Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1502666 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8925 am: 11. Mai 2021, 19:30:33 »
Die Kuscheljustiz.

Nein. Das ist nun wirklich Skandaljustiz!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8926 am: 11. Mai 2021, 19:33:57 »
Bedenkt doch die überlange Verfahrensdauer. Da kann die Justiz doch nun wirklich nichts dafür. Und die armen Nazis ja auch nicht. Das ist einfach Schicksal.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8927 am: 11. Mai 2021, 19:36:41 »
Das auch noch bei zur Tatzeit heranwachsenden Tätern, die jetzt über 30 sind... :puke:
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8928 am: 11. Mai 2021, 19:41:09 »
Manche Gerichte tendieren wohl dazu, die Strafverfolgung so lange hinauszuzögern, bis den Tätern ein gnädiger natürlicher Tod beschert ist.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8929 am: 11. Mai 2021, 19:44:29 »
Off-Topic:
Bei Leuten wie Haverbeck und Mahler sicher realistisch, bei welchen wie hier griffe vorher spätestens die absolute Verjährung.
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8930 am: 11. Mai 2021, 22:01:59 »
Naja, das seht ihr einfach völlig falsch:
Das wirklich Verwerfliche am Tun und Treiben der FDO in Sachsen bestand doch wohl hauptsächlich darin, dass sie einmal gegen den Paragraf Nr. 1 König-Kurt-sächsisches-Grundgesetz verstoßen haben der da heißt: in Sachsen gibt es einfach keine Nazis. (Punkt!)

Und aus den Berichterstattungen über den Prozess kommt da noch so ganz subtil etwas anderes heraus, nämlich dass die 3 Spätjugendlichen jetzt vor allem auch deswegen so "hart" verurteilt werden mussten, weil sie die heimliche Machtzentrale im Freistaat, nämlich den Fußballverein Dynamo Dresden damit öffentlich in Mißkredit gebracht haben, sie also mit diesen beiden schweren Vergehen den öffentlichen Frieden im Freistaat selbst und den Ruf Sachsens allgemein gestört haben. Und genau das sollen sie jetzt mal bitteschön nun noch mit ihren ca. 247(!) Nicht- Mitangeklagten der FDO bei Sekt und Schnaps aus dem Kaufland selber klären...

Aber die eigentlichen "Hauptäter" bleiben leider auch mal wieder ungestraft, nämlich die böse "Lügenpresse", die es all die Jahre nicht "lassen" konnte, das Verfahren irgendwann mal einfach nicht mehr zu erwähnen, und einfach nicht mal wieder nur "nach vor schauen" wollte und nur noch von den "vielen schönen Seiten Sachsen" berichteten wollte.
SCNR

Aber irgendwas ist wirklich langsam faul im Staate Dänemark Freistaat Sachsen: schon wieder ein Prozess gegen Rechtsextreme mit SSS- Bezügen (eigentlich doch alles nur "nette" und fleißige "Familienväter" heute :facepalm:) und mit echten "Königreich Sachsen"- Devotionalien im Haus und dazu alles auch noch soooo schnell:
:scratch:
https://www.saechsische.de/kriminalitaet/staatsanwaltschaft-klagt-neonazi-randalierer-an-skinheads-saechsische-schweiz-verfassungsschutz-rechtsextremismus-5440528-plus.html

Vorgeschichte:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg346556#msg346556
« Letzte Änderung: 11. Mai 2021, 22:38:00 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8931 am: 12. Mai 2021, 06:54:40 »



Zitat
DRESDEN
12.05.2021 05:00 Uhr

Geldschein mit AfD-Werbung gestempelt

Der verdächtige Zehn-Euro-Schein steckte im Portemonnaie eines Dresdners. Das hatte Folgen im nächsten Geschäft. Warum die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Spoiler
Damit hat der Stempler nicht gerechnet: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sie will dem Mann oder der Frau auf die Spur kommen. Denn der Geldschein, den er oder sie mit Wahlwerbung der AfD bestempelt hat, ist womöglich nichts mehr wert. Jedenfalls ist es nicht möglich, mit solch einem Geldschein problemlos zu bezahlen. Er sei nicht mehr "umlauffähig", heißt das in der Bankensprache.

Ende vergangener Woche fand ein Dresdner diesen Schein in seinem Portemonnaie. Er hat ihn an einer Ladenkasse beim Bezahlen bekommen, vermutet er, und die zwei Stempelabdrücke in diesem Moment nicht gesehen. "Merkel muss weg" hat ein Unbekannter direkt unter die Brücke auf den 10-Euro-Schein mit schwarzer Farbe gestempelt und darunter "AfD wählen". Der Spruch wurde bei Pegida-Demonstrationen geprägt und von der AfD aufgegriffen.

