Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363075 mal)

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Offline Goliath

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12060 am: 2. August 2023, 19:10:59 »
@Knallfrosch Nach dem Alkoholgenuss steigt der Pegel im Blut langsam an, daher die sich verändernden Werte.
30min. nach dem letzten Schluck sollte das Richtige anzeigen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12061 am: 2. August 2023, 19:15:25 »
Off-Topic:
Off-Topic:
Ich habe ein geeichtes Alkohol-Atemluft-Meßgerät Typ Dräger Alcotest, so wie es (in Bayern) zur Standardausrüstung der Polizei gehört. Ich rede also nicht über irgendwelche obskure Ebay-Geräte. Ich habe mit dem Teil ein wenig herumexperimentiert und feststellen müssen, dass sich die Ergebnisse doch ziemlich drastisch unterscheiden können, beispielsweise in Abhängigkeit vom Atemstoß. Je frischer man getrunken hat, um so divergenter sind die aufeinanderfolgenden Messergebnisse. Daher werde ich in Zukunft keinem "freiwilligen" Vor-Ort-Test mehr zustimmen. Wenn die Polizei will, soll sie eben eine Blutentnahme anordnen lassen. Da werde ich mich nicht widersetzen.

@Habra: Deine Weinstube ist also fußläufig erreichbar?

Selbstverständlich, ab und an darf man auch die Flugscheibe anfordern. :whistle:

@Knallfrosch Nach dem Alkoholgenuss steigt der Pegel im Blut langsam an, daher die sich verändernden Werte.
30min. nach dem letzten Schluck sollte das Richtige anzeigen.

Das Problem ist aber auch, dass nach einer Blutabnahme mit einer Abbaurate von 0,1 Promille pro Stunde gerechnet wird und der Wert entsprechend vom Gerichtsmediziner korrigiert wird. Ist aber dennoch sinnvoll, da die Abbaurate etwas über 0,1 Promille pro Stunde liegen dürfte. Aber im Blut wird unter Umstaänden durchaus auch auf weitere berauschende Mittel gesucht.
« Letzte Änderung: 2. August 2023, 19:23:10 von Habra »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12062 am: 2. August 2023, 19:32:23 »
Aber im Blut wird unter Umständen durchaus auch auf weitere berauschende Mittel gesucht.

Aber nur, wenn es angeordnet wurde. Ohne Anfangsverdacht (Pupillen, Blindgang etc.) schwierig...

Die Alkoholkonzentration in der Atemluft verhält sich anders als die Blutalkoholkonzentration, weil der Alkohol über die Schleimhaut resorbiert wird. Ich meinte oben auch Messungen im Abstand von wenigen Minuten.

Wer sich dafür näher interessiert, möchte die Fachzeitschrift "Blutalkohol" (gibt es wirklich!) abonnieren....
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12063 am: 2. August 2023, 22:21:09 »
So etwas Ähnliches hatten wir doch neulich bei einem Tee und Hanf?

Steckt da die gleiche Marketingabteilung dahinter?

Jedenfalls die gleiche Strategie. Bei echten Rückrufen steht immer eine Chargennummer oder die Haltbarkeitsangabe dazugeschrieben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12064 am: 3. August 2023, 00:02:13 »
Es sei denn, er bemerkt es erst nicht und gerät nachher in eine Alkoholkontrolle.

Und das kann sehr peinlich werden: bei 5% enthält eine Dose 10 g Alkohol: ganz ganz grob gerechnet entspricht dies bei 80 kg Körpergewicht ca. 0,2 Promille. Bei 10% wären es 20 g und 0,4 Promille. Bei 5% Alkohol dürfte der Fahranfänger nach ca. 1,5 Stunden wieder auf 0 Promille sein, im anderen Fall erst nach ca. 3 Stunden.

Off-Topic:
Letzte Alkoholkontrolle vor mehreren Jahren: Ich komme von einer Feuerwehrübung in die Kontrolle mit jungen Polizisten zur Ausbildung. Standardfrage: wo kommen sie her und haben sie etwas getrunken? Ich stimme einer Alkoholkontrolle selbstverständlich zu. Dann der Ruf eines älteren Polizisten: Spar Dir das, der säuft eh nix, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. ;D
Übrigens, in meinem Gäu kontrolliert regelmäßig auch die Bundespolizei und der Zoll.

