Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363592 mal)

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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11325 am: 2. Januar 2023, 13:18:30 »
Hab gerade folgendes im Tagesspiegel gelesen:

Zitat
Die Wahrheit ist: Sachsen wird sich entscheiden müssen. Und Kretschmer, der sich so für eine florierende Wissenschaft einsetzt, ebenfalls. Weltoffenheit und Menschenfeindlichkeit gehen nicht zusammen. Weder in Sachsen noch anderswo. 

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/wiarda-wills-wissen-sachsen-muss-sich-entscheiden-9105730.html

Der Artikel steht im Zusammenhang mit der Rede des Bautzener CDU-Manns. Ich denke, dass kann man so unterschreiben.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11326 am: 2. Januar 2023, 18:05:10 »
Der sehr geschätzte Sebastian Leber ist erfolgreich gegen FakeNews vorgegangen

https://twitter.com/tieresindfreaks/status/1609930048668340226?s=46&t=-WPDcYdBuIHiCJm6S7pF2w
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11327 am: 2. Januar 2023, 18:09:37 »
Zitat
Er hatte mutmaßlich Migranten illegal über die Grenze bringen wollte,

Man beachte die sprachliche Kompetenz des erfolgreich verklagten Mediums.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11328 am: 2. Januar 2023, 18:25:35 »
Das passiert, wenn man Sätze umstellt und dann nicht nochmal liest.

Was ich aber bemerkenswert finde, ist, dass das Blatt das Urteil veröffentlichen muss.
Ist das in Ö eine gängige Regelung?

Wünsche ich mir für Deutschland und seine stets lügenden Medien gewisser Verlagshäuser auch. Das dürfte wohl mehr bringen, als das hohle Geschwafel eines zahnlosen Papiertigers Presserat.
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Offline Knallfrosch

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11329 am: 2. Januar 2023, 18:35:17 »
Ist das in Ö eine gängige Regelung?

Ich bin da kein Experte, aber ich meine mich zu erinnern, dass im Ö-Medienrecht eine entsprechende Passage vorkommt (in etwa analog zur deutschen Gegendarstellung, die allerdings "jedermann" auch ohne Gericht verlangen kann).
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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11330 am: 2. Januar 2023, 20:20:15 »
Zitat
Corona-Leugner demonstrieren für Ärztin
Ein Ärztin aus Weinheim sabotierte die staatliche Pandemie-Politik mit falschen Masken-Attesten. Jetzt steht sie vor Gericht.

Vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) ha­ben am Montag etwa hundert An­hänger der sogenannten Quer­den­ker­be­wegung demonstriert. Sie pro­testierten gegen die erwartete ­Ver­­urteilung einer 59 Jahre alten ­Ärztin we­gen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Die Medizinerin positioniert sich seit ­Jahren als Kritikerin der Pandemiepolitik der Bundesregierung und soll mehr als 4000 falsche Atteste ausgestellt ha­ben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. Vielfach soll die Ärztin die Atteste ausgestellt haben, ohne die Patienten gesehen oder mit ihnen ein Anamnesege­­­spräch ge­führt zu haben.

Nach der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein At­test schon dann falsch, wenn es ohne ärztliche Untersuchung aus­gestellt wird. Nach Auffassung der Ärztin ist das Tragen von Masken gesundheitsschädlich und kann auch Reinfek­tionen fördern.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren so­wie ein dreijähriges Berufsverbot. Die Strafverteidigerin der Ärztin sprach in der Hauptverhandlung von einem „Terrorprozess“ und einem „totali­tären Corona-Regime“.

Die Anwältin vertrat auch – in der Regel offenbar erfolglos – in mehreren Verfahren Kritiker der Corona-Maßnahmen vor dem Bundesver­fas­sungsgericht und dem Verwaltungs­gerichtshof Mannheim (VGH). Erst Mitte November verurteilte das Landgericht Passau einen Arzt zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung; der Mediziner hatte in 24 Fällen für Schüler falsche Maskenatteste ausgestellt. Das Gericht verzichtete in seinem Urteil aber darauf, gegen den Mann ein zeitlich befristetes Tätigkeitsverbot zu erlassen.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/baden-wuerttemberg-corona-leugner-demonstrieren-fuer-aerztin-18574212.html
abgerufen am 2.1.2023 gegen 20:10
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11331 am: 2. Januar 2023, 20:31:10 »
Nur zur Info: Dr. M. Jiang.
Ist öffentlich nachzulesen, deshalb habe ich keine Bedenken, den Namen zu veröffentlichen.

Doppelt einstellen ist unnötig: siehe Querdenken-Faden. Dort ist der Name schon zu finden.

<Beitrag zurückzieh.>
« Letzte Änderung: 2. Januar 2023, 20:33:07 von Knallfrosch »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11332 am: 3. Januar 2023, 19:21:05 »
Beim Hetzen, Hassen und Verurteilen ist diese "Dame" sehr vital und präsent. Zur Stellungnahme vor Gericht natürlich abwesend und verhandlungsunfähig. Das Muster ist bei diesem Klientel immer wieder dasselbe:

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-sachsen/alle-an-die-wand-corona-gegnerin-hat-angst-vor-dem-knast-2706423

Verteidiger ist ein alter Bekannter.  :facepalm:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11333 am: 3. Januar 2023, 19:40:36 »
Ein Befangenheitsantrag, wenn die Angeklagte überhaupt nicht beschwert ist. Kreative Idee!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11334 am: 4. Januar 2023, 11:57:28 »
Ein Befangenheitsantrag, wenn die Angeklagte überhaupt nicht beschwert ist. Kreative Idee!

Vielleicht möchte der Herr Verteidiger eher eine höhere Strafe für seine Mandantin erwirken. Möglicherweise sind sie der Meinung, dass solche unternommenen Anstrengungen mindestens eine Haftstrafe rechtfertigen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11335 am: 4. Januar 2023, 14:32:23 »
Du meinst den Mehrtürerstatus?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11336 am: 5. Januar 2023, 11:06:50 »
Zu den eigentlichen Straftätern der afd kann man ihn ja nicht rechnen, denn offenbar ist er nicht mehr in der afd.


Zitat
Volksverhetzung: Rechter Aktivist aus dem Rhein-Neckar-Raum zu Geldstrafe verurteilt

Ende Juni 2021 berichtete die Rhein-Neckar-Zeitung über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Ralph Bühler (Nußloch) wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung. Bühler bewarb sich ab Mai 2021 als parteiloser Bürgermeisterkandidat in Walldorf und erhielt bei der Wahl 14 Stimmen (0,25%). Bereits schon 2019 scheiterte Ralph Bühler mit seiner Kandidatur zum Bürgermeister in Biblis (Stimmenanteil 6,3%) und als Kandidat der rechtslastigen Freien Liste Biblis (FLB). Die Person Ralph Bühler, ehemaliges AfD-Mitglied, agitiert seit vielen Jahren, als selbsternannter patriotischer Widerstandskämpfer, in demokratiefeindlichen Szenemilieus, tingelt als maximal C-Promi der Wutbürgerszene durch die Bundesrepublik und verunglimpft, fast schon wahnhaft, regelmäßig in seinem Telegram-Kanal mit Video- und Sprachnachrichten (früher verstärkt bei Facebook) Personen und Gruppen, die er für seine politischen Gegner hält.
 

Anfangsverdacht führt zu Strafprozess wegen Volksverhetzung

Nachdem eine Strafanzeige gestellt worden war, führten die Ermittlungen der Kriminaldirektion K6 (Staatsschutz) des Polizeipräsidium Mannheim in Heidelberg und der zuständigen Staatsanwaltschaft Heidelberg zur Fertigung eines Strafbefehlsantrag (90 Tagessätze). Tatvorwurf: Volksverhetzung durch Teilen eines Videos mit antisemitischen Inhalten durch Ralph Bühler in dessen Facebookprofil am 27.05.2021 kurz nach 23 Uhr. Gegen diesen Strafbefehl legte der Beschuldigte Widerspruch ein, sodass es zum Strafprozess am Amtsgericht Heidelberg kam. Der Prozess begann am 14.12.2022 und endete am 04.01.2023 mit einem Schuldspruch.


Spoiler
Die Hauptverhandlung in zwei Akten

Über den ersten Prozesstag hatten wir bereits kurz berichtet (siehe Link am Ende).

