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Soldat äußert sich auf seinem Telegram-Kanal
Dafür äußert sich der Betroffene dazu selbst in einem Video auf seinem offenen Telegram-Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“, der 9100 Abonnenten zählt. Er arbeite als Tierfutterlagerist, berichtet er, weil er Gehaltskürzungen „bis 50 Prozent, teilweise noch mehr“ habe. Außerdem erklärt er auf Telegram, er habe „die Bundeswehr bereis mehrmals schriftlich wie mündlich aufgefordert, ihn aus dem Eid zu entbinden“. Im Video spricht der Soldat auch über das Thema Reichsbürger. Es werde in Medien so dargestellt, als sei er „involviert in dieses ganze Reichsbürgertum, was überhaupt nicht der Fall ist“, sagt er. Die „Verfassungstreue oder Staatstreue“ sei bei ihm „nie zur Diskussion“ gestanden, „auch nach über 20-stündigen Vernehmungen und MAD-Gesprächen nicht“ . MAD steht für den Militärischen Abschirmdienst, der Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, Spionage- und Sabotageaktivitäten innerhalb der Bundeswehr analysiert.
Die PNP hatte berichtet, dass der Soldat der Gebirgsjäger mit dem pensionierten Oberst Maximilian Eder an einer Anti-Corona-Kundgebung in Magdeburg teilgenommen hatte. Später wurde der Ex-Oberst im Zuge der Razzia gegen Reichsbürger wegen eines geplanten Staatsstreichs im Dezember in Italien verhaftet. Ja, er kenne Oberst Eder, sagt der Unterwössener in dem Video, aber von „mutmaßlichen Bestrebungen“ wisse er nichts, haben ihn das letzte Mal vor über einem halben Jahr getroffen. Er sei sicher, dass die Gerichtsverfahren „Lichts ins Dunkle bringen werden, inwiefern der Seniorenclub wirklich einen Staatsstreich geplant hat“.
Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich
Erst einmal könnte nun aber der Gebirgsjäger noch einen Auftritt vor Gericht in Traunstein haben. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München seien Anfang 2023 abgeschlossen worden, teilt deren stellvertretender Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Sebastian Murer mit. Bezüglich des Verdachts der öffentlichen Aufforderung von Straftaten sei das Verfahren „mangels hinreichend unmittelbarer, konkreter und bestimmbarer Aufforderung aus rechtlichen Gründen eingestellt“ worden, erklärt der Oberstaatsanwalt. Die Generalstaatsanwalt habe beim zuständigen Amtsgericht Traunstein jedoch einen Strafbefehl wegen Gehorsamsverweigerung in Höhe einer Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich beantragt.
„Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht Traunstein antragsgemäß erlassen, ist aber nach hiesiger Kenntnis noch nicht rechtskräftig“, so Murer. Zu einer öffentlichen Hauptverhandlung werde es in diesem Fall nur kommen, wenn der Unteroffizier Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, fügt er hinzu. Das hat der Gebirgsjäger inzwischen getan, wie das Amtsgericht auf Nachfrage mitteilt. „Es wird daher mit einiger Sicherheit eine Hauptverhandlung durchzuführen sein“, so Richterin Sandra Sauer. Wann die Verhandlung stattfinden werde, könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Es wäre nicht die erste solche Verhandlung für den Soldaten, wenn man seinen Berichten auf Telegram glaubt. Demnach habe es Ende November eine Gerichtsverhandlung in Magdeburg gegeben. Ihm sei vorgeworfen worden, seinen Titel als Bundeswehrsoldat missbraucht zu haben, als er im Januar 2022 auf dem Kameradschaftstreffen in Magdeburg gewesen sei. Eine Verurteilung mit höherer Strafe sei absehbar gewesen, daher habe er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, so der Oberfeldwebel. Er sei zu einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden.