Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363545 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11385 am: 19. Januar 2023, 19:13:09 »
Ich kenne die Vorgeschichte nicht, deshalb mache ich nur allgemeine Ausführungen.
Öffentlichkeit ist ein wichtiges Kennzeichen einer rechtsstaatlichen Prozessführung (Verstoß = absoluter Revisionsgrund; Ausnahme z.B. Jugenstrafrecht). Die Öffentlichkeit hat sich hinzusetzen und den Prozess stumm zu verfolgen. Kommentare jeder Art aus dem Zuschauerraum sind obsolet und gehören spätestensfalls im Wiederholungsfalle sanktioniert (Verwarnung, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Ausschluss).
Das stumme Trinken aus einer Flasche halte ich für tolerabel. Ich sehe hier die Würde des Gerichts nicht tangiert. Anders wäre es beispielsweise beim Mitbringen eines Pizzakartons.

Insoweit glaube ich bei dem o.g. Fall, dass hier noch relevante Respektlosigkeiten vorlagen.

Ohnehin kann ein Zuschauer keine Ablehnungsgesuche stellen.
(Stellen eigentlich schon, aber es halt schon unzulässig.)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11386 am: 22. Januar 2023, 22:22:19 »
So hoch sind die Wartgelder?   :think:

Zitat
EX-ANWALT FRANK HANNIG KLAGT GEGEN FRAKTIONSRAUSWURF
Von Alexander Buchmann

Dresden - Anfang des Monats haben die Freien Wähler/Freien Bürger Dresden den umstrittenen Ex-Anwalt Frank Hannig (52) aus ihrer Fraktion geworfen. In der Sitzung des Stadtrats am Donnerstag soll er nun aus den Ausschüssen und Aufsichtsräten abberufen werden, in denen er für die Fraktion sitzt.

Damit würden Hannig, der seit Dezember offiziell pleite ist, die damit verbundenen Aufwandsentschädigungen verloren gehen. Deshalb wehrt er sich nun gerichtlich gegen seine Ex-Fraktion.

Wie die "DNN" berichten, will Hannig per einstweiliger Anordnung vom Verwaltungsgericht Dresden erreichen, dass er wieder in die Fraktion aufgenommen wird.

Erlässt das Gericht die Anordnung, würde kommenden Donnerstag nicht über die Anträge der Fraktion entschieden.

Verweist das Gericht stattdessen auf eine spätere Hauptverhandlung, hätte Hannig ein Problem. Die würde voraussichtlich erst nach der nächsten Kommunalwahl 2024 stattfinden.

Als fraktionsloser Stadtrat säße Hannig weder in Ausschüssen noch Aufsichtsräten.
https://www.tag24.de/dresden/politik-wirtschaft/ex-anwalt-frank-hannig-klagt-gegen-fraktionsrauswurf-2726207
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11387 am: 23. Januar 2023, 08:02:28 »
So hoch sind die Wartgelder?   :think:

Es zeigt wieder einmal schön, worum es AfD/Freien Wählern und anderen rechten Parteien im wesentlichen geht: Um die Versorgung. Also genau das, was sie den anderen Parteien gerne vorwerfen...
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11388 am: 23. Januar 2023, 09:06:37 »
Zitat
Trierer wegen Volksverhetzung und Bedrohung vor Gericht
Reichsbürger vor Gericht: Es geht um Bedrohung, Hass im Netz und eine Atombombe für den Reichstag

