Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363475 mal)

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Offline Morris

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11475 am: 13. Februar 2023, 14:22:01 »
En Detail - das Wahlergebnis des Dosenöffners kann sich (leider) sehen lassen.

https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2023/AFSPRAES/agh/ergebnisse_wahlkreis_1001.html

Tante Edit weiß noch zu berichten, dass der Sprengel die niedrigste Wahlbeteiligung hatte und dass es noch ein weiteres Direktmandat für die NS-AfD gab.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2023, 14:25:42 von Morris »
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline Greybeard

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11476 am: 13. Februar 2023, 17:59:47 »
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Zitat
Landkreis Diepholz

„Rechte, Reichsbürger, Verschwörungsanhänger. Das wird größer“
Erstellt: 13.02.2023, 04:54 Uhr

Von: Gregor Hühne

„Pauschal gesagt, es gibt zerstreut im Landkreis Reichsbürger“, bestätigt Polizei-Sprecher Thomas Gissing. Auch in Bassum gebe es Personen, die der Reichsbürger-Szene angehörten. „Davon sind hier etwa zehn bekannt“, heißt es auf Anfrage der Kreiszeitung aus Ermittlerkreisen.

Spoiler
Bassum/Twistringen – Reichsbürger fallen derweil nach Polizeiangaben meistens im Rahmen kommunaler Verwaltungstätigkeiten auf, zum Beispiel durch die Abgabe des Personalausweises, dem Zerstören des Führerscheins oder der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises (amtlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit, den viele Reisbürger gegenüber Reisepass und Führerschein bevorzugen). Polizeilich seien Personen mit Reichsbürgerideologie in Bassum bisher „nicht signifikant“ in Erscheinung getreten.

Der Inspektionsleiter der Polizei, Thomas Kues, schätzt die Bedrohungslage als abstrakt ein: „Eine Vernetzung des Personenpotenzials, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist letztlich nicht auszuschließen. Die Reichsbürger-Szene ist sehr heterogen mit individuell sehr unterschiedlich handelnden Personen.“ In den meisten Fällen gehe es darum, ihre schwer nachvollziehbare Ideologie auszuleben und das deutsche Rechtssystem mit pseudojuristischen Schritten zu belasten.

Laut Bürgermeister Christian Porsch ist das Thema im Rat der Stadt Bassum bisher nicht hochgekommen, jedoch: „Im Rathaus haben wir alle ein bis zwei Monate einen anonymen Brief im Briefkasten, in dem Kopien abgegeben werden, die die Reichsbürgerthesen enthalten.“ Als Beispiel stehe dann als Adressat: „An Herrn Christian Porsch in der Rolle eines Bürgermeisters.“ Der Inhalt sei dann, dass der deutsche Staat nicht anerkannt wird.

Reichsbürger lehnen die staatliche Ordnung ab

„Vor zwei Jahren hatten wir einen Vorfall auf einem Campingplatz“, so Porsch. Dabei habe ein Nutzer eine Fahne, die diesem Bereich zugeordnet wurde, aufgehängt. Nach Rücksprache mit der Polizei sei allerdings deutlich geworden, dass die Fahne nicht eindeutig als verboten einzustufen sei. Daraufhin wurde geraten, den Vorfall nicht weiter zu verfolgen, so der Bürgermeister, um keine Plattform bei rechtlich ungewisser Situation zu geben.

Außerdem habe sich vor ein paar Monaten eine Familie, die auch zugeordnet werden konnte, komplett bei der Stadt Bassum „abgemeldet“, weil sie den Staat nicht anerkennen, erzählt Porsch.

„Die Unterlagen, die wir anonym oder auch mit Namen bekommen, werden an die Rechtsabteilung des Landkreises Diepholz weitergeleitet.“ Rathaus-Mitarbeiter seien per Handreichung informiert, die im täglichen Umgang behilflich sein sollen.

Im Nachbarort Twistringen organisiert Sylvia Holste-Hagen (Grüne) montags Gegendemonstrationen zu den Montagsdemos. Zum Thema Reichsbürger stellte Sylvia Holste-Hagen vor rund vier Jahren eine Anfrage an den Rat in Twistringen. In der Antwort habe es geheißen, dass Personen aus der Szene beim Bürgerservicecenter in Erscheinung treten und diese Leute die Zuständigkeit des Amtes ablehnten. Rathausmitarbeiter seien im Umgang mit dem Klientel geschult worden.

