Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363577 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11355 am: 11. Januar 2023, 18:48:44 »
Bezahlschranke, aber Hauptsache, er isr drin.


Zitat
NSU-Terrorhelfer aus Sachsen-Anhalt ist wieder im Gefängnis

Der NSU-Terrorhelfer Ralf W. aus dem Burgenlandkreis sitzt in Burg in Haft. Warum er wieder ins Gefängnis musste, nachdem er schon auf freiem Fuß war.

Von Alexander Schierholz
11.01.2023, 17:18


Halle/MZ - Der im Burgenlandkreis lebende NSU-Terrorhelfer Ralf W. sitzt wieder im Gefängnis. Nach MZ-Informationen meldete W. sich am Montag von sich aus im Hochsicherheitsgefängnis in Burg (Jerichower Land).
https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/nsu-terrorhelfer-aus-sachsen-anhalt-ist-wieder-im-gefangnis-3521970
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11356 am: 11. Januar 2023, 18:52:33 »
Lob für BTM!
Auswahlmöglichkeiten aus dem YT-Kanal:

https://kupdf.net/download/pflanzen-der-g-ouml-tter_59f386b2e2b6f5004723756e_pdf

wobei manche der Pflänzlein durchaus mit Vorsicht zu genießen sind. :whistle:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11357 am: 11. Januar 2023, 19:16:14 »
Zitat
Ralf W.

Warum wird der Name nicht genannt? Wer nicht weiß, daß nch dem "W" ein "ohlleben" folgt, muß den ganzen Prozeß verpennt haben.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11358 am: 12. Januar 2023, 23:15:34 »
Schlagzeile bei ntv:

Zitat
UNTERHALTUNG
Erlitt 54-Jahre Herzstillstand?
Lisa Marie Presley in Klinik eingeliefert

1. Inwieweit hat die Nachricht Unterhaltungswert?
2. Nach 54 Jahren sollte man langsam mit der Reanimation beginnen, sonst könnte es zu spät sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11359 am: 13. Januar 2023, 08:23:01 »
1. Inwieweit hat die Nachricht Unterhaltungswert?

1a. Inwieweit ist das eine Nachricht?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11360 am: 16. Januar 2023, 17:17:33 »
Zitat
Hasirci-Prozess
Coburger Stadtrat verurteilt

David Büttner 16.01.2023 - 13:47 Uhr

Der Fall von Alper Hasirci wurde am Montag vor dem Landgericht verhandelt. Foto: Frank Wunderatsch
Alper Hasirci steht erneut in Coburg vor Gericht. Dem Kommunalpolitiker wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Nun ist der Richterspruch ergangen.

Der parteilose Stadtrat Alper Hasirci ist vor dem Landgericht in Coburg wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt worden. Hasirci hatte im Internet eine Karikatur mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht.
 
In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Coburg zu einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Im Dezember 2021 saß der heute 30-Jährige dort erstmals auf der Anklagebank.

Alper Hasirci war gegen das Urteil vorgegangen. Damit erwirkte er einen Freispruch vor dem Landgericht Coburg. Vergangenes Jahr hob das Bayerische Oberlandesgericht diese Entscheidung wieder auf. Am Montag wurde das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Coburg vom Landgericht bestätigt. Der Stadtrat gilt damit als nicht vorbestraft.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Alper Hasirci kann dagegen Revision einlegen.

https://www.np-coburg.de/inhalt.hasirci-prozess-coburger-stadtrat-verurteilt.37b1957d-3e85-4be5-a78f-44d4f64f94f4.html?fbclid=IwAR11dMUF7Ecw9SO1ieBKEhBA-ZDfEoOacIqvuCg_sU_cw6yQ0Xs1ScQOUlg


Coburg war mal Zentrum der Bewegung.


„das Bayerische Oberlandesgericht“ dürfte eigentlich Das Bayerische Oberste Landesgericht sein.

Das lernt die Lügenpresse nie.

Vor der Auflösung nicht.