Trier Wegen mehr als einem Dutzend Vergehen muss sich ein Trierer vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann gehört laut Staatsanwaltschaft der Reichsbürgerszene an. Unter anderem soll er den russischen Präsidenten Putin aufgefordert haben, eine „ganz kleine Atombombe“ auf den Reichstag in Berlin abzuwerfen.
Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Einem 51-jährigen einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Trier werden mehrere Dinge vorgeworfen. Unter anderem Beleidigungen, falsche Verdächtigung, der Missbrauch von Notrufen, Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten sowie Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Der Mann muss sich deshalb am Montag bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Trier verantworten.
Der Angeklagte soll laut Anklage der Reichsbürger-Szene angehören. Seit Februar 2022 habe er mehrfach Polizisten als „Verbrecher“ oder „Schwerverbrecher“ bezeichnet, deren angebliche Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet werden sollten. Ebenso soll er auf verschiedene Weise die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet haben.
Weiterhin habe er wegen eines Streits seiner damaligen Nachbarn den Polizeinotruf gewählt und dabei fälschlicherweise eine tätliche Auseinandersetzung behauptet. Die daraufhin erschienen Polizisten soll er zu Unrecht verschiedener Straftaten, insbesondere „Verfolgung Unschuldiger“, „Unterlassener Hilfeleistung“ und „Strafvereitelung im Amt“ bezichtigt haben.
Weiterhin hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf seinem Facebook-Account das Bild eines Davidsterns mit der Aufschrift „Nicht geimpft – Mensch 2. Klasse“ sowie ein Bild mit dem Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz und der Aufschrift „Impfen macht frei“ veröffentlicht. Im sozialen Netzwerk soll er auch beleidigende Äußerungen über die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Katrin Göring-Eckardt veröffentlicht haben.

Unterstützung des russischen Angriffskriegs
Zudem soll der Trierer auf seinem Facebook-Account den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unterstützt haben. Er habe den ukrainischen Präsidenten mit Nazi-Symbolen dargestellt und den russischen Präsidenten aufgefordert, eine „ganz kleine Atombombe“ auf den Reichstag in Berlin abzuwerfen.
Darüber hinaus soll er einen Mitarbeiter des Zensus als „Volksverräter“ und „♥♥♥“ bezeichnet und ihn mit den Worten „Du kassierst eine Unze Blei“ dazu genötigt haben, ihn aus dem Pool der zu befragenden herauszunehmen. Außerdem soll er aus Wut über die Gebühr für den von ihm beantragten vorläufigen Personalausweis Mitarbeiter der Stadtverwaltung Trier als „♥♥♥nsöhne“ bezeichnet haben und gedroht haben, diese zu erschießen.
Aufgrund früherer Konflikte mit dem Gesetz steht der 51-Jährige unter Führungsaufsicht. Daraus resultieren Weisungen. Diesen soll er laut Anklage nicht nachgekommen sein. Insbesondere habe er Alkohol konsumiert und nicht an Abstinenzkontrollen teilgenommen. Außerdem habe er den Kontakt zur Bewährungshilfe nicht eingehalten.
https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/trierer-wegen-volksverhetzung-und-bedrohung-vor-gericht_aid-83330371


dazu auch der SWR:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/prozess-gegen-mutmasslichen-reichsbuerger-amtsgericht-trier-100.html

beide Artikel am 23.1.2023 gegen 9:00 abgerufen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11389 am: 23. Januar 2023, 17:38:04 »
Zitat
Geplante Lauterbach-Entführung:
Mutmaßliche Terrorgruppe angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier „Reichsbürger“ erhoben. Die Beschuldigten sollen einen Staatsstreich und „bürgerkriegsähnliche Zustände“ geplant haben.
Im Fall der geplanten Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier Männer und eine Frau erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben, beziehungsweise deren Mitglied gewesen zu sein.
Sven B., Michael H., Thomas O. und Elisabeth R. wird auch vorgeworfen, ein sogenanntes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. Zwei der Männer sollen darüber hinaus eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Hinzu kommen waffenrechtliche Vorwürfe und solche der Terrorismusfinanzierung.

Spätestens Mitte Januar 2022 sollen sich die Beschuldigten  mit dem Ziel  zusammengeschlossen haben, in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen.Tote und Verletzte nahmen sie laut Anklage in Kauf. Auch ihnen ging es offenbar um den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie – Ziele, die laut Bundesanwaltschaft auch die Gruppe der „Reichsbürger“ verfolgte, gegen die Ende vergangenen Jahres eine bundesweite Razzia mit zahlreichen Festnahmen durchgeführt wurde. Zu dem Fall bestehen auch personelle Verbindungen. Sven B., der nun angeklagt wurde, zählte laut F.A.Z.-Informationen auch Anfang Dezember zu den Beschuldigten.