„Die wollen auch die Pressefreiheit einschränken“

Mit Sorge beobachte Holste-Hagen eine Vernetzung der Szene: „Ich sehe, dass die Zusammenarbeiten: Rechte, Reichsbürger, Verschwörungsanhänger. Das wird größer.“

Auch die Zeitungen seien im Visier, warnt die Politikerin: „Die wollen auch die Pressefreiheit einschränken.“

Flaggen haben Symbolkraft und sind nicht immer eindeutig zuzuordnen oder strafrechtlich relevant. Karsten Bödeker, Erster Stadtrat und Chef des Bassumer Ordnungsamts, nimmt Stellung zu verdächtigen Fahnen in der Öffentlichkeit. Bis auf den „Grenzfall“ vor einigen Jahren mit einer Reichskriegsflagge gebe es ansonsten „nahezu keine Fälle“, so Bödeker, der zugleich betont: „Wir wollen den einzelnen Versprengten in der Stadt kein Forum bieten.“
[close]

https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/flagge-unter-falscher-92083281.html
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11477 am: 13. Februar 2023, 20:10:15 »
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11478 am: 14. Februar 2023, 11:18:41 »
Die guten und engen Kontakte ins so genannte "Hasemillieu" und eine regelmäßig unerträgliche Wortwahl kannten wir bei Herrn Maaßen ja schon, aber eine eigene ("Atlantis"-)Stiftung in der Schweiz, die sich dem Kampf gegen einen wörtlich: "Totalitarismus und zeitgenössischen Sozialismus" verschrieben hat, ist neu.

Auch die Wahl des Names "Atlantis", den in "gewissen Kreisen" ein "gewisser" Mythos umrankt, ist sicher reiner "Zufall".

https://www.presseportal.de/pm/7899/5440304

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-02/hans-georg-maassen-stiftung-schweiz-werteunion-cdu
« Letzte Änderung: 14. Februar 2023, 11:43:44 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11479 am: 14. Februar 2023, 12:08:30 »
Zitat
ÖSTERREICH

Gefängnisstrafe für Betreiber von antisemitischer Webseite

Betreiber von »Judaswatch»verurteilt. Auch in Deutschland wurde gegen ihn ermittelt

von Michael Thaidigsmann
 14.02.2023 10:52 Uhr

Ein Österreicher, der die antisemitische Internetseite »Judas Watch« betrieb, ist in Wien wegen »nationalsozialistischer Wiederbetätigung« zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Gegen den Mann wurde auch in München wegen Volksverhetzung ermittelt, weil die auf der Webseite geposteten Inhalte in deutscher Sprache und auch aus Deutschland zugänglich waren.

Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, stellte das Verfahren nach der rechtskräftigen Verurteilung in Wien nun aber ein.

HETZE Auf »Judas Watch« hatte der österreichische Mann vier Jahre lang steckbriefartig in rund 1800 Einträgen prominente Menschen an den Pranger gestellt und behauptet, bei den Genannten handele es sich »Volksverräter« oder »Verräter an der weißen Rasse«, die es darauf abgesehen hätten, »den jüdischen Einfluss« zu stärken.

Juden wurden auf der Seite mit einem gelben Stern versehen abgebildet. Auch gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hetzte der Betreiber der Internetseite.

Schuster sagte der Jüdischen Allgemeinen im Februar 2020: »Auf dieser Homepage wird nicht nur das antisemitische Stereotyp einer jüdischen Weltverschwörung geschürt, sondern es werden einzelne Personen an den Pranger gestellt. Auch wenn die Seite keine direkten Aufrufe zur Gewalt enthält, müssen alle aufgeführten Personen damit rechnen, zur Zielscheibe von Hass zu werden.«

Zuvor hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschieden, »Judas Watch« auf den Index der für Jugendliche gefährlichen Medien zu setzen. Als problematisch bei der Sperrung erwies sich letztlich, dass das Portal auf einem Server in den USA gehostet wurde und weder deutsche noch österreichische Behörden seine Schließung veranlassen konnten.

2021 wurden die Ermittlungen in Wien gegen den damals unbekannten Betreiber deshalb vorläufig eingestellt. Erst später kamen die österreichischen Ermittler dem Mann, einem Neonazi, auf die Spur.

ZUSAMMENARBEIT Im April 2022 verurteilte das Landesgericht Wien ihn zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren; das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil Ende Januar, so dass es jetzt rechtskräftig ist. Da eine Person wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden könne und keine weiteren Mittäter ermittelt werden konnten, habe die Generalstaatsanwaltschaft München ihr Verfahren eingestellt, teilte diese in einer Pressemitteilung mit.

