impftoten

Lächerlich

Sowas dummes

Unnötiges Geld was der Staat verballert für so ein Prozess .

Darüber kann man nur noch lachen!

Na, man kanns auch übertreiben. Der Mann ist 100 Jahre, was soll das denn.

Vor Gericht gehören ganz andere (offenbar keine mörder und deren Beihelfer)

Hat die Justiz in diesem Lande nichts anderes zu tun, habe 1976 im Kindergarten Andreas A. vors Schienbein getreten ... (Ja, witzg!)

Mal sehen wann die ersten
Leichen ausgebuddelt und vor
Gericht geschleift werden...

Sowas bescheuertes😡! Die Verbrecher von heute müssten härter bestraft werden, aber nee die sind ja alle traumatisiert und hatten eine schlechte Kindheit 🙄
Dieser 100 jährige Mann hat nur seine Pflicht getan!!! (seine pflicht, dabei zu helfen Menschen zu ermorden!)

Sowas lächerliches...haben die da oben nix besseres zu tun

Der Mann hat nur seine Pflicht getan die er seinem Vaterland schuldig war und zu der Zeit konnte man darauf als junger Mensch noch stolz sein. (kotz!)

Er hat sein Leben gelebt und mit Sicherheit oft daran gedacht was damals war.. (ein Mordbeihelfer braucht also nur zu sagen, er hat aber ein ganzes leben adran gedacht und kdann passiert einfach nichts?

Zum Glück gibt es ja keine anderen Probleme in die Zeit und Geld investiert werden sollte. (ein wichtigeres Verbrechen als Mord?)

Gerechtigkeit hin oder her aber das ist zu spät. Er musste sich so lange selber im Spiegel ansehen

Sinnlose Kosten für den Steuerzahler..... lasst ihn in Frieden ableben und gut (plötzlich sidn die Kosten wichtig und in frieden ableben soll er auch noch – im Gegensatz zu seinen Opfern)

So schlimm diese Taten auch waren und sie dürfen NIE in Vergessenheit geraten, ABER wie viel Sinn macht es diesen alten Mann (erinnern rteicht also)

Ich möchte da nicht die jüngsten Toten zählen die unsere Altparteien auf dem Gewissen haben ... (immer schön relativieren!)

Ich möchte da nicht die jüngsten Toten zählen die unsere Altparteien auf dem Gewissen haben (Zusammenhang?)

Was wollen Sie den Mann fragen...er weiss vielleicht nicht mal mehr wie alt er ist. (vom Gutachter für verhandlungsfähig erklärt)

Ist überhaupt nachgewiesen, daß der damals anfang 20Jährige als Wachmann überhaupt in der Position gewesen ist, Entscheidungen ohne Angst um's eigene Leben zu treffen? Er war doch auch nur Befehlsempfänger. (und? darf man auch Befehl hin andere ermorden?)

Befehlsempfänger wie unser heutigen Richter.

Und dann wundert sich die Polizei,Richt etc. warum sie von den Jugendlichen nicht respektiert wird nja hier wieder ein super Beispiel (????)

Es ist grausam was der deutsche Staat macht.

naja - nachdem wir nun erleben, wie leicht sich eine diktatur bahn bricht und wie schnell die mehrheit bereit ist mitzumachen, sollte man diesen mann in ruhe sterben lassen. es wäre heute nicht ein µ anders (Logik?)

Ich will ihn nicht in Schutz nehmen aber was ist dann mit den anderen Kriegsverbrecher von anderen Ländern? (seit wann haben KL und Vernichtungslager etwas mit Krieg zu tun?)

Lasst diesen Man in Ruhe wer weiß wie wie in dieser Zeit gehandelt hätten.(ach, ja, dann ...)

Lasst doch den alten Mann in Ruhe sein gewissen wird ihn schon genug Strafen. Mal sehen wie sich einige fühlen wenn die aktuelle Show vorbei ist. (wird ihn schon, soso)

Was hat er denn getan, was Merkel, Spahn, Wiehler & Co nicht auch gerade tun? Impfzwang durch Ausgrenzung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe

Lasst doch bitte den Mann in Ruhe seine letzte Zeit verbringen

Probleme muss man haben nach solanger Zeit.
Damals ist alles unter ganz anderen Gesetzen passiert. Das die Leute das noch immer nicht begreifen (Mord war auch damals unetr strafe. Todesstrafe)

Lasst Opa in Ruhe !