Vereinigung mit militärischem und administrativem Zweig
Auch die nun angeklagten Fünf folgten laut Bundesanwaltschaft einer Ideologie, „nach der die auf dem Grundgesetz beruhende staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen“ kann. Vielmehr existiere dieser Ideologie zufolge das Deutsche Reich auf Grundlage der Verfassung von 1871 weiter. „Daher müsse hier wieder ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs etabliert werden“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Laut Anklage hatte die Vereinigung einen „militärischen“ und einen „administrativen Zweig". Ein dreistufiger Plan sollte offenbar zur Machtübernahme führen: Zunächst habe ein längerer bundesweiter Stromausfall verursacht werden sollen. Dann habe die gewaltsame Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angestanden; laut Bundesanwaltschaft nahmen die Beschuldigten in Kauf, zunächst seine Personenschützer zu töten.

Die erhofften anschließenden bürgerkriegsähnlichen Zustände sollten es der Vereinigung laut den Ermittlern ermöglichen, in Berlin öffentlichkeitswirksam eine „konstituierende Versammlung“ anzuberaumen. Die bisherige Regierung sollte laut Anklage offiziell abgesetzt, eine neue „Führungsperson“ bestimmt werden. Sven B., Michael H., Thomas O. und Elisabeth R. sollten offenbar erst einmal zentrale Funktionen in der neuen Exekutive wahrnehmen.

Zur Realisierung ihrer Umsturzpläne suchten Sven B. und Thomas O. laut Bundesanwaltschaft spätestens seit Oktober 2021 in verschiedenen Telegram-Chatgruppen nach Unterstützung.
Zwischen Mitte Dezember 2021 und Mitte Februar 2022 hätten vier Zusammenkünfte in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen stattgefunden, um das weitere Vorgehen zu planen.
Thomas O. war offenbar für die Planung des „Blackout“ zuständig. Laut Bundesanwaltschaft kundschaftete er hierzu mehrere anschlagsgeeignete Objekte aus und beschaffte sich Kartenmaterial zur Strominfrastruktur.
Sven B. sollte laut Anklage die Entführung Karl Lauterbachs leiten und mit militärischen Mitteln den Zusammentritt der „konstituierenden Versammlung“ absichern. Thomas O. und Sven B. versuchten offenbar, Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen. Mehrere Tonnen wollten sie laut Anklage aus dem ehemaligen Jugoslawien einführen.

Eine besondere Rolle soll auch Michael H. übernommen haben. Laut Bundesanwaltschaft war er dafür zuständig, unmittelbar vor der Anberaumung der „konstituierenden Versammlung“ eine sogenannte False-Flag-Aktion zu inszenieren. Ein Schauspieler sollte dabei offenbar den amtierenden Bundespräsidenten oder Bundeskanzler live im Fernsehen imitieren und verkünden, dass die Bundesregierung abgesetzt sei und nunmehr wieder die Verfassung von 1871 gelte.

Die vier Männer wurden schon am 13. April 2022 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Auch damals hatte es eine groß angelegte Aktion der Polizei gegeben. 270 Beamte durchsuchten in sieben Bundesländern 20 Objekte. Sie fanden 14 Langwaffen, sieben Kurzwaffen und eine Kalaschnikow. Insgesamt nahmen die Ermittler 70 Personen in den Blick.

Elisabeth R. wurde vergangenen Oktober festgenommen. Sie soll die ideologische Führerin gewesen sein. F.A.Z.-Informationen zufolge handelt es sich um eine 75 Jahre alte Frau aus dem Großraum Chemnitz.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/anklage-nach-plan-fuer-lauterbach-entfuehrung-18623449.html

Auch beim SWR
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/anklage-wegen-geplanter-lauterbach-entfuehrung-100.html
oder SPON:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-spd-mutmassliche-terrorgruppe-wegen-geplanter-entfuehrung-angeklagt-a-19c4aa70-e182-448b-89ee-d52cdb995229#ref=rss
und wahrscheinlich noch weiteren Medien.