Oberstaatsanwalt Andreas Franck lobte aber, dass die Ermittlungen auch grenzüberschreitend geführt werden konnten.

Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle nannte das Urteil in Wien »ein starkes Signal in Richtung judenfeindlicher Straftäter, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen.«

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/gefaengnisstrafe-fuer-betreiber-von-antisemitischer-webseite/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11480 am: 14. Februar 2023, 12:13:07 »
Zitat
Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle nannte das Urteil in Wien »ein starkes Signal in Richtung judenfeindlicher Straftäter, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen.«

Schön, dass er in Österreich verurteilt wurde. In Deutschland wäre das Strafmaß garantiert erheblich geringer ausgefallen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11481 am: 14. Februar 2023, 13:11:06 »
Gestern gelesen, da dürfte noch ein anderer Agent aus dem Forum weitere Informationen auf dem Schirm haben.
Absolut interessant. Ich hätte nicht gedacht, dass es in einem so kleinen Dorf noch mehr Verrückte gibt. Aber selbst bei mir im Dorf sind es schon 2. Zumindest laut Behörden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11482 am: 14. Februar 2023, 17:02:05 »
Die guten und engen Kontakte ins so genannte "Hasemillieu" und eine regelmäßig unerträgliche Wortwahl kannten wir bei Herrn Maaßen ja schon, aber eine eigene ("Atlantis"-)Stiftung in der Schweiz, die sich dem Kampf gegen einen wörtlich: "Totalitarismus und zeitgenössischen Sozialismus" verschrieben hat, ist neu.

Ich muss Maaßen Recht geben, er sagt nämlich:

Zitat
Extremisten fordern wieder ganz offen den Vorrang ihrer Ideologie gegenüber der freiheitlichen Demokratie.

Manche von ihnen tun dies z.B. dadurch, dass sie den Vorsitz der Werteunion übernehmen und Stiftungen in der Schweiz gründen, während sie etwas vom "rot-grünen eliminatorischen Rassismus gegen Weiße" schwurbeln.

Ansonsten: 50.000 Franken Kapital sind nicht viel Geld für eine politische Stiftung. Da brauchte jemand ein Vehikel, um still, leise und anonym Geld in Richtung Maaßen zu schieben. Das dürfte mit dieser Enthüllung wohl nicht mehr funktionieren.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11483 am: 15. Februar 2023, 16:42:19 »
Zitat
14.02.2023, 18:25 Uhr
Er nannte sich „Messias“
Holocaust-Leugner zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt
Von Anne Losensky

Reza B. (51) aus Steglitz-Zehlendorf muss ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis.

Seit 8. November 2022 lief der Prozess gegen den iranischstämmigen Ex-Taxifahrer. Früher lebte er in Köln (NRW). Seit Jahren ist er aktiv in der rechten Szene.

Vor Gericht saß er in gelber Warnweste und gab als Beruf „Messias“ an.

Verurteilt wurde er nach acht Verhandlungstagen für neun Fälle von Volksverhetzung (unter anderem öffentliche Rufe „Der Holocaust ist eine Lüge“), versuchte Gefangenenbefreiung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.
https://www.bz-berlin.de/polizei/menschen-vor-gericht/holocaust-leugner-urteil-amtsgericht-tiergarten
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11484 am: 15. Februar 2023, 20:15:15 »
Zitat
4.02.2023, 20:13

Tschechisches Verfassungsgericht bekräftigt Urteil gegen KZ-Vergleich

Meinungsfreiheit deckt nicht alles: Das oberste tschechische Gericht hat das Urteil gegen einen Mann bekräftigt, der in einem Video die Arbeit in einem Stahlwerk der in einem KZ gleichgesetzt hat.

Brünn. Das tschechische Verfassungsgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eines NS-Vergleichs weitestgehend bestätigt. Der Tscheche hatte die Arbeit in einem Stahlwerk in einem Youtube-Video mit der Inhaftierung in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gleichgesetzt.

Das Gericht in Brünn (Brno) bekräftigte am Dienstag, dass sich der Urheber in diesem Fall nicht auf die Meinungsfreiheit berufen könne. Die Richter betonten, dass er die "allgemein anerkannten Regeln der Anständigkeit" überschritten habe. Jede Bagatellisierung der NS-Verbrechen müsse entschieden abgelehnt werden, erklärten sie.

