Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363150 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12030 am: 26. Juli 2023, 11:13:30 »
Nicht mal ein wenig herumhitlern darf man:


Zitat
Gericht: Polizisten in NRW wegen judenfeindlicher und rassistischer Chats zu Recht entlassen

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Dienstherren
 26.07.2023 11:05 Uhr

Zwei Kommissaranwärter, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Nachrichten verbreitet haben, dürfen keine Beamten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Urteilen vom Dienstag und wies damit die Klagen der betroffenen Polizisten ab, wie das Gericht mitteilte. (AZ: 2 K 8330/22 und 2 K2957/23)

CHATGRUPPEN Bei den klagenden Polizisten handelt es sich um einen 1997 und einen 2002 geborenen Kommissaranwärter, die im Polizeipräsidium Düsseldorf beziehungsweise Duisburg im Beamtenverhältnis auf Widerruf tätig waren.

Der ältere Beamte hatte laut Gericht im Februar 2020 in einer WhatsApp-Gruppe, die aus Teilnehmern eines Ausbildungskurses an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung bestand, zwei Bilder weitergeleitet, mit denen Ausländer herabgewürdigt wurden und die Anspielungen auf Adolf Hitler enthielten. Eine weitere Bilddatei mit Bezug zu Hitler habe er außerhalb der Chatgruppe an eine weitere Person übermittelt.

Der jüngere Beamte hatte den Angaben zufolge 2019 in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die herabwürdigende Anspielungen auf Schwarze und Juden enthielten. Dies habe sich ereignet, zwei Jahre bevor der Kläger in den Polizeidienst des Landes NRW aufgenommen wurde.

CHARAKTERZWEIFEL Aufgrund der Vorkommnisse lehnte es das Polizeipräsidium Düsseldorf ab, den älteren Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Bei dem jüngeren Polizisten ordnete das Polizeipräsidium Duisburg eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Dienstherren. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung der Kläger für den Polizeivollzugsdienst, hieß es in beiden Fällen. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster beantragt werden. epd
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/gericht-polizisten-in-nrw-wegen-judenfeindlicher-und-rassistischer-chats-zu-recht-entlassen/


PM1:
Spoiler
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Vorbereitungsdienst wegen Verbreitung rassistischer und antisemitischer Chatnachrichten rechtmäßig
25. Juli 2023

Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen.

Der 2002 geborene Polizeibeamte hatte 2019 in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die Anspielungen auf farbige bzw. jüdische Menschen enthielten. 2021 wurde er in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen und versah seinen Dienst als Kommissaranwärter beim Polizeipräsidium Duisburg. Im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens wurde eine Chatgruppe aufgefunden, deren Mitglied der Kläger war. Das Polizeipräsidium Duisburg verbot dem Beamten zunächst die Führung der Dienstgeschäfte und entließ ihn sodann aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Zur Begründung berief es sich auf erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers. Die von Polizeibeamten geforderte charakterliche Grundeinstellung beginne nicht erst mit dem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst.

Das Gericht hat die durch das Polizeipräsidium Duisburg ausgesprochene Entlassung bestätigt und zur Urteilsbegründung ausgeführt: Nach § 23 Abs. 4 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes kann ein Beamter auf Widerruf jederzeit entlassen werden. Das Polizeipräsidium hat die Entlassungsverfügung zu Recht auf durchgreifende Zweifel an der mangelnden charakterlichen Eignung des Polizeianwärters gestützt. Es hat zutreffend darauf abgestellt, dass gerade von Polizeibeamten zu erwarten ist, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert.

Mit diesen Anforderungen ist das Verhalten des Klägers nicht vereinbar, auch wenn er es nicht im, sondern vor dem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst gezeigt hat. Nicht zu beanstanden ist die Wertung des Dienstherrn, es sei mehr als jugendliches Fehlverhalten, dass der Kläger in der einen Nachricht Menschen mit dunkler Hautfarbe und in der anderen Nachricht Menschen jüdischen Glaubens in unerträglicher Weise herabgewürdigt und zur Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen hat. An seinen menschenverachtenden Aussagen muss der Beamte sich festhalten lassen, auch wenn er sie heute bedauert.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Aktenzeichen: 2 K 2957/23
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https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/20_23/index.php


PM2:
Spoiler
Übernahme in den Polizeivollzugsdienst wegen Verbreitung von Chatnachrichten mit Hitler-Bildern und ausländerfeindlichen Inhalten zu Recht abgelehnt
25. Juli 2023

Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und das NS-Unrechtsregime verharmlosende Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten abgewiesen.