Pressemeitteilung des Generalbundesanwalt:
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-23-01-2023.html;jsessionid=00600A6591D17B9DCE137A57D86AB924.internet271?nn=478184



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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11390 am: 23. Januar 2023, 19:31:42 »
Trierer wegen Volksverhetzung und Bedrohung vor Gericht


Ergänzung:


Zitat
„Geh mir weiter auf den Sack und du kassierst eine Unze Blei“ – Mutmaßlicher Reichsbürger vor Gericht

23. Januar 2023 um 15:29 Uhr

Trier Der Angeklagte hat Beamte bedroht, Polizisten beleidigt und den Abwurf einer Atombombe auf den Reichstag gefordert. Vor Gericht in Trier bricht der Mann, den die Staatsanwaltschaft für einen Reichsbürger hält, mehrfach in Tränen aus.


Ein Schöffengericht in Trier verhandelt seit Montag den Fall eines 51-jährigen Trierers, den die Beamten als „Reichsbürger“ bezeichnen. Zwischen Ende März und Ende August 2022 hat der Mann laut Anklage insgesamt 25 Straftaten begangen. Unter den Vorwürfen Nötigung, Volksverhetzung, Verleumdung und Missbrauch von Notrufen.

Mann ist auf Facebook auffällig
Vor Gericht wird schnell klar, dass der Mann tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte auf seiner Facebook-Seite geteilt hat. Dort hat er unter anderem gefordert, Wladimir Putin möge eine kleine Atombombe auf den Reichstag werfen. Damit habe er gegen das Völkerrecht verstoßen, heißt es in der Anklage. Auch Volksverhetzungen und Beleidigungen habe der Mann auf Facebook verübt.

Die ihm vorgeworfenen Straftaten soll er aber auch außerhalb des Internets begangen haben. So spielt die Richterin eine Kurznachricht des Angeklagten ab, die er am 23. Mai 2022 um 15.41 Uhr abgesendet hat. Die Nachricht hat ein Anrufbeantworter im Rathaus Trier aufgezeichnet. „Du Volksverräter, geh mir weiter auf den Sack mit deiner Hur.ensohnpost und du kassierst eine Unze Blei“, lautet sie. Bestimmt war sie für die Mitarbeiter der Zensusstelle bei der Stadtverwaltung.

Post von der Zensusstelle hat der Angeklagte danach nicht mehr bekommen. Allerdings beäugt ihn die Polizei noch kritischer. Am 25. August 2022 bringt er das Fass zum Überlaufe: Beim Bürgeramt läuft nicht alles nach seinem Willen. Er droht deshalb, mit einer Waffe zurückzukommen und alle zu erschießen. Kurz danach kommt er in U-Haft.

Das sagt der 51-Jährige zu den Anklagepunkten
Die ihm vorgeworfenen Taten gibt der 51-Jährige zu. Er interpretiert sie teils anders als die Staatsanwaltschaft. Mit den mutmaßlichen Volksverhetzungen  auf Facebook – beides Vergleiche der Corona-Maßnahmen mit dem Dritten Reich – habe er auf radikale Impfbefürworter reagiert. Die Forderung nach Putins Atombombe auf den Reichstag habe er in einer Satire-Gruppe veröffentlicht und nicht ernst gemeint.

Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Zuletzt war er bis 2019 in Haft – laut einer Zeugenaussage unter anderem deshalb, weil er Menschen mit einer Softair-Pistole bedroht haben soll. Aus dem Gefängnis sei er mit fünf Euro in der Hand in die Obdachlosigkeit entlassen worden, sagt der Angeklagte vor Gericht. Danach habe er sich durch eine Abstinenzweisung durch den Staat gegängelt gefühlt. Obwohl er suchtkrank sei, habe er weder Alkohol noch Drogen konsumieren dürfen. Solche Auflagen seien bei Suchtkranken verfassungswidrig.