Es gibt aber noch relevante Ergänzungen zum ersten Akt am 14.12.2022: Der Angeklagte stilisierte sich zum Opfer einer Hetzkampagne gegen ihn und auf der anderen Seite zum Wohltäter als Spender an afrikanische Länder, ohne hierfür Beweise zu erbringen. Bühler beschuldigte die „Antifa Walldorf“ mit einem Flugblatt („Flyer“) Stimmung gegen ihn zu machen. Er beteuerte zwar ein Foto mit Angela Merkel aus dem Facebookprofil einer Angelika Ritscher-Engert geteilt zu haben und dieses mit dem eigenen Kommentar (sinngemäß) „Die Mutter allen Übels sei und komme daher…“ versehen zu haben, aber niemals ein Video aus der Quelle des Attila Hildmann aus deren Profil bei Facebook. Außerdem hätte er das Foto wegen seines Wahlkampfs in Walldorf zeitnah wieder gelöscht („er wollte keine potenziellen Wähler verschrecken“). Ritscher-Engert, eine Unternehmerin aus Ludwigshafen/Rhein, gab er zur Aussage, würde er entfernt kennen. Auch sein Strafverteidiger versuchte den Verdacht eines Verbreitungsdelikts auf diese nicht unbekannte Frau aus Ludwigshafen lenken zu wollen. Das Video, um das es ging hätte er erstmals bei der Akteneinsicht bei seinem Anwalt gesehen und bezeichnete dieses als „♥♥♥“.

Frau Ritscher-Engert agierte nachweislich zumindest bis 2020 in ähnlichen rechten Milieus wie der Angeklagte. Eine gewisse Übereinstimmung in bestimmten Themen zwischen den beiden Personen ist unstrittig. Zu dieser Frau später mehr. Weiter sagte Ralph Bühler, dass er sich „oft“ mit PolitikerInnen in Berlin treffen würde und er es als seine Aufgabe sehen würde, darüber zu berichten (in seinem Telegram-Kanal).Erwähnenswert ist auch, dass Bühler als Beschuldigter der Ladung durch die Polizei zur Vernehmung nicht nachkam.

Der zweite Akt (04.01.2023)

Beim heutigen Verhandlungstag wurden zwei Zeugen (beide aus Walldorf) der Anklage gehört, die am ersten Prozesstag entschuldigt waren. Diese gaben zu Protokoll, dass Zeuge 1 (Steller der Strafanzeige) durch Zeuge 2 (Hinweisgeber) über das Videoposting bei Ralph Bühler im Mai 2021 in Kontakt traten. Der Hinweisgeber kennt Ralph Bühler seit 2018, als dieser bei einer Parteiveranstaltung von Bündnis90/Die Grünen in Schwetzingen als Störer negativ auffiel. Seitdem würde er Ralph Bühler in sozialen Netzwerken folgen, insbesondere als dieser seine Kandidatur in Walldorf publik gemacht hatte.

Der Steller der Strafanzeige gab an seit inzwischen 15 Jahren zum Thema Antisemitismus zu forschen. Vor diesem Hintergrund habe er sich das Video angesehen und daraufhin Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt.

Der Strafverteidiger fragte beide Zeugen, ob sie weitere Kenntnisse über das originär bei der Richtscher-Engert gepostete Video (mutmaßlich produziert von Attila Hildmann) hätten. Was beide verneinten oder angaben dazu keine Erinnerung mehr zu haben. Auch Bühler befragte den zweiten Zeugen. Wobei die Befragung einer eigenen Stellungnahme zu Geschehnissen darstellte, was vor Gericht nicht zulässig ist. Dieses Ansinnen wurde sowohl vom Staatsanwalt als auch von Bühlers Anwalt deutlich unterbunden.

Die Beweisaufnahme wäre an dieser Stelle beendigt gewesen. Aber es fehlte eine weitere geladene Zeugin: nämlich besagte Angelika Ritscher-Engert; diese fehlte unentschuldigt.

Der Staatsanwalt sagte, dass gegen diese Zeugin ebenfalls ermittelt wurde. Das Verfahren aber an die zuständige Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz abgegeben wurde. Die vorsitzende Richterin ergänzte: Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat einen rechtskräftigen Strafbefehl gegen Angelika Ritscher-Engert erlassen (Volksverhetzung).

Video, Plädoyers, das letzte Wort und das Urteil

Bereits beim ersten Prozesstag wurde das zur Anzeige gebrachte Video abgespielt. Wir wollen aus Gründen keine expliziten Inhalte rezitieren. Ganz allgemein: Es bedient Verschwörungstheorien ebenso, wie es die Menschenwürde grundsätzlich in erheblichem Umfang herabwürdigt und zu Hass und Hetze aufruft.

Die Plädoyers hätten nicht unterschiedlicher ausfallen können.

In gefühlten 5 Minuten begründete der Vertreter der Anklagebehörde seine Strafforderung: Der Angeklagte habe sich nicht schuldeingeständig gezeigt. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei gezeigt, dass der Anklagevorwurf vollständig durch Zeugenaussagen und dem gesicherten Beweismaterial erbracht ist. Somit muss über den ursprünglichen Strafbefehl hinaus eine Verurteilung über 120 Tagessätze mit 40 Euro erfolgen (unter Berücksichtigung dessen Einkommen als ALG1-Bezieher).