Der 1997 geborene Polizeibeamte wurde 2019 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen und versah seinen Dienst als Kommissaranwärter beim Polizeipräsidium Düsseldorf. Im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens wurde eine Chatgruppe aufgefunden, die aus Teilnehmern eines Ausbildungskurses an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung bestand und deren Mitglied auch der Kläger war. Im Februar 2020 hatte der Kläger in dieser WhatsApp-Gruppe zwei Bilder weitergeleitet, mit denen Ausländer herabgewürdigt wurden bzw. die Anspielungen auf Adolf Hitler enthielten. Eine weitere Bilddatei mit Bezug zu Adolf Hitler übermittelte er außerhalb der Chatgruppe an einen Dritten.

Nachdem das Polizeipräsidium Düsseldorf ihm mitgeteilt hatte, dass er nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde, beantragte der Kläger im August 2022, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Gegen den ablehnenden Bescheid des Polizeipräsidiums richtet sich die vorliegende Klage.

Das Gericht hat die Entscheidung des Dienstherrn, es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeivollzugsdienst, bestätigt. Zur Urteilsbegründung hat es ausgeführt: Der Dienstherr hat zutreffend darauf abgestellt, dass gerade von Polizeibeamten zu erwarten ist, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert. Mit diesen Anforderungen ist das Verhalten des Klägers nicht vereinbar. Indem er mit der Verbreitung zweier Bilder zur Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen hat, hat er eine tiefgreifende Charakterschwäche dokumentiert, die mit den Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht vereinbar ist. Zutreffend ist auch die Einschätzung des Polizeipräsidiums, die fremdenfeindliche Äußerung - die der Kläger als saloppen Umgangston unter Freunden bagatellisiert -, stelle seine charakterliche Eignung für den Polizeidienst in Frage.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Aktenzeichen: 2 K 8330/22
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https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/19_23/index.php
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12031 am: 26. Juli 2023, 14:15:47 »
Im Reichsprotektorat scheint es eine gewisse Unstimmigkeit zu geben:



Zitat
Die tschechischen "Reichsbürger" – wenige, aber militant

von Robert Schuster, Prag

Stand: 26. Juli 2023, 05:00 Uhr


In Deutschland machen sogenannte "Reichsbürger" von sich reden. Sie erkennen den heutigen deutschen Staat nicht an und behaupten, das Deutsche Reich würde fortbestehen. Eine ähnliche Bewegung gibt es in Tschechien – die sogenannten "Gläubiger". Sie halten sich für Staatsbürger der ehemaligen Tschechoslowakei. Die heutige Tschechische Republik ist in ihren Augen nur eine private Firma, die ihnen obendrein noch Geld schuldet!

Viele Tschechen staunten nicht schlecht, als Ende Mai Videos einer versuchten Besetzung des Prager Stadtgerichts in den sozialen Netzwerken viral gingen. Unter Rufen wie "Gestapo, Gestapo!" oder "Wir sind das Gesetz" drangen erzürnte Aktivisten in einen Gerichtssaal ein, in dem gerade eine Verhandlung lief. Sie konnten nur unter Einsatz der Justizwache zurückgedrängt werden.

Impfgegner sind jetzt "Tschechoslowaken"

Ort und Zeitpunkt waren nicht zufällig gewählt. Auf der Tagesordnung stand das Revisionsverfahren im Fall der wohl bekanntesten tschechischen Querdenkerin, der ehemaligen Fernsehjournalistin und nunmehrigen Influencerin Jana Peterková, die sich neuerdings auch an die Spitze der "Gläubiger"-Bewegung stellt, wie sich die tschechischen "Reichsbürger" nennen.

Peterková musste sich wegen wiederholter Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie vor Gericht verantworten. Denn dies war ihr Lieblingsthema, bevor sie auf den angeblichen Fortbestand der ehemaligen Tschechoslowakei umsattelte. In ihren Youtube- und Facebook-Videos hatte sie behauptet, die Weltbevölkerung solle um 70 Prozent verringert werden, und vor neuen Konzentrationslagern in Deutschland gewarnt.

 Ausschlaggebend für die Verurteilung in erster Instanz war aber die von Peterková verbreitete Falschmeldung, dass in einem Seniorenheim unweit von Prag Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben seien. Dafür gab es zwei Jahre Haft auf Bewährung, wogegen sie aber Berufung einlegte. Bei der Revisionsverhandlung erhielt sie nun Unterstützung von gleichgesinnten Aktivisten, denen es gelungen war, für fast zwei Stunden die Arbeit des Gerichts lahmzulegen.