     
Angeklagter bricht mehrfach in Tränen aus
Deswegen habe er weiter gekifft und getrunken.  Dann habe er sich in seiner Einsamkeit im Internet verloren. Und er habe Dinge gesagt und geschrieben, die er nüchtern so nie von sich gegeben hätte. Die wichtigen Dinge habe er vergessen.

Über seine Opfer sagt er: „Die haben es nicht verdient, von einem Drecksack wie mir so beleidigt zu werden.“ Der Angeklagte zeigt sich insgesamt reuig und bricht mehrfach in Tränen aus. Er behauptet zudem: „Ich bin kein Reichsbürger.“ Er hänge nicht dieser rechten Ideologie an. Schon lange sei er Mitglied der Linkspartei. Mit seinen Aussagen habe er die Menschen provozieren wollen.

Ein Bewährungshelfer, der als Zeuge aussagt, sieht eine „vollkommen grundlose Wut“ bei dem Angeklagten. „Das hat etwas mit der Persönlichkeit zu tun.“ Es sei klar, dass der Mann ein Problem mit Alkohol und Drogen habe, aber die Reue nehme er ihm nicht ganz ab. Bei der Vorgeschichte und allem, was man sonst mitbekomme, sei es nicht glaubhaft, was der Angeklagte sage. Der Zeuge fragt: „Wenn der explodiert, was passiert dann?“


https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/mutmasslicher-reichsbuerger-muss-sich-am-amtsgericht-trier-verantworten_aid-83507881
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11391 am: 24. Januar 2023, 17:14:17 »
Die Online-Zeitung „Vorsprung“ berichtete, wie ein „Systemaussteiger“ aus Birstein (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) mit wohl nicht ganz so schlauen Ratschlägen aus dem Internet Schiffbruch erlitt und vor dem zuständigen Amtsgericht landete.
Zitat
Birstein: „Tipps für Systemaussteiger“ bringen 61-Jährigen vor Gericht
Redaktion
21. Januar 2023

Auch wenn die Nötigung letztlich keinen Erfolg hatte, wurde ein 61-Jähriger deswegen doch verurteilt: Er muss eine Geldstrafe von 450 Euro (15 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) an die Staatskasse bezahlen. Anfang vergangenen Jahres war der Birsteiner vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Abgabe bestimmter statistischer Zahlen aufgefordert worden. Dazu hatte er jedoch keine Lust. Die damit verbundene Arbeit war ihm zu zeitaufwändig – zumal es dafür keine Bezahlung gab, wie sein Verteidiger vor Gericht erklärte.

Im Internet stieß er stattdessen auf ein Video mit „Tipps für Systemaussteiger“. Dort wurde für seinen Fall ein Musterschreiben propagiert. Und so entschloss er sich, dieses zu übernehmen. Was sich in der Praxis allerdings schwieriger als gedacht herausstellte. Rund drei Stunden habe er nach eigenen Angaben damit zugebracht, den Text zu verschriftlichen. Immer wieder habe er zurückspulen und erneut das Gesagte anhören müssen.

Als er schließlich alles abgetippt hatte, schickte er das Schreiben ab. Darin sprach er dem Amt die Legitimation für ihr Vorgehen ab und forderte die Mitarbeiter auf, das Verfahren nicht weiter gegen ihn zu betreiben. Andernfalls drohte er mit finanziellen Forderungen gegen die Behörde. Die reagierte jedoch anders als erwartet. Sie erstattete Anzeige gegen den Birsteiner wegen versuchter Nötigung. So landete dieser jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Dort betonte sein Anwalt, es sollte kein spezieller Mitarbeiter genötigt, sondern nur die Behörde geärgert werden. Sein Mandant fühlte sich auch im Recht, da in dem Video behauptet wurde, der Text sei von drei Rechtsanwälten vorab geprüft und für rechtssicher erklärt worden.