Der Strafverteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten, da es weder objektiv noch subjektiv in der Hauptverhandlung bewiesen werden konnte, dass Ralph Bühler sich strafbar gemacht hat. Für seinen Vortrag benötigte der Anwalt gefühlte 30 Minuten, um lückenhaft den §130 (Volksverhetzung) rauf und runterzureiten, Zitate umfänglich aus seiner Stellungnahme zur Anklage vorzutragen, um ein Urteil eines Gerichts in Berlin-Tiergarten ebenso zu erwähnen, wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung zu diesem Anklagepunkt. So weit, so schlecht. Außerdem sei sein Mandant in der Verhandlung enormen emotionalem Druck (unnötigerweise) durch das Abspielen des Videos ausgesetzt worden. Sein Tun (Ralph Bühler) als Politaktivist wäre führend in der Beweisaufnahme gewesen.

Der Angeklagte hatte das letzte Wort:

Ralph Bühler attackierte zuerst den Staatsanwalt. Wie dieser sich (sinngemäß) erdreisten könnte ihn verurteilen zu wollen. Er selbst wäre nur wahrhaftig und faktenbasiert. Bühler würde den Attila Hildmann sofort aus der Türkei herausgeholt, vor Gericht gestellt und verurteilt sehen wollen. Die Eskalationen gegen ihn wären von (sinngemäß und er deutete mit dem Finger in den Zuschauerraum) „von den Leuten da betrieben worden, die da fleißig mitschreiben.“ Er hätte alle Beweismittel seiner (angeblichen) politischen Gegner gesammelt und würde jetzt gegen diese Personen juristisch vorgehen. Die Rhein-Neckar-Zeitung (gegründet 1945) bezeichnete er als alternatives Medium, welches tendenziös zu seinem Nachteil vorverurteilend berichtet hätte. Dem Kommunalinfo Mannheim (publiziert seit 1989) unterstellte er Fotomanipulationen in der Berichterstattung über seine Person. Bezüglich einer Kündigung eines seiner Konten (Sparkasse) wüsste er, dass diese „von ganz oben angeordnet worden wäre“. Er kündigte an, dass er weiterhin seinem Wahrheitsverständnis nach als Politaktivist tätig sein wird.

Schuldig im Namen des Volkes

Wegen nachgewiesener Volksverhetzung verurteilt wurde Ralph Bühler zu einer Geldstrafe von € 4.800,- plus Verfahrenskosten und eigenen Auslagen. Die Vorsitzende Richterin folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft (120 Tagessätze zu 40 Euro). In der mündlichen Urteilsverkündung wurde gesagt, dass die Anklagevorwürfe umfänglich durch die Beweisaufnahme bewiesen werden konnten, dass die Aussagen des nunmehr Verurteilten in Teilen unglaubwürdig waren und seine Verteidigung einseitig und unvollständig zum §130 (Volksverhetzung) vorgetragen hat. Zudem hatte es Ralph Bühler versäumt sich zum Strafbefehlsantrag/Beschuldigtenvernehmung zu äußern und konnte vor Gericht nicht schlüssig erklären, dass er kein Video, sondern nur ein Foto geteilt hätte. Durch seine, wenn auch nur möglicherweise flüchtige Bekanntschaft mit Ritschert-Engert, hat er im vollen Wissen über den Inhalt des Videos, dieses weiterverbreitet. Damit ist der Anklagevorwurf der Volksverhetzung erfüllt, da das Video die Menschenwürde verletzt und zu Hass aufstachelt. Aus Sicht des Gerichts objektiv, wie subjektiv. Mildernd auf das Urteil wirkt sich aus, dass der Beklagte bislang nicht vorbestraft war und sich vor Gericht von jeglichem Antisemitismus distanziert hat.

Es darf bezweifelt werden, dass die Geldstrafe die richtige Verurteilung war. Freunde des Bühlers hatten schon seit Bekanntsein der Ermittlungen zu Spenden bzw. geldwerten Schenkungen aufgerufen und dabei dürften einige tausend Euro zusammengekommen sein. Eine Verurteilung auf Sozialstunden wären im Sinne der Resozialisierung des Ralph Bühler und der Demokratiestärkung in unserem Land wünschenswerter gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Rechtsmittel sind gegen das Urteil zulässig.

