Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363486 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11445 am: 7. Februar 2023, 15:29:41 »
Off-Topic:
Was soll in einem Land, in welchem es Lungenstrudel gibt, denn nicht schlecht sein?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11446 am: 8. Februar 2023, 19:34:50 »
Es sieht danach aus, als wenn der Müller festgenommen wurde.
Der Müller der Hunderte von Todesurteilen verkündet hat

Zitat
Haftbefehl gegen verurteilten Reichsbürger vollzogen
OLCHING,LKRS.FÜRSTENFELDBRUCK.Nachdem ein verurteilter Olchinger beharrlich weder einer Zahlungsaufforderung noch einer Ersatzfreiheitsstrafe nachkam, wurde er am heutigen Vormittag festgenommen. Der szenebekannte Mann hatte über Monate hinweg Personen des öffentlichen Lebens diffamiert und beleidigt.

Gegen den 58-Jährigen, der sich selbst der sog. Reichsbürgerbewegung zuordnet, war im Oktober ein Strafbefehl des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck erlassen worden. Unter anderem wegen des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten sollte der Mann eine Geldstrafe bezahlen oder sich stattdessen einer knapp einjährigen Ersatzfreiheitsstrafe stellen.

Da der Verurteilte alle gesetzten Fristen ohne Reaktion verstreichen ließ, wurde durch die Staatsanwaltschaft München II am vergangenen Montag Haftbefehl erlassen und am heutigen Vormittag durch Kräfte der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck an seinem Wohnort in Olching vollstreckt.

Der 58-Jährige wurde an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/043600/index.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11447 am: 8. Februar 2023, 20:08:09 »
Zitat
Nötigung und Erpressung: Mutmaßlicher "Reichsbürger" verurteilt

Wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und versuchter Erpressung ist ein 63-Jähriger am Amtsgericht Weiden zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll der Reichsbürger-Szene angehören.

Ein Inhaber zweier Pflegedienstbetriebe ist vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und versuchter Erpressung zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, richteten sich die Taten des Mannes, der im Verdacht steht, der "Reichsbürger"-Szene anzugehören, gegen einen Obergerichtsvollzieher und gegen zwei höhere Polizeibeamte. Der 63-Jährige war am 12. Januar bei einer Razzia festgenommen worden.


Waffen bisher nicht aufgetaucht

Damals waren Geschäfts- und Wohnräumen des Mannes durchsucht worden. Weil der Verdacht bestand, dass der Mann scharfe Waffen sowie Kampfhunde besitzt, waren auch Spezialeinheiten im Einsatz. Die Beamten stellten zahlreiche Dokumente und technische Geräte sicher, fanden aber keine Waffen, wie ein Behördensprecher sagte.
Mutmaßlicher Sozialbetrug in Millionenhöhe

Dem Unternehmer aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab wird zusätzlich vorgeworfen, Pflegekräften, die in der 24-Stunden-Pflege eingesetzt wurden, Bereitschaftszeiten nicht entlohnt und dementsprechend Sozialversicherungsleistungen in Millionenhöhe nicht bezahlt zu haben. In der 24-Stunden-Pflege wohnen die Helfer bei den pflegebedürftigen Kunden, um bei Bedarf immer zur Verfügung stehen zu können. In Zusammenhang mit den nicht bezahlten Beiträgen steht vor dem Landgericht Regensburg noch eine Verhandlung gegen den Mann an, so ein Justizsprecher.
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11448 am: 9. Februar 2023, 06:31:39 »
Zitat
EXTREMISMUS
Staatsanwaltschaft: Berufung gegen Urteil für Neonazi ein

Von dpa
08.02.2023, 15:51

Berlin - Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Teilfreispruch eines Neonazis aus Neukölln einlegt. Das berichtete Justizsenatorin Lena Kreck am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Ob die Berufung letztlich durchgeführt wird, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wie ein Behördensprecher auf Anfrage ergänzte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte am Dienstag auch den zweiten Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und damit für einen zentralen Punkt der Anklage keine ausreichenden Beweise gesehen.

Der 36-Jährige war jedoch wegen Sachbeschädigung in 27 Fällen und Betrugs zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Sein mutmaßlicher Komplize (39) war bereits im vergangenen Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Ihn verurteilte das Gericht lediglich zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) wegen Sachbeschädigung in neun Fällen. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die rechtsextremen Anschläge - vor allem zwischen 2016 und 2019 - beschäftigen Polizei und Justiz seit Jahren. Mehr als 70 rechtsextreme Straftaten hatten die Ermittlungsbehörden seit 2013 in Neukölln gezählt. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft erfasste nur einen Bruchteil der Vorfälle.

Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

https://www.volksstimme.de/panorama/staatsanwaltschaft-berufung-gegen-urteil-fur-neonazi-ein-3542199
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11449 am: 9. Februar 2023, 07:32:35 »
wurde durch die Staatsanwaltschaft München II am vergangenen Montag Haftbefehl erlassen

Aus der zitierten Pressemitteilung der Polizei Bayern:

Habe ich da eine Gesetzesänderung verschlafen?
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11450 am: 9. Februar 2023, 07:58:19 »
Es handelt sich um einen Vollstreckungshaftbefehl, den erlässt tatsächlich die StA.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11451 am: 9. Februar 2023, 18:45:33 »
Wilthenerin wegen Z-Symbols verurteilt:

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bautzener-demo-teilnehmerin-wegen-verwendung-des-z-symbols-verurteilt/ar-AA17g1bi?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=bd38ae9d20ca4019b856af57380b6097

Wobei ich in diesem Fall nicht sicher bin, ob Anwalt Kohlmann seine Mandantin oder seine kruden Ansichten vor Gericht verteidigt.  :scratch:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11452 am: 9. Februar 2023, 18:49:38 »
Die Kundschaft weiß: Hier soll jemand mundtot gemacht werden, der nur die Wahrheit sagt!     :o


Zitat
09.02.2023, 17:41

Uwe Steimle wird in Chemnitz ausgeladen
Der Kabarettist Uwe Steimle provoziert gern mit Aussagen an oder auch jenseits der Grenze. Jetzt sagt ein Veranstalter ein Chemnitzer Konzert mit ihm ab.

Von Oliver Reinhard

Seit der MDR den Vertrag mit Uwe Steimle 2019 nicht verlängert hat, gilt er vielen Anhängern erst recht als tapferer Kämpfer gegen den „Mainstream“.
© PR
Wo er auftritt, sind die Hallen meistens ausverkauft: Der Kabarettist Uwe Steimle kann sich auf den Zuspruch seiner Fans verlassen. Seit sein Vertrag beim MDR 2019 vom Sender nicht verlängert wurde wegen fortgesetzt kritischer Äußerungen gegenüber seinem Arbeitgeber, sind viele seiner Anhänger noch mehr auf ihn eingeschworen und feiern den 59-jährigen Dresdner als unangepassten, sich nicht verbiegen lassenden Kritiker des „Mainstreams“.

Doch ist Uwe Steimle nicht überall in Sachsen willkommen. Im kommenden August wollte er auf der Chemnitzer Küchwaldbühne auftreten – das hat der Betreiberverein inzwischen aber abgesagt. Eine Agentur habe der Bühne drei Veranstaltungen mit unterschiedlichen Künstlern angeboten, einer davon sei Steimle gewesen, berichtet Birgit Schulze-Thieme aus dem Vorstand gegenüber der Freien Presse. „Wir haben uns aber geeinigt, dass wir Uwe Steimle nicht auf unserer Bühne haben wollen.“ Der Inhalt von Steimles Programmen entspreche „nicht dem, was wir publizieren wollen“, erklärt Schulze-Thieme. „Wir wollen ja auch Kinder und Jugendliche ansprechen, da passt das nicht dazu.“ Überhaupt seien viele Äußerungen Steimles dem Betreiberverein zu radikal. „Wir haben eben auch unsere Prinzipien.“

Im jüdischen Restaurant ist er willkommen
Ein weiterer Auftritt von Uwe Steimle hat die Chemnitzer Grünen-Stadtratsfraktion im Visier. Der Künstler soll am 15. Februar im örtlichen Kulturzentrum Kraftwerk gastieren. Der Veranstalter möge eine Absage der Veranstaltung mit Steimle am 15. Februar prüfen, empfiehlt die Fraktion. Zur Begründung heißt es, er falle seit Jahren mit antisemitischen, rassistischen und extrem rechten Aussagen auf. 2017 hatte ein Gericht einem Meißner Kritiker von Steimle erlaubt, diesen einen „völkisch-antisemitischen Jammer-Ossi“ zu nennen – was indes keiner gerichtlichen Feststellung gleichkommt, dass Uwe Steimle auch tatsächlich ein solcher wäre.

Das Kraftwerk jedoch hält am Auftritt des Kabarettisten fest. Veranstalterin ist die frühere Geschäftsführerin des Kulturzentrums, Ute Dziuballa. Deren Mann Uwe Dziuballa betreibt in Chemnitz das jüdische Restaurant Schalom und ist seit Langem mit Uwe Steimle befreundet.