Und nach der Wiedererrichtung auch nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11361 am: 16. Januar 2023, 18:35:14 »
Off-Topic:
Für Nicht-Bayern sei kurz erklärt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht (mit Senaten in München, Nürnberg und in Bamberg) in Strafsachen die jeweiligen Oberlandesgerichte für Revisionen ersetzt (§ 9 EGGVG, Art. 12 BayAGGVG).
Hieraus folgt, dass es an den bayerischen OLGs nur noch wenige Strafsenate gibt. Warum das alles so ist, siehe z.B. hier: www.lto.de/recht/justiz/j/bayerisches-oberstes-landesgericht-bayoblg-aufgaben-geschichte-erklaert-fuer-juristen/ Hier sind dann auch noch die zivilgerichtlichen Zuständigkeiten beschrieben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11362 am: 16. Januar 2023, 18:49:49 »
Hortmann hatten wir wohl noch nicht.


Zitat
Umstrittenes Zitat von angeblichem Sektenführer
Sieg für die Pressefreiheit: „Darmstädter Echo“ gewinnt vor dem Verfassungsgericht

Wegen eines indirekten Zitates erwirkte der angebliche „Sektenguru“ Andreas Hortmann eine einstweilige Verfügung gegen die Regionalzeitung „Darmstädter Echo“. Die Veröffentlichung einer Aussage einer Ex-Schülerin von Hortmann, dass er den Staat ablehne, sei unzulässig. Der „Darmstädter Echo“ erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde – und gewann.

Christian Rath

16.01.2023, 12:39 Uhr
 
Karlsruhe. Der Rechtsstreit zwischen dem angeblichen „Sektenguru“ Andreas Hortmann und der Regionalzeitung „Darmstädter Echo“ geht in eine weitere Runde. Das Bundesverfassungsgericht ordnete eine neue Entscheidung über das Zitat einer Aussteigerin an, wonach Hortmann den Staat ablehne. Andreas Hortmann ist ein spiritueller Diplom-Psychologe. Mit seinen Anhängern, den „Bergmenschen“, grenzt er sich sektenartig ab vom Rest der Bevölkerung, den unbewussten „Talmenschen“. Hortmann lebte lange im Landkreis Darmstadt-Dieburg, weshalb die örtliche Tageszeitung „Darmstädter Echo“ immer wieder über ihn und seine Anhänger berichtete.

“Aussteiger packen aus – So geht es in der Gurugemeinschaft zu.“ Unter diesem Titel veröffentlichte die Zeitung im September 2020 Erfahrungen einer Aussteigerin, die über die Hierarchien und Abhängigkeiten in der Gemeinschaft berichtete. Hortmann sehe sich als „Vertreter von Gott“ und versuche seine Schüler von „schwarzmagischen“ Kräften zu befreien, wobei sie für die entsprechenden Seminare bezahlen müssen.“

Frankfurter Eilentscheidung verletzte Pressefreiheit
Den Staat lehne Hortmann – der sich seine Seminargebühren auch in bar bezahlen lässt – ab. Diese indirekt zitierte Aussage der Ex-Schülerin steht im Mittelpunkt des Rechtsstreits. Hortmann erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main. Die Verbreitung dieser abschätzigen Meinung über Hortmann sei unzulässig, weil sie nicht auf „tatsächlichen Anknüpfungstatsachen“ beruhe.

Dagegen erhob die Zeitung Verfassungsbeschwerde. Es verstoße gegen die Pressefreiheit, wenn nur noch über gut begründete Meinungsäußerungen berichtet werden dürfe. Die Zeitung hatte in Karlsruhe Erfolg. Eine Kammer von drei Verfassungsrichtern stellte fest, dass die Frankfurter Eilentscheidung wegen handwerklicher Mängel die Pressefreiheit verletzte und verwies das Verfahren zu neuer Verhandlung an das OLG zurück.