Nicht ganz korrekt. Eine Trinkeinheit entspricht etwa 8 Gramm Alkohol. Bei 80 Kilogramm ca 0,1 Promille. Abbau ab Trinkbeginn ca 1 Stunde. Verdoppelung der Trinkmenge auf 16 Gramm heißt 2 Stunden bis 0,0. Bei 20 Gramm kannst Du halt eine halbe Stunde draufrechnen. Also 2,5 Stunden. Bei der Mischung darfst Du aber nicht vergessen daß es sich vermutlich um 0,33 Liter Dosen handelt, liegt der Alkoholgehalt bei 16,5 Gramm, beziehungsweise bei der 10%mischung bei 33 Gramm reiner Alkohol. Sind 4,12 Trinkeinheiten, 0,412 Promille und gut 4 Stunden Abbau auf 0,0.

PS, jemand der Allohol nicht gewöhnt ist liegt bei mehr als 0,4 Promille unterm Tisch und kotzt sich voll. Wer mehr als 1 Promille verträgt und geradeaus laufen kann hat viel geübt. Nix Veranlagung oder gut gegessen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12065 am: 3. August 2023, 06:44:53 »
Zitat
Razzia bei Polizisten wegen Nazisymbolen und Missbrauchsdarstellung

Die Polizei hat die Privaträume und Arbeitsplätze fünf junger Polizisten in NRW durchsucht. Sie sollen unter anderem in Chats Nazisymbole ausgetauscht haben.
2. August 2023, 17:25 Uhr

Erneut stehen junge Polizisten in Nordrhein-Westfalen unter Verdacht, während ihrer Ausbildung in Chats Nazisymbole ausgetauscht zu haben. Die fünf Beamten im Alter zwischen 22 und 25 Jahren sind laut der zuständigen Essener Staatsanwaltschaft auch verdächtig, ein Video zu besitzen, das in den Bereich der Missbrauchsdarstellung falle. Um mögliche Beweise zu sichern, seien Privaträume und Arbeitsplätze der Beschuldigten durchsucht worden. Die Ermittlungen und Auswertungen dauerten an.

Die Vorwürfe beziehen sich demnach auf einen Tatzeitraum, in dem sich die Männer noch in der Ausbildung befanden. Danach waren drei von ihnen bis zuletzt am Polizeipräsidium Recklinghausen und jeweils einer bei der Polizeibehörde in Kleve am Niederrhein und Borken im Münsterland tätig. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa handelt es sich um Polizeikommissare und Beamte auf Probe.

Vier Beamte vorerst suspendiert
Das Polizeipräsidium Recklinghausen teilte mit, es seien zudem diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in den Chats verbreitet worden. Die Vorwürfe seien derart gravierend, dass sie den drei Beamten das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe, teilt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen mit. Sie fügt hinzu: Solches Gedankengut habe bei der Polizei nichts zu suchen.

Mit einem Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte ist nach dpa-Informationen zudem der Beamte aus Borken belegt worden. Sein Kollege aus Kleve wurde intern versetzt. Diese beamtenrechtlichen Maßnahmen bezeichnete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als "im Augenblick die richtige Konsequenz".

Verdachtsfälle durch laufendes Verfahren gegen Polizisten
Der Polizeiberuf erfordere ein besonderes Maß an Vertrauen, Achtung, Integrität, so Reul weiter. "Junge Beamte müssen, genau wie ältere, ohne jeden Zweifel für Recht, Gesetz und die Werte unserer Verfassung eintreten. Wer Inhalte verbreitet, wie sie jetzt im Raume stehen, lässt allerdings erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung aufkommen." Die strafrechtliche Würdigung sei Angelegenheit der Justiz, bis zum Verfahrensabschluss gelte die Unschuldsvermutung.

Laut Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft Essen gehen die Verdachtsfälle zurück auf ein laufendes Verfahren gegen einen weiteren jungen, inzwischen ehemaligen Polizisten. Er stehe ebenfalls im Verdacht, verfassungsfeindliche Symbole und Missbrauchsdarstellung verbreitet zu haben. Er war nach einigen Monaten als junger Kommissar am Polizeipräsidium Recklinghausen wegen charakterlicher Ungeeignetheit entlassen worden, sagte ein Polizeisprecher von dort. Hintergrund seien auch die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.

105 rechtsextremistische Verhaltensweisen geahndet
In der nordrhein-westfälischen Polizei sind jüngsten Ministeriumsangaben von Ende Juli zufolge in den vergangenen sechs Jahren 105 rechtsextremistische Verhaltensweisen geahndet worden. Die Zahl der nicht straf- oder dienstrechtlich relevanten Hinweise lag allerdings mit 189 deutlich höher.

Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht öffentlich gelten und nur schwer als Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass Polizisten trotz des Postens offenkundig rassistischer oder rechtsextremistischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden können, hieß es dazu aus dem Innenministerium.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/nordrhein-westfalen-polizei-rechtsextremismus-kinderpornografie


Bitte, das sind doch Einzelfälle?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12066 am: 3. August 2023, 09:39:28 »
Zitat
02.08.2023, 16:32 Uhr
LKA-Beamter und Kampfmittelräumer

Rätsel-Fälle um Behörden-Mitarbeiter: Sprengstoff und Munition verschwunden

Das Antiterrorzentrum der Polizei an der Ringbahnstraße (Tempelhof) Foto: Ralf Lutter
Von Axel Lier


In Brandenburg schafft ein Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitungsdienstes heimlich kiloweise Sprengstoff und Waffen beiseite. In Berlin lässt ein LKA-Mitarbeiter großkalibrige NATO-Munition in einem Blechschrank verschwinden. Beide Fälle geben Rätsel auf. Was hatten die Personen vor?

Polizei und Staatsanwaltschaft in beiden Bundesländern geben sich zugeknöpft: Zu viele Details sollen nicht an die Öffentlichkeit kommen, Disziplinarmaßnahmen sind bereits abgeschlossen und weitere Informationen können aus Gründen des Datenschutzes nicht gegeben werden. Was bleibt? Viele Fragen.

Der Fall Bernd S.
Seit der Wende ist er technischer Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Zentraldienstes der Polizei in Brandenburg (ZDPol, 80 Mitarbeiter). Nachbarn bezeichnen ihn als Messi, Verwandte berichten von Reichsbürger-Aussagen.

Ende Juni, die große Razzia, mutmaßlich nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes. Sein Arbeitsplatz in Kummersdorf (Teltow-Fläming), seine Wohnung in Zossen und das Haus seiner Mutter (92) in Deutsch Wusterhausen werden tagelang durchsucht. Grund: ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz.

Die Ermittler finden Sprengstoff im einstelligen Kilobereich, Waffen in einstelligem Bereich, viel Munition. S. kommt in U-Haft. Das Amtsgericht Zossen hat den Haftbefehl gegen ihn wenig später gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, so Alexander Neuling, Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam. Doch wie konnte S. das explosive Material womöglich über Jahrzehnte unbemerkt verschwinden lassen?

Laut Innenministerium herrschen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) strenge Regeln. Vier-Augen-Prinzip, Registrierung und Dokumentation von Waffen und Munition sowie deren Vernichtung sind Vorschrift. Trotzdem setzt Innenstaatssekretär Markus Grünwald am 3. Juli eine Inspektionsgruppe ein, die den Fall S. intern aufklären soll.

Martin Burmeister, Sprecher des Innenministeriums: „Eine abschließende Bewertung kann erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erfolgen.“
Spoiler
Der Fall Rudi G.*
(*Name geändert)

Er arbeitet auf einer technischen Dienstelle im Anti-Terror-Zentrum des LKA an der Ringbahnstraße (Tempelhof). In der Nacht zum 25. April ging in einer Fahrzeughalle auf dem LKA-Gelände ein Wagen in Flammen auf. Die Feuerwehr setzte zunächst einen Wasserwerfer ein, weil die Retter zu große Sorgen vor Munition oder Explosivstoffen hatten. Der Brandort: ein abgeschlossener Bereich mit restriktiver regulierter Zugangsberechtigung.

Bei der Absuche die Entdeckung: In einem Stahlblechschrank lagerten 200 Patronen unterschiedlichen Kalibers, darunter auch Munition, wie sie von den Präzisionsschützen des Spezialeinsatzkommandos (SEK) verwendet wird (7,62×51 NATO und Cal .50).

Warum G. die Munition und woher unterschlagen hat – unklar. „Teile der aufgefundenen Munition passen nicht zur aktuellen Dienstbewaffnung der Dienstkraft“, räumt Polizeisprecherin Beate Ostertag ein. Aber: Es gebe keinen Anfangsverdacht einer Straftat, die disziplinarrechtlichen Ermittlungen seien abgeschlossen. Es gab auch keine Durchsuchungen. Zu weiteren illegalen Munitionslagern habe man „keine Erkenntnisse“.