Die Grünen-Fraktion im Stadtrat stört sich an dem Auftritt auch deshalb, weil das soziokulturelle Zentrum Kraftwerk von der Kommune, und also mit Steuermitteln, gefördert wird. „Ich bin dagegen, dass Menschen, die Verschwörungsmythen verbreiten, in Einrichtungen der Jugendhilfe auftreten“, so eine Sprecherin gegenüber der Freien Presse. Das Kraftwerk ist einer der größten Mittelempfänger der Kultureinrichtungen der Stadt: 2021 flossen gut 750.000 Euro. Vor drei Monaten war Steimle zu Gast in der Stadthalle Chemnitz, deren Betreiber eine städtische Tochtergesellschaft ist, die mit jährlich über vier Millionen Euro subventioniert wird.

Uwe Steimle teilt bei seinen Auftritten bevorzugt aus gegen die Politik und vor allem die Grünen, aber auch gegen Medien, Gendern, Coronamaßnahmen. Bei einem Auftritt in Schneeberg soll er unlängst sogar Schwule als „krank“ bezeichnet haben. „Ich bin doch kein Schwulenfeind“, widerspricht er nun gegenüber der SZ. Das habe er nicht als Uwe Steimle gesagt, sondern als seine altbekannte Kunstfigur Günter Zieschong, „der sich am Schluss der Nummer auch selbst als homophob entlarvt“. Diese Nummer sei schon 28 Jahre alt und bereits mit dem Kabarettpreis Salzburger Stier prämiert worden. (mit FP)
https://www.saechsische.de/chemnitz/kultur/uwe-steimle-in-chemnitz-ausgeladen-5819617-plus.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11453 am: 9. Februar 2023, 18:52:57 »
Traugott und Jo…das kann was werden…

Zitat
Ein Treffpunkt für die Verschwörungsszene
Stand: 09.02.2023 13:17 Uhr
Der Deutschlandsitz einer spirituellen Sekte in Hessen wird zum Treffpunkt für Verschwörungsideologen. Sektenanhänger haben Kontakte zu prominenten Vertretern der "Reichsbürger"-Szene.
Von Sonja Süß, hr
Als Anfang Dezember eine bundesweite Razzia gegen die Reichsbürger-Szene stattfand, gab es auch eine Hausdurchsuchung bei Traugott Ickeroth. Noch am Tag der Razzia verbreitete er eine hastige Sprachnachricht auf YouTube: "Es sieht aus wie Sau, Computer beschlagnahmt, jede Menge Sticks und Festplatten." Einige Wochen später, Ende Dezember, sitzt Ickeroth in einer YouTube-Gesprächsrunde, man will in einem knapp zweistündigen Video gemeinsam auf das Jahr 2022 zurückblicken. Zum Einstieg erzählt Ickeroth von den Aufräumarbeiten nach der Polizei-Razzia, er nennt es "Terrorüberfall mit schwarz gekleideten Söldnern". Mit im Video sitzt ein Mann in orangener Mönchskleidung und hört Ickeroths Ausführungen zu: Peter Maier, Anhänger des Gurus Vishwananda und Vorstand der Bhakti Ashram AG. Das Unternehmen gehört zur spirituellen Sekte mit Sitz im osthessischen Kirchheim.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bhakti-marga-hessen-101.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11454 am: 10. Februar 2023, 07:23:39 »
Zitat
Diese Nummer sei schon 28 Jahre alt

Das sagt mir schon alles. Wenn einem der Intellekt (oder der Wille) fehlt, in 28 Jahren ab und zu mal zu prüfen, ob die vorgetragenen Sachen noch zeitgemäß sind, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann nichts mehr läuft bzw. man auch mal Kritik einstecken muss für die Leistung, die man abliefert. Umso mehr verwundert mich, dass der wirklich noch so viel Zulauf haben soll. Aber wenn er sich jetzt in Sachsen als der große Widerstandskämpfer gerieren kann, werden sich wohl immer genug Zuschauer finden.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11455 am: 10. Februar 2023, 12:26:14 »
Während Niemeyer mit den Russen verhandelt, mach Todenhöfer dies im Iran... https://koschwitz-zum-wochenende.podigee.io/510-new-episode - Der Mann ist ja ziemlich durch.

Spannend daran war, dass er den (deit dem Schindler-Film?) bekannten Talmud-Satz "Wer einem Menschen das Leben rettet, so ist es, als habe er die ganze Menschheit gerettet" dem Koran zuschreibt - wo er tatsächlich ebenfalls drinsteht (5:32)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11456 am: 11. Februar 2023, 06:30:27 »
Aua, ist das peinlich: Wenn du Oberfeldwebel bist und deine Oma(!) bringt die "Entschuldigung" vorbei... so viel Popcorn kann man gar nicht bekommen :D

Fakt ist, wenn er ein Dienst- und Uniformtrageverbot hat, dann ist da mehr dran als der Kompaniechef... da wird auch das Truppendienstgericht mit drin hängen und der Zug fährt in Richtung Entfernung aus dem Dienstverhältnis.



