Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364253 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2325 am: 24. Oktober 2017, 15:58:02 »
Dabei wendete die Polizei eine robuste Einsatztaktik an. Eine Zugangstüre wurde bei dem Einsatz zertrümmert.

Nach der Sache Plan haben die wohl eine neue Einsatztaktik. Sie gehen durch die Tür rein, warten aber nicht, bis die offen ist.
[/quote]

Da fragt man sich natürlich, was die Durchsuchung ausgelöst hat. Ein paar Blankwaffen und eine Silvesterknarre rechtfertigen solch rüdes Vorgehen normalerweise nicht.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2326 am: 24. Oktober 2017, 16:23:43 »
Die Situation in Augsburg:
(Kennt jemand den namentlich nicht genannten Rechtsanwalt?)

AUGSBURG
In Augsburg leben rund 60 „Reichsbürger“
Weil sie den Staat ablehnen, geraten Reichsbürger oft mit der Justiz in Konflikt. Wie die Polizei sie aufspürt – und wie ein Vordenker in der Stadt aktiv war. Von Jörg Heinzle

Spoiler
Seine ehemalige Freundin erzählt, dass Waldemar mit der Zeit öfter am Computer saß. Er las Texte und schaute sich Videos an, in denen erklärt wird, dass es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt. Dass man die Gerichte nicht akzeptieren muss, dass man keine Steuern zahlen muss und es keine Beamten gibt. Waldemar N., 32, aus Hirblingen bei Gersthofen beschäftigte sich offenbar intensiv mit den Ideen der sogenannten Reichsbürger. Demnächst wird dennoch ein Gericht über ihn urteilen – ob er die deutsche Justiz nun anerkennt oder nicht. Ihm wird vor dem Schwurgericht in Augsburg der Prozess gemacht, weil er zwei Nachbarinnen aus Habgier ermordet haben soll....

Waldemar N. schweigt zu den Vorwürfen. Einen Hinweis, dass der Mord etwas mit seinen Reichsbürger-Ideen zu tun haben könnte, gibt es bisher nicht. Durch Gewalt gegenüber Beamten, wie im Fall des am Montag verurteilten Polizistenmörders in Franken, sind „Reichsbürger“ in Augsburg laut Polizei bislang nicht aufgefallen. Aber es leben auch hier Menschen, die nicht an die Existenz der Bundesrepublik glauben. Aktuell weiß man bei der Polizei von rund 60 Anhängern der Reichsbürger-Bewegung in Augsburg. Eine besondere Hochburg der Verschwörungstheoretiker ist Bayerns drittgrößte Stadt damit nicht. Der Anteil der Reichsbürger an der Bevölkerung liegt hier leicht unter dem bayernweiten Durchschnitt. Rund 3250 „Reichsbürger“ haben die Sicherheitsbehörden bisher im Freistaat ausgemacht....

Eigene Stelle bei Polizei
Im Augsburger Polizeipräsidium gibt es sei einiger Zeit eine eigene Stelle, die sich mit der Reichsbürger-Bewegung befasst. Hinweise auf Verdächtige kommen in der Regel von anderen Behörden, sagt Polizeisprecher Manfred Gottschalk. Da die „Reichsbürger“ den Staat ablehnen, geraten viele von ihnen früher oder später mit Behörden in Konflikt: Etwa, weil sie keine Steuern zahlen wollen oder es ablehnen, einen Strafzettel fürs Falschparken zu begleichen.

Vereinzelt gehen auch Hinweise von Bürgern ein, die etwas sehen. Zum Beispiel eine entsprechende Fahne oder ein Schild am Grundstück. Ganz einfach ist es für die Polizei nicht, einen „Reichsbürger“ zu identifizieren. Die Szene ist zersplittert. Es gibt nur lose Strukturen, teils gibt es Überschneidungen mit rechtsextremen Kreisen. Viele kommen über das Internet mit dem Gedankengut in Kontakt und tauschen sich auch überwiegend dort mit Gleichgesinnten aus....

Auch in der Region gibt es eine Reihe von „Reichsbürgern“: Im Bereich des ganzen Augsburger Präsidiums, der bis Nördlingen reicht, wurden bislang 170 Personen gezählt. Nach Fällen von Gewalt, die von „Reichsbürgern“ ausgegangen sind, werden die Anhänger der Bewegung in Bayern entwaffnet. In zehn Fällen wurde Betroffenen in Augsburg und Nordschwaben der Waffenschein entzogen. „Deutlich weniger als zehn Personen“ hätten noch eine waffenrechtliche Erlaubnis, so die Augsburger Polizei. Hier liefen die Verfahren teilweise noch.
Bei der Zahl von 170 „Reichsbürgern“ im Bereich des Augsburger Präsidiums wird es wohl nicht bleiben. Die Polizei sammelt weiterhin Informationen und führt die Liste entsprechend fort. Regelmäßig bewachen Polizisten auch Strafprozesse gegen „Reichsbürger“ im Augsburger Strafjustizzentrum. Weil die Anhänger die Justiz nicht akzeptieren und oft noch Gleichgesinnte zu Gerichtsterminen mitbringen, gibt es bei diesen Prozessen immer wieder Störungen und Tumulte.