Nach Angaben aus Polizeikreisen soll Rudi G. kürzlich befördert worden sein. Polizeisprecherin Beate Ostertag: „Ich bitte um und danke für Ihr Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten zu einzelnen Mitarbeitenden der Polizei Berlin keine Auskünfte erteilt werden.“
[close]
https://www.bz-berlin.de/berlin/sprengstoff-und-munition-bei-lka-verschwunden


Ganz bestimmt ein Einzelfall?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12067 am: 3. August 2023, 09:49:22 »
Der wollte sicher nur Sprengstoffangeln!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #12068 am: 3. August 2023, 09:53:05 »

Fünf Jahre ist ja auch mal ne Ansage:


Zitat
RECHTSEXTREMISMUS

Gericht verurteilt Mitglieder eines antisemitischen Netzwerks

Wegen Gründung und Unterstützung der »Goyim Partei« wurden drei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
 29.05.2022 08:51 Uhr

Wegen der Gründung und Unterstützung der rechtsextremistischen Vereinigung »Goyim Partei« hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Freitag drei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 38, 39 und 61 Jahre alten Angeklagten hatten sich nach Ansicht des Staatsschutzsenats der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung schuldig gemacht, weil sie über verschiedene Internetplattformen vor allem antisemitische Inhalte verbreitet hatten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (AZ: III-6 StS 2/21)

Der 38-jährige Angeklagte wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der 61 Jahre alte Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Gegen den 39-jährigen Angeklagten verhängte der 6. Strafsenat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Begriff »Goyim« ist der Plural des hebräischen Wortes »Goi«, die Bezeichnung für einen Nichtjuden. 

HASSBOTSCHAFTEN Nach den Feststellungen des Senats errichtete der 38 Jahre alte Angeklagte ab 2014 ein aus Internet-Foren und Chat-Gruppen bestehendes Netzwerk, über das sich gleichgesinnte Nichtjuden auf der ganzen Welt online miteinander vernetzen sollten. Ziel war der gegenseitige Austausch von Informationen über die vorgeblich weltweite Unterdrückung der Nichtjuden durch Juden. Gleichzeitig sollten Nichtjuden für die Gruppierung gewonnen werden. Hierzu sollten Hassbotschaften und Hetze gegen Juden als Mittel zur Mobilisierung genutzt werden.

Um den Anschein einer weltweit aktiven politischen Bewegung zu erzeugen und weitere Anhänger zu gewinnen, bezeichnete der Hauptangeklagte seine Gruppierung als »International Goyim Partei« (IGP), die er in mindestens 30 nationale Goyim-Organisationen untergliederte. Der 61-jährige Angeklagte hatte in der Gruppe die Rolle eine Internet-Administrators übernommen und auch »ideologisches Material« zur Verfügung gestellt. Der dritte 39 Jahre alte Angeklagte hatte unter anderem Videobeiträge für die Internet-Seiten produziert und den Betrieb einzelner Internetseiten unterstützt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. epd

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/gericht-verurteilt-mitglieder-eines-antisemitischen-netzwerks/

Die Entscheidung des BGH:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=134346&pos=3&anz=1116
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12069 am: 3. August 2023, 10:28:27 »
Ach da schau her... gegen die (damals unbekannten) Hintermänner dieser "Goyim Partei" habe ich vor 4 Jahren mal Anzeige erstattet und dann nichts mehr davon gehört.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12070 am: 4. August 2023, 17:35:16 »
AfD und Moskau

Die Freunde des Kreml in Deutschland.

Der deutsche Artikel im Spiegel ist hinter Bezahlschranke, der englische nicht. Ich übersetze das jetzt aber nicht.
Der Text ist auch recht lang und mit Bildern gespickt, daher nur ein Ausschnitt hier im Spoiler.


Spoiler
Ein prorussischer Aktivist hat nach Informationen des SPIEGEL in Moskau um Unterstützung für eine Klage der rechtsextremen Partei AfD geworben. Ziel der Klage war es, deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine zu verzögern.

Zwei Tage nach seiner Ankunft auf dem russischen Flughafen Vnukovo meldet sich Wladimir Sergijenko bei einer geheimnisvollen Person. "Ich bin in Moskau", schrieb der pro-russische Aktivist, der auch Mitarbeiter eines deutschen Abgeordneten der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist, an einem Freitag im März. "Lassen Sie uns nächste Woche treffen", antwortete sein Kontakt.

Als Sergiyenko im darauffolgenden Monat in die russische Hauptstadt zurückkehrte, schrieb er erneut an seinen Kontakt. Sie verabredeten sich für 15.00 Uhr in einem Cafe. Sergiyenko fragte den Kontaktmann, ob er für ihn ein Dessert bestellen solle, bevor er zu dem Treffen komme. "Nein, ich nehme einen Tee", antwortete der Kontaktmann.

Der auf Russisch verfasste Austausch ist Teil eines Protokolls, das E-Mails, Dokumente und Nachrichten von Sergiyenko enthält. Die Dokumente wurden DER SPIEGEL und der Enthüllungsplattform The Insider zugespielt.