Als der Dresdner damit später in einem Lebensmittelgeschäft bezahlen wollte, lehnte es die Frau an der Kasse ab, den Zehner zu nehmen.
"Richtig gemacht", sagt die Polizei. "Wer kann, sollte die Annahme eines solchen Geldscheins verweigern, da dessen Wert zweifelhaft ist", erklärt Sprecher Uwe Hofmann. Er sei "bewusst beschädigt worden" und deshalb womöglich das Papier nicht mehr wert, aus dem er gemacht ist. Hofmann rät, ihn auf jeden Fall durch eine Bank prüfen zu lassen

Kunde kann den Schein bei der Bank umtauschen
Im schlimmsten Fall büßt der Besitzer die Summe ein. Das könnte auch dem Dresdner passieren, der ihn vergangene Woche in seiner Geldbörse gefunden hat. Der Stempel-Schein sei kein Einzelfall, der Polizei ist ein weiterer Fall aus dem Dresdner Umland bekannt, berichtet Hofmann.
Ein Schaden, der zufällig entstanden ist, sei kein Problem, erklärt der stellvertretende Sprecher der Ostsächsischen Sparkasse Marcus Herrmann. Etwa, wenn ein Schein eingerissen ist. Selbst ein komplett zerrissener Schein könne umgetauscht werden, wenn zum Beispiel an der mehrfach aufgedruckten Geldschein-Nummer zu erkennen sei, dass die Teile zusammengehören.

Ähnlich sei das mit einem angebrannten Schein. "Geldscheine sind mehr oder weniger nonstop im Einsatz, das hinterlässt natürlich Spuren. Es kommt immer mal wieder vor, dass Geldscheine als Notizzettel gebraucht, aus Versehen mitgewaschen oder für Geldgeschenke geknickt werden."

Letztlich verliere er seinen Wert dadurch nicht. "Der Kunde hat die Möglichkeit, ihn bei seiner Hausbank oder bei einer Bundesbankfiliale umzutauschen." Wer sich unsicher sei, könne einen beschädigten Schein bei seiner Hausbank oder der Bundesbank vorlegen und sich beraten lassen, sagt Herrmann.


Die Polizei sieht das nicht so entspannt. Wurde ein Geldschein bewusst beschädigt, also zum Beispiel wie im vorliegenden Fall bestempelt, dann könnte das Folgen für den Täter haben. Ob es strafbar ist, solche Scheine in Umlauf zu bringen, werde jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft.
[close]

https://www.saechsische.de/dresden/dresdner-findet-nachricht-auf-geldschein-afd-wahlwerbung-5440622-plus.html


Wir merken uns: Wenn Du bei der „Faust des Ostens“ mitmachst, wirst Du mit der größten Milde und Nachsichtigkeit behandelt. Wenn Du aber einen gestempelten 10er hast, dann wird's ganz schnell eng (Ja, ich vergleiche jetzt mal wie unsere Kundschaft vergleicht. Das Urteil gegen Metzelder z.B. letzte Woche mit den Verfahren gegen Mordbeihelfer in KZs).  >:(
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8932 am: 12. Mai 2021, 16:57:25 »
Wieder ein Kollege mehr vom Volxleeren.

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/landesarbeitsgericht-entscheidet-lehrer-mit-nazi-tattoos-gefeuert

Spoiler
Zitat
Kündigung wirksam
Landesarbeitsgericht entscheidet – Lehrer mit Nazi-Tattoos gefeuert!

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist gefallen: Clemens K. (38), der Lehrer mit den Nazi-Tattoos, verliert seinen Job.

Der Hennigsdorfer Lehrer für Biologie und Chemie hatte sich im Sommer 2018 an einem heißen Tag auf dem Sportfest seine Schule mit freiem Oberkörper präsentiert. Doch was unter dem T-Shirt des Quereinsteigers zum Vorschein kam, schockierte die Kollegen.

Auf seinem Oberkörper befanden sich Symbole aus der rechtsextremen Szene wie die „Wolfsangel“ und die „Schwarze Sonne“. Auf seinem Bauch prangte in Frakturschrift der SS-Spruch: „Meine Ehre heißt Treue“.

Für das Land Brandenburg stand fest: Lehrer mit dieser Gesinnung werden nicht weiter beschäftigt und kündigte ihn fristlos.

Darauf verklagte Clemens K. das Land Brandenburg. Er beteuerte, dass hinter seinen Tätowierungen keine politische Motivation stünden. Die Motive hätten ihm lediglich in einem Tattooheft zugesagt. „Meine Tätowierungen habe ich im jugendlichen Leichtsinn stechen lass und nie diese Botschaft dahinter gesehen. Ich distanziere mich vom Rechtsextremismus“, erklärte Clemens K. Darüber hinaus hat er die betreffenden Stellen vor einem Monat übertätowieren lassen.