Richter Wolfgang Ott wollte die politische Einstellung des bislang nicht vorbestraften Mannes genauer abklopfen und fragte nach. Der 61-Jährige beteuerte „eher demokratisch eingestellt zu sein“. Mittlerweile habe er auch die Meldung der statistischen Angaben beim Landesamt erledigt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 750 Euro, der Verteidiger lediglich von 300 Euro. Er bezeichnete das Verhalten seines Mandanten als „naiv“. Richter Ott ging mit den 450 Euro einen Mittelweg und gab dem 61-Jährigen noch einen Rat mit auf den Weg: „Glauben sie nicht alles, was im Internet gesagt wird.“ / hd
(https://vorsprung-online.de/mkk/birstein/182-birstein/221398-birstein-%E2%80%9Etipps-f%C3%BCr-systemaussteiger%E2%80%9C-bringen-61-j%C3%A4hrigen-vor-gericht.html

Bei dem genannten Video dürfte es sich um ein Machwerk des 2016 verstorbenen Andreas Clauss handeln, das noch im Internet kursiert.

Zu Clauss und seinen Aktivitäten gibt es einen umfangreichen Artikel bei PSIRAM (https://www.psiram.com/de/index.php/Andreas_Clauss).
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11392 am: 24. Januar 2023, 17:30:43 »
„Glauben sie nicht alles, was im Internet gesagt wird.“

Außer man findet es beim besten Staat der Welt, beim Sonnenstaatland. Da steht die reine Wahrheit. #MussManWissen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11393 am: 24. Januar 2023, 18:49:09 »
Leider Bezahlschranke, aber  in Tecklenburg (man spricht „Teeklenburg", Dehnungs-c!) hat man es wieder mit der Kundschaft zu tun bekommen:


Zitat
Ein sogenannter Germanit beschäftigt Juristen

Gericht mit Briefen „bombardiert“

Lengerich/Tecklenburg
Das Amtsgericht Tecklenburg musste sich mit einem Mann befassen, der sich als Angehöriger des „indigenen Volkes der Germaniten“ bezeichnet. Zum Termin erschien er zwar nicht. Dennoch gab es Einblicke in das Denken und Handeln des Mannes.

Dienstag, 24.01.2023, 16:57 Uhr
24.01.2023, 17:44 Uhr

Mit einem sogenannten Germaniten hat es das Amtsgericht Tecklenburg in den vergangenen Tagen zu tun gehabt. Die Gruppierung wird von den Behörden der Reichsbürgerszene zugeordnet. Der Mann aus Freren im Emsland hätte am Freitag in Tecklenburg erscheinen sollen. Zur Last gelegt wird ihm eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinem in Lengerich lebenden Sohn.

https://www.wn.de/muensterland/kreis-steinfurt/lengerich/germanit-beschaeftigt-gericht-briefe-reichsbuerger-2695269?pid=true


„hätte am Freitag in Tecklenburg erscheinen sollen“?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11394 am: 24. Januar 2023, 19:19:46 »
In bestimmten Fällen gibt es dann das Angebot des betreuten Erscheinens.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11395 am: 24. Januar 2023, 20:03:35 »
Und der staatlichen Gestellung edelstem Armschmucks!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11396 am: 24. Januar 2023, 20:38:52 »
[...]

Zur Last gelegt wird ihm eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinem in Lengerich lebenden Sohn.

Spoiler
Mit einem sogenannten Germaniten hat es das Amtsgericht Tecklenburg in den vergangenen Tagen zu tun gehabt. Die Gruppierung wird von den Behörden der Reichsbürgerszene zugeordnet. Der Mann aus Freren im Emsland hätte am Freitag in Tecklenburg erscheinen sollen. Zur Last gelegt wird ihm eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinem in Lengerich lebenden Sohn.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kindesunterhalt in Höhe von rund 5000 Euro nicht gezahlt zu haben. Der Angeklagte blieb dem Termin allerdings ohne Angaben von Gründen fern. Die Versuche des Richters, noch kurzfristig Kontakt zu dem Mann zu bekommen, scheiterten.
Angehöriger des „indigenen Volkes der Germaniten“

Dabei hatte der Angeklagte das Gericht in den Tagen zuvor mit seitenlangen gefaxten Briefen quasi „bombardiert“, wie es der Richter ausdrückte. Da der Mann darin den ausdrücklichen Wunsch geäußert hatte, dass seine Briefe während der Verhandlung verlesen werden sollten, kam der Richter dem mit Hinweis auf das Informationsrecht der Staatsanwaltschaft nach. Dies diene auch dazu, einen Eindruck vom Angeklagten zu gewinnen, um einen von der Anklagevertretung beantragten Strafbefehl zu untermauern.

