Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363691 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11085 am: 21. Oktober 2022, 21:15:11 »
Das wird auch einige unserer Kunden treffen

Zitat
Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen künftig strafbar

Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag.

In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstagabend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet.

Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden. Nach Einschätzung von Rechtspolitkern ist es damit nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auf Pro-Putin-Versammlungen, wenn gegen Menschen aus der Ukraine gehetzt wird, Straftaten auf Grundlage der neuen Vorschrift begangen werden.

Hintergrund der schnellen Gesetzesänderung ist ein von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Kommission hatte gerügt, dass Deutschland den "Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosen nur unzureichend umgesetzt habe.

Holocaust-Leugnung im Vergleich härter bestraft

Wie die Ampel-Fraktionen ausführen, seien diese beiden Handlungen – außer beim Bezug auf Taten unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (§ 130 Abs. 3 StGB) – bisher nicht explizit in einer deutschen Strafvorschrift genannt gewesen. Auch wenn solche Handlungen in der Regel vom Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst würden, werde nun jedenfalls klargesellt, dass die öffentliche Billigung, Leugnung und gröbliche Verharmlosung "ausdrücklich pönalisiert" werden. Die Taten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können.

Anders als bei der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (z.B. der Holocaust-Leugnung) nach § 130 Abs. 3 StGB, wonach den Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, ist nach der neuen Vorschrift nur das "gröbliche Verharmlosen" strafbar. Begründet wird diese Abweichung mit der deutschen Geschichte: Vor dem Hintergrund dieser sei es gerechtfertigt, dass der Bereich strafbarer Äußerungen in Bezug auf die Verharmlosung des Holocausts in § 130 Abs. 3 StGB "etwas weiter gesteckt ist als derjenige für verharmlosende Äußerungen zu anderen Völkerrechtsverbrechen", so die Ampel.

Ähnlich wird auch die höhere Strafandrohung für die Verharmlosung des Holocaust von fünf Jahren Freiheitsstrafe begründet: "Wegen der Einzigartigkeit des Holocausts müssen für dessen Billigung, Leugnung und Verharmlosung im Einzelfall höhere Strafen möglich sein als für vergleichbare Äußerungen betreffend andere Völkerrechtsverbrechen", heißt es in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses.

Ampel geht über den EU-Rahmenbeschluss hinaus

Voraussetzung des neuen Straftatbestandes ist weiter, dass sich das öffentlich gemachte Verhalten auf eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten bezieht. Ferner muss die Billigung, Leugnung beziehungsweise gröbliche Verharmlosung in einer Weise erfolgen, "die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören".

Die Ampel räumte ein, dass sie durch die durch die Einbeziehung von Äußerungen in einer Versammlung in die neue Vorschrift "geringfügig über die Mindestanforderungen des Rahmenbeschlusses" hinausgeht. Begründet wird dies mit der Vermeidung von systematischen Widersprüchen:

"Es wäre nicht begründbar, dass die Billigung von Völkerrechtsverbrechen in einer Versammlung nach § 140 Nr. 2 StGB (Belohnung und Billigen von Straftaten) strafbar, nach dem neuen § 130 Abs. 5 StGB aber nicht strafbar sein soll", heißt es in der Beschlussempfehlung. Außerdem sei auch die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Holocausts ist nach § 130 Abs. 3 StGB in einer Versammlung strafbar.

Opposition kritisiert Verschärfung

Bei der Opposition stößt die Gesetzesänderung auf Kritik. So begründete die Rechtspolitikerin der Linken, Clara Bünger, die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass die Neuregelung die Gefahr berge, die Meinungsfreiheit zu beschränken bzw. willkürlich angewendet zu werden. Die Juristin zu LTO: "Als Linke sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrachen unter Strafe zu stellen. Allerdings muss auch hier die Schwelle zu einem nach den Ultima-ratio-Prinzip tatsächlich strafwürdigen Verhalten überschritten werden. Das wäre für uns der Fall, wenn die Handlung entweder eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung beinhaltet oder aber zu Hass und Gewalt gegen die in § 130 gennannten Personen aufstachelt. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Regelungen wird diesen Ansprüchen leider nicht gerecht."

Der Linken-Politikerin zufolge ist nach dem aktuellen Wortlaut der Regelungen schon bei einer Billigung des Angriffs Russlands auf die Ukraine - je nach genauen Tatumständen - eine Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift gegeben.

Zu weit geht die Strafvorschrift auch der AfD. Deren Rechtspolitiker Stephan Brandner sagte gegenüber LTO, dass seine Fraktion die Systematik des § 130 StGB grundsätzlich kritisch sehe. "Die Vorschrift ist wegen ihres problematischen Regelungsgehalts äußerst überarbeitungswürdig. Das wird auch in der Wissenschaft so gesehen. Daher halten wir nicht nur das Gesetzgebungsverfahren, was zudem als verschleierndes Omnibusverfahren daherkam, für kritikwürdig, sondern auch das weitere Aufblähen des Paragrafen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie ‘gröblich verharmlost’." Die Anwendbarkeit im Kontext des Krieges in der Ukraine ist laut Brandner gegeben, "wenngleich die Unbestimmtheit die Anwendungsmöglichkeiten der Vorschrift weitgehend offenlässt".

FDP und Grüne: Hetze gegen Ukrainer u. U. strafbar

Dass unter die neue Strafvorschrift jetzt auch Äußerungen fallen können, die Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine beschönigen, bestätigte gegenüber LTO auch die grüne Berichterstatterin, MdB Canan Bayram: "Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein." Bayran wies darauf hin, dass die Vorschrift die Verharmlosung, Leugnung oder Billigung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen umfasst, nicht jedoch das Verbrechen der Aggression nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch.

Dem zuständigen Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Thorsten Lieb zufolge hat die Änderung des § 130 StGB "in erster Linie klarstellenden Charakter, um den Anforderungen des Vertragsverletzungsverfahrens gerecht zu werden". Sie sei jedenfalls "kein lex Putin" und solle auch so nicht verstanden werden.

"Zwar handelt es sich nach meiner festen Überzeugung um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und vieles von dem, was wir seit Beginn des Krieges in der Ukraine sehen, ist ein Völkerrechtsverbrechen. Inwiefern aber § 130 StGB für das Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen dieser Taten strafrechtliche Wirkung entfalten kann, bleibt den Gerichten vorbehalten", so der Rechtsanwalt gegenüber LTO.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/?fbclid=IwAR20wccj23pnvKht7x1or3yOs0IxXieTaXLIA_oNSvpDK2TMnm8q0OjtRn4
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11086 am: 21. Oktober 2022, 21:18:34 »
Ob die freien Medien darüber berichten werden? Stammt ja schließlich aus der Lügenpresse. Erst wenn die ersten verknackt wurden ist das Geschrei groß.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11087 am: 21. Oktober 2022, 21:27:17 »
 :facepalm:

BSI-Chef Arne Schönbohm hat das Vertrauen der Bundesinnenministerin verloren.


Zitat
Von der umfangreichen Überwachung hätten die Nachrichtendienste das BSI und deren Präsidenten laut Sicherheitskreisen nicht unterrichtet, berichtet der Spiegel weiter. Dünn und Schönbohm hätten sich zu gut gekannt, hieß es.

Mit anderen Worten: Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz misstrauten einer anderen Sicherheitsbehörde des Bundes, dem BSI.


https://anonleaks.nl/2022/interwebs/der-cyberclown-und-die-gestoerte-geheimdienst-operation/
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Offline nixweiter

Re: Presseschnipsel
« Antwort #11088 am: 22. Oktober 2022, 08:20:28 »
https://anonleaks.nl/2022/interwebs/der-cyberclown-und-die-gestoerte-geheimdienst-operation/

Oh, wow...

Was mir dabei aber wieder besonders schwer auf der Leber liegt: BND und Verfassungsschutz schauen zu aber keiner tut was.
Ich versteh ja ein Stück weit dass das die Arbeit eines Geheimdienestes sein soll, aber zu welchem Preis?
As for free speech, it comes with the responsibility to be truthful.
 
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Offline califix

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11089 am: 22. Oktober 2022, 09:48:48 »
Das alte Problem eines Geheimdienstes, man will die Quelle nicht verlieren, um keinen Preis der Welt. Am Ende hat man sich damit in die Gewalt des Gegners begeben, aber man weiß jetzt wenigstens ganz genau, wie die das gemacht hatten.
Das Problem dürfte sein, dass man an den möglicherweise kompromittieren Schnittstellen jetzt nicht über Nacht nachbessern kann.
Aber Einsichtsfähigkeit in der Politik? Schauen wir doch mal nach Hamburg ....
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11090 am: 22. Oktober 2022, 09:51:56 »
Der Vater des Attentäters von Hanau ist übrigens genauso krank in der Birne wie sein Sprössling.

Zitat
Hessen

Vater von Hanau-Attentäter wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Der Vater des Todesschützen soll unter anderem ein Spezialeinsatzkommando, das bei ihm Zuhause war, als „Terrorkommando“ und „Terroreinheit“ bezeichnet haben.
...

https://www.berliner-zeitung.de/news/vater-von-hanau-attentaeter-wegen-beleidigung-zu-geldstrafe-verurteilt-li.266391

[ ...]


Er gibt keine Ruhe,:


Zitat
Verdacht auf Nachstellung: Ermittlungen gegen Vater des Hanau-Attentäters laufen
Erstellt: 22.10.2022, 05:56 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt gegen den Vater des Hanauer Attentäters wegen Verdachts der Nachstellung. Erst im September wurde der Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hanau - Es liege eine Strafanzeige einer Opferangehörigen vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit, ohne auf die Inhalte der Anzeige einzugehen. „Die weiteren Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an.“ Zuvor hatten mehrere Medien über das Thema berichtet. Betroffen von den Vorfällen war Serpil Unvar, deren Sohn Ferhat zu den neun Todesopfern des Anschlags gehört.

Main-Kinzig-Kreis: Ermittlungen gegen Vater des Hanau-Attentäters laufen
Der Mann habe sich mehrfach vor ihrem Haus mit seinem Hund gezeigt, sie auch angesprochen und unter anderem gefragt, woher sie komme und warum sie nach Deutschland gekommen sei, sagte sie. Dabei habe er auch Anspielungen auf Halle gemacht. Sie fühle sich hilflos und auch bedroht. Aus dem Stadtteil Kesselstadt wolle sie nicht weg, weil ihr Sohn dort mit ihr gelebt habe und sie alles an ihn erinnere. Über den Vater sagte sie: „Er spielt mit unserem Schmerz, er spielt mit unserer Trauer.“

In Halle hatte vor drei Jahren ein schwer bewaffneter Attentäter einen antisemitischen Anschlag verübt. Ein Polizeisprecher erklärte, man sei über die Vorfälle informiert und habe das Thema auf dem Schirm, mache aber zum Schutz der Opferangehörigen zu den polizeitaktischen Maßnahmen keine weiteren Angaben.

Hintergrund: Der Mann ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau (Main-Kinzig-Kreis) aus rassistischen Motiven erschossen hatte. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Vater war erst im September in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. In einem weiteren Anklagepunkt hatte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Hanau aufgehoben und ihn vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Unter anderem hatte der Mann in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als „wilde Fremde“ bezeichnet. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet zu haben.
https://www.fuldaerzeitung.de/kinzigtal/main-kinzig-kreis-ermittlungen-gegen-vater-polizei-hanau-attentaeters-laufen-91867124.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11091 am: 23. Oktober 2022, 11:51:50 »
Zitat
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat sich für eine Wiederaufnahme der russischen Gaslieferungen nach dem Ukraine-Krieg ausgesprochen. "Wir brauchen langfristige Verträge für Flüssiggaslieferungen aus den USA, Katar und anderen arabischen Ländern. Außerdem müssen wir endlich eigenes Erdgas in der Nordsee erschließen. Und wenn der Krieg vorbei ist, sollten wir auch wieder Gas aus Russland nutzen", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag".

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/kretschmer-gas-russland-krieg-101.html


Meine Meinung, so lange sich im politischen Russland nicht fundamental etwas ändert halte ich es für zu gefährlich die Sanktionen aufzuheben.

Es deutet derzeit nichts darauf hin, dass man in Russland seine Ambitionen aufgeben wird, selbst dann nicht, wenn sich die RA vollständig aus der Ukraine zurückzuziehen muss.