Die Prüfung hat nicht nur einige Wochen gedauert, sondern etwas über ein Jahr:


Zitat
Radikaler Impfgegner

Nach Corona-Drohvideo: Strafbefehl gegen Reichenhaller Gebirgsjäger
Gebirgsjäger seit einem Jahr vom Dienst ausgeschlossen – Verfahren am Truppendienstgericht läuft

11.02.2023 | Stand 11.02.2023, 5:54 Uhr

Corinna Anton
Redakteurin

Mit seinem Protest gegen die Covid-Maßnahmen und die Impfung von Soldaten hat ein Oberfeldwebel Ende 2021 für Aufsehen gesorgt.

Er hatte in einem Video unter anderm von „Feiglingen und Hochverrätern“ gesprochen und davon, dass man ihre „Leichen auf den Feldern verstreuen“ werde. Kurz darauf liefen Ermittlungen gegen den damals 29-Jährigen, der in der Hochstaufenkaserne in Bad Reichenhall (Landkreis Berchtesgadener Land) stationiert war, an. Die Generalstaatsanwaltschaft München ist inzwischen zu einem Ergebnis gekommen, das Verfahren beim Truppendienstgericht der Bundeswehr dauert indes noch an.

Dauer der Ermittlungen „nicht absehbar“
Der damalige Brigadegeneral Maik Keller hatte sich schon im Dezember 2021 gegenüber der PNP unmissverständlich geäußert, als ein Drohbrief des Soldaten öffentlich wurde. „Solche Typen brauchen wir nicht“, hatte er gesagt. Der Unteroffizier war vorher bereits auffällig geworden und mit einem Uniformtrageverbot belegt, was ihn aber nicht daran gehindert hatte, weiterhin in Uniform öffentlich aufzutreten.

Um die Jahreswende schaltete sich das Verteidigungsministerium ein. „Die Konsequenzen werden bereits geprüft“, twitterte es als Reaktion auf ein Drohvideo des Soldaten. Bis heute sei der Mann aus Unterwössen (Landkreis Traunstein) noch Soldat, sei aber weiterhin „vom Dienst ausgeschlossen“, sagt nun Hauptmann Thomas Schmaus, Pressesprecher der Gebirgsjägerbrigade in Bad Reichenhall, auf Nachfrage der PNP. Wie lange die disziplinaren Ermittlungen dauern werden, sei nicht absehbar. Grund dafür seien personelle Engpässe und die „Menge an Fällen“, die das für Deutschland Süd zuständige Truppendienstgericht in München zu behandeln habe.

Laut Informationen der PNP können sich solche Verfahren über Monate, aber auch über zwei bis drei Jahre hinziehen. Das stoße häufig auf Unverständnis, so der Pressesprecher. Aber die rechtsstaatlichen Prinzipien verlangten ein faires Verfahren. Es sei nicht einfach, den Status des Soldaten abzuerkennen. Wie viel dieser in der Zwischenzeit verdiene, dazu kann Schmaus keine Angaben machen. In der Regel habe der Dienstherr die Möglichkeit, die Bezüge zu kürzen, erklärt er. „Je nach ausgeübter Tätigkeit können tätigkeitsbezogene Bezüge und auch das Grundgehalt gekürzt werden.“

Spoiler
Soldat äußert sich auf seinem Telegram-Kanal
Dafür äußert sich der Betroffene dazu selbst in einem Video auf seinem offenen Telegram-Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“, der 9100 Abonnenten zählt. Er arbeite als Tierfutterlagerist, berichtet er, weil er Gehaltskürzungen „bis 50 Prozent, teilweise noch mehr“ habe. Außerdem erklärt er auf Telegram, er habe „die Bundeswehr bereis mehrmals schriftlich wie mündlich aufgefordert, ihn aus dem Eid zu entbinden“. Im Video spricht der Soldat auch über das Thema Reichsbürger. Es werde in Medien so dargestellt, als sei er „involviert in dieses ganze Reichsbürgertum, was überhaupt nicht der Fall ist“, sagt er. Die „Verfassungstreue oder Staatstreue“ sei bei ihm „nie zur Diskussion“ gestanden, „auch nach über 20-stündigen Vernehmungen und MAD-Gesprächen nicht“ . MAD steht für den Militärischen Abschirmdienst, der Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, Spionage- und Sabotageaktivitäten innerhalb der Bundeswehr analysiert.