Persönliche Krisen und damit einhergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen hätten dazu geführt, dass er seinen Pflichten gegenüber seinen Kindern nicht hätte ausreichend nachgehen können. Wohnsitzlos und ohne Arbeit habe er gelebt, trotzdem habe er alles, was möglich gewesen sei, für seinen Sohn getan. „Mein Sohn hat keine Nachteile erlitten.“

Im übrigen sei das Gericht in Tecklenburg überhaupt nicht für ihn und seinen Fall zuständig. Er sei – so zitierte der Richter – Angehöriger des „indigenen Volkes der Germaniten“ und unterliege nicht dem Recht der Bundesrepublik. Lediglich die entsprechenden Resolutionen der UN-Generalversammlung und völkerrechtlichen Verträge, die für andere Indigene geschlossen wurden, dürften auf seinen Fall angewandt werden. Für eine weitergehende rechtliche Einordnung solle man sich an den „Minister für indigene Rechte“ Frank Schwabe wenden. Bei Schwabe handelt es sich um den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Massenhafter Versand von Schreiben an Behörden

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, „Indigene Germaniten“ nicht als Volk anzuerkennen. Seinerzeit hieß es von den Juristen aus Leipzig: „Personen, die sich selbst als Angehörige eines vermeintlich existierenden ,indigenen Volkes Germaniten‘ bezeichnen, versenden ein mit Dienstsiegel versehenes Anschreiben des Bundesverwaltungsgerichts an Behörden und Gerichte. Sie sehen in der Adressierung durch das Bundesverwaltungsgericht eine Anerkennung der rechtlichen Existenz eines derartigen ,Volkes‘ und seines Sonderstatus. Dies ist ein Rechtsirrtum.“

Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg konstatierte 2019: „Die Gruppierung ,Indigenes Volk Germaniten‘ versteht sich als eigenständiges Volk beziehungsweise als Weltanschauungsgemeinschaft und vertritt ein auf sie zugeschnittenes Rechtsverständnis. Sie negiert die bundesdeutsche Rechtsordnung nicht in Gänze, interpretiert deren Inhalt jedoch ausschließlich im eigenen Interesse. (. . .) In der Vergangenheit fiel die Gruppierung insbesondere durch den massenhaften Versand umfangreicher Schreiben an Behörden auf. (. . .) Dabei nutzen die ,Germaniten‘ ein komplexes, größtenteils wirres Sprachmuster, das den Anschein juristischen Sachverstands vermitteln soll. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch eher um eine unkoordiniert aneinandergereihte und unsachgemäße Verwendung juristischer Normen und Begriffe.“

Vom NRW-Innenministerium wird auf Anfrage der WN mitgeteilt, dass die Reichsbürgerszene im Land aktuell auf eine Größe von etwa 3400 Personen geschätzt wird, bundesweit sind es laut Bundesverfassungsschutz rund 23.000 (Stand 2022). Reichsbürgern und Selbstverwaltern wurden 2021 1011 extremistische Straftaten zugeordnet. Kennzeichnend für das Verhalten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums unter anderem das Verweigern von Steuerzahlungen und Nichtanerkennen von behördlichen Bescheiden. „Im Kern der Ideologie der ,Reichsbürger‘ und Selbstverwalter‘ steht (. . .) die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung“, so der Bundesverfassungsschutz.
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"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11397 am: 25. Januar 2023, 09:50:35 »
Welche Patienten stecken denn da dahinter?