Eindeutiges Urteil?
Die OLG-Richter müssen nun folgende Vorgaben beachten: Feststellungen über innere Haltungen anderer Personen („lehnt den Staat ab“) sind in der Regel Meinungsäußerungen. Meinungen sind subjektiv und müssen nicht begründet werden. Bei der erforderlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht spielt es aber eine Rolle, ob eine abschätzige Meinung auf „tatsächliche Anhaltspunkte“ gestützt wird oder nur ins Blaue hinein geäußert wird. Wenn eine Meinungsäußerung nach dieser Abwägung unzulässig ist, darf eine Zeitung sie dennoch wiedergeben, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat und sich diese Meinung nicht zu eigen macht.

Im konkreten Fall gab es, so der Karlsruher Beschluss, aber durchaus Anzeichen, dass die Zeitung eine eigene Meinung äußerte. Die Zeitung habe sich die Schlussfolgerung der Informantin, Hortmann lehne den Staat ab, mehr oder weniger zu eigen gemacht. Zugleich habe es aber auch Tatsachen gegeben, die die Meinung stützen können, etwa die Barzahlungspraxis, die die Steuerehrlichkeit Hortmanns in Frage stelle. Zwar seien die Vorwürfe „substanzarm“ und spekulativ, sie beträfen aber nur die Sozialsphäre Hortmanns (und nicht seine Privat- oder Intimsphäre). Vermutlich wird Hortmann also die Verbreitung der angegriffenen Passage nicht verhindern können.

https://www.rnd.de/medien/darmstaedter-echo-gewinnt-vor-dem-verfassungsgericht-FLWZTIGZ7RFU7DMHYGBH3GOCCI.html



„Bergmenschen“ und  „Talmenschen“, soso.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11363 am: 16. Januar 2023, 19:58:46 »
Hier hat einer schon drei Bundesländer durch. Was ihn natürlich nicht hindert, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizist-verurteilt-beamter-missbraucht-notruf--wegen-maskenpflicht-9176292.html
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11364 am: 16. Januar 2023, 22:37:28 »
Mal wieder die Kundschaft, und wie es sich gehört natürlich auch mit Drogen:
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Fund-Waffen-und-Drogen-bei-Anhaengern-rechter-Gruppe-article23848482.html

Spoiler
Hessen Fund: Waffen und Drogen bei Anhängern rechter Gruppe
16.01.2023, 18:04 Uhr

Wetterau (dpa/lhe) - Waffen und Drogen hat die Polizei bei einer Durchsuchung im Wetteraukreis sichergestellt. Die Razzia richtete sich gegen Verdächtige, die einer rechten Gruppe angehören sollen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Um was für eine Gruppe genau es sich handelt, was nicht zu erfahren.

Es seien unter anderem mehrere verbotene Waffen, Munition, Betäubungsmittel, einige Datenträger sowie Mobiltelefone sichergestellt worden. Die Durchsuchungen, bei denen auch Spezialkräfte der Polizei eingesetzt wurden, waren bereits am vergangenen Donnerstag in Nidda, Ranstadt und Gedern. Zwei der Verdächtigen im Alter von 33 und 49 Jahren stammen aus dem Wetteraukreis. Ermittelt wird zudem gegen einen 35-Jährigen aus Thüringen, dieses Verfahren läuft bei der Staatsanwaltschaft Erfurt.

Quelle: dpa
[close]
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11365 am: 17. Januar 2023, 07:27:42 »
Hier hat einer schon drei Bundesländer durch. Was ihn natürlich nicht hindert, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-polizist-verurteilt-beamter-missbraucht-notruf--wegen-maskenpflicht-9176292.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11366 am: 18. Januar 2023, 14:16:43 »
Bundesanwalt erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Reichsbürger
In Boxberg hatte ein Mann auf Polizisten geschossen, als sie sein Haus durchsuchen wollten. Der Bundesanwalt sieht hier Mordversuch, der Mann leugne die Existenz der BRD.