Wenn man die Sanktionen unter diesen Voraussetzungen aufhebt gewährt man Russland wieder vollen Zugriff auf alles was gebraucht wir um die militärische Stärke wieder herzustellen und es, wahrscheinlich, noch einmal zu versuchen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11092 am: 23. Oktober 2022, 13:22:05 »
Zitat
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer ... "Außerdem müssen wir endlich eigenes Erdgas in der Nordsee erschließen. "

Er sollte sich mal erkundigen, warum die Niederländer gerade damit aufhören. Nein, nicht wegen Freund Wladimir Wladimirowitsch.
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11093 am: 23. Oktober 2022, 13:40:31 »
Vielleicht solllten wir Sachsen opfern, um die Friedensgespräche in Gang zu bekommen.

Mal sehen wie das Kretschmer gefällt.
 
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11094 am: 23. Oktober 2022, 13:48:50 »
Vielleicht solllten wir Sachsen opfern, um die Friedensgespräche in Gang zu bekommen.

Mal sehen wie das Kretschmer gefällt.

Dann beanspruche ich aber Asyl, zur Not auch im Reptokäfig.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11095 am: 23. Oktober 2022, 14:29:55 »
Warum hört diesem realitätsfremden Ignoranten eigentlich noch jemand zu?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11096 am: 23. Oktober 2022, 14:36:34 »
Warum hört diesem realitätsfremden Ignoranten eigentlich noch jemand zu?

Weil es noch so einige "harte Urbiosuperdeutsche" gibt, die ihr Land bis zum letzten verteidigen würden - vor einem halben Grad weniger Zimmertemperatur oder ein paar Schachteln Kippen im Monat weniger aber schlicht Angst haben. Daher finden sie es für sich halt schöner, wenn man fremdes Land verschenken könnte damit die eigene Bequemlichkeit nicht leidet!

Wehe aber, wenn iwann mal ein Agressor an unseren Grenzen stünde! Dann hat die ganze Welt zu helfen - schließlich hat Deutschland doch Allen alles in der Welt bezahlt!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11097 am: 23. Oktober 2022, 22:44:19 »
@Kretschmer Einfach Mal die Fresse halten wenn's keinen Grund zum sprechen gibt.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11098 am: 23. Oktober 2022, 23:12:19 »
Warum hört diesem realitätsfremden Ignoranten eigentlich noch jemand zu?

Weil es noch so einige "harte Urbiosuperdeutsche" gibt, die ihr Land bis zum letzten verteidigen würden - vor einem halben Grad weniger Zimmertemperatur oder ein paar Schachteln Kippen im Monat weniger aber schlicht Angst haben. Daher finden sie es für sich halt schöner, wenn man fremdes Land verschenken könnte damit die eigene Bequemlichkeit nicht leidet!

Wehe aber, wenn iwann mal ein Agressor an unseren Grenzen stünde! Dann hat die ganze Welt zu helfen - schließlich hat Deutschland doch Allen alles in der Welt bezahlt!
Ich wette, wenn es dazu käme, stünden diese Superdeutschen am Straßenrand und würden dem Iwan zujubeln.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #11099 am: 24. Oktober 2022, 12:48:01 »
Die wollen ihn weiter sammeln lassen - eine perfide Taktik des Regimes!


Leider hat's bei der Kuscheljustiz nur Bewährung gegeben (Bezahlschranke):

Zitat
BERUFUNGSPROZESS LANDGERICHT HALLE
Rechtsextremist Sven Liebich wegen Volksverhetzung und Verleumdung verurteilt

Das Landgericht Halle hat ein vorangeganges Urteil des Amtsgerichts weitgehend bestätigt. Der Richter nannte den halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich einen Überzeugungstäter.

Von Denny Kleindienst
Aktualisiert: 24.10.2022,  11:58
Sven Liebich am Montagmorgen im Landgericht Halle

Halle (Saale)/MZ - Zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Verleumdung, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen hat das Landgericht Halle Sven Liebich am Montag verurteilt.

https://www.mz.de/lokal/halle-saale/rechtsextremist-sven-liebich-wegen-volksverhetzung-und-verleumdung-verurteilt-3470827

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