Polizeibesuch bei der Kundschaft. Grund dafür sind nicht bezahlte Bußgelder, statt in standhaft in Beugehaft zu gehen, wurde dann doch lieber direkt gezahlt. Ok, wenn man auf eine solche Show steht, gut, aber warum nicht gleich zahlen? Man kann dann ja immer noch die Schrang-Methode anwenden und behaupten, man hätte nie gezahlt.
Polizeieinsatz bei Coburger Reichsbürgerin
„Vollstreckung einer Geldstrafe“: Barzahlung statt Beugehaft
Aufregung am Freitagmorgen in Löbelstein. Vor dem Haus von Kerstin P. stoppten mehrere Einsatzfahrzeuge der Polizei sowie die Feuerwehr. Die Coburgerin war vor einem Jahr als Drahtzieherin eines Reichsbürgertreffens in der Waldorfschule in die Schlagzeilen geraten. Wie Johannes Tränkle, Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg, auf Anfrage der NP sagte, handelte es sich bei der Aktion um „die „Vollstreckung einer Geldstrafe, die auch direkt vor Ort bezahlt wurde.“ Dass so viele Polizeibeamte dabei waren, sei der Tatsache geschuldet gewesen, dass Kerstin P. bei Nichtbezahlen in Haft genommen worden wäre. Die sogenannte Erzwingungshaft ist ein Beugemittel der Behörden, um säumige Zahler zur Herausgabe der Geldbuße zu bewegen. Die Dauer einer solchen Zivilhaftstrafe ist stark beschränkt und beträgt maximal sechs Wochen. Die Feuerwehr war dabei, um notfalls technische Hilfe zu leisten – etwa bei der Öffnung der Haustüre, was aber nicht nötig war.
Am 5. Februar des vergangenen Jahres hatte Kerstin P. ein bundesweites Reichsbürgertreffen in der Waldorfschule organisiert. Die Zusammenkunft wurde damals von der Polizei gesprengt. Besonders heikel: Kerstin P. war zu der Zeit noch im Besitz scharfer, großkalibriger Waffen, obwohl sie wegen ihrer Gesinnung bereits Monate zuvor von der Schützengesellschaft Coburg ausgeschlossen worden war. Ende Februar gab sie ihre Waffen dann freiwillig ab.
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