...nö...Mord verjährt nicht ....aha...auf welches Land bezogen?...kommen sie mir jetzt nicht mit ...allen Ländern...danke ....so ,ganz kurz ,es geht hier bei diesem...100ert Jährigen...nicht um ...Anklage Mord ...sondern ,Beteiligung und Zuführung von Situationen ,die zur Erschließung von russischen Kriegsgefangen zur Folge hatten usw...es ist der ...2 Wachmann der angeklagt wird durch die ...Stadtsanwaltschaft..(der in einem Konzentrationslager) damals gearbeitet hat...warum erst der 2te fragst du dich?...es gab vor ein paar Jahren noch kein Gesetz in Deutschland und anderswo, das man ...Wach und Dienstpersonal die in Konzentrationslagern ...gearbeitet haben, für Verbrechen an der ...Menschlichkeit...anzuklagen ...kam erst vor paar Jahren durch...eine .....Organisation ins rollen ,die noch verbliebene ...Zeitzeugen , in diesem Fall...Wach und Dienstpersonal ...aus Konzentrationslagern die stellvertretend für...die Mörder und Verbrecher ( sind ja alle tod ) zur Rechenschaft zu ziehen um den Opfern von damals ein Gehör zu geben ...warum es bis ich glaube 3 Jahren, keine Anklagen gegen ...Wach und Dienstpersonal...gab und kein Gesetz existiert e was vorsah diese Menschen für irgendwas zur Rechenschaft zu ziehen, können ...Sie...mir Herr Josef Maier ..bestimmt auflisten und für mich logisch begreiflich erläutern...ich würde mich sehr über diese mir nicht...logische, greifbare und nachvollziehbare Gesetzesänderung die hier ( wie gesagt, erst vor paar Jahren ins Leben gerufen, weil vor 3 Jahren hatte keiner ,irgendwas gegen das ...normale ...Wach und Dienstpersonal...vorzubringen ....hmmmm...kann doch nicht wirklich daran liegen, was...gewisse Leute ...hinterm Rücken tuscheln , das vor paar Jahren der letzte wissentlich.....lebende Mörder aus einem Konzentrationslager ....verstorben ist ?...und man deswegen auf Gehör einer gewissen Institution die Anklagen und Gesetze für normales Wach und Dienstpersonal ins Leben gerufen hat weil...sie waren ja auch....da ...also....Mörder oder Beihelfer zum Mord...geht ja logischerweise nicht anders ...hätten ja einfach gehen können und ihren Job kündigen ...hätten ja da nicht....mitmachen müssen...deswegen ...Beihilfe zum Mord in über 3000end Fällen...Beteiligungen zur Vernichtung von Menschen ( Alten ...Greisen...Kindern und Frauen ...durch Zyklon B...usw...natürlich...Gott sei dank is das noch rechtzeitig vor nen paar Jahren jemanden aufgefallen, das diese ...Wach und Dienstleister ...aus den Konzentrationslagern auch alle...Mörder...waren...oder !...so Herr Maier ...würde mich freuen, wenn sie mich da nen bisschen aufklären könnten...mit freundlichen Grüßen Dittmann ...und ...nö...bin nicht ..rechts  (warum müssen manche so viel schwafeln?)

Der gleiche Ronny hat sich nochmal Gedanken gemacht:
Ronny Dittmann
...geht's noch?...Wachmann ...nen ganz normaler Job ,damals wie heute ...!...lasst doch endlich mal die...normalen Menschen ...in Ruhe ,die damals so wie die meisten heutzutage, einfach ihre Familien ernähren mußten ,sprich tun ( auf heutzutage bezogen )...sinnlose Hetze an die... Schwächsten und Ältesten ,die nicht und jetzt kommt es ...Kriegsverbrecher...waren !..ich weiß, ist für ...sehr viele junge Menschen ,aber auch Ältere die stupides Denken bevorzugen...schwer zu verstehen ...!...ich weiß, das grade...Ihr...natürlich, zu der damaligen Zeit, euch genauso wie ...heutzutage...gegen das NS Regiem zu wehr gesetzt hättet ,so wie heutzutage oft zu sehn ...pöbelnd ...anonym...hetzerisch...und meist leider auch ohne Fakten ,Sinn und Verstand...wenn ich überlege ,aus wieviel aktiven Mitgliedern z.b..die Studentenbewegung ..Weiße Rose..in und um München bestand ( Hauptmitglieder 5-6) glaube ich und vielleicht 30-50ig Unterstützer ...dann können wir gerne weiter zusammenzählen in anderen großen Städten wie Berlin ...gabs in dem Sinne nicht (auf jugendlich und Heranwachsend bezogen )...und auch so gab es keine größeren Studentenbewegungen oder auffallende Gruppierungen wie...Weiße Rose ...(und nein ...Anne Frank...hatte nichs mit dem aktiven Wiederstand zu tun ,sondern steht nur anhand ihres geschriebenen Tagebuches ,das sie in den Jahren schrieb als sie sich vor dem NS Regiem versteckte...als holländische Jüdin...steht als Synonym für die Verbrechen der NS Zeit )...es geht mir darum, damals, gab es ...eine handvoll Mutiger ...und das meine ich wirklich ernst, die im sehr jungen Alter sich ( trotz der bewussten Todesstrafe , wenn sie erwischt werden )...gegen das ...Regiem...auflehnten ...eine Handvoll...und heutzutage ,stürzt sich jeder , der sich selber als ...aktiver Friedensaktivist und gegen alles was annähernd mit ...Faschismus, Fremdenhass ,Verfolgung und irgendeine Verbindung ob damals oder heutzutage Richtung...rechts ...auf jeden ob jung oder alt oder oder oder, mit purer falscher Deutung durch meist ...nicht vorhandene Informationen..mit etlichen ..hunderterten Gleichgesinnten meist linken Aktivisten ,auf alles und jeden der irgendwie mit ...rechts ...in Verbindung gebracht wird ...ohne Rücksicht auf...alles ,was diesen ,jenen Menschen ausmacht und ...seinem Leben ...wenn ich aufzähle was grade ...Ihr...auf euren selbsternannten...Wiederstandsweg gegen rechts oder alles was ...Ihr...denkt damit zusammenhängt ...unterscheidet...Ihr...euch nicht annähernd von anderen ...radikalen...Gruppierungen (sei es mit Gewalt ohne Rücksicht auf die normalen Bürger...sei es mit ...anonymer Hetze ...im Netz oder versteckt öffentlich...sei es mit Mordrohungen gegen...denjenigen., wo...Ihr...was denkt zu wissen ...und gegen seine Familie usw...weil ....Ihr...wisst ,das Establishment und die...sprachlose...Masse.. steht hinter euch und bewertet...Eure...Aktionen anders und billigend als von ...anderen z.b....ich bin mir sicher, das ..keine Wiederstandsbewegung... von damals ,ob jung oder alt und dann noch unter dem ...Definitions Begriffs..Wort........Frieden... so ne Unruhe und Unrecht (teilweise) aber auch sehr bewußt, gegen andere Menschen und Gruppierungen wo...meist...das Hintergrundwissen sprich Informationen und desgleichen fehlen ..aktiv in Szene gesetzt hätten ?...warum auch? ...es geht nur um ...Euch selbst , oder die Gruppierung...mit der man sich oder Ihr Euch identifiziert...Punkt...und ich bin mir mehr als sicher, das ich ...keinen...von euch ,damals in Wiederstandsbewegungen wie...die weiße Rose...gefunden hätte...so...war nur ne Anmerkung, weil ich nicht einsehe ,das ohne Sinn und Verstand, Menschen egal welchen Alters von euch an den Pranger gestellt werden, weil euch kein ...normaler, menschlicher Zusammenhang zur NS Diktatur und dem Nationalsozialismus (Wachpersonal ...Wehrmacht ...Kriegswaffen oder Kriegsutensilien Fabriken und den dazugehörigen Menschen die da gearbeitet haben...Einrichtungen wie Bund Deutscher Mädchen oder Heimatvereine usw.)...möglich ist ....warum?...hmmmmm...ich bin nicht...hier...um Vermutungen und Unwahrheiten zu publizieren ...von daher ...Lg