Auf den ersten Blick wirkt die Kommunikation wie ein harmloses Geplänkel unter Bekannten. Doch schon bald tauchen Formulierungen auf, die selbst für westliche Geheimdienste interessant sein könnten. "Hat sich in Bezug auf aktive Maßnahmen etwas getan?", fragte der mysteriöse Kontakt einige Wochen später. "Nicht einfach, aber wir kommen voran", antwortete Sergijenko.

"Aktive Maßnahmen" ist der Begriff, den Russland seit Sowjetzeiten für heimliche Versuche verwendet, die Politik anderer Länder durch Desinformation, Propaganda und andere unlautere Methoden zu beeinflussen. Und das ist genau die Art von Operation, die in den Dokumenten beschrieben wird, die dem SPIEGEL vorliegen. Sie zeigen, dass Deutschland das Ziel war.

etc
[close]



https://www.spiegel.de/international/germany/the-kremlin-s-friends-in-germany-a-0040e526-39d7-4f22-8bc1-6772bc2d840a
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12071 am: 4. August 2023, 18:58:38 »
Wirklich klasse die Idee, gerade jetzt auch mal ans Geld zu denken und vor allem da zu sparen, wo Geld nur sinnlos verschleudert wird.

Schließlich klären sich die Menschen heutzutage alle gegenseitig auf, gell Frau Faeser? 💩💩💩


Zitat
Etat-Kürzung um ein Fünftel: Der Bundeszentrale für politische Bildung droht Sparprogramm

Die Bundeszentrale soll das politische und demokratische Bewusstsein in der Bevölkerung fördern und festigen.
Das Innenministerium will ihr nun die Gelder kürzen.

Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) massiv streichen.
Das steht im Haushaltsentwurf des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD), wie das Magazin „Spiegel“ am Freitag berichtete. Demnach soll der Etat der Einrichtung um 20 Millionen Euro schrumpfen, von jetzt rund 96 Millionen auf etwa 76 Millionen Euro im Jahr 2024.

Das wäre eine Kürzung um etwa ein Fünftel. Über den Haushalt entscheidet jedoch der Bundestag, deshalb kann sich an der Planung noch etwas ändern.

Die Bundeszentrale soll das politische und demokratische Bewusstsein in der Bevölkerung fördern und festigen. Die Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, hat ihren Hauptsitz in Bonn sowie Außenstellen in Berlin und Gera. (AFP)
https://www.tagesspiegel.de/politik/etat-kurzung-um-ein-funftel-bundeszentrale-fur-politische-bildung-droht-sparprogramm-10265107.html
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12072 am: 4. August 2023, 19:20:20 »
Kann man das jetzt als aktive Wahlhilfe für rechtspopulistische Parteien wie die AFD sehen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12074 am: 4. August 2023, 20:02:10 »
Vorbildlich!

So ist es richtig: Bei einer Verkehrskontrolle auf sich aufmerksam machen!   :D


Zitat
Revision abgelehnt
70 Waffen gehortet: Brandenburger muss nach BGH-Urteil ins Gefängnis

Weil er dutzende Waffen hortete, hat das Cottbuser Landgericht einen Brandenburger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte Revision ein – doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe nun bestätigt.

MAZonline/dpa
04.08.2023, 13:58 Uhr
 
Potsdam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährige Haftstrafe gegen einen Mann aus Peitz (Spree-Neiße) unter anderem wegen des Besitzes von mehr als 70 verbotenen oder erlaubnispflichtigen Schusswaffen und 5300 Schuss Munition bestätigt. Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, lehnten die Richter eine Revision des Urteils im Wesentlichen ab.

 Das Landgericht Cottbus hatte den 42-Jährigen am 14. Dezember 2022 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen des vorsätzlichen verbotswidrigen Besitzes von Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Gericht in Cottbus hatte dem BGH-Beschluss zufolge unter anderem festgestellt, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis in seinem Auto gefahren sei und versucht habe, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. In einem Fach hatte er eine mit scharfen Patronen geladene halbautomatische Pistole und ein zusätzlich gefülltes Magazin deponiert, in einer seiner Hosentaschen befand sich ein weiteres.

Auf dem Armaturenbrett war die Figur eines Reichsadlers mit Hakenkreuz angebracht. Gegen seine Festnahme wehrte er sich, auf seinem Grundstück wurden dann die Waffen gefunden, darunter zwei in der Kriegswaffenliste angeführte Gewehrpatronen, wie es hieß.

MAZ
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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