Eine Woche später ergab sich bei einem anderen Prager Gericht und der Verhandlung mit zwei anderen Covid-Leugnern ein vergleichbares Bild. Diesmal waren zwar die Behörden besser vorbereitet, es war sogar eine Spezialeinheit der Polizei vor Ort, doch die Wucht der Staatsgegner war größer. Sie legten sich vor dem Verhandlungssaal auf den Boden und sangen – angeführt von Peterková – die Nationalhymne.

Es waren die ersten öffentlichkeitswirksamen Auftritte der selbsternannten "Legitimen Gläubiger". Diese sind überzeugt, dass die heutige Tschechische Republik, die vor dreißig Jahren nach der Auflösung der Tschechoslowakei entstand, illegitim ist – unter anderem deshalb, weil das Ende der Tschechoslowakei nicht von den Bürgern in einer Volksabstimmung entschieden wurde, sondern lediglich von Politikern. Die gegenwärtigen politischen Vertreter des Landes sind in den Augen der "Gläubiger" nichts anderes als "Volksverräter" und "Schädlinge des Volkes".
Spoiler
Selbstgemachte Ausweise bei Polizeikontrollen

Obendrein behaupten sie, die Tschechische Republik sei kein Staat, sondern lediglich eine private Firma (gelegentlich sogar: eine Mafia). Deshalb weigern sie sich unter anderem, Strafen für Verkehrsdelikte wie Falschparken und Überschreiten des Tempolimits zu bezahlen, den Betrag für die Autobahn-Vignette zu entrichten, Amtsschreiben entgegenzunehmen oder zu Gerichtsterminen zu erscheinen.

treifenpolizisten machen des Öfteren die Erfahrung, dass Bürger ihre Autorität anzweifeln. Bei Personenkontrollen bekommen die Uniformierten beispielsweise zu hören, dass die Dokumente, die sie kontrollieren wollen, also Personalausweise oder Führerscheine, ungültig sind, weil sie von einem illegitimen Staat, der eigentlich nicht existiere, herausgegeben wurden. Dabei berufen sie sich auf ihre angebliche Staatsbürgerschaft der Tschechoslowakei.

Manche gehen sogar so weit, sich selbst "tschechoslowakische" Ausweispapiere auszustellen, und dem heutigen tschechischen Staat zu kündigen – laut einer Analyse des tschechischen Innenministeriums treffen seit Herbst 2022 bei den Behörden verstärkt Schreiben von Bürgern ein, in denen sie erklären, ihre rechtlichen Verbindungen zur "Firma Tschechische Republik" aufzulösen.
Ähnlichkeiten mit der Reichsbürger-Szene

Eine Ähnlichkeit mit der Bewegung der sogenannten Reichsbürger in Deutschland, aber auch mit den US-amerikanischen "Souveränen Bürgern" ist nicht von der Hand zu weisen, meint die tschechische Extremismus-Forscherin Petra Mlejnková von der Masaryk-Universität in Brünn.

Angetrieben werde die Bewegung von den aktuellen weltweiten Krisen, beginnend mit der Flüchtlingskrise, über Covid bis zum Ukraine-Krieg, so Mlejnková weiter.

Auslöser: private Fehde mit dem Staat

Gründer der Bewegung mit dem vollen Namen "Legitime Gläubiger der Tschechischen Republik" ist der mittlerweile von der Polizei gesuchte 60-jährige Jan Macháček, der möglicherweise irgendwo in Deutschland untergetaucht ist. Der frühere Inhaber einer kleinen Baufirma aus Ostböhmen führt seit den 1990er Jahren einen juristischen Streit mit dem Staat, der in eine Art Krieg ausgeufert ist. Wegen des Verdachts auf Betrug saß er in Untersuchungshaft. Dies war jedoch rechtswidrig, wie sich im Nachhinein herausstellte, und Macháček klagte auf Entschädigung.

Die vier Millionen Kronen (umgerechnet rund 166.000 Euro), die ihm zugestanden wurden, betrachtet er als zu gering. Gegenwärtig beziffert er seine Forderungen gegen die Tschechische Republik auf sechs Milliarden Kronen (fast 250 Millionen Euro). Dieses ihm angeblich vorenthaltene Geld will sich Macháček, der die Tschechische Republik nicht anerkennt und sich für einen Bürger der Tschechoslowakei hält, vom Staat zurückholen.