Die PNP hatte berichtet, dass der Soldat der Gebirgsjäger mit dem pensionierten Oberst Maximilian Eder an einer Anti-Corona-Kundgebung in Magdeburg teilgenommen hatte. Später wurde der Ex-Oberst im Zuge der Razzia gegen Reichsbürger wegen eines geplanten Staatsstreichs im Dezember in Italien verhaftet. Ja, er kenne Oberst Eder, sagt der Unterwössener in dem Video, aber von „mutmaßlichen Bestrebungen“ wisse er nichts, haben ihn das letzte Mal vor über einem halben Jahr getroffen. Er sei sicher, dass die Gerichtsverfahren „Lichts ins Dunkle bringen werden, inwiefern der Seniorenclub wirklich einen Staatsstreich geplant hat“.


Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich
Erst einmal könnte nun aber der Gebirgsjäger noch einen Auftritt vor Gericht in Traunstein haben. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München seien Anfang 2023 abgeschlossen worden, teilt deren stellvertretender Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Sebastian Murer mit. Bezüglich des Verdachts der öffentlichen Aufforderung von Straftaten sei das Verfahren „mangels hinreichend unmittelbarer, konkreter und bestimmbarer Aufforderung aus rechtlichen Gründen eingestellt“ worden, erklärt der Oberstaatsanwalt. Die Generalstaatsanwalt habe beim zuständigen Amtsgericht Traunstein jedoch einen Strafbefehl wegen Gehorsamsverweigerung in Höhe einer Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich beantragt.


„Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht Traunstein antragsgemäß erlassen, ist aber nach hiesiger Kenntnis noch nicht rechtskräftig“, so Murer. Zu einer öffentlichen Hauptverhandlung werde es in diesem Fall nur kommen, wenn der Unteroffizier Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, fügt er hinzu. Das hat der Gebirgsjäger inzwischen getan, wie das Amtsgericht auf Nachfrage mitteilt. „Es wird daher mit einiger Sicherheit eine Hauptverhandlung durchzuführen sein“, so Richterin Sandra Sauer. Wann die Verhandlung stattfinden werde, könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Es wäre nicht die erste solche Verhandlung für den Soldaten, wenn man seinen Berichten auf Telegram glaubt. Demnach habe es Ende November eine Gerichtsverhandlung in Magdeburg gegeben. Ihm sei vorgeworfen worden, seinen Titel als Bundeswehrsoldat missbraucht zu haben, als er im Januar 2022 auf dem Kameradschaftstreffen in Magdeburg gewesen sei. Eine Verurteilung mit höherer Strafe sei absehbar gewesen, daher habe er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, so der Oberfeldwebel. Er sei zu einer Geldbuße in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden.
[close]

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-berchtesgadener-land/strafbefehl-wegen-gehorsamsverweigerung-10519270
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11457 am: 11. Februar 2023, 08:35:56 »
Zitat
Selbstschussanlage installiert
Mutmaßlicher "Reichsbürger" in Mainz verurteilt

Das Mainzer Amtsgericht hat einen mutmaßlichen "Reichsbürger" zu sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren in Mainz einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst.

Der 47-Jährige hatte sich im Sommer 2021 in seinem Haus in Mainz-Ebersheim verbarrikadiert, nachdem dieses zwangsversteigert worden war. An seiner Schlafzimmertür hatte der Mann eine Selbstschussanlage installiert, die ihn erschießen sollte, sollte das Haus geräumt werden.

SEK stürmt Wohnung des mutmaßlichen "Reichsbürgers"
Allerdings kam das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei nicht durch die Tür, sondern durch das Fenster in die Wohnung des Mannes. Der 47-Jährige wurde festgenommen und vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. In dem Haus in Mainz-Ebersheim entdeckten die Ermittler dann neben Waffen auch sprengstoffähnliche Flüssigkeiten. Deswegen wurden vorsichtshalber auch sechs angrenzende Häuser geräumt.

Gefängnisstrafe wegen Waffen und Sprengstoff
Nun hat das Mainzer Amtsgericht den Mann wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen und wegen Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoff zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Weil er bereits wegen einer anderen Verurteilung unter Bewährung stand, wurde die neue Strafe ohne Bewährung verhängt. Allerdings ist das Urteil laut Gericht noch nicht rechtskräftig.

Polizei findet Hinweise auf Reichsbürgerszene
Nach dem SEK-Einsatz im vergangenen Jahr hatte die Polizei bestätigt, dass es mehrere Hinweise darauf gab, dass der Mann zur "Reichbürgerszene" gehören und Verschwörungstheorien anhängen könnte. Bei dem Prozess am Mainzer Amtsgericht spielte das allerdings keine Rolle.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/urteil-gegen-mutmasslichen-reichsbuerger-aus-mainz-100.html

Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11458 am: 11. Februar 2023, 09:55:31 »
Ein 24 jähriger Intensivtäter aus unserer Kundschaft hat in München als Ersttäter 23 Monate Haft kassiert. Reichsbürger sind ja niemals nie nicht rechtsextrem und die Nähe zur AfD ist bestimmt nur ein Zufall. Das hier direkt eine Haftstrafe verhängt wurde, ist schon eher ungewöhnlich und liegt wohl am Verhalten des jungen Mannes. Von dem werden wir wohl noch mehr hören. Endstation Rechts berichtet.