Erstbericht Rhein-Neckar-Zeitung am 21.06.2021
[close]



120 TS sind schon mal eine Ansage …  :)

AberAber:

„Die Person Ralph Bühler“?

Und der Mensch? Was ist mit dem Menschen Ralph Bühler?  :scratch:

Und wieso „Richterin“? Seit wann darf eine Frau über einen Mann richtigen!!1!!!11!!!!


Wir wollen auch seinem Auftritt beim „Querdenker“ Bürgermeisterkandidat im südhessischen Lorsch gedenken^^:


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11337 am: 5. Januar 2023, 12:05:07 »
Zitat
Es darf bezweifelt werden, dass die Geldstrafe die richtige Verurteilung war. Freunde des Bühlers hatten schon seit Bekanntsein der Ermittlungen zu Spenden bzw. geldwerten Schenkungen aufgerufen und dabei dürften einige tausend Euro zusammengekommen sein. Eine Verurteilung auf Sozialstunden wären im Sinne der Resozialisierung des Ralph Bühler und der Demokratiestärkung in unserem Land wünschenswerter gewesen.

Ich frage mich immer, was die bessere Variante ist. Es kann ja sein, dass die Geldstrafe den Delinquenten persönlich nicht juckt, da diese zunächst von Anderen bezahlt wird. Das kann uns aber wurscht sein, denn wenn es diesen "Anderen" ein Anliegen ist, seine Tiraden zu finanzieren, dann sollen sie halt zahlen. Die 4.800 Euro, die seitens des geneigten Gönners in die Staatskasse fließen sind 4.800 Euro weniger, die man stattdessen für Propogandamaterial, Zugtickets zum Reichstagssturm, den Kauf von neuen Smartphones etc. ausgeben kann. Wenn die Delikte sich häufen, steigen die Beträge, und so ein Gönner sich wird überlegen, wo wohl das Geld besser angelegt ist. Und bei mannigfaltigen Wiederholungen fährt man dann irgendwann sowieso auch mal ein, dann nützen einem die Moneten nichts mehr. Vom Erziehungsgedanken her somd Sozialstunden sicherlich das bessere Mittel für den Klienten. Allerdings tun mir die leid, die das verwalten müssen und die, die mit ihm zusammenarbeiten müssen - ich stelle mir immer einen jugendlichen Ersttäter vor, den man sozialisieren will und der zufällig mit ihm zusammen neben der Autobahn Müll auflesen und sich währenddessen pausenlos sein Geschwurbel anhören muss.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11338 am: 5. Januar 2023, 12:11:41 »
und betrieb mit Ex-MDR-Moderator Peter Escher die wirtschaftlich ebenfalls gescheiterte Ratgeberfirma Escherhilft.de. (uwo)


Zitat
NACH SEINER PLEITE: EX-ANWALT HANNIG ZIEHT SICH AUS STADTRAT ZURÜCK
Von Alexander Buchmann

Dresden - Folgt für Frank Hannig (52, Freie Wähler) nach dem Verlust der Zulassung als Anwalt und der Pleite nun auch das Ende als Stadtrat?

[...]

Wie Hannig selbst am Dienstag mitteilte, habe er Oberbürgermeister Dirk Hilbert (51, FDP) und seine Fraktion darüber informiert, dass er sich auf Betreiben seiner Ärzte "für ca. 10 bis 12 Wochen zur Gesundung aus allen Aktivitäten des Stadtrats" zurückziehen müsse.

Als Grund nennt er, dass sich sein Gesundheitszustand trotz der Aufgabe seiner beruflichen Aktivitäten weiter verschlechtert habe.

"Ich hoffe, danach wieder mit aller Kraft für die Bürger der Landeshauptstadt Dresden da sein zu können", so Hannig. Ob er das dann noch als Teil der Fraktion Freie Wähler/Freie Bürger machen wird, bleibt abzuwarten.

[...]

https://www.tag24.de/dresden/politik-wirtschaft/nach-seiner-pleite-ex-anwalt-hannig-zieht-sich-aus-stadtrat-zurueck-2709016


Welch ein Verlust.

Nicht.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11339 am: 5. Januar 2023, 13:53:37 »
Zitat
Eine Verurteilung auf Sozialstunden wären im Sinne der Resozialisierung des Ralph Bühler und der Demokratiestärkung in unserem Land wünschenswerter gewesen.

Ist bei Erwachsenen nur als Bewährungsauflage zulässig. Wenn es für eine Freiheitsstrafe nicht reicht, kann nur Geldstrafe verhängt werden.
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