Ein Polizist wurde suspendiert
Manche, die den Staat eigentlich ablehnen, arbeiten trotzdem für ihn: Das Polizeipräsidium hat in den eigenen Reihen einen sogenannten Reichsbürger ausgemacht. Der Beamte, der in einer Inspektion im Landkreis Augsburg arbeitete, ist bereits seit dem vorigen Jahr vom Dienst suspendiert. Ein Disziplinarverfahren werde noch betrieben, teilt die Polizei auf Anfrage mit. Er war aufgefallen, weil er ein Schreiben, das von „Reichsbürgern“ genutzt wird, an die Verwaltung der Gemeinde sandte, in der er lebt.
Was nur wenige wissen: Schon lange bevor die Reichsbürger-Szene in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist, war in Augsburg ein Vordenker der Bewegung aktiv. Es handelt sich um einen vor zwei Jahren gestorbenen Rechtsanwalt, der schon in den 1980er Jahren durch entsprechende Aktivitäten aufgefallen ist. Er wurde von den Behörden als rechtsextrem eingestuft. Auch Strafverfahren liefen gegen ihn. Er glaubte an einen Fortbestand des Deutschen Reichs in den Grenzen des 31. August 1939 – also zur Zeit der Nazi-Herrschaft. Er betrieb in seinen Büroräumen eine „Staatskanzlei“ und sah sich selbst als Präsident einer „Exilregierung des deutschen Ostens“. Er hatte auch Kontakte zur NPD und vertrat Parteifunktionäre als Anwalt.
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http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/In-Augsburg-leben-rund-60-Reichsbuerger-id43055636.html

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Offline suicidebycop

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2327 am: 24. Oktober 2017, 16:45:32 »
es müsste sich um Konrad Hoffmann handeln:

https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/geldstrafe-fuer-staatspraesident

Wenn man weitergräbt, landet man bei Oktoberfest-Attentat, bei der Wehrsportgruppe Hoffmann und der Abspaltung "Gruppe Stolle", sowie der "Sudentendeutschen Landsmannschaft" und bei echten SS-Leuten  :schittke:

wer in dem braunen SS-Müll herumstochern will, wird bei VLDO fündig:
http://www.krr-faq.net/reg8.php

zb Lothar Greil(SS-Mann) und Sudentendeutscher:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Greil
und
Walther Steller(NSDAP) Landsmannschaft Schlesien
https://de.wikipedia.org/wiki/Walther_Steller
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2328 am: 24. Oktober 2017, 18:29:50 »
...

Da fragt man sich natürlich, was die Durchsuchung ausgelöst hat. Ein paar Blankwaffen und eine Silvesterknarre rechtfertigen solch rüdes Vorgehen normalerweise nicht.

Der Bericht in in der Tat sehr mager.

Von Freien Waffen wissen die Behörden ja normalerweise nicht.
Ein SEK wird in der Regel eingesetzt, wenn jemand als gefährlich eingestuft worden ist.

Woher wußte die Behörde also von den Waffen?
Da kann man wirklich nur spekulieren. Vielleicht hatte der Herr Reichsdepp ein Telephonat mit einem Behördenmitarbeiter/ einer Mitarbeiterin und hat bei gesteigerter Eskalation auf sein umfangreiches reichsdeutsches Arsenal hingewiesen und damit gedroht. Oder man gegenüber einem Nachbarn geprahlt, was man so für "Möglichkeiten" hat. Wir wissen es leider nicht.
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Offline R. Kimble

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2329 am: 24. Oktober 2017, 20:19:13 »
Anmerkung an den Mod.: falls der Bericht an einer anderen Stelle besser aufgehoben ist, bitte verschieben. In den nächsten Stunden folgt Teil 2.

der versprochene Bericht, Teil 1
Spoiler

Mein erster Prozessbericht. Bitte Schreibfehler bei den Namen und Tippfehler entschuldigen.

Die Vorgeschichte
Frau Helga B-H. und ihre Tochter Frau Bettina Ariane H. aus Barbis im Harz hatten einen Disput mit dem zuständigen Schornsteinfeger. Durch die Neuregelung zwischen 2008 und 2012 ist das Kehrmonopol der Schornsteinfeger weggefallen und im geringem Maß Wettbewerb entstanden. Bei Verstößen eines Eigentümers gegen geltende Regelung wird die zuständige Ordnungsbehörde von dem Schornsteinfeger informiert.
Frau B-H. hatte wohl mehrfach den Zugang des Schornsteinfegers zur Feuerstättenschau verhindert, so dass am 15. Juni 2016 der Schornsteinfeger, ein Vertreter des Ordnungsamtes und zwei Polizisten vorstellig wurden. Frau B-H diskutierte und verlangte in typischer RD-Manier nach einem Dienstausweis. Die Situation eskalierte, als die Tochter Frau H. dem Polizisten Sch. Sanitärreiniger in die Augen spürte und es zu einem wilden Hanggemenge kam. Zu ersten Verhandlung sind beide nicht erschienen, so dass beim Wiederholungstermin eine persönliche Abholung der Angeklagten notwendig war.
Gutmine hat schon einiges zu dem Fall gesammelt: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg142442#msg142442

Ort der Verhandlung
Das Amtsgericht Herzberg liegt auf einem Berg in der Stadtmitte. Über eine schmale Straße kommt man zu einer Schlossanlage aus dem 16. Jahrhundert. Die Fachwerkbauten der geschlossenen Vierflügelanlage wurden in den letzten Jahren aufwändig saniert. Der Gerichtsraum ist durch historische Gemälde und gewaltigen Deckbalken geprägt. Die 30 Sitzplätze für Zuschauer werden durch 2 Fernsehteams (2 vom privaten Prekariatssender RTL Nord, und 4 GEZ-genährte Herren vom NDR). 8- 10 Menschen von der schreibenden Zunft, ein paar interessierte Rentner und Nachbarn der Angeklagten. Ein älteres Paar mit Anzug und Kostüm konnte ich nicht zuordnen, scheinen aber aus RD-Szene zu kommen. Beide haben mit Frau B-H. Papiere mit eindrucksvollen Siegeln ausgetauscht. Vor Beginn die übliche Ausweiskontrolle mit Sensorkabine.

Die Akteure
Die Richterin Frau Cron. Eine sympathisch wirkende Frau, die von der ersten Minute Ruhe mit der notwendigen Autorität ausstrahlt.