Zitat
Reichsbürger und Nationalsozialist mit Nähe zur AfD – München: Ein Jahr und elf Monate Haft für rechtsextremen Intensivtäter

Am Amtsgericht München wurde am Mittwoch eine ganze Straftatenserie des 24-jährigen Rechtsextremisten Luis T. strafrechtlich aufgearbeitet. Am Ende stand eine fast zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Täter zeigte in der Gerichtsverhandlung den Hitlergruß, bedrohte die Richterin mit dem Tod und musste mehrfach ausgeschlossen werden. Wegen Fluchtgefahr wurde Haftbefehl erlassen. Bei dem Täter handelt es sich auch um den mutmaßlichen Angreifer auf einen Reporter des Bayerischen Rundfunks.

Keine einfache Verhandlung gestern am Amtsgericht München für Richterin Laura Fischer und Staatsanwaltschaft David Nossen. Das lag zum einen an der Fülle der Anklagen. Insgesamt waren zwölf Tatkomplexe zu ahnden, die ihrerseits wiederum aus zahlreichen einzelnen Straftaten, meist öffentlichen Beleidigungen in Kombination mit verbotenen Zeichen, Parolen und Volksverhetzung standen. Begangen hatte sie der Rechtsextreme in einem Zeitraum von nur etwa vier Monaten, alle zwischen dem 27. Dezember 2021 und dem 6. April 2022.
Richterin gehöre „eingesperrt und erschossen“

Zum anderen störte der Angeklagte massiv die Hauptverhandlung, teilweise im Stile von Reichsbürgern. Zuerst wollte er, dass die anwesenden Journalisten entfernt werden und fragte mehrfach die Richterin nach ihrer „Legitimation“. Schon bei der Frage nach den Personalien erhielt er die erste von noch zahlreichen weiteren „letzten Warnungen“ durchs Gericht. Die umfangreiche Verlesung der Anklage kommentierte er noch hämisch. Bereits den ersten Zeugen, einen Polizeibeamten, titulierte er als „Söldner“, dem „die BRD-Flagge wohl lieber“ sei als die Reichsfahne. Wenig später war dann auch die Geduld der Richterin erschöpft und der Angeklagte erhielt das erste Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Im Laufe der Verhandlungen kamen dann erneut 200 Euro und später noch 300 Euro hinzu.
Auf seiner Seite im Netzwerk „vk“ präsentierte sich Luis T. als Jungpolitiker, inklusive Begegnungen mit Spitzenpolitikern, hier mit Björn Höcke beim Flügel-Treffen in Greding. Quelle: vk

Als im Plädoyer des Staatsanwalts erkennbar wurde, dass die Forderung auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung hinauslaufen würde, störte der Angeklagte dermaßen den Fortgang, dass er von der Richterin des Saals verwiesen wurde, worauf er den Hitlergruß zeigte sowie „Heil Hitler“ skandierte, bevor die Justizbeamten ihn fesseln und abführen konnten. Als er zum letzten Wort vor dem Urteil zurückgebracht wurde, warf er dem Staatsanwalt vor, er betreibe „Kollaboration mit dem Feind“, was „Hochverrat“ sei. Danach bedrohte er die Richterin, für ihn eine „Freimaurerin“, sie gehöre „eingesperrt und erschossen“. Das führt zu seinem zweiten Ausschluss aus der Verhandlung. Schon vorher hatte er von „ausräuchern“ gesprochen und am 15. April gehe „für euch“ – gemeint war wohl die Staatsgewalt allgemein – „das Licht aus“.

Rassistische Grundhaltung

Das Verhalten vor Gericht passte nahtlos zu den Anklagepunkten. Am 27. Dezember 2021 hatte er in der Münchner Innenstadt bei einer nicht angemeldeten Versammlung Beamte einer Polizeikette provoziert, die das zunächst noch hinnahmen, etwa auch provozierendes Husten aus nächster Nähe in ihre Richtung. Auch ein Beamter mit dunkler Hautfarbe, dem Luis T. die rassistische Frage entgegenwarf, ob „er denn gerade mit dem Boot gekommen sei“, reagiert darauf zunächst nicht. Im Laufe des Abends beleidigte Luis T. den Polizisten noch mit dem N-Wort und verweigerte aus rassistischen Gründen die Befragung durch den Beamten, weil er „nur mit Deutschen“ reden würde.