Spoiler
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben, der im April 2022 während einer Razzia im baden-württembergischen Boxberg auf Polizisten geschossen hatte. Dem Verdächtigen wird demnach mehrfacher versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Gegen den Verdächtigen war wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz ermittelt worden. Als die Polizei im April sein Grundstück für eine Durchsuchung betraten, soll der Verdächtige durch die heruntergelassenen Rollläden seines Hauses mit einem Schnellfeuergewehr auf die Einsatzkräfte geschossen haben. Ein Polizist wurde bei dem Einsatz angeschossen und am Oberschenkel verletzt.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wechselte der Mann während des Schießens mehrfach die Position, um die Polizisten zu treffen. Erst nach zwei Stunden habe er seine Wohnung verlassen, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Durchsuchung abzuwenden.

Polizei findet zahlreiche Waffen

In dem Gebäude wurden demnach mehrere Schusswaffen gefunden, darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen; mehr als 5.000 Schuss Munition seien griffbereit deponiert gewesen. Eine Berechtigung zum Besitz der Waffen hatte der Mann nicht.

Nach Angaben der Polizei befanden sich im Haus des Mannes auch Gegenstände mit NS-Bezug. In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es, der Mann vertrete die Ideologie der sogenannten Reichsbürger, leugne die Existenz der Bundesrepublik und erkenne hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an.


Der Mann sitzt seit dem 21. April in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Stuttgart.
[close]
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-01/bundesanwaltschaft-anklage-schuesse-polizisten-boxberg-baden-wuerttemberg
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11367 am: 18. Januar 2023, 14:42:48 »
Der Kunde heißt Ingo K.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11368 am: 18. Januar 2023, 14:54:09 »
Bundesanwalt erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Reichsbürger
In Boxberg hatte ein Mann auf Polizisten geschossen, als sie sein Haus durchsuchen wollten. Der Bundesanwalt sieht hier Mordversuch, der Mann leugne die Existenz der BRD.


Spoiler
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben, der im April 2022 während einer Razzia im baden-württembergischen Boxberg auf Polizisten geschossen hatte. Dem Verdächtigen wird demnach mehrfacher versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Gegen den Verdächtigen war wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz ermittelt worden. Als die Polizei im April sein Grundstück für eine Durchsuchung betraten, soll der Verdächtige durch die heruntergelassenen Rollläden seines Hauses mit einem Schnellfeuergewehr auf die Einsatzkräfte geschossen haben. Ein Polizist wurde bei dem Einsatz angeschossen und am Oberschenkel verletzt.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wechselte der Mann während des Schießens mehrfach die Position, um die Polizisten zu treffen. Erst nach zwei Stunden habe er seine Wohnung verlassen, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Durchsuchung abzuwenden.

Polizei findet zahlreiche Waffen

In dem Gebäude wurden demnach mehrere Schusswaffen gefunden, darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen; mehr als 5.000 Schuss Munition seien griffbereit deponiert gewesen. Eine Berechtigung zum Besitz der Waffen hatte der Mann nicht.

Nach Angaben der Polizei befanden sich im Haus des Mannes auch Gegenstände mit NS-Bezug. In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es, der Mann vertrete die Ideologie der sogenannten Reichsbürger, leugne die Existenz der Bundesrepublik und erkenne hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an.


Der Mann sitzt seit dem 21. April in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Stuttgart.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-01/bundesanwaltschaft-anklage-schuesse-polizisten-boxberg-baden-wuerttemberg

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11369 am: 18. Januar 2023, 15:01:15 »
Der Kunde heißt Ingo K.

Zitat
[ ....]
Ingo K. wurde am 20. April 2022 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 21. April 2022 in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 21. April 2022 und seit dem 16. Mai 2022 ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren am 22. April 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a GVG) übernommen.

Diese Meldung wurde am 18.01.2023, 01:10 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.
Quelle: https://www.news.de/lokales/856703268/aktuell-aus-karlsruhe-am-18-01-2023-gewaltdelikt-heute/1/
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 
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