Die Staatsanwältin die sehr ernst und energisch auftritt.

Die Pflichtverteidiger Pohl und Franke der beiden Frauen, die während des gesamten Prozesses genervt und wenig engagiert wirkten. Man merkt sofort, dass sie weder die Ansichten noch die Handlungen der beiden Frauen verstehen wollen.

Die Adhäsionsklage mit Anwalt Hofmann und dem inzwischen pensionierten Polizisten Sch., der immer noch sehr angeschlagen wirkt.

Der Gutachter Dr. Benter aus Göttingen, der Frau B-R seit vielen Jahren durch mehrere Verfahren kennt.

Die Mutter (69 Jahre) Fr. R-H. seit 26 Jahren geschieden. Gelernte Einzelhandelskauffrau und Stenotypistin hat Deutschland alleine wiederaufgebaut und ihre Knochen hingehalten. Deshalb ist sie heute körperlich ein Wrack, und das für 650 € Rente im Monat. Sie erscheint mit einer dunklen Jacke und einer Plastiktüte mit Yes Werbung. Zwischendurch zaubert sie immer wieder wichtige Schreiben und Erklärungen aus der Tüte.

Die Tochter H. (30 Jahre), Realschulabschluss, gelernte Industriekauffrau die seit 2014 bei einem Personaldienstleister arbeitet. Sie ernährt mit ihrem schmalen Lohn die Kleinfamilie.

Der Prozess
Beginnt mit ein paar Minuten Verspätung. Die beiden Angeklagten bleiben hinter der letzten Zuschauerreihe stehen. Die Richterin fordert die beiden drei Mal freundlich auf, doch ihre Plätze neben den Verteidigern einzunehmen. Die Beiden bleiben während der gesamten Verhandlung hinter der letzten Sitzreihe der Zuschauer stehen. Mit den Beiden im Rücken fühle ich mich unwohl und bereue, dass ich weder eine Schutzbrille, noch eine Augendusche, mitgenommen habe.
Memo an mich: Zukünftig vorab Ausrüstung checken.
Es folgen mehrere Zwischenrufe der Mutter, man habe jedes Recht sich gegen Attacken des Polizisten Sch. zu verteidigen. Verteidigung ist Notwehr. Der Pflichtverteidiger Franke der Tochter verliest eine Erklärung mit einer monotonen Stimme. Die Tochter war stark erkältet und stand unter Medikamenteneinfluss. Aus Langerweile habe sie Blumentöpfe mit einem Sanitärreiniger geputzt. Plötzlich sei die Tür aufgegangen. Sie fühlte sich durch die Streitsituation angegriffen und es sei eine Abwehrsituation entstanden.

Die Mutter fragt, ob die Richterin sie als lebende Person ansieht und ob die EU-Richtlinien eingehalten werden und übergibt mehrere Erklärungen an die Richterin. Dazu gehört scheinbar auch eine Verfassungsklage/ -beschwerde. Die Richterin erklärt, dass sie nicht zuständig wäre und heftet die Papiere genervt ab. Zwischenrufe der Mutter werden immer wieder freundlich aber energisch durch die Richterin abgewürgt.

Die Staatsanwältin fragt die Tochter, ob erkennbar war, dass ein Polizist vor ihr stand. Die Tochter verneint dies. Es war nicht erkennbar, dass ein Polizist vor ihr steht. Die Staatsanwältin zeigt zwei Fotos aus der Klageschrift mit Aufnahmen des Polizisten mit stark verquollenen Augen. Der Polizist trägt ein blaues Diensthemd mit Sternen auf den Schultern. Die Mutter souffliert der Tochter während der Befragung. Die Tochter (und Mutter) behaupten, so habe der Polizist nicht ausgesehen. Für mich sehr einsichtig, dass man nach einem Säureanschlag, vor Besuch des Augenarztes, ein Diensthemd mit nassen Flecken anzieht…. Die Frauen fallen der Richterin mehrfach ins Wort.

Die Pflichtverteidiger fordern eine chemische Analyse des Sanitärreinigers Ecolab Indoor fresh. Es soll ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Staatsanwältin präsentiert die Tatwaffe: eine rote Spritzflasche mit 90 % Füllung und fordert eine Ablehnung des Antrages. Die Richter nimmt fachfraulich (Wedeln, wie damals im Chemieunterricht) eine Riechprobe und fordert die Prozessbeteiligten auf, auch eine Probe zu nehmen. Für die Entscheidung zieht sich das Gericht zu einer 20 min Beratung zurück.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2330 am: 24. Oktober 2017, 20:26:54 »
Da ist man wirklich sprach- und fassungslos.

Spoiler
Nachrichten Mainz
24.10.2017
Frau gefesselt und bedroht: Angeklagter "Reichsbürger" aus Mainz bleibt Prozess fern

MAINZ - In dem Moment, als die unauffällige Limousine mit den abgetönten Scheiben vor dem Haupteingang des Mainzer Amtsgerichts vorfährt, setzen sich zwei weitere unauffällige Pkw in Bewegung, blockieren die Zufahrt zu dem Teilstück der Diether-von-Isenburg-Straße. Mehrere Polizisten in Zivil und Uniform, die schon länger in der Nähe stehen, mustern die Umgebung aufmerksam.

Aus der Limousine steigen drei weitere Beamte. Und eine schmächtige Frau. Die Ex-Frau des Mannes, wegen dem die Behörden diesen enormen Sicherheitsaufwand betreiben und der unter anderem wegen Freiheitsberaubung angeklagt worden ist. Gleich soll sie gegen ihn aussagen. Doch dazu wird es nicht kommen – der Angeklagte erscheint nicht, das Schreiben mit der Ladung hat er höchstwahrscheinlich nicht einmal geöffnet. Wenig verwunderlich.

Vor Gericht nicht erschienen, aber im Internet aktiv

Denn der Angeklagte ist „Reichsbürger“. Einer von etwa 90 weiteren in Rheinhessen. Und ziemlich gefährlich. Ein Hüne mit teilrasiertem Kopf, muskelbepackt, ehemaliger Wrestler. Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei bei ihm einen Schlagring und einen Elektroschocker. Er ist einer, der aus dem typischen „Reichsbürger“-Selbstverständnis heraus glaubt, dass das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren, der folglich die Legitimität der Bundesrepublik nicht anerkennt, seine eigene, krude Rechtsauffassung im Internet wortreich kundtut. Wie auch am Dienstag, als er gleich eine Handvoll Beiträge auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Obwohl er da eigentlich auf der Anklagebank sitzen sollte. Exakt 39 Minuten dauert die Verhandlung vor dem Amtsgericht. 39 Minuten, die einen kurzen Blick auf eine Parallelgesellschaft zulassen, für die nur eigene Regeln zu gelten scheinen. Und darauf, wie etwa die Justiz mit den Angehörigen dieser Szene umgeht. „Keinen weiteren Druck“ will der Richter auf ihn ausüben, „nicht mehr Öl ins Feuer gießen“, wie er in der Verhandlung sagen wird. Ungewöhnlich, wiegen die Vorwürfe gegen den Angeklagten doch recht schwer: Freiheitsberaubung, Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz.

Die Tat, wie sie sich abgespielt haben soll: Im Juni 2016 lauert der Mann seiner Noch-Frau, die sich da bereits von ihm getrennt hat, in ihrer neuen Wohnung auf. Als die Frau ankommt, überwältigt und fesselt er sie. Dann folgt eine Tortur von zwei Stunden Dauer, in deren Verlauf er sie verletzt, mit dem Tode bedroht, vorgibt, sie zu strangulieren und ihre Leiche in einem Koffer beiseiteschaffen zu wollen.

Schließlich kann die Frau entkommen. Und taucht ab. Sie wechselt mehrfach den Wohnort, landet schließlich in einem Zeugenschutzprogramm und an einem sicheren Platz, hunderte Kilometer von Mainz entfernt. „Den psychischen Schaden bekommt meine Mandantin nicht mehr los“, sagt Rechtsanwältin Ute Granold. Sie vertritt die Ex-Frau, die in dem Prozess auch als Nebenklägerin auftritt.

Keine Hausnummer, kein Namensschild, keine Post

Und Granold ist angefressen. Ziemlich angefressen: „Was man sich heute alles erlauben kann, wenn man den Rechtsstaat nicht akzeptiert“, erzürnt sie sich. Sie selbst ist von dem Mann bereits bedroht worden, „und auch die Richterin im Familienverfahren“, sagt sie. In jenem Verfahren haben sich der „Reichsbürger“ und die Zeugin voneinander scheiden lassen. Auch zu diesem Zeitpunkt wurde die Frau bereits von der Polizei geschützt.

Der Mann wohnt nach wie vor in einem Mainzer Vorort, in dem Haus, das den Ex-Eheleuten gemeinsam gehört. Als die Polizei am Sonntag im Vorgriff auf das Verfahren den Aufenthaltsort des Mannes ermitteln will, treffen sie auf viele schweigende Nachbarn. Nur einer gibt an, ihn am Vortag gesehen zu haben. Im Briefkasten des Anwesens, an dem sowohl die Hausnummer als auch Namensschilder abmontiert sind, staut sich laut den ermittelnden Beamten die Post – viele Briefe tragen das Wappen des Landes. Behördenschreiben. Auf einem Schild am Briefkasten steht: „Post durch offizielle Stellen wird nicht angenommen.“

Dass der Mann den Strafbefehl annimmt, den der Richter zum Ende der Verhandlung verliest, ist also unwahrscheinlich: Elf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Wegen Freiheitsberaubung, unerlaubtem Waffenbesitz und einem weiteren Delikt. Dazu eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro. Und er darf sich seiner Ex bis auf 100 Meter nicht nähern. „Das ist schon bitter. Er bekommt nur einen Strafbefehl. Und sie hat nicht nur ihren Lebensmittelpunkt verloren“, sagt Anwältin Granold. Dann muss ihre Mandantin von mehreren Polizisten wieder hunderte Kilometer weit weggebracht werden, um vor ihrem Ex-Mann, dem „Reichsbürger“, in Sicherheit zu sein.
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http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/frau-gefesselt-und-bedroht-angeklagter-reichsbuerger-aus-mainz-bleibt-prozess-fern_18272466.htm

Falls jemand weiß wer das ist.....
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Offline suicidebycop

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2331 am: 24. Oktober 2017, 20:33:10 »
@R. Kimble

eine Trümmerfrau mit 69 Jahren, das klingt schon lustig  :D

Wenn der Polizist pensioniert werden musste, sollten die "Damen" auch die "Ruhestandbezüge" bezahlen, weil sie dann auch wüssten, welchen Schaden Sie dem Steuerzahler verursacht haben

Ich denke mal, die Richterpause hat länger gedauert als die Verhandlung davor und danach  ;)
max. 10-15 Minuten  :D
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 20:42:20 von suicidebycop »
 

Offline R. Kimble

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2332 am: 24. Oktober 2017, 22:14:47 »
hier Teil 2, Der Prozess und das Urteil in Herzberg nach einer Säureattacke auf einen Polizisten
Spoiler

Die Angeklagten beraten sich mit ihren Anwälten.
Der Prozess wird fortgesetzt. Die Richterin lehnt den Antrag zur Analyse der Tatwaffe ab. Die Mutter gibt eine Erklärung und Urkunden ab. Sie erklärt, dass sie Strafanzeige gegen die Richterin und eine Verfassungsklage stellen wird, weil die Richterin ihre Fragen nicht beantwortet hat. Es folgt einige wirre Worte mit den Stichworten: 1944 die Alliierten, 1949 Besatzungsstatut, Hochverrat, einige eingestreute Paragrafen. Sie möchte, dass ihre Erklärungen in den Akten aufgenommen werden und erklärt, dass sie zum Königreich Preußen gehört. Sie fordert die Feststellung der Staatsbürgerschaft.
Originalzitat der Mutter: „Es muss ein bisschen ordentlich zugehen.“ Sie gibt ihre Verfassungsbeschwerde dem Gericht.