Das Muster zeigte sich auch bei anderen Vorfällen. Einem Polizisten mit polnischen Vorfahren rief er zu, dieser hätte damals vergast gehört, entsprechendes mussten sich auch die drei Mitarbeiter der U-Bahnwache – vorher von ihm als „Kanaken“ beleidigt – anhören, die Luis T. wegen fehlender Maske am 6. März 2022 am Sendlinger Tor kontrollierten. Gegenüber einer Beamtin mit britischen Vorfahren bedauerte er, dass „Hitler England nicht komplett zerbombt“ hätte. Die Äußerungen wurden jeweils als Volksverhetzung angeklagt. Am Sendlinger Tor verstieß er zu dem Zeitpunkt auch gegen ein partielles Hausverbot, ausgesprochen von den Stadtwerken.

Reichsbürger und Nationalsozialist

Am gravierendsten wirkte sich auf das Strafmaß ein versuchter Schlag mit der flachen Hand gegen einen Polizeibeamten aus, der der „Ohrfeige“ jedoch ausweichen konnte. Die hierfür von der Staatsanwaltschaft angesetzten ein Jahr und drei Monate Haft bildeten die Basis für die gebildete Gesamtstrafe. Der Vorfall ereignete sich am 2. März im Zuge einer Kontrolle am Rande der Lichterkette der Querdenker-Szene in der Münchner Ludwigstraße. Luis T. war hier mit einer Flagge des deutschen Kaiserreichs aufgefallen, die per Auflage verboten war. Auf die Ansprache durch die Polizei reagierte er zudem mit Hitlergrüßen und lautem „Heil Hitler“. Statt des Personalausweises zeigte er hier einen Reichsbürgerausweis vor, zur Feststellung der Identität diente hier die Krankenversicherungskarte.

Die Beamten wurde als Linksextremisten tituliert, homophob und behindertenfeindlich beleidigt, sie seien Abschaum, „BRD-Polizei“ und „Vaterlandverräter“. Ein normales Gespräch sei in den zwei bis drei Stunden, in denen sich Luis T. in der Maßnahme befand, nicht möglich gewesen, so ein vernommener Polizeimeister. Es sei nicht gelungen, ihn zu beruhigen. Lediglich auf die Aufforderung, das über das Smartphone laut gespielte Horst-Wessel-Lied zu beenden, habe er reagiert. Nach dem versuchten Schlag blieb er zur Eigensicherung längere Zeit gefesselt. Der Beamte wurde hier wegen Krankheit nicht vernommen, auf die Begutachtung der Videoaufnahme des Beweissicherungstrupps konnte verzichtete werden, weil die Tat wie alle anderen Anklagepunkte durch den Rechtsextremen eingeräumt worden waren.
Weiteres Beispiel für Inszenierung: hier mit AfD MdB Petr Bystron bei einer Veranstaltung der AfD, wahrscheinlich 2019. Quelle: Facebook

In der Verhandlung bekräftigte Luis T. zudem die Aussage, „unter Hitler“ sei „alles besser gewesen“. Wegen einer seltsamen Flagge, dieses Mal soll es eine Reichskriegsflagge gewesen sein, wurde er auch am 6. April 2022 von Beamten angesprochen, die am US-Konsulat für den Objektschutz eingesetzt waren. Hier stellte er, wie auch sonst häufig, die Legitimation der Beamten in Frage und wollte deren „Reichspass“ sehen. Anderen Beamten kündigte er an, bald werde die „BRD beseitigt“ sein und dann reagiere wieder das „richtige Deutschland“.

Nicht mal alles kam zur Anklage


Beim Vorfall am Rindermarkt führte schließlich ein durch Luis T. gezeigter Mittelfinger nach Auflösung der Versammlung zum Zugriff der Beamten. Auf die Maßnahme, wie auf viele noch folgende Kontakte mit der Polizei reagierte er fortlaufend mit allgemeinen Beleidigungen wie „♥♥♥“ oder „Pisser“. Eine homophobe Beleidigung in Richtung Innenminister Herrmann wurde wohl gar nicht erst verfolgt. Im Plädoyer gab der Staatsanwalt an, nur einige gewichtige Vergehen von T. zu verfolgen, weil sonst die Gerichte wohl überlastet wären. Andere Verfahren wurde ihm Hinblick auf die zu erwartende Strafe im gestrigen Verfahrenskomplex eingestellt. Ordnungswidrigkeiten schon gar nicht mehr verfolgt.