Nach Angaben des Gerichts wurde in dem Video eine Stellenanzeige des Stahlwerks gezeigt, gefolgt von dem Satz: "Für das deutsche Wirtschaftswunder ist der tschechische Arbeiter zum Humankapital geworden." Darauf folgten demnach historische Aufnahmen abgemagerter KZ-Häftlinge und verschiedene Fotomontagen, in denen ein Firmenvertreter als Mitglied der "Lagerpolizei" dargestellt worden sei. Das sei "höchst beleidigend" und "inakzeptabel", stellten die Verfassungsrichter klar.

Eine frühere Instanz hatte dem von der Fotomontage betroffenen Mann ein Schmerzensgeld von umgerechnet 7.500 Euro zugesprochen. Das sahen die Verfassungsrichter zwar als gerechtfertigt an, aber als zu hoch, da der Verurteilte nur über ein Monatseinkommen von umgerechnet knapp 850 Euro verfügt. Der Fall geht nun zurück an das erstinstanzliche Bezirksgericht in Přerov. (dpa)

https://www.saechsische.de/tschechien/tschechisches-verfassungsgericht-bekraeftigt-urteil-gegen-kz-vergleich-5821602.html


Wobei es kein „Vergleich“ ist.

Sondern eine Gleichsetzung.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11485 am: 16. Februar 2023, 11:16:43 »
Zitat
Verbraucherzentrale klagt gegen Reichsbürger
Reichsbürger erhält Unterlassungsklage wegen unzulässiger Rechtswahl und unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen.

Mit plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt die Firma Dr. Raw online verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung […] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“

Reichsbürger des Königreiches Deutschland
Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des angeblichen Königreiches Deutschland. Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum Königreich Deutschland hat die Verbraucherzentrale Hessen nun beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassen geklagt.

„Your Ultimate Healthstore“ heißt es unter drraw.de. Und weiter: „Gesundheitstechnologien, Superfoods, 100 % Raw, maximale Bioverfügbarkeit und Natürlichkeit direkt zu Dir nach Hause“. Die Gesundheitsversprechen zu den einzelnen Produkten klingen vielversprechend, verschiedenartige Krankheiten sollen durch die Einnahme von beispielsweise „D‘etox Bitterstofftee“ oder „Liposomalem Chlorophyll“ vermieden werden. Für den Kauf der Produkte soll jedoch nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht eines „Königreiches Deutschland“. Zu diesem bekennt sich der Inhaber von Dr. Raw.

Keine Anwendung für deutsches Recht
Produkte, die in Deutschland verkauft werden, dürfen nicht ohne weiteres mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. „Dass zudem deutsches Recht keine Anwendung finden soll, ist ein klarer Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Wer Produkte an in Deutschland lebende Verbraucher vertreiben will, der kann sich nicht einfach einen Fantasiestaat ausdenken, dessen Recht dann gelten soll“, so Wendt weiter.

Da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigert, war es nicht möglich, mit ihm eine außergerichtliche Regelung zu treffen. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. sah sich deshalb gezwungen, Klage zu erheben.
https://www.mimikama.org/verbraucherzentrale-klage-reichsbuerger/?pk_campaign=feed&pk_kwd=verbraucherzentrale-klage-reichsbuerger



Verbraucherzentrale Hessen dazu:
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/verbraucherzentrale-hessen-klagt-gegen-dr-raw-hintergrundinformationen-81451
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11486 am: 16. Februar 2023, 11:58:37 »
Da er nicht mehr in der afd ist, findet die nationale Brauchtumspflege des toitschen Recken hier ihren Niederschlag:  :)


Zitat
MAINZ/GERMERSHEIM
Promillefahrt: Immunität des ehemaligen AfD-​Politikers Matthias Joa aufgehoben

Karin Dauscher
 15.02.2023 - 20:12 Uhr
Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Immunität des südpfälzischen Landtagsabgeordneten Matthias Joa (fraktionslos, ehemals AfD) aufgehoben. Wie zunächst die „Rhein-Zeitung“ berichtete, hat der Rechtsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst. Joa soll sich einer Trunkenheitsfahrt mit 1,75 Promille schuldig gemacht haben. Der 41-Jährige sagte auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Das war ein Riesenfehlverhalten von mir. Das ist mir peinlich.“ Er räumte ein, im November vergangenen Jahres auf einer Fasnachtsveranstaltung in seinem Heimatort Lustadt viel Alkohol getrunken zu haben und anschließend mit dem Auto nach Hause gefahren zu sein. Den Führerschein sei er zunächst los. Joa zog 2016 erstmals in den Landtag ein. Im September 2021 trat er aus der AfD-Fraktion und aus der Partei aus. Nach der Aufhebung der Immunität kann die Staatsanwaltschaft nun gegen den Politiker ermitteln.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-promillefahrt-immunität-des-abgeordneten-matthias-joa-aufgehoben-_arid,5468790.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11487 am: 16. Februar 2023, 18:48:57 »
Zitat
Reichsbürger aus Ostholstein schicken Sohn fünf Jahre nicht zur Schule