Der nächste:
Franz Heming
Ein schwieriges Thema, deswegen hole ich da mal ein stückweit aus:
Die Kriegsverbrecher (auf allen Ebenen) hätten unmittelbar nach der barbarischen Naziherrschaft verfolgt und bestraft werden müssen. Da war man zu nachlässig. Wohl auch deshalb, weil sie für den Neuaufbau des Landes "gebraucht" wurden. Das sollte man auch heute noch kritisch hinterfragen, wie auch den Prozess der sogenannten "Entnazifizierung".
Kommen wir jetzt zu dem konkreten Fall. Bei dem 100 jährigen, der jetzt vor Gericht gestellt werden soll sehe ich das zweigeteilt: Auf der einen Seite war es doch so, dass der der Mann somit 1933 12 Jahre alt war. Also mit Beginn der Pubertät wird ein Mensch in einem gleichgeschalteten Land groß. In unserer aufgeklärten Zeit scheint es unvorstellbar zu sein, aber wie ist es, wenn man von Beginn frühster Jugend an mit EINER Propaganda konfrontiert wird. Und das ist die Propaganda des Hasses und der Ausgrenzung. Man weiß, was in den Schulen unterrichtet wurde und wie die Kinder in der HJ instrumentalisiert worden sind. Das macht alles nicht besser, gleichwohl ist es schon ein Unterschied, ob jemand 1933 12 oder 20 Jahre alt war. Ein Alter, in dem Unrecht durchaus erkennbar ist, zumal man in einer anderen Welt groß geworden ist.
Nun wird man also einen 100jährigen vor Gericht stellen, der eben als Kind in dieser Zeit groß geworden ist. Natürlich sind seine Taten als KZ Wachmann nicht wegzudiskutieren. Und natürlich darf und muss man nicht auch die Frage stellen, ob jemand nicht hätte Größe zeigen müssen und sich dem widersetzen sollen, was da passiert ist. In der Beurteilung der Frage nach der Sinnhafitigkeit dieses Prozesses steht für mich die Frage im Mittelpunkt, wie er mit seinem Tun nach dem Krieg umgegangen ist. Hat er für sich selbst und dem Regime eine Schuld anerkannt? Hat er sein Leben danach so ausgerichtet, dass er sich offen gegen die Nazi Barberei gestellt hat?
Oder ist er bis heute in der Nazi Ideologie treu geblieben und träumt noch vom Führer. Zeit genug sich zu bekehren und zu informieren hatte er lange genug. Die Unschuld, die er als 12 jähriger beim Einzug des Dritten Reiches gehabt hat, wird zur Schuld nach 1945, wenn er seit dem nicht begriffen hat, welche große Schuld das Regime und damit auch er auf sich genommen hat.
Will sagen: Wenn das ein Unbelehrbarer geblieben ist, dann gehört er auch und gerade mit 100 Jahren noch vor Gericht. Andernfalls, weiß ich nicht, welchen Sinn es hat einen schuldbeladenen aber reuigen Menschen mit 100 Jahren noch vor Gericht zu stellen. (ein KZ zu betreiben ist kein Kriegsverbrechen, weil es mit Krieg nichts zu tun hat)

Immer wieder schön zu lesen, daß sich Menschen besser mit der Vergangenheit auskennen, als die die sie erlebt haben! (klar, Mörder sind natürlich glaubwürdig)

Lasst die Menschen in Ruhe! Haben auch nur Befehle ausgeführt!!!

Die sollen verdammt nochmal den alten Herren in Ruhe lassen!!!
Irgendwann reicht es!!
Er hat damals NUR seinen Job gemacht!!! (Ermorden als "Job". Nett)

Die sollten ihn in Ruhe lassen, es waren andere Zeiten.

Fangt doch erstmal im Hier und Jetzt an aufzuräumen statt mit solchen Geschichten abzulenken!

Wer einen 100-Jährigen, nach über 80 Jahren für etwas bestrafen will, dass er nicht selbst zu entscheiden hatte, sollte sein Leben überdenken.

„Lasst doch die Frau einfach in Ruhe.“ (Sicher. Eine Beihelferin zum Mord einfach mal in Ruhe lassen.)

„Ich denke, es sollte nicht mehr angesprochen werden, es ist schon lange her“  (Tolles Rezept zur Verdrängung!)
[close]


Edith sagt: Ganz so stolz wie der GröFaZ ist man dann doch nicht und möchte sich lieber der großdeutschen Verantwortung entziehen!

Zitat
Donnerstag, 30.09.2021, 10:50
Die 96-Jährige Angeklagte im Itzehoer Prozess um Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof ist flüchtig. Das Landgericht habe einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß am Donnerstag.
https://www.focus.de/panorama/welt/beihilfe-zum-mord-in-ueber-11-000-faellen-prozess-gegen-fruehere-kz-sekretaerin-96-jaehrige-angeklagte-fluechtig_id_24292614.html


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« Letzte Änderung: 30. September 2021, 10:55:18 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9409 am: 30. September 2021, 11:03:57 »
Man könnte sich eventuell tatsächlich fragen, ob ein Prozess in diesem hohen Alter noch notwendig ist und dies bezweifeln, zumal es sich um eine eher unwichtige Position im Tötungsapparat handelt.

Doch ich sehe es so wie Reichsschlafschaf. All diese Menschen, denen nun der Prozess gemacht wird, konnten bisher ein unbeschwertes Leben führen - zumindest in weiten Teilen - und wurden nie zur Verantwortung gezogen. Teilweise auch, weil die deutsche Justiz sich ab 1949 nicht gerade vor Eifer überschlagen hat, um der Täter und ihrer Helfer habhaft zu werden.

Wenn man sich dazu noch vergegenwärtigt, dass viele typischen Augenzeugen in den ganzen unsäglichen Knopp-Dokumentationen, wenig bis gar nichts an ihrer Ideologie geändert haben, zum Zeitpunkt der Aufnahmen immer noch von "der Führer" sprachen, dann werden wohl auch so einige der in den letzten Jahren Angeklagten immer noch mit einem unveränderten Weltbild durch die Gegend laufen. Daher ist es auch durchaus richtig, dass selbst in deren hohen Alter noch gegen sie prozessiert wird.
« Letzte Änderung: 30. September 2021, 11:19:03 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9410 am: 30. September 2021, 11:06:46 »
Doch ich sehe es so wie Reichsschlafschaf. All diese Menschen, denen nun der Prozess gemacht wird, konnten bisher ein unbeschwertes Leben führen - zumindest in weiten Teilen - und wurden nie zur Verantwortung gezogen. Teilweise auch, weil die deutsche Justiz sich ab 1949 nicht gerade vor Eifer überschlagen hat, um der Täter und ihren Helfern habhaft zu werden.

Noch viel mehr: Sie hat aktiv gegen die Nürnberger Prozesse gewettert und das Ergebnis als Siegerjustiz diffamiert. In der SZ von heute ist dazu ein sehr interessanter Artikel erschienen, zu finden hier oder unten im Spoiler.

Spoiler
Peinlich späte Erkenntnis

Das war legal. Das war befohlen. Das ist nicht strafbar: Die deutsche Rechtswissenschaft hat viel zu lange mit den völkerrechtlichen Prinzipien von Nürnberg gehadert, die sie heute zum 75. Jahrestag der Urteile umarmt.

Das Urteil des internationalen Militärtribunals lag schon ein paar Jahre zurück. Die in Nürnberg zum Tode verurteilten NS-Größen wie etwa Hitlers Statthalter in Polen, Hans Frank, waren schon längst gehängt. Die zu Gefängnisstrafen Verurteilten wie Hitlers Nachfolger Karl Dönitz waren teils schon wieder frei. Da teilten 1958 die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit, was sie eigentlich hielten von der ganzen Sache.

Also: von dem Werk der alliierten Juristen. Von dem Richterspruch von Nürnberg. Von dem Signal, das von dort am 30. September 1946, vor genau 75 Jahren, um die Welt gegangen war.

Die kurze Antwort: nichts. Der Bundesgerichtshof zitierte am 9. September 1958 in kühler Präzision eine ganze Reihe von Äußerungen westdeutscher Regierungsstellen, um zu untermauern, dass die Bundesrepublik keine einzige Entscheidung des Nürnberger Tribunals anerkannt habe.

Das Urteil gegen 22 mächtige Männer des NS-Systems, Vernichtungskrieger wie Hermann Göring oder Wehrmachtschef Wilhelm Keitel, Einpeitscher wie Stürmer-Chef Julius Streicher: Das sei nichts als Siegerjustiz gewesen. Die neu geschaffenen, internationalen Straftatbestände, nämlich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Führen eines Angriffskriegs: Sie seien nicht einmal gültiges Recht.

Im Gegenteil: Adenauers Justizminister Hans-Joachim von Merkatz von der nationalkonservativen Deutschen Partei habe erst jüngst erklärt, die Nichtanerkennung des Nürnberger Urteils sei eine Frage der "deutschen Würde". Während dieser Minister von lediglich "angeblichen" deutschen Kriegsverbrechen gesprochen hatte, verwendeten die Karlsruher Richter nun die Formulierung: "sogenannte" Kriegsverbrechen.
Wenn jetzt an den Richterspruch erinnert wird, sollte auch die juristische Nachgeschichte betrachtet werden

So war das in der frühen Bundesrepublik. "Nürnberg" abzulehnen, war Mainstream. Es blieb auch Mainstream - jahrzehntelang. Wenn jetzt, 75 Jahre nach dem großen Nürnberger Urteil, an den Richterspruch erinnert wird, dann verdient es auch die juristische Nachgeschichte, betrachtet zu werden. Die Ablehnung, der große Widerwille. Auch weil das einiges über das verschlungene Verhältnis zwischen Recht und Politik zeigt.

Das war von Beginn an die Haltung der Strafverteidiger in Nürnberg gewesen: Die Alliierten hätten kein Recht, Deutsche auf die Anklagebank zu setzen, die doch lediglich nach geltendem, nationalsozialistischen Recht gehandelt hätten. So hatte zum Beispiel Rechtsanwalt Otto Kranzbühler im November 1945 ausgeführt, der Verteidiger von Dönitz. Was die Alliierten da täten, sei eine juristische "Revolution", ein Verstoß gegen das eherne Verbot rückwirkenden Strafens. Keine Strafe ohne - vorheriges - Gesetz.