Der vernommene Beamte, der T. nach der eskalierten Kontrolle am U-Bahnhof Sendlinger Tor von der dortigen Wache übernahm, berichtete von einer Vielzahl an „Heil Hitler“-Ausrufen und Hitlergrüßen, sobald die Handfessel gelöst worden war. Noch in der Zelle soll er das verbotene Horst-Wessel-Lied angestimmt haben. Und es fiel wohl die Aussage, die Beamten hätten man unter Hitler an die Wand gestellt, bei anderen Vorfällen wünschte er sich die Beamten vor ein Kriegsgericht. Beim Vorfall am Sendlinger Tor wurde unter Protest von Luis T. eine mögliche Enthemmung durch Alkohol angenommen, wobei die Steuerungsfähigkeit nie in Abrede stand.

Z-Symbol

Am 6. April soll er am Landtag beleidigend gegenüber Abgeordneten aufgefallen sein, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Dabei fanden die Beamten Aufkleber mit dem „Z“-Symbol, wie es wohl auch in der russischen Propaganda zur Glorifizierung des Angriffskrieges genutzt wird. Der Rechtsextreme gab an, diese in der Innenstadt verteilt zu haben, Aufkleberreste hätten zudem auf die konkrete Verwendung hingedeutet. Obwohl das vom Strafmaß kaum ins Gewicht fiel, bestand die Staatsanwaltschaft darauf, den Vorfall auch wegen der zeitlichen Nähe zum am 24. Februar begonnenen Angriffskriegs zu ahnden.

T. versuchte hier den Umstand in Abrede zu stellen, es gäbe keinen Angriffskrieg und „die Bundeswehr“ hätte „angegriffen“. Gegenüber den Beamten äußerte sich der Angeklagte damals dem Gesamteindruck nach stark verschwörungsideologisch.

Asyl in Österreich


Luis T. brachte zudem drei rechtskräftige Vorstrafen mit, zwei davon einschlägig. Auch bei den vorherigen Verurteilungen wurden schon mehrere Komplexe zusammengefasst, was zu hohen Geldstrafen von 90, 150 und 210 Tagessätzen geführt hatte. Zusammen mit dem an den Tag gelegten Verhalten war eine günstige Sozialprognose so gut wie ausgeschlossen, obwohl es sonst unüblich ist, so der Staatsanwalt, die erste Freiheitsstrafe auch zu vollstrecken und nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Dem folgte auch die Richterin, reduzierte das Strafmaß von den geforderten zwei Jahren um einen Monat. Die Pflichtverteidigerin hatte hier nur auf Bewährung plädiert.
Luis T. nach einer Kundgebung der Querdenker-Szene am 09.Mai 2020 am Marienplatz im Gespräch mit dem früheren NPD-Vorsitzenden Karl Richter. Schon in seiner JU-Zeit hatte er für die Zusammenarbeit mit der NPD plädiert.

Weil der Angeklagte, der sich wegen seiner Meinung verfolgt fühlt, ankündigte, er werde zur „österreichischen Botschaft gehen und Asyl beantragen“, nahmen Staatsanwaltschaft und Richterin eine nicht ganz unbegründete Fluchtgefahr an, was in einen Haftbefehl mündete. Luis T. hatte durch sein ganzes Verhalten deutlich gemacht, dass er die staatliche Gewalt nicht anerkannt und hatte sich schon vorher Gerichtsterminen entzogen.

Zunehmende Radikalisierung und Angriff auf Reporter

Mit der gestrigen Verhandlung konnten nicht alle Anklagen abgearbeitet werden. Bei dem Verurteilten handelt es sich auch um die Person, die am Marienplatz einen Reporter der Bayerischen Rundfunks mehrfach angegriffen und geschlagen haben soll. Trotz der Vorgeschichte und zu beobachtenden Radikalisierung hatten die damals eingesetzten Polizeibeamten die Bedrohung durch Luis T. nicht ernst genommen und nur einen Platzverweis verhängt, die mit Ende der damaligen öffentlichen Pressekonferenz dann auch wieder aufgehoben wurde.Danach erfolgten bekanntlich die Angriffe auf den Reporter. Luis T. durfte mit der Vorgeschichte, die gestern in ihrer ganzen Tragweite ans Licht kam, als „polizeibekannt gelten“.

Auch politisch hatte sich der Verurteilte zunehmend radikalisiert. Zunächst war er in der Münchner JU aktiv, nach abfälligen Bemerkungen über Angela Merkel und „München ist bunt“ zog es ihn in die Nähe der AfD. Er war dort mehrfach auf Veranstaltungen und posierte mit dem Spitzenpersonal der Partei. In Greding beim dortigen Treffen des Flügels marschierte er mit Fahne ein. Zudem war er häufig auf verschwörungsideologischen Versammlungen und öffentlichen AfD-Veranstaltungen zu sehen. Mitglied soll er aber nicht sein.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11459 am: 11. Februar 2023, 10:29:47 »
Großes Lob!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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