Zitat
Reichsbürger“ im Riederwald: Eröffnung eines Vereinsheims besorgt die Menschen

Frankfurt – Aufregung im Riederwald: In der Straße Am Erlenbruch, Hausnummer 94, soll ein Vereinsheim eröffnen, und es verdichten sich die Anzeichen, dass es sich dabei um ein Projekt der „Reichsbürger“-Bewegung handelt.

Das Lokal soll dem Verein Lebensglück e.V., der seinen Sitz in Griesheim bei Darmstadt hat, als Vereinslokal dienen. Konzipiert ist das Ganze als sogenannter Gesundheitsknotenpunkt. Das bedeutet, dass sich mehrere Anbieter aus dem Gesundheitssektor präsentieren und ihre Produkte anbieten. Die sind in Fachkreisen allerdings umstritten. Zutritt erhalten nur Vereinsmitglieder; eine kostenlose Tagesmitgliedschaft kann aber beim Einlass abgeschlossen werden.


Etwa der Fönich?

https://www.fr.de/frankfurt/reichsbuerger-frankfurt-riedewald-vereinsheim-koenigreich-deutschland-news-91985168.html

„Reichsbürger“: Experten warnen vor einer Strategie
Zitat
Infoveranstaltung
Unter dem Titel „Reichsbürger im Riederwald“ organisiert der Demokratiekreis Riederwald eine Infoveranstaltung am morgigen Donnerstag, 26. Januar.
Referent Oliver Gottwald wird unter anderem die Fragen diskutieren, was der Verein Lebensglück und die Rohkosteria mit der Reichsbürger-Bewegung zu tun haben und was das für den Riederwald bedeutet.
Beginn ist um 19 Uhr im Gemeindesaal der Heilig-Geist-Kirche, Schäfflestraße 19. Der Eintritt ist frei. bö

https://www.fr.de/frankfurt/reichsbuerger-experten-warnen-vor-einer-strategie-92046977.html

Neben David Ekwe Ebobisse wird in dem Artikel der Frankfurter Rundschau auch Jens Becker (als treibende Kraft des KRD) namentlich erwähnt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11398 am: 25. Januar 2023, 12:33:21 »
Ich dachte der „Weimarer Maskenrichter“ war schon lange auf dem Abstellgleis

Zitat
Der wegen eines Beschlusses zur Maskenpflicht umstrittene Richter aus Thüringen darf vorerst nicht mehr in dieser Funktion arbeiten. Er hatte 2021 in Weimar entschieden, dass Schüler keine Corona-Masken tragen müssen.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/richter-corona-masken-urteil-amtsgericht-100.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11399 am: 25. Januar 2023, 14:20:24 »
25. Januar 2023.
Polizei Bremen durchsucht Wohnungen von mutmaßlichen Reichsbürgern

Laut Polizei wurden Durchsuchungsbeschlüsse von vier Beschuldigten vollstreckt.
Es wurden Schriftstücke, Speichermedien und weitere Beweismittel gesichert

Der Staatsschutz der Polizei Bremen hat Häuser und Wohnungen von mehreren Beschuldigten in Bremen durchsucht, die einer verbotenen Reichsbürgerbewegung angehören sollen. Hintergrund sind Ermittlungen zu einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot und Volksverhetzung durch die Polizei Niedersachsen.

Am Mittwochmorgen vollstreckten Einsatzkräfte der Polizei Bremen Durchsuchungsbeschlüsse bei insgesamt vier Beschuldigten in Bremen. Die 38, 42, und 47 Jahre alten Frauen und ein 53-Jähriger stehen im Verdacht, Verstöße gegen das Vereinigungsverbot begangen zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden Schriftstücke, Dokumente, Speichermedien und weitere Beweismittel, unter anderem auch Drogen, beschlagnahmt. Auch hier dauern die weiteren Ermittlungen an.

Bereits im Dezember hatte die Polizei Wohnungen von Reichsbürgern in Bremen durchsucht.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/reichsbuerger-bremen-polizei-durchsuchung-100.html

" .... unter anderem auch Drogen .... " - ein Markenzeichen der Reichsdeppen?
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