Mit der Zeit fing Macháček an, Gleichgesinnte um sich zu scharen, die in ihm mittlerweile eine Art Guru sehen. Er hat ferner damit begonnen, seinen Anhängern Schuldbriefe auszustellen, die es ihnen ermöglichen sollen, Eigentum des Staates einzufordern – daher der Name der Bewegung, die bis vor Kurzem aber nicht sonderlich stark wahrnehmbar war.

"Sie waren eigentlich nie sonderlich präsent im öffentlichen Raum, mit Ausnahme der Fälle, wo sie versuchten Institutionen zu besetzen. Niemand hat dem allerdings große Aufmerksamkeit geschenkt", erklärt Extremismus-Forscherin Mlejnková. Die öffentlichkeitswirksamen Gerichtsbesetzungen werden ihnen nun einen gewissen weiteren Zulauf bescheren, glaubt sie. Die Zahl der angeblichen "Gläubiger" schätzt Mlejnková auf einige Hundert Personen. Das tschechische Innenministerium geht von einigen Tausend aus.
"Tschechoslowaken" besetzen Behörden

Die "Gläubiger" verlangen, dass die Tschechische Republik ihnen Geld zurückzahlt, das sie ihnen angeblich schuldet. In den letzten Wochen begannen sie mit der sogenannten "Übernahme" staatlichen Eigentums, was immer nach dem gleichen Muster verläuft: Entweder schicken sie an einzelne Behörden, zum Beispiel Ministerien, entsprechende Erklärungen über die Beschlagnahmung von Werten "im Namen der Tschechoslowakischen Republik".

 Oder aber: Sie versuchen, in die betreffende Institution einzudringen und sie als Eigentum der in ihren Augen fortbestehenden Tschechoslowakei zu übernehmen. Dabei wird vom Blatt oft folgende Erklärung verlesen:

„Als Bürger der Tschechoslowakei sind wir verpflichtet, die Kontrolle über das gesamte Eigentum des Landes zu übernehmen. Wir wollen jene Aktivposten übernehmen, die gestohlen wurden und zwar im Namen der Mitglieder der Übergangsregierung der Tschechischen Republik.“

Wenn die "Übernahme" aufgrund von Gegenwehr nicht klappt, ist die ganze Aktion wenigstens für ein Gruppenfoto mit Fahne und dem alten tschechoslowakischen Wappen gut. Das Ganze wird zudem auf Video dokumentiert und ins Netz gestellt. Oft sind im Hintergrund auch die völlig verdutzten Angestellten der jeweiligen Behörde zu sehen, die das Prozedere regungslos über sich ergehen lassen.

Konfllikte unter tschechischen "Reichsbürgern"

Allerdings sind die "Gläubiger" keine homogene Gruppe. Das zeigte sich in letzter Zeit, als vermehrt Anhänger der Ex-Journalistin Peterková dazustießen. Die Neuankömmlinge werden vom ursprünglichen Aktivisten-Kern rund um Macháček mit Argwohn betrachtet, wie die Extremismus-Forscherin Petra Mlejnková erklärt: "Die Leute aus dem Umfeld von Frau Peterková hängen mit Macháčeks Gruppierung nicht zusammen, im Gegenteil. Letztere distanzieren sich von ersteren, kritisieren sie, sie würden sie der ursprünglichen Idee berauben und es angeblich nicht ernst meinen. In Peterková sehen sie in erster Line eine pragmatisch agierende Person, die etwas missbraucht, woran sie ganz fest glauben."

Die tschechische "Gläubiger"-Bewegung ist noch relativ jung und nach Einschätzung der Extremismus-Forscherin Mlejnková noch nicht so gefährlich wie ihre Entsprechungen in Deutschland und den USA, die "bereit sind, fast alles zu tun, um das verhasste System zu zerstören." Auch in den regelmäßig erscheinenden Jahresberichten des tschechischen Inlandsgeheimdienstes BIS fanden sie bislang keine explizite Erwähnung. Doch das wird sich wohl schon bald ändern – nicht zuletzt wegen der beiden Attacken auf tschechische Gerichte.
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https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/reichsbuerger-tschechien-tschechoslowakei-100.html


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12032 am: 26. Juli 2023, 14:56:47 »
Gehört das Königreich Böhmen nicht zu Kakanien?  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12033 am: 26. Juli 2023, 22:20:29 »
Tschechoslowakei kann ich noch einigermaßen verstehen, immerhin sind sie getrennt in einiger Brüderlichkeit und hatten nie solche Schwierigkeiten wie es in Jugoslawien gab, bzw. immer wieder gibt.