Eltern aus Ostholstein haben ihren jetzt 16-jährigen Sohn seit 2018 nicht zur Schule geschickt. Trotz mehrfacher Zwangsgelder kam die Familie aus der Reichsbürgerszene der Schulpflicht nicht nach. Laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kommen solche Fälle der absoluten Verweigerung selten vor.

Kiel. Der Fall eines 16-Jährigen aus Ostholstein, den seine Eltern aus der Reichsbürgerszene seit fast fünf Jahren nicht zur Schule geschickt haben, hat am Donnerstag den Bildungsausschuss des Landtages beschäftigt.

„Es gibt wenige solcher Fälle, aber es gibt Fälle, in denen Eltern alles an Sanktionen wie die Erhebung von Zwangsgeld egal ist“, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Bei fast 361 000 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein gibt es allerdings weniger als ein Dutzend laufender Verfahren in ähnlichen Fällen.
Nachdem Gespräche fruchtlos blieben, verhängte Schulamt ein Zwangsgeld

Spoiler
Der Junge aus Harmsdorf hat seit 2018 die Waldorfschule in Lensahn nicht mehr besucht. „Wenn ein Kind an unserer Schule abgemeldet wird, erfragen wir bei den Eltern, an welcher Schule es stattdessen angemeldet wurde“, sagte Birgit Mann, Geschäftsführerin des Schulvereins Waldorfschule, den „Lübecker Nachrichten“. Sie überprüften immer bei der neuen Schule, ob eine Anmeldung wirklich erfolgt sei und meldeten das dem Schulamt.

Weil keine Anmeldung an einer anderen Schule erfolgte und Gespräche fruchtlos blieben, hat das Schulamt in Ostholstein im Dezember 2018 ein erstes Zwangsgeld angedroht. So sieht es das Konzept gegen Schulabsentismus des Landes vor.

Zuerst sollen demnach Schulen auf Gespräche zwischen der Klassenlehrkraft, dem Kind und dessen Eltern setzen sowie die Schulsozialarbeit einbeziehen. Wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bekommen Eltern nach einer Anhörung vom Schulamt einen Verpflichtungsbescheid mit der Aufforderung, dafür zu sorgen, dass ihr Kind am Unterricht teilnimmt. Dann kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Laut Medienberichten sollen die Reichsbürger die Summen von bis zu 2000 Euro stets bezahlt haben.
Jugendamt und Familiengericht sind wegen möglicher Kindeswohlgefährdung involviert

Tut das eine Familie, verletzt die Schulpflicht aber weiterhin, kann das Zwangsgeld so lange erneut festgesetzt werden, bis das Kind wieder zum Unterricht kommt. Kinder müssen in Schleswig-Holstein mindestens neun Jahre eine Schule oder ein Förderzentrum besuchen, anschließend besteht für Minderjährige die Pflicht zum Besuch eines Bildungsganges der Berufsschule. Wird das Zwangsgeld nicht gezahlt, kann ein Elternteil sogar als letztes Mittel in Ersatzhaft genommen werden.

Weigern sich Eltern beharrlich, ihr Kind in die Schule zu schicken, kommt das Familiengericht wegen einer Gefährdung des Kindeswohls ins Spiel. Als allerschärfstes Mittel könnte es das Sorgerecht entziehen, das muss aber verhältnismäßig sein.

„Im Januar 2019 wurde das zuständige Jugendamt durch das Schulamt informiert, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung aus mehreren Gründen bestehen könnte“, so Prien. Die zuständigen Behörden seien seitdem im engen Austausch gewesen. „Festzuhalten bleibt aber auch, dass bei Totalverweigerung eine dauerhafte Beschulung durch physischen Zwang nicht durchführbar ist.“ Gerade bei älteren Schülern sei es schwer, sie gegen ihren Willen mit Polizeigewalt in die Schule zu bringen.
Gründe für Schulabsentismus können politisch motiviert sein: Eltern offenbar Reichsbürger

Die Gründe für durch Eltern verursachten Schulabsentismus seien vielfältig, sagte Prien. Politische, ideologische oder religiöse Motive könnten genauso dahinter stecken wie die Sorge vor Corona. Andere seien der Ansicht, dass sie ihre Kinder selber besser zu Hause unterrichten könnten.