Hinter dieser Abwehrhaltung versammelte sich die deutsche Juristenschaft in den folgenden Jahren. Eine beachtliche Ausnahme war der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch, in Weimarer Zeiten einst Justizminister für die SPD. Gemeinsam mit wenigen Anhängern hatte er von 1946 an das Nürnberger Tribunal gelobt und versucht, seinen Landsleuten deutlich zu machen: Menschheitsverbrechen von der extremen Sorte, wie sie die Nazis verübten, blieben immer kriminell. Selbst, wenn die Täter so mächtig seien, ihre eigenen Gesetze zu machen.

Aber Radbruch starb schon 1949. Die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft folgten ihm größtenteils nicht. Ausländische Beobachter wiesen gelegentlich auf die bizarre Ironie hin: Dieselben deutschen Juristen, die noch in der NS-Zeit als schneidige "Rechtswahrer" das Rückwirkungsverbot völlig niedergerissen hatten - Gerichte sollten damals strafen, sofern der "Grundgedanke eines Strafgesetzes" sowie das "gesunde Volksempfinden" dies erforderten -, gerierten sich nun oft als Bannerträger dieses selben Rückwirkungsverbots, um ihr damaliges Regime zu verteidigen.
Im Gebäude des Nürnberger Justizpalastes verwaltet man das Erbe heute nicht nur - man präsentiert es mit Stolz

Einige westdeutsche Rechtsprofessoren drehten den scheinbaren Widerspruch um. Sie verglichen das traditionell etwas weniger strikte, flexiblere Verständnis des Rückwirkungsverbots unter angelsächsischen Juristen mit dessen radikaler Missachtung durch die Nazis. Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle warnte: Man solle den Fehler der Nazis, Strafen nach "Volksempfinden" zu verhängen, nicht im Umgang mit NS-Verbrechern "wiederholen". Ein weitverbreitetes deutsches Lehrbuch des Völkerrechts von 1960 kritisierte: In Nürnberg hätten die Alliierten die Anführer eines besiegten Staates "vernichtet". Aus "Rache".

Im Gebäude des Nürnberger Justizpalasts an der Fürther Straße residiert heute eine vom Auswärtigen Amt und dem Freistaat Bayern finanzierte, prestigeträchtige "Akademie Nürnberger Prinzipien", ein Ort für Konferenzen und Seminare. Dort verwaltet man das historische Erbe nicht nur. Man präsentiert es heute auch mit einigem Stolz. Nürnberg, Wiege des Völkerstrafrechts, Nürnberg, Symbol für die Stärke des Rechts statt des Rechts der Stärkeren. Deutschland lehrt dort Gäste zum Beispiel aus afrikanischen Bürgerkriegsstaaten das "Nürnberger Recht", fast, als sei es eine hiesige Erfindung.

Das ist es natürlich nicht. Niemand hat dieses Nürnberger Recht, das die Alliierten den Deutschen bringen mussten, so hartnäckig und auch so ausdauernd bekämpft wie die westdeutsche Justiz und Rechtswissenschaft. Niemand hat sich den Lehren von Nürnberg so störrisch verschlossen. In keinem anderen westlichen Land ist der völkerrechtliche Diskurs so sehr von Widerwillen geprägt geblieben, und zwar nicht nur in den düsteren Anfangsjahren der Republik. Sondern jahrzehntelang.

Erst nach der Epochenwende von 1990, als es um die Aufarbeitung der Regierungskriminalität des SED-Regimes ging, kam der westdeutsche Diskurs deutlich in Bewegung. Der damalige Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) beschrieb das Problem, dass "unser Strafrecht" nicht auf staatlich organisierte Verbrechen vorbereitet sei. Denn: Der Respekt für das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot sei hierzulande traditionell sehr groß.

Es bestand auf einmal die Sorge, dass die westdeutschen Strafgerichte, die bis dahin selbst bei Massenverbrechen in NS-Konzentrationslagern nicht über die seinerzeitigen Gesetze hinweggehen wollten, sondern nur sogenannte Exzesstäter bestraften, nun auch zu den DDR-Mauerschützen sagen müssten: Das war legal. Es war befohlen. Es ist also nicht strafbar.

In einer Reihe von Entscheidungen, beginnend im November 1992, leitete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Kehrtwende ein. Die Schüsse an der innerdeutschen Grenze seien kriminell gewesen - auch wenn sie gesetzlich nicht verboten, sondern im Gegenteil gesetzlich angeordnet waren. Ein rechtspolitischer U-Turn, eine späte Korrektur. Eine Rehabilitierung des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch war das.

Und ein viel zu spätes, recht durchsichtig interessengeleitetes Anerkenntnis, dass die Alliierten in Nürnberg natürlich Recht gesprochen hatten, nicht Unrecht.
[close]
« Letzte Änderung: 30. September 2021, 11:08:36 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9411 am: 30. September 2021, 11:21:29 »
Man könnte sich eventuell tatsächlich fragen, ob ein Prozess in diesem hohen Alter noch notwendig ist und dies bezweifeln, zumal es sich um eine eher unwichtige Position im Tötungsapparat handelt.


Durch die heutigen Aussagen bin ich wieder in meiner Auffassung bestätigt, daß diese Verfahren geführt werden müssen!

„Diese Frau war garantiert nur Befehlsempfänger als Sekretärin.“  Klar doch. Morden als Job und auf Befehl.