Es folgt die Aussage des Sachverständigen Dr. C. Benter als Facharzt für Nervenheilkunde aus Göttingen. Er kennt die Mutter seit 2012 aus mehreren Verfahren und Untersuchungen. So hat er die Prozessfähigkeit der Mutter für das Verwaltungsgericht Göttingen untersucht. Eine Untersuchung war bisher nicht möglich, da die Mutter sich verweigert hat. Zwischendurch erwähnt er, dass die Mutter inzwischen Rechnungen bis zur 0,5 Mio. € verschickt hat.
Fazit seiner Beurteilung: Selbstbezogenheit, Misstrauen, ohne Selbstkritik oder Selbsterkenntnis, sieht sich von Verschwörungen umgeben. Dies sind typische Merkmale einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Er hat den Eindruck, dass die Einstellungen der Mutter immer starrer wurden, und heute zur wahnhaften Überzeugungen geworden sind. Ein Selbstzweifel ist ihr nicht mehr möglich. Daraus schließt er auf eine schwere Persönlichkeitsstörung seit 15 bis 20 Jahren.

Im Gegensatz zur Mutter war die Tochter nach der letzten Verhandlung bereit mit dem Gutachter zu reden. In dem Gespräch zeigte sich die Tochter völlig anders und hat ein offenes und angemessenes Verhalten gezeigt. Dies erwähnt er mehrfach. Er berichtet von der Trennung der Tochter vom Vater im Vorschulalter und ihren Lebensweg (Schule, Ausbildung, Arbeit) bis heute. Sie teilt einige Sichtweisen der Mutter (m.E. starke Untertreibung). Nach seiner Meinung gehört die Tochter nicht zu den Reichsbürgern, zeigt keine schwere Persönlichkeitsstörung und keine psychische Erkrankung.
Somit liegt keine Schuldminderung vor, aber ein eingeschränktes kritisches Denken gegenüber der Mutter. Mutter und Tochter sehen sich von Verschwörungskomplotten gegen sich umgeben.

Danach wird das Verhalten der Tochter nach dem Säureangriff vom Sachverständigen bewertet. Er glaubt, dass durch das Gerangel, den Fixierungsversuch der Polizisten eine schuldmindernde Situation vorlag.

Nach dem Psychoonkel kommen Fragen zu der Lebenssituation der Angeklagten. Es gibt keine Einträge im Bundeszentralregister.
Auf die Fragen an die Tochter zum Einkommen, Schulden und körperliche Einschränkungen kommt die Antwort: keine Angaben (hatte vor die Mutter vorgesagt…). Nur bei der Frage nach den Schulden kommt ein klares ja.
Die Mutter antwortet auf die Frage nach dem Einkommen. Sie erhält als Deutsche 650 € Rente, aber die Asylanten bekommen 1.700 €. Sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 60 %. Aufgrund der kaputten Knochen lebt sie in Altersarmut und muss von der Tochter alimentiert werden. Das Haus der Mutter ist ihr Eigentum, natürlich mit Schulden. Einwände folgen mit Bodenrechten, 1944 haben die Alliierten alles beschlagnahmt. Es fallen die Worte „deutsches Reich“ und das die Mutter zur „Samtgemeinde Alte Marck“ gehört. (Anmerkung: auf der Interseite der Samtgemeinde wird Heimat mit th geschrieben, deuthscher geht’s kaum)

Pause bis 11:45 h

Nach der Pause erklärt ein Pflichtverteidiger, dass er auf die Herausgabe des Sanitärreinigers verzichten kann.
Der Adhäsionskläger zieht seine Klage zurück und erklärt, dass das Schmerzensgeld in einem Zivilprozess verlegt wird.

Damit endet die Beweisaufnahme und das Plädoyer der Staatsanwältin beginnt. Sie beschreibt den Tatvorgang am 5. Juni 2015 und betont, dass die Tochter bewusst mit dem Sanitärreiniger zwischen Stirn und Brille gezielt hat. Sie hat vorher angedeutet, dass sie aus der Flasche trinken möchte und damit heimtückisch gehandelt. Das Gerangel zwischen den Beteiligten wird detailliert beschrieben und die Schwere der Augenverletzung des Polizisten. Sie beschreibt eine Bindehautentzündung mit schweren Hornhautverletzungen. Das Opfer hatte tagelang Schmerzen und Angst zu erblinden. Er war zwei Wochen dienstunfähig. Nach den Spritzern wurde der Polizist in die Hand gebissen und bekam ein Hämatom im Schulterbereich durch einen Tritt. (warum bewerben sich wohl so wenige Menschen für den Polizeidienst?)
Der Vertreter des Ordnungsamtes Hr. Sp. bekam auch sein Fett (hier in Form von Sanitärreiniger) weg. Glücklicherweise kam er mit einer einfachen Bindehautentzündung davon.