Den Staat nicht anerkennen und Geld von ihm zu wollen, ist auch nicht neu.

Aber auf dem Boden liegen und die Nationalhymne singen, das ist interessant. Sicher die tschechoslowakische.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12034 am: 27. Juli 2023, 14:53:16 »
Wir dürfen gespannt sein, wann sie hier auf die Idee kommen, das Selbe zu tun. Obwohl, dürfte man als Reichi überhaupt die derzeitige Nationalhymne singen?  :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12035 am: 27. Juli 2023, 15:13:13 »
Da musst Du Pia fragen!
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #12036 am: 27. Juli 2023, 15:52:17 »
Obwohl, dürfte man als Reichi überhaupt die derzeitige Nationalhymne singen? 

Keinesfalls. Der Text entstand in England (ja, ich weiß, auf Helgoland, aber das gehörte damals zum Vereinigten Königreich), die Musik stammt von einem Österreicher, der lange Jahre in ungarischen Diensten stand, und gehörte eigentlich zu einem Loblied auf einen längst verstorbenen Kaiser. Globalistischer gehts es wohl kaum noch.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12037 am: 27. Juli 2023, 19:24:57 »
Obwohl, dürfte man als Reichi überhaupt die derzeitige Nationalhymne singen? 

...gehörte eigentlich zu einem Loblied auf einen längst verstorbenen Kaiser. Globalistischer gehts es wohl kaum noch.

Das übrigens auf ein kroatisches Volkslied zurückgeht ...  :whistle:
___________________________

Leider wieder Bezahlschranke.


Zitat
Rechtsextremismus
Bekannter Neonazi tritt zur Bürgermeisterwahl in Wittstock an
Sandy Ludwig kandidiert für die Bürgermeisterwahl in Wittstock am 24. September 2023. Er geht als Einzelkandidat ins Rennen.

Artikel anhören • 3 Minuten
Vier Kandidaten kandidieren für die Bürgermeisterwahl in Wittstock im September. Einer von ihnen ist bisher vor allem wegen rechter Gewalttaten in Erscheinung getreten.
https://www.maz-online.de/brandenburg/wittstock-rechtsextremer-sandy-ludwig-tritt-zur-buergermeisterwahl-an-KVGZPHG5E5AFVBGBEIX3LMWC2I.html


Es handelt sich um Sandy Ludwig, der mal bei der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ dabei war.
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/neonazi-razzia-auch-in-brandenburg-7194943.html


Kommt eigentlich nur mir der Name „Sandy“ so untoitsch vor, und dann noch für einen, der als Mann gelesen werden will …?  :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12038 am: 27. Juli 2023, 19:28:42 »
Sandy - Mandy - Ex-DDR :whistle:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12039 am: 27. Juli 2023, 21:17:50 »
Bitte, wir sind hier gendergerecht also dürfen der Ronny und der Maik nicht fehlen^^
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #12040 am: 27. Juli 2023, 22:09:18 »
Das übrigens auf ein kroatisches Volkslied zurückgeht ...

Macht nichts, der besungene Kaiser herrschte auch über Kroatien.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12041 am: 28. Juli 2023, 08:53:45 »
Erst zwei Polizisten aus NRW, jetzt ein Berliner:


Zitat
BERLIN

OVG bestätigt Entlassung eines Berliner Polizisten

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist unverzichtbar
 27.07.2023 20:22 Uhr


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Entlassung eines Berliner Polizisten wegen dessen Zustimmung zu rechten Internetbeiträgen bestätigt. Die Entscheidung der Berliner Polizei, den 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag (OVG 4 S 11/23). Ein Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt worden.

LIKES Demnach hatte der Polizist zahlreiche Internetbeiträge der »Neuen Rechten« verfolgt und mehrere von ihnen »gelikt«. In den Posts ging es um Schmähungen von Muslimen, die Gleichsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Die Berliner Polizei hatte den Beamten deshalb entlassen.