Doch für das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist die außerordentliche Kündigung rechtswirksam. Das Gericht sieht in den Tätowierungen eine fehlende Eignung als Lehrer, da diese auch die Gewähr zur Verfassungstreue einschließe.
[close]

Und eine Geldstrafe gab es auch noch.

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/geldstrafe-fuer-brandenburger-lehrer-mit-rechtsextremen-tattoos

Spoiler
Zitat
Berufungsurteil nach Haftstrafe
Geldstrafe für Brandenburger Lehrer mit rechtsextremen Tattoos

Er zeigte rechtsextreme Tattoos vor Schülern – dafür ist jetzt ein Lehrer aus Oranienburg (Oberhavel) vom Landgericht Neuruppin zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der 38-Jährige muss 4500 Euro zahlen. Das Gericht verurteilte den Mann am Montag zu 90 Tagessätzen in Höhe von 50 Euro, wie Sprecherin Iris le Claire am Dienstag auf Nachfrage bestätigte (Az.: 14 Ns 102/20). Der Mann wurde im Berufungsprozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen.

Der 38-Jährige war im Juli 2018 auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) als Schiedsrichter im Einsatz. Als er sein T-Shirt auszog, kamen der Wahlspruch der SS, „Meine Ehre heißt Treue“, sowie andere rechte Tattoos zum Vorschein.

Ein Zeuge fotografierte den Mann inklusive seiner Tätowierungen. Die Hennigsdorfer Oberschule, wo er beschäftigt war, kündigte dem Lehrer daraufhin.

Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den Angeklagten im Oktober 2020 zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Gegen die Strafe legte er Berufung ein. Das Landgericht befand nun, dass die kurze Freiheitsstrafe nicht gerechtfertigt sei. Nach dem Gesetz ist eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur in Ausnahmen zulässig.

Solche lagen hier nach Ansicht des Gerichts nicht vor, wie le Claire erläuterte. Außerdem habe der Mann seine Tattoos nun so verändert, dass diese nicht mehr strafbar seien. Das war beim Prozess vor dem Amtsgericht noch anders.

Der 38-Jährige selbst hatte im Prozess bestritten, eine rechte Gesinnung zu haben. Er begründete die Körperbemalung damit, dass er sich für Wikinger und Germanen interessierte.
[close]

4.500 EUR Geldstrafe und keinen Job mehr, das ist schon bitter.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2021, 17:16:15 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8933 am: 12. Mai 2021, 17:44:09 »
Ich interessiere mich auch für Wikinger und Germanen.
Aber ohne positive Einstellung zur SS lässt sich niemand solche Sprüche stechen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8934 am: 12. Mai 2021, 17:54:28 »
Ist es sehr hämisch von mir, dass ich in dieser Sache ein wenig schadenfroh über die jeweiligen Registerzeichen lächeln muss?

Zitat
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14 Ns 102/20
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8935 am: 15. Mai 2021, 06:45:59 »
Ist das Saxn?


Zitat
STAATSSCHUTZ ERMITTELT WEGEN VOLKSVERHETZUNG: MÄNNERGRUPPE TERRORISIERT FAMILIE

Trebsen/Mulde - Zwei Nächte in Folge mussten sie es nun schon ertragen! In Trebsen/Mulde im Landkreis Leipzig wird derzeit eine Familie von einer Männergruppe terrorisiert.

Wie die Polizei am Freitag mitteilte, waren erstmals Mittwochnacht, gegen 23.50 Uhr, drei Männer vor dem Haus der Familie an der Brückenstraße erschienen und hatten einen Streit vom Zaun gebrochen.

Die Männer verschwanden kurz darauf, drohten jedoch, mit weiteren Personen zurückzukehren - und so war es denn auch. Dieses Mal sollte es jedoch nicht nur bei einer verbalen Auseinandersetzung bleiben.

Nachdem ein Mitglied der Gruppe das Eingangstor aufgetreten hatte, stürmten die Menschen das Grundstück und fingen an, die Anwohner nun auch rassistisch zu beleidigen. Laut Polizei musste eine Frau wegen emotionaler Überlastung ins Krankenhaus gebracht werden.

Von dem Mob konnten indes zwei Tatverdächtige (beide 20, deutsch) bekannt gemacht werden.

Staatsschutz nimmt Ermittlungen auf
Damit jedoch nicht genug. Auch in der vergangenen Nacht erschienen abermals mehrere Personen vor dem Einfamilienhaus und grölten ausländerfeindliche Parolen, um sich danach teils zu Fuß, teils mit Fahrrädern aus dem Staub zu machen.