Forderung der Staatsanwaltschaft
Trotz Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113) soll das Verhalten der Mutter mit einem Freispruch abgehandelt werden.
Für die Tochter sieht die Staatsanwaltschaft eine schwere Körperverletzung mit Gift, ein gefährliches Werkzeug und Hinterlist (§124) in zwei Fällen ohne Notwehr. Möglich sind 0,5 bis 10 Jahre, weshalb ein Strafmaß von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung gefordert wird. Der Polizist soll 3.800 € Schmerzensgeld erhalten.

Forderung der Nebenklage
Zwei Jahre für die Tochter mit 5.000 € Schmerzensgeld.
Zwischenruf der Tochter: „Das geht vor das Menschengericht nach Den Haag“.

Forderung der Verteidigung
Die Angeklagten sind Opfer. Es gibt Zweifel an der Gefährlichkeit der Flüssigkeit und an der Menge. Deshalb Freispruch für alle.

Letztes Wort der Angeklagten
Mutter: „kein Schuldanerkenntnis“
Tochter: „kein Schuldanerkenntnis“

Gemurmel der Mutter: RA haben keine Ahnung, sie ist besser informiert …

Das Urteil
Freispruch für die Mutter, obwohl sie als Anstifterin gesehen wird.
1,5 Jahre auf Bewährung (3 Jahre) für die Tochter mit 4.000 € für den Polizisten. Das Geld ist in Raten von 150 €/ Monat über den Anwalt zu bezahlen, um das Opfer vor den Tätern zu schützen. Die Tochter trägt die Kosten des Verfahrens. Eindringlich der Hinweis der Richterin an die Tochter, dass ein Nichtzahlen der Raten ein Verstoß gegen die Bewährungsauflage ist.
Die Tochter murmelt, dass die Anderen kein Geld sehen werden…
Die Mutter wird darauf hingewiesen, dass die Anklageschrift sehr schlecht für sie aussah, aber durch ein faires Verfahren die Vorwürfe entkräftet werden konnten.

Resümee für mich
Zwei lupenreine Reichsbürger. Für die Mutter ist der Zug abgefahren. Für die Tochter ist es schade, dass der Weg in weitere Probleme vorgezeichnet ist. Aber vielleicht kommt doch ein Prinz auf einem weißen Pferd, der die Tochter (weit weg von der Mutter) heiratet und zurück ins wahre Leben führt.

Nach diesem Prozess sehe ich zwischen ein paar Spritzern mit einem Sanitärreiniger, einem ursächlichen Schuss oder ein planmäßiges Niederknallen von Menschen keinen großen Unterschied in den Beweggründen. Hier sind Menschen völlig neben der Spur. Hoffentlich finden wir Wege diesen Menschen rechtzeitig zu helfen.

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« Letzte Änderung: 24. Oktober 2017, 22:49:31 von R. Kimble »
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2333 am: 24. Oktober 2017, 22:28:15 »
Zitat
Hier sind Menschen völlig neben der Spur. Hoffentlich finden wir Wege diesen Menschen rechtzeitig zu helfen.

Tja, wenn sie sich denn helfen lassen wollten. Wollen sie aber meistens gar nicht. Manche fliehen vor der Realität in den Alkohol, andere in die Drogen. Reichis eben in den Wahn.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2334 am: 24. Oktober 2017, 22:48:18 »
für 150€/Monat spart sie sich den Aufenthalt im Knast. Das ist kostengünstig  :D

Der Staat spart auch, weil natürlich Gefängnis kosten würde.

bei dem klaren Sachverhalt wurde das Verfahren ganz schön "ausgewalzt"  :o

 

Offline desperado

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2335 am: 25. Oktober 2017, 00:01:01 »
Da ist man wirklich sprach- und fassungslos.


Dass der Mann den Strafbefehl annimmt, den der Richter zum Ende der Verhandlung verliest, ist also unwahrscheinlich: Elf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Wegen Freiheitsberaubung, unerlaubtem Waffenbesitz und einem weiteren Delikt. Dazu eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro. Und er darf sich seiner Ex bis auf 100 Meter nicht nähern.

Mein "spontanes" und -rechtlich laienhaftes- Empfinden ist das es solche Urteile sind, die viele Menschen an der der "Macht" unserer Justiz zweifeln lassen. Es (das Urteil) mag zwar in der Relation und bei der Vorgeschichte des Angeklagten (die ich nicht kenne) rechtlich im normalen Rahmen liegen. Dennoch bleibt (auf Basis des Berichtes) ein Gefühl des Unverständnisses zurück. Wenn der Ex-Partner aufgrund von Freiheitsberaubung schon unter Polizeischutz steht -
nein, ich glaube nicht an die resozialisierende Macht des Strafvollzuges, entweder der Delinquent versteht die Zeit hinter Gittern oder halt nicht - dann sollte mMn keine Bewährung mehr verhängt werden. Würden Behörden bei einer Entführung solche Methoden anwenden wäre sehr schnell und sehr ln Folter die Rede.

Lange Rede - kurzer Sinn:

Ich hoffe einfach, das der "teilrasierte" und "muskelbepackte" den Strafbefehl nicht "annimmt" und man ihn schnell aus dem Verkehr zieht. Allein, weil er eine Schande für Menschen mit wenig Haaren und "sportlicher" Figur ist - wichtiger aber, weil er ein absolut intelligenzloses und stilloses Arschxxxx ist!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2336 am: 25. Oktober 2017, 07:58:20 »
Sehr schön geschrieben - wo bleibt der Aussendienstorden?
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2337 am: 25. Oktober 2017, 08:20:25 »
Sehr schön geschrieben - wo bleibt der Aussendienstorden?

Wird auf Antrag (Profil - > linkes Randmenü: Auszeichnungen - >  gewünschte Auszeichnung:actions) erteilt.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2338 am: 25. Oktober 2017, 11:16:35 »
Ein wirklich erstklassiger Artikel.