BEKENNTNIS In der Urteilsbegründung des 4. Senats heißt es, allen Landesbeamten sei ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, hieß es. Es sei nicht notwendig, »dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei«. Der OVG-Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar. epd
https://www.juedische-allgemeine.de/allgemein/ovg-bestaetigt-entlassung-eines-berliner-polizisten/



PM des Gerichts:
Spoiler
Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen der „Neuen Rechten“ – 18/23
Pressemitteilung vom 27.07.2023


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die Dienstbehörde hatte festgestellt, dass der Polizeibeamte zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgte und mehrere von ihnen likte. Die Beiträge enthielten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bunderepublik Deutschland.

Der 4. Senat hat bekräftigt, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten. Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 27. Juli 2023 – OVG 4 S 11/23 –
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https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1350915.php
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12042 am: 28. Juli 2023, 09:52:51 »
Zur Causa der Lehrer die die HK an ihrer Schule publik gemacht haben

Zitat
Rechtsextremismus in Südbrandenburg Hat die Politik kapituliert?

Nachdem Lehrer die Hakenkreuz-Schmierereien und Hitlergrüße an ihrer Schule öffentlich gemacht haben, war die Empörung bundesweit groß. Doch einige Wochen später verlassen die Lehrer nun die Region. Zuvor gab es eine Hetzkampagne gegen die beiden Lehrkräfte, die sich von der Politik im Stich gelassen fühlen. Allein gelassen fühlt sich auch eine Kirchengemeinde, die sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus stark mach. Nach einem Brandanschlag auf ihre Kirche, an der eine Regenbogenflagge angebracht war, gab es kaum öffentliche Solidarität. Wie wehrhaft ist unsere Demokratie, die es nicht schafft, sich schützend vor jene zu stellen, die sich Rechtsextremismus in den Weg stellen?

Anmoderation: Gut möglich, dass sie die beiden hier kennen: dabei haben die Lehrkräfte Max Teske und Laura Nickel eigentlich nur ihren Job gemacht. Sie haben an ihrer Schule im brandenburgischen Burg für Ordnung gesorgt. Genauer: Sich gewehrt gegen die dortige Demokratiefeindlichkeit. Hitlergrüße und Hakenkreuz-Schmierereien im Klassenzimmer wollten sie nicht länger einfach hinnehmen, gingen erst zur Schulleitung – und als sich da nichts regte auch an die Öffentlichkeit. Wir haben vor einigen Wochen darüber berichtet. Und zeigen jetzt – gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen von rbb24-Recherche – das wahnwitzige Ende der Geschichte: Nicht die Rechtsextremen an der Schule wurden da als Problem gesehen sondern die beiden, die nicht länger schweigen wollten.

Drewitz, Südbrandenburg. Eine Art Volksfest für Militärfreunde. Durchs Dorf rollen Wehrmachtspanzer - originalgetreu nachgebaut.

So mancher nimmt hier die ganze Familie mit.

An den Verkaufsständen: Nazi-Devotionalien. Die verbotenen Symbole verdeckt durch Aufkleber: Hakenkreuze, SS-Runen. Auch Hitler-Portraits für zwanzig Euro das Stück sind im Angebot. Daran nimmt hier offensichtlich niemand Anstoß.

Es ist eine Region, rund um Cottbus, in der die Verherrlichung des Dritten Reiches ein Stückweit in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Bundesweit in die Schlagzeilen geriet der Ort Burg vor wenigen Wochen, als Schüler Hitlergrüße zeigten und Tische mit Hakenkreuzen beschmierten.

Auch wir haben darüber berichtet – was vielen hier nicht gefiel.

Mann Eisdiele

"Außerdem sag ich mal ist es die Presse, die hier nämlich immer wieder für Unruhe sorgt in dem Ort. Seien Sie sehr vorsichtig, was Sie hier in diesem Ort sagen und tun."

Kontraste

"Was soll das jetzt sein, eine Drohung, oder?"

Mann Eisdiele

"Das war keine Drohung, das war ein Hinweis."

https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/konraste-vom-27-07-2023/rechtsextremismus-suedbrandenburg.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12043 am: 28. Juli 2023, 10:36:16 »
Immer öfter ertappe ich mich dabei, dass ich es bedaure, dass man die Mauerelemente geschreddert hat.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #12044 am: 28. Juli 2023, 11:49:44 »
Nicht alle. Zwischen Jacobsdorf und Briesen stehen noch ein paar bereit.

Ich find es einfach nur zum  :puke: was da abgeht. Das schlimme, auch im westlichen Teil versucht man es zu ignorieren. Was nicht sein darf kann nicht sein. Passt nicht ins Bild, wird ausgeblendet. Ist ja nur ein Einzelfall.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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