Während die Polizei nach den Tatverdächtigen suchte, stießen sie erneut auf einen der beiden 20-Jährigen, dieses Mal jedoch in Begleitung dreier Jugendlicher im Alter von 15, 16, und 17 Jahren.

Der Staatsschutz der Leipziger Polizeidirektion hat den Fall bereits übernommen. Es wird nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Hausfriedensbruch, Beleidigung sowie wegen versuchter Sachbeschädigung ermittelt.
https://www.tag24.de/leipzig/crime/staatsschutz-ermittelt-wegen-volksverhetzung-maennergruppe-terrorisiert-familie-1962120
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8936 am: 15. Mai 2021, 09:56:15 »
Na, jetzt übertreibt die Linke aber!

(Kein Wunder, man verfolgt ja parteiliche Interessen.)

Woher will die gute Frau die Zahl von 5000 Patronen kennen? Es besteht keine melde- und keine Registrierungspflicht, zwischen Null und unendlich ist also jede Zahl möglich.


Zitat
182 SCHUSSWAFFEN IN DER HAND VON REICHSBÜRGERN UND SELBSTVERWALTERN IN SACHSEN-ANHALT

Magdeburg - Nach Erkenntnissen der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sind derzeit 182 Schusswaffen im Land bei sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern registriert.


Das teilte die Fraktion der Linken im Landtag am Freitag mit Verweis auf die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage mit. Zugleich seien derzeit 25 Personen bekannt, die die Regierung den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern zurechne.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat und dessen Gesetze und Behörden nicht an.

Die Antworten der Landesregierung zeigten, dass Reichsbürger konstant in Sachsen-Anhalt aktiv seien, erklärte Henriette Quade (37), innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion.

Insbesondere die Bewaffnung sei besorgniserregend, da die Zahlen auch nur jene Waffen wiedergeben, die ordnungsgemäß registriert wurden - "über illegal beschaffte Waffen können sie keine Auskunft geben".

182 legale Schusswaffen in Händen von Reichsbürgern - darunter 60 Kurz- und 122 Langwaffen - seien eine Gefahr.

Die enorme Zahl der Waffen und über 5000 Schuss Munition in den Händen vergleichsweise weniger Personen sprechen zudem für gezielte Bewaffnung, statt für Zufälle. Die Entwaffnung der Szene müsse deutlich entschiedener vorangetrieben werden.
https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen-anhalt/182-schusswaffen-in-der-hand-von-reichsbuergern-und-selbstverwaltern-in-sachsen-anhalt-1962173
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8937 am: 15. Mai 2021, 10:36:17 »
Die 5.000 Patronen scheinen mir eher zu wenig zu sein. Das wären 27,5 Stück pro Waffe. Je nach Kaliber ist das nicht einmal eine Packung.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8938 am: 15. Mai 2021, 10:49:43 »
Die 5.000 Patronen scheinen mir eher zu wenig zu sein


Die Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen.

Erworben werden dürfen unbegrenzte Mengen, transportiert werden dürfen aber nur 50 Kg Nettomasse.

Je nach Kaliber ist das dann „viel“ oder „wenig“.

Wiederlader machen sich ihre Munition zu Hause und kaufen gar nix Fertiges. Mit einer Mehrstationenpresse macht man angeblich mindestens mehrere hundert Schuß pro Stunde.

Die Aufbewahrungsmenge ist unbegrenzt., Stahlschrank mit Schwenkriegelschloß genügt.

Die Mengenangabe in der PM ist also reine Spekulation. Oder Propaganda. Je nach Standpunkt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #8939 am: 15. Mai 2021, 11:23:56 »
transportiert werden dürfen aber nur 50 Kg Nettomasse.

Transportiert werden darf auch mehr, dann brauchst Du nur einen ADR-Schein Klasse 1 und ggf. ein zugelassenes Fahrzeug.

Wiederlader machen sich ihre Munition zu Hause
Die Aufbewahrungsmenge ist unbegrenzt.

Wiedergeladene Munition fällt unter das Sprengstoffgesetz (§ 1b Abs. 1 Nr. 3 lit. a SprengG). Mengengrenzen ergeben sich aus Anlage 7 zur 2. SprengVO. Je nachdem ob die wiedergeladene Munition der Lagergruppe 1.3 oder 1.4 zugeordnet ist, dürfen in unbewohnten Räumen bewohnter Gebäude 3 bzw 10 kg NEM und in unbewohnten Gebäuden 5 bzw. 15 kg NEM gelagert werden.

Schwarzpulver darf maximal 1 kg in bewohnten und 3 kg in unbewohnten Gebäuden gelagert werden, NC-Pulver 3 kg in bewohnten und 5 kg in unbewohnten Gebäuden.
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