„Oh lasst doch die alten Leute in Ruhe sowas unverschämtes und Respektlosen“ (Oh, die Morde waren also weder unverschämt, noch respektlos?)

„Das eine Dame mit 96 noch flüchten muss , ist unglaublich.“ (Sie MUSS flüchten?)

„Horsti…. Ich sag dir mal eins hättest du in der Zeit gelebt wärst du der erste Mitläufer gewesen …“ (aha, die Hellseher-Fraktion. Mildert ihre Schuld aber um keinen Deut.)

Es wird einem schlecht!  :puke:

Das sind die gleichen Leute, die die Todesstrafe für Kinderschänder fordern und bei Diebstahl lebenslang (!) wegsperren lassen wollen!

Gucken wir uns den 211 in der Urfassung an:

Zitat
[15. September 1941—1. Oktober 1953]

§ 211. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.
(2) Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
– um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
(3) Ist in besonderen Ausnahmefällen die Todesstrafe nicht angemessen, so ist die Strafe lebenslanges Zuchthaus.


Beihilfe war damals ebenfalls strafbar.

Jo, die Nazis hatten noch die Todesstrafe.
Kommt für die gar nicht mehr infrage.

Medizinisch auf Verhandlungsfähigkeit wurde sie auch untersucht.
Hätten die Nazis nicht gemacht.

Sie steht vor einer Jugendkammer.
Hätten die Nazis auch nicht gemacht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9412 am: 30. September 2021, 12:31:54 »
Ich bin da zwiegespalten. Einerseits sollte beleuchtet werden, welche Rolle Täter und Helfer damals inne hatten. Die Schuldfrage muss geklärt werden.

Erneut beschäftigt sich ein deutsches Gericht mit den Nazi-Verbrechen im KZ Stutthof. Wirkte die heute 96-Jährige damals an mehr als 11.000 Morden mit?

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen muss sich von Donnerstag (11 Uhr) an eine ehemalige KZ-Sekretärin vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Die heute 96 Jahre alte Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.


Sie war also Sekretärin. Welche Aufgaben hatte sie als Sekretärin? Und wusste sie oder hätte wissen müssen, welchen Dienst sie da verrichtet und wie weit ihre Schuld der Beihilfe geht?

Ich habe gerade vor drei Wochen wieder einmal Traudl Junges "Bis zur letzten Stunde" gelesen. Traudl Junge war eine von Hitlers persönlichen Sekretärinnen.
Traudl Junge beschreibt, wie sie zu dieser Stellung kam, welche Aufgaben sie hatte, beschreibt die Reisen, die Arbeit mit Hitler und auch das Leben im Bunker, auf dem Berghof, usw.
Sie beschreibt auch, dass die schrecklichen Verbrechen der Nazis durchaus auch damals bekannt waren und von einigen Leuten aus dem Dunstkreis Hitlers auch angesprochen wurden. Natürlich nicht als direkte Kritik, sondern eher als Frage, ob das denn stimme und so richtig sei. Es war also auch ihr bewusst, wem sie da diente und welchem Regime sie diente. Allerdings gab es eben auch die typischen Verdrängungsmechanismen, sei es aus Eigenschutz oder weil man guthieß, was geschah. Angst spielte jedenfalls bei ganz vielen eine Rolle und bei nicht wenigen war sie auch deutlich erkennbar – etwa, wenn sie sie im Alkohol ertränkten.

Bei Junge und anderen aus dem direkten Umkreis Hitlers kam noch hinzu, dass sie ihren "Führer" persönlich als sehr charmanten, höflichen, freundlichen, ja sogar fürsorglichen Menschen mit ausgezeichneten Manieren kennenlernten. Da verschwimmen die anderen Seiten, die Niedertracht, Widerwärtigkeit, das Verbrecherische einer solchen Person sehr leicht. Man kann nicht glauben, dass dieser Mensch, der sich einem stets als sympathischer Mensch zeigt, andererseits ein solcher Verbrecher sein soll.

Traudl Junge war allerdings von den Verbrechen auch sehr weit weg. Sie sah sie nicht. Sie lebte ja quasi in einer anderen Welt.

Traudl Junge geriet nach dem Zusammenbruch in sowjetische Gefangenschaft wurde aber von den Alliierten – auch aufgrund ihres geringen Alters – als Mitläuferin eingestuft und ging daher straffrei aus. Obwohl sie einem der größten Menschheitsverbrecher diente. Kann man ihr das zum Vorwurf machen? Sie selbst tat es.

Kann man aber einer jungen Frau, die eine Arbeitsstelle suchte und brauchte, zum Vorwurf machen, einem KZ-Kommandanten gedient zu haben?
Kann man ihr zum Vorwurf machen, auf diese Weise – bewusst oder unbewusst, klar erkennend oder verdrängend – direkt oder indirekt Mittäterin gewesen zu sein?

Ich weiß das nicht. Man kann in einen Menschen nicht hineinschauen. Erst recht nicht nach so langer Zeit. Heute lässt sich wohl nicht mehr klären, warum sie diese Arbeit annahm.
Oder warum sie sie behielt und nicht kündigte. Hatte sie vielleicht Angst vor den Folgen einer Kündigung? Und dabei spielt nicht mal eine Rolle ob es Angst vor dem Verlust des Verdienstes oder Angst vor politischen Folgen war. Diese Angst steckte in vielen, die in einem KZ Dienst versahen. Wer damit nicht fertig wurde, betäubte sich mit Alkohol oder bat um Versetzung an die Front. Nicht Versetzung an eine andere Dienststelle, sondern an die Front um nicht als Feigling zu gelten, als Waschlappen, der nicht damit klar kommt, dass die Lager menschenverachtende Tötungseinrichtungen sind, dass man an einem Verbrechen mitwirkt.

