Betrifft vermutlich die Saalfeld- Rudolstadt- Truppe um den (DPHW/DPFW-) Frank Geißler, ist aber nicht der Termin :
http://saalfeld.otz.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Angeklagter-mit-Masche-der-Reichsbuerger-1250682982
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Angeklagter mit Masche der Reichsbürger
Gerichtsbericht Hausfriedensbruch
12. Januar 2017 / 02:00 Uhr
Deutsche Gesetze gelten hierzulande auch für sogenannte Reichsbürger.Foto: Franz Luthe
Pößneck. Ein 64-Jähriger aus Leutenberg steht seit gestern wegen Hausfriedensbruchs vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Pößneck. Der Angeklagte soll sich im Sommer 2016 in den Räumen eines in Pößneck wirkenden Gerichtsvollziehers daneben benommen haben. Dabei war der 64-Jährige gar nicht in eigener Sache in dem Büro, sondern, wie er sagte, als Rechtsbeistand eines Schuldners, der eine Vermögensauskunft abzugeben hatte.
Was gestern vom Angeklagten und dem als Zeugen geladenen Gerichtsvollzieher zu hören war, kann weitgehend mit "Aussage gegen Aussage" zusammengefasst werden.
Sicher ist nur, dass sich der 64-Jährige einer beliebten Reichsbürger-Masche bediente und den Gerichtsvollzieher als Amtsperson nicht anerkannte. Am Ende sah sich der Justizbeamte in seiner Arbeit derart behindert, dass er die Polizei rief.
Der Dienstausweis des Gerichtsvollziehers interessierte den 64-Jährigen damals nicht, weil "jeder Straßenbahnfahrer in Berlin" ein solches Dokument habe. Im Gerichtssaal sprach der Angeklagte von "Stasi- und Nazi-Methoden", die der Vollstrecker in der Verhandlung mit dem Schuldner angewendet habe, um dann einräumen zu müssen, dass er gar nicht dabei gewesen sei – dass also sein Vorwurf eine reine Unterstellung war.
Schließlich ließ sich der Leutenberger über die "Bundesrepublik Deutschland GmbH" aus und darüber, dass er sich seit zehn Jahren um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühe, er aber keine Behörde kenne, die ihm ein solches Papier ausstellen könnte. Interessanterweise wusste der – sichtbar gesundheitlich angeschlagene – Mann aber, wo er einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann.
Richter Thilo Kurz stellte fest, dass die Abgabe einer Vermögensauskunft eine nichtöffentliche Verhandlung sei und dass der Gerichtsvollzieher störende Gäste sehr wohl vor die Tür setzen kann. Offen blieb, inwiefern der 64-Jährige eine gültige Vertretungsvollmacht vorgelegt hatte und was ihn zum "Rechtsbeistand" qualifiziert. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Marius Koity / 12.01.17
Edith sagt: weiterführende Diskussionen gabs auch schon mal hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg109522#msg109522
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64-Jährigen aus Leutenberg zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt
Aus dem Gerichtssaal: Für Bundesrepublik-Verneiner wird es mit dem Urteil nur teurer . 64-Jähriger vor ein paar Jahren des Besitzes kinderpornografischer Schriften überführt.
02. Februar 2017 / 02:32 Uhr
Pößneck. Ein Verfahren gegen einen 64-Jährigen aus Leutenberg, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat in Frage stellt und wegen Hausfriedensbruchs bei einem Pößnecker Gerichtsvollzieher vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Pößneck stand, konnte gestern im dritten Anlauf abgeschlossen werden. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (sechzig Tagessätze) verurteilt. Da der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, schneidet er mit dem Urteil nun schlechter ab als zuvor mit einem Strafbefehl in gleicher Sache, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – von Anfang an hatte der Mann artikuliert, dass die nächste Instanz sein Ziel sei.
In der gestrigen Verhandlung wurde zunächst ein Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen Richter Thilo Kurz abgelehnt, weil das Papier sowohl inhaltlich als auch formal unzulässig sei. In dem Antrag sei weder die in den Raum gestellte Befangenheit begründet, noch seien andere Behauptungen nachgewiesen.
Außerdem wurden die Vorstrafen des 64-Jährigen verlesen. In Saalfeld stand er seit 2010 dreimal vor Gericht – einmal wegen Beleidigung und Bedrohung, dann wegen falscher Versicherung an Eides statt, schließlich wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Sowohl Staatsanwältin Cornelia Müller als auch Richter Thilo Kurz sahen den Hausfriedensbruch als erwiesen. Dabei beriefen sie sich unmittelbar auf Aussagen des Angeklagten. Dieser hingegen beteuerte seine Unschuld und sagte in seinem Letzten Wort, dass er unter Hausfriedensbruch "was ganz anderes" verstehe.
Der Richter stellte klar, dass Unbefugte keinen Anspruch darauf hätten, an einer nichtöffentlichen Sitzung im Büro eines Gerichtsvollziehers teilzunehmen. Gleichwohl könnten Schuldner solche Termine mit einem Beistand wahrnehmen. Werde aber der Verlauf einer Verhandlung vom Beistand gestört, dann könne der Vollstrecker jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Und wenn einem Schuldner vom Gerichtsvollzieher Zwang angedroht werde für den Fall, dass er seiner Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachkomme, sei das keine Bedrohung, sondern nur recht und billig. Der Richter merkte auch an, dass der Volkmannsdorfer, welchen der 64-Jährige mit seiner offen gebliebenen Qualifikation vertreten wollte, dann auch ohne Beistand gehandelt habe.
Am Rande des Prozesses gab der Leutenberger so etwas wie eine Pressemitteilung ab, in welcher er sich an "alle Deutschenbürger und Zu Wanderer" (Rechtschreibung des 64-Jährigen) wendet. In dem Papier behauptet er, dass er "sehr ville Nachfragen" darüber bekommen habe, ob er denn bereit sei, "die Rechtslage eines Gerichtsvollziehers und der sogenannten BRD in der Öffentlichkeit dazulegen", und ja, er werde das tun – wo und wann, ist offen. Unter Berufung auf Artikel 20, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.") – und damit der Verfassung des Staates, dessen Existenz er abstreitet – findet er, dass "alle Deutschen das Recht zum Widerstand" hätten, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". In seiner Erklärung, die er in 45 namentlich genannten Orten der Region verbreiten will, sind Forderungen wie "Die DDR und BRD auflösen für ein freies Deutschland" zu finden. Interessant ist, dass der Mann in dem Papier gern mit den Namen von Personen hantiert, die er wohl als Gegner versteht, seine eigene Identität aber verschweigt.