Öffentlich geworden war der Fall, nachdem eine Gerichtsvollzieherin wegen nicht bezahlter Gas- und Wasserrechnungen mit Polizeibegleitung bei der Familie aufgelaufen war. Der 74-jährige Vater zahlte eine noch offene Geldstrafe über 450 Euro wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, damit er nicht in Ersatzhaft musste. Zudem stellten Handwerker Gas und Wasser ab. Laut Polizei lagen Erkenntnisse vor, dass das Ehepaar der Reichsbürger-Szene zuzurechnen sei, die die deutsche Rechtsordnung kategorisch ablehnt.

 2021 ordnete der Verfassungsschutz der Gruppierung 480 Menschen im Land zu und ging Ende 2022 davon aus, dass sich die Zahl der Reichsbürger um etwa ein Drittel erhöht hat.
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https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/reichsbuerger-aus-ostholstein-schicken-sohn-fuenf-jahre-nicht-zur-schule-LO6D6VRKURAW7J2WNS5RK43HJY.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11488 am: 16. Februar 2023, 19:33:40 »
Mein Vorschlag:
Holt den Teenager ab und legt ihm die Prüfungsfragen seines Schuljahrgangs vor.
Wenn er besteht: alles weitgehend OK, über Zwangsgelder muss aber erneut entschieden werden.
Wenn er nicht besteht: Beschulung anordnen und durchsetzen (erforderlichenfalls tägliche Begleitung zur Schule), Zwangsgelder durchsetzen.

Nummer 2 funktioniert (leider) nur bei bestehender Schulpflicht.
Danach kann der Teenager beispielsweise eine Karriere im KRD starten.

Warum gelingt es eigentlich nicht, seit 2018 eine behördliche Anordnung durchzusetzen?
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11489 am: 16. Februar 2023, 19:55:12 »
Die Kuscheljustiz wieder:   :(


Zitat
16.02.2023, 19:41

Zwickauer Stadtrat wegen Angriff auf Polizistin zu Haftstrafe verurteilt

Sven Georgi, Gründungsmitglied der "Freien Sachsen" und Stadtrat in Zwickau, soll eine Polizistin während einer Corona-Demonstration geschlagen haben. Nun wurde er deswegen verurteilt.

Zwickau. Der mehrfach vorbestrafte Zwickauer Kommunalpolitiker Sven Georgi, Gründungs- und Vorstandsmitglied der "Freien Sachsen", muss voraussichtlich ins Gefängnis. Das berichtet die Freie Presse.

In einer Berufungsverhandlung wurde der parteilosen Stadtrat am Donnerstag unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs auf eine Vollstreckungsbeamte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Dem 53-Jährigen wurde vorgeworfen bei einem "Corona-Spaziergang" in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 eine 27-jährige Polizistin mit einem Schlag verletzt zu haben. Wie die Freie Presse weiter berichtet, hätte der Aufzug nach den damaligen Corona-Bestimmungen nicht stattfinden dürfen. In der Nähe eines Supermarktes kam es zum Zusammenstoß mit den Beamten. Einige aus der Gruppe wollten eine Polizeikette durchbrechen. Richter Torsten Sommer bezeichnete Georgi in seiner Urteilsbegründung als einen "der Rädelsführer". Es kam zu einem Handgemenge zwischen Georgi und einer Polizistin. Dabei gab es einen Schlag des Kommunalpolitikers gegen die Frau. Die Beamte erlitt Verletzungen.

Vor Gericht sagt Georgi sinngemäß, er habe nur deshalb die Polizeikette durchbrechen wollen, um einem anderen "Spaziergänger" zur Seite zu stehen, der laut um Hilfe geschrien habe. Seine Hand habe er gegen die Beamte erhoben, um sich vor der Flasche Pfefferspray zu schützen, mit der die Polizistin gedroht habe.

Ein während des Prozesses gezeigtes Video von dem Vorfall soll laut Staatsanwalt zeigen, dass Georgi zielgerichtet zuschlagen hat. Auch der Richter bestätigt: "Ich habe auch nichts von einem Hilferuf gehört." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SZ/fa)

https://www.saechsische.de/zwickau/sachsen-zwickau-corona-spaziergang-sven-georgi-freie-sachsen-polizistin-geschlagen-gefaengnis-5822656.html


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