Was ließe sich heute, nach so langer Zeit denn noch klären bei der Schuldfrage über einen Menschen, von dem man nicht weiß, welche Beweggründe er hatte, einen solchen Dienst anzutreten?
Ich glaube, nichts. Bei der Frage, welchen Einfluss, die Tätigkeit einer Sekretärin auf die Behandlung und Ermordung von Häftlingen hat, wird man nach meinem Gefühl ohnehin niemals zu einem gerechten Urteil kommen können. Es sei denn, der Betroffene hat direkt Einfluss genommen und Entscheidungen gefällt, die zur Misshandlung oder zum Tod eines Gefangenen führten. Das wird aber nicht nachweisbar sein. Vermutlich war es eher so, dass sie die Arbeit einer Sekretärin gemacht und den Rest (was sie also sah und wusste) verdrängt hat.
Ist ihr das vorzuwerfen? Dann müsste man klären können, warum sie trotzdem weitermachte. Und auch diese Klärung wird kaum möglich sein.

Dann hätte man aber auch bei Traudl Junge fragen müssen, denn auch sie wusste immerhin so viel, dass sie zumindest wissen konnte, welchem Verbrecher sie dient. Und es war ja nicht nur er, für den sie arbeitete. Auch andere Nazis im Dunstkreis Hitlers griffen auf ihre Dienste zurück.

Ein anderer Fakt kommt mir dabei in den Sinn. Die Frau ist heute weit über 90 Jahre alt.
Es sollte also die Frage der Schuld der deutschen Justiz bei all dem nicht unberücksichtigt bleiben. Sie hat es über viele Jahrzehnte versäumt oder auch bewusst verhindert, dass Verbrecher des 3. Reiches angeklagt werden. Jetzt, nach fast 80 Jahren will man Gerechtigkeit walten lassen und Recht sprechen? Nach fast 80 Jahren Untätigkeit, ♥♥♥rei oder gezielter Verhinderung, Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen, oder sie zumindest ihren Verbleib zu ermitteln, stellt man eine 96-Jährige, die damals keine Morde direkt begangen hat, vor Gericht um in ihrer Tätigkeit als Sekretärin eine Mitschuld zu finden (oder auszuschließen). Das ist schon etwas grotesk.
Die gleiche Justiz schafft es seit sieben Jahren nicht, eine fortwährend hetzende Holocaustleugnerin Haverbeck endlich abschließend zu verurteilen. Da muss kein Prozess von vorne begonnen werden, müssen nicht mühsam Beweise und Fakten zusammengetragen werden, sondern lediglich entschieden werden ob ihr Einspruch (oder war es Berufung?) zum Erfolg führen kann. Man lässt diesen schwebenden Prozess so lange weiter vor sich hin schlummern, bis sie, die sich fortwährend schuldig gemacht hat und von ihrem Tun auch nicht ablässt, sich über eine Einstellung wegen überlanger Verfahrensdauer erfreuen kann. Ich glaube, dass es genau so kommen wird.

Überlang ist auch die Zeit, die man eine 96-jährige, ehemalige Sekretärin eines KZ unbehelligt ließ, um heute, nach fast 80 Jahren die Schuldfrage klären zu wollen.
Sie war, wie Traudl Junge, eine junge Frau, die Arbeit suchte. Und sie wusste (das kann man unterstellen), dass sie, wie Traudl Junge, Verbrechern diente.

Dass sie heute, mit 96 Jahren noch vor Gericht stehen soll, ist ein Versäumnis der Justiz. Und bei dem hohen Alter sollte das keinesfalls unberücksichtigt bleiben.
Was erreicht man mit einem Urteil gegen eine 96-Jährige, außer, dass sie die wenigen Jahre, die sie noch hat, mit dem Makel der Mittäterschaft leben müsste? Ich sags mal ganz platt: es ist keinem mehr damit gedient. Ich glaube sogar, dass keinem Holocaustopfer oder Hinterbliebenen damit noch geholfen würde. Und ich glaube auch nicht, dass dem Recht noch gedient würde.

Aber was könnte man erreichen und wie könnte man dem Recht dienen mit einem Urteil gegen eine fast Gleichaltrige, die fortgesetzt Lügen über den Holocaust verbreitet, im Hintergrund Einfluss in rechtsextremen Kreisen hat, dadurch weitere Menschen mit ihrer dreckigen Ideologie infiziert und zu entsprechendem Handeln animiert, und damit auch ganz direkt oder auch indirekt eine fortwährende Gefahr nicht nur für die Demokratie darstellt, sondern auch das Leiden überlebender Holocaustopfer und Hinterbliebener weiter mit Füßen tritt?

Aber da scheint man alle Zeit der Welt zu haben und womöglich sogar auf eine biologische Lösung des Problems zu warten um sich einer möglicherweise unbequemen Arbeit entledigen zu können.
« Letzte Änderung: 30. September 2021, 12:34:10 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9413 am: 30. September 2021, 12:36:01 »
Sie war also Sekretärin. Welche Aufgaben hatte sie als Sekretärin? Und wusste sie oder hätte wissen müssen, welchen Dienst sie da verrichtet und wie weit ihre Schuld der Beihilfe geht?


Sie war Verwaltungsangestellte, die sich freiwillig gemeldet hatte, weil für die Tätigkeit im Lager eine Zulage winkte.

Ihre Aufgabe war es u.a. die Todeslisten zu tippen.

Da die Listen samt ihrem Namenskürzel darauf erhalten sind, kann sie sich kaum rausreden.

Ein Geständnis wirkt sich strafmildernd aus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9414 am: 30. September 2021, 14:48:07 »
...So hatte zum Beispiel Rechtsanwalt Otto Kranzbühler im November 1945 ausgeführt, der Verteidiger von Dönitz. Was die Alliierten da täten, sei eine juristische "Revolution", ein Verstoß gegen das eherne Verbot rückwirkenden Strafens. Keine Strafe ohne - vorheriges - Gesetz.

...


Das ist natürlich Unsinn.

Spätestens seit dem Briand-Kellogg-Pakt war klar, daß ein Angriffskrieg bestraft werden würde.

Bloß hat man sich in Deutschland wieder mal gedacht, Demokratien seien nicht fähig, so etwas durchzuziehen (weil verweichlicht, degeneriert und so). Außerdem „schreibt der Sieger die Geschichte“ und Demokratien können ja nicht siegen ...

Auch war das Gericht noch nicht definiert.

Kranzbühler war immerhin so intellektuell, daß er im Alter seinen Fehler eingesehen und seine Haltung revidiert hat.

Ansonsten sind Betrieb von KZs und Vernichtungslagern keine Kriegshandlungen, sondern Mord. Die Beteiligten sind keine Kombattanten.

Sie ist bereits festgenommen:


Zitat
Nationalsozialismus

Flüchtige Ex-Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof gefasst

Im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig starben rund 65.000 Menschen. Eine angeklagte ehemalige KZ-Sekretärin wurde nun festgenommen.

Vor dem Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein beginnt ein Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Die 96-jährige Angeklagte Irmgard F. muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mehr als elftausend Fällen und einigen Fällen von Beihilfe zu versuchtem Mord verantworten. Laut Anklage arbeitete sie in dem Lager von 1943 bis 1945 als Stenotypistin und Schreibkraft der Kommandantur. Ihr wird zur Last gelegt, den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.
Spoiler
Die Angeklagte war zu Prozessbeginn kurzzeitig flüchtig. Deswegen verzögerte sich die Verhandlung direkt zu Beginn. Die Frau habe am Morgen ihr Heim verlassen und sei mit dem Taxi zu einer U-Bahn-Station gefahren, führte eine Gerichtssprecherin aus. Das Landgericht habe daraufhin einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß. Sie wurde wenig später festgenommen. Die Verhandlung wurde schließlich auf den 19. Oktober vertagt. Das Gericht gehe selbstverständlich davon aus, dass die Angeklagte beim nächsten Termin dabei sei.
Internationales Auschwitz Komitee kritisiert Flucht

Beim Internationalen Auschwitz Komitee sorgte die Flucht der Angeklagten für Empörung: "Darin zeigt sich eine unglaubliche Verachtung des Rechtsstaats und auch der Überlebenden", sagte Vizeexekutivpräsident Christoph Heubner. Das Komitee vertritt KZ-Überlebende und deren Angehörige.

In Stutthof starben während des Zweiten Weltkriegs schätzungsweise 65.000 Gefangene, darunter viele Juden. Das Lager bei Danzig erlangte traurige Bekanntheit für die von der SS bewusst in Kauf genommene katastrophale Versorgung der Insassen, die vor allem an Entkräftung und Krankheiten starben.
Die meisten Opfer starben infolge der lebensfeindlichen Bedingungen. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B ermordet. 30 wurden in der geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet.

In Deutschland fanden zuletzt bereits mehrere Prozesse gegen frühere Mitglieder der Mannschaften von NS-Lagern statt. Im Juli 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann in Stutthof zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig.
[close]
https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-09/landgericht-itzehoe-prozess-stutthof-sekretaerin
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9415 am: 30. September 2021, 15:45:36 »
Spätestens seit dem Briand-Kellogg-Pakt war klar, daß ein Angriffskrieg bestraft werden würde.

Wenn man sich die Geschichte der letzten 100 Jahre ansieht, darf das doch bezweifelt werden. Wie viele Angreifer wurden denn tatsächlich bestraft?

Btw, in Nürnberg gab es pikanterweise auch einen sowjetischen Richter und Ankläger. Wie war das doch noch mit Finnland, Polen usw.?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9416 am: 30. September 2021, 15:54:14 »
Zitat
[author=Rabenaas link=topic=27.msg367608#msg367608 date=1633009536]

Wenn man sich die Geschichte der letzten 100 Jahre ansieht, darf das doch bezweifelt werden. Wie viele Angreifer wurden denn tatsächlich bestraft?

Btw, in Nürnberg gab es pikanterweise auch einen sowjetischen Richter und Ankläger. Wie war das doch noch mit Finnland, Polen usw.?

Da waren sich die Alliierten vorher ja einig, das mögliche Vergehen der Alliierten nicht zur Sprache kommen sollten, resp. als Teil einer möglichen Verteidigungsstrategie nicht statthaft gewesen wären
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9417 am: 30. September 2021, 16:02:20 »
Meiner Erinnerung nach wurde gerade deswegen auch der Angriffskrieg nicht angeklagt.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9418 am: 30. September 2021, 16:09:28 »
Wie war das doch noch mit Finnland, Polen usw.?


Sicher.

Aber das macht weder den deutschen Angriffskrieg besser noch die Initiierung des Holocaust.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #9419 am: 30. September 2021, 16:11:28 »
Off-Topic:
Hat das wer behauptet?  :think:

Btw, das mit der Strafbarkeit des Angriffskriegs hätte es zur Verurteilung der deutschen Kriegsverbrecher wahrlich nicht bedurft - die hatten auch so mehr als genug auf dem Kerbholz.

Man wollte damit neues (Völker)recht schaffen und Krieg ächten - ein lobenswertes Unterfangen.. Wie weit das gelungen ist, erscheint mir angesichts der Vielzahl seither geführter Kriege allerdings arg zweifelhaft.
« Letzte Änderung: 30. September 2021, 16:14:54 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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