Kleiner Tipp am Rande: Es lohnt sich, auf "Online Kios Blendle" zu klicken und sich mit der e-mail-Adresse anzumelden um den ganzen Artikel lesen zu können. Man bekommt ein Guthaben von 2.50 Euronen wovon dann die 0.45 für den (Rest)Artikel abgezogen werden. Absolut lesenswert. Klasse geschrieben.  :clap: :clap:

Spoiler
Extremistenszene Ein Treffen mit Reichsbürgern in Berlin

Hans Sahr gibt sich als Gerichtsvollzieher der "Geeinten deutschen Völker und Stämme" aus. Die lehnen die Bundesrepublik ab, wollen Berlin und Brandenburg zurückerobern. Unser Blendle-Tipp. von Sebastian Leber

An einem Donnerstag Mitte Oktober ist Hans Sahr zum Rathaus in die Zehlendorfer Kirchstraße gefahren. Er nahm die Treppe in den ersten Stock, zum Sekretariat der Bezirksbürgermeisterin, und übergab einen Brief. Der Mitarbeiter habe sich arg gewundert, sagt Sahr. „Zuerst lächelte er, aber je weiter er las, desto ernster wurde er.“ Das Schreiben enthielt ein Ultimatum: Innerhalb einer Woche müsse das gesamte Rathaus geräumt werden. Schlüssel und Siegel seien ihm, Hans Sahr, persönlich auszuhändigen.

Sahr ist Rentner. Kurzes, braunes Haar, Schnurrbart und Halbrandbrille, leichtes Übergewicht. Unauffälliger Typ. In seinem früheren Leben montierte er Klimaanlagen. Jetzt nennt er sich „Gerichtsvollzieher“. Er sagt, er handele im Auftrag des „Höchsten Gerichts der geeinten deutschen Völker und Stämme“
Die Bundesrepublik Deutschland? Kein Staat, sondern eine Firma

Seine Mitstreiter und er werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie gelten als extremistisch, Kategorie: „Reichsbürger und Selbstverwalter“. Damit gehören sie zu einer wachsenden, heterogenen Gruppe, die den Sicherheitskreisen Sorge bereitet. Gerade hat der Verfassungsschutz ihre Zahl nach oben korrigiert – auf mittlerweile auf 15.000.

Was Reichsbürger eint, ist die Überzeugung, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, sondern eine Firma. Sie schikanieren Ämter, verweigern Steuern. Viele sind bewaffnet. Und manche bereit, ihre Waffen einzusetzen. In Nürnberg wurde am Montag ein Reichsbürger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, in Halle steht ein anderer wegen Mordversuchs vor Gericht, beide hatten auf Polizisten geschossen. Sahr sagt: „Wir sind komplett friedlich.“

Die meisten Reichsbürger meiden die Öffentlichkeit. Mit der Presse reden sie grundsätzlich nicht, Journalisten halten sie für Lakaien der BRD GmbH. Hans Sahr ist eine Ausnahme. Er erklärt sich zu einem Interview bereit. Einzige Bedingung: „Meine Chefin muss mitkommen.“
Die Forderung an Merkel: 9000 Feinunzen Gold

Freitagvormittag im Café eines Biomarkts am Fehrbelliner Platz. Hans Sahr kommt im quergestreiften Polohemd, bestellt Cappuccino und setzt sich in die hintere Ecke an eine Holzbank. „Wenn wir uns leise unterhalten, sollte es gehen.“ Seine Begleiterin ist eine stark geschminkte Frau Mitte 50. Strenger Blick, Bluse mit Blümchenmuster. Sie heißt Heike Werding und fungiert als „Generalbevollmächtigte der geeinten deutschen Völker und Stämme“. Das bedeutet, sie ist die höchste Staatsvertreterin ihres Fantasiereichs.

Heike Werding legt ein fünfseitiges, engbedrucktes Dokument mit dem Titel „Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung“ vor, in dem sie hohe Geldstrafen androht und das man unterschreiben soll. Wenn man sich weigert, ist es ihr auch egal. Sie redet einfach drauflos. In den nächsten zwei Stunden geben die beiden seltene Einblicke in die Strukturen, Gesetzmäßigkeiten und Gedankenwelten einer Szene, die auf Außenstehende bizarr, wenn nicht komplett verrückt wirkt ...
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http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/extremistenszene-ein-treffen-mit-reichsbuergern-in-berlin/20492842.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2339 am: 25. Oktober 2017, 18:50:45 »
Eine milde Geldstafe gab es in Bautzen für versuchte Nötigung.

Spoiler
Reichsbürger zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht wirft dem Mann aus Bautzen versuchte Nötigung vor. Der Fall ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen.

Von Jana Ulbrich

 Bautzen. Lässig schlendert Jens B. am Polizeiaufgebot vorbei. Seinetwegen stehen die Beamten an diesem Mittwochvormittag im Bautzener Gerichtsgebäude parat – in voller Montur und kugelsicheren Westen. Das Amtsgericht hat erhöhte Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Auch Besucher sind betroffen, müssen sich kontrollieren lassen und ihre Handys abgeben.

Und das alles nur wegen Jens B. aus Bautzen, der den deutschen Rechtsstaat nicht anerkennt, den Talar des Richters als Faschingskostüm und die Verhandlung gegen ihn als eine Show-Veranstaltung bezeichnet. Der 51-jährige Arbeitslose gehört zur sogenannten Reichsbürgerbewegung, ein Wunder, dass er überhaupt vor Gericht erschienen ist. Einen Anwalt braucht er nicht. Selbstgefällig, redegewandt und respektlos setzt er sich über die Würde des Gerichts hinweg und macht die öffentliche Verhandlung, in der zufällig auch noch eine Schulklasse sitzt, selbst zu seiner Show.

Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny wirft ihm versuchte Nötigung vor. Sie zitiert aus einem Brief an das Sozialgericht in Chemnitz. Ein „Jens aus der Familie B.“ pocht darin auf Sozialleistungen, die ihm seiner Meinung nach zustünden. Mindestens 5 000 bis 8 000 Euro müsste er kriegen, schreibt er, andernfalls werde er „zum schlimmsten Gläubiger“, den man sich vorstellen könne. „Kleiner Tipp“, man solle doch schon mal Besen und Eimer bereitstellen, um die Scherben zusammenzukehren. Und: „Ein Feuerlöscher wäre auch nicht ganz verkehrt.“

Strafanzeige während der Verhandlung

Ein eindeutiger Versuch einer Nötigung, argumentiert die Oberstaatsanwältin. Die Angelegenheit hätte auch mit einem Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro erledigt sein können, doch den akzeptierte der Angeklagte nicht. Stattdessen beschäftigt er nun die Justiz mit einer Hauptverhandlung, die er zu seiner Bühne macht. Er kenne den Brief nicht, und überhaupt sei er hier nur eine juristische Person und faktisch gar nicht da. Er könne also überhaupt nicht verurteilt werden.

Richter Dirk Hertle verurteilt Jens B. trotzdem und erhöht ob dessen überheblichen Verhaltens das Strafmaß auf 60 Tagessätze zu je 20 Euro. Jens B. ist das egal. Er werde das Urteil sowieso nicht akzeptieren und sich beim Europäischen Gerichtshof beschweren, hat er schon von vornherein angekündigt. Die Urteilsbegründung hört er sich gar nicht erst an. Sofort nach der Verkündung verlässt er demonstrativ den Saal. Richter, Staatsanwältin und Zuhörer bleiben kopfschüttelnd zurück. „Der Mann müsste sich doch eigentlich schämen, Geld von einem Staat zu fordern, den er derart ablehnt“, sagt Richter Hertle. Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny hat ein ungutes Gefühl. Jens B. hatte in der Verhandlung mehrmals auch sie und den Richter bedroht. Dirk Hertle stellte deshalb noch während der Verhandlung Strafanzeige.

Immer häufiger hat es Sachsens Justiz neuerdings mit sogenannten Reichsbürgern zu tun. Die Szene wächst und vernetzt sich, sagt Kerstin Nowotny. Man dürfe das auch nicht verharmlosen. Nicht umsonst würden die Reichsbürger inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet.

In Sachsen leben nach Angaben des Verfassungsschutzes mehr als 700 Personen, die die bundesdeutschen Rechte und Gesetze offen ablehnen – und immer wieder die Justiz beschäftigen. Allein seit März dieses Jahres – frühere Zahlen gibt es nicht – wurden insgesamt 360 Ermittlungsverfahren gegen etwa 160 Reichsbürger bei Sachsens Staatsanwaltschaften geführt.
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http://www.sz-online.de/nachrichten/reichsbuerger-zu-geldstrafe-verurteilt-3803689.html

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Auch in Siegen ist man mit dem "Fleisch-Blut-Menschen" sehr freundlich umgegangen.

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300 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung
Landgericht Siegen: Kurzer Prozess für "Reichsbürger"

25.10.17 14:18

Siegen. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen so genannten „Reichsbürger“ vor dem Landgericht Siegen stattgefunden. Dem Angeklagten war versuchte Nötigung vorgeworfen worden – angezeigt hatte ihn der Hilchenbacher Bürgermeister Holger Menzel. Die vorsitzende Richterin Kuhli machte mit dem Angeklagten aus Bad Berleburg – im wahrsten Sinne des Wortes – „kurzen Prozess“.

Dieser war zwar vor Gericht erschienen, weigerte sich dann aber, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Seine Begründung: Er sei nicht „die Person“, um die es ging. Er sei lediglich „der Mensch“.

Zu Verhandlungsbeginn hatte der Mann der Richterin drei Fragen schriftlich überreicht: Ob das Gericht über Menschen urteilen dürfe und es überhaupt souverän sei, wollte der Angeklagte wissen. Die Richterin lehnte eine Beantwortung ab, da die Fragen aus strafprozessualer Sicht keine Bedeutung hätten. Dann ginge die Sache eben vor ein „internationales Gericht“, so der Bad Berleburger. „Ich kenne diese Taktiken“, ließ sich die Richterin aber nicht auf Scheingefechte ein, forderte den Mann stattdessen wiederholt auf, sich zur Anklagebank zu begeben. Weil er dem jedoch nicht nachkam, bewertete das Gericht dies als „selbst verschuldetes Nicht-Erscheinen“.

Der Anspruch auf Einspruch gegen den zu verhandelnden Strafbefehl wurde daraufhin nach Antrag der Staatsanwaltschaft verworfen. Folglich folgte auch prompt der Urteilsspruch: Der Mann muss 300 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung zahlen. Er hatte vom Hilchenbacher Bürgermeister Auskünfte verlangt, die er nach Ansicht der Stadt nicht beanspruchen durfte. Anschließend drohte der Mann dem Bürgermeister unter anderem mit der „Veröffentlichung in einem internationalen Schuldnerverzeichnis“ sowie einer Anzeige beim internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Der Bad Berleburger wird laut Gericht der so genannten Reichsbürger-Szene zugeordnet. Diese weigern sich oftmals Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. Am Montag war ein „Reichsbürger“ in Nürnberg wegen des Mordes an einem Polizisten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Prozess in Siegen hatte nach richterlicher Verfügung unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. Mehrere Justizbeamte sicherten den Gerichtssaal und durchsuchten vor Prozessbeginn die Taschen der Zuschauer.
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https://www.siegerlandkurier.de/siegen/landgericht-siegen-kurzer-prozess-reichsbuerger-8806393.html

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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