Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364350 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10185 am: 12. April 2022, 16:33:48 »
Ministerin Anne Spiegel tritt zurück


Sicher gibt es merkwürdige Meinungen bei einer Gesellschaft mit Meinungsfreiheit.

Aber sollte man wirklich jede Meinung auch veröffentlichen?


Zitat
Kommentar

Hexenjagd auf Anne Spiegel

Eine solch maßlose Hetzkampagne so gut wie aller Medien hat es kaum bei männlichen Politikern gegeben. Das ist schlichtweg purer Frauenhass. Ein Kommentar.

11.4.2022 - 17:04 Uhr

Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, steht seit Wochen unter Beschuss – und ist nun zurückgetreten.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel ist am Montag zurückgetreten. Es war eine gewaltige Hetzkampagne, die gegen die Grünen-Politikerin geführt wurde. So gut wie alle Medien sind dabei mit aufgesprungen. In den sozialen Netzwerken wurde die Grünen-Politikerin bis aufs Äußerste beschimpft und diffamiert. Die Opposition hat geifernd ihren Rücktritt gefordert. Nutzerinnen und Nutzer von Plattformen wie Twitter oder Facebook stimmten lauthals mit ein. Es war eine Hexenjagd, die ein Ausmaß annahm, das nicht mehr gerechtfertigt war. Man kann nur fassungslos auf diese vergangenen Wochen blicken.

Ja, Anne Spiegel hat schwerwiegende Fehler begangen. Als Umweltministerin in Rheinland-Pfalz fuhr sie nur zehn Tage nach der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer in den Urlaub – für vier Wochen. Sie hätte für die Menschen vor Ort da sein müssen, doch das war sie nicht. Als Grund für ihren damaligen Urlaub nannte sie in einer öffentlichen Erklärung am Sonntag – die alles andere als souverän war – ihre Familie. Ihr Mann hatte 2019 einen Schlaganfall erlitten und seitdem Stress vermeiden müssen, sagte Spiegel. Außerdem habe die Corona-Pandemie bei ihren vier Kindern starke Spuren hinterlassen.

Spoiler
Spiegel war nach der Flut mehrfach vor Ort
Die Opposition forderte ihren Rücktritt und verwies auf das Verhalten der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), die bereits in der vergangenen Woche zurücktrat, nachdem zuvor bekannt geworden war, dass sie wenige Tage nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 mit weiteren Regierungsmitgliedern auf Mallorca den Geburtstag ihres Mannes gefeiert hatte.

Der große Unterschied: Spiegel hat nicht auf Mallorca eine Party gefeiert, sondern Zeit mit ihrem kranken Mann verbracht und sich um ihre Kinder gekümmert. Außerdem war sie unmittelbar nach der Flut mehrfach vor Ort, hat Notwendiges auf den Weg gebracht und war auch im Urlaub immer erreichbar. „Remote Work“ sollte mittlerweile allen ein Begriff sein.

Ein fataler Fehler Spiegels: Ihre Angaben darüber, wie gut sie in Frankreich zu erreichen und ins aktuelle Regierungsgeschehen eingebunden war, entsprachen nicht der Wahrheit, außerdem gab es wohl Unklarheiten über den Urlaub und die Länge bei den Grünen. Sie hat die Kritik aufgenommen, sich öffentlich entschuldigt und ist nun zurückgetreten. Sie zeigt damit mehr Anstand als manch anderer politisch Verantwortliche, genauer: als so mancher männliche Politiker.

Die Hetzkampagne ist purer Frauenhass
Ja, Hasskampagnen hat es auch schon gegen Männer gegeben, zum Beispiel gegen Peer Steinbrück (SPD) nach seiner Stinkefingerpose bei der Bundestagswahl 2013. Doch für viele schwerwiegende Skandale hat es bisher keine Konsequenzen gegeben. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit: die Maskenaffäre. Eine Schweizer Firma hat Hunderte Millionen Euro vom deutschen Staat erhalten – unter anderem durch Mithilfe des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU). Wurde er mehrere Wochen lang beleidigt? Nein. Wurde sein Rücktritt derart massiv eingefordert? Nein. Ist er zurückgetreten? Nein.

Man könnte jetzt noch die Mautaffäre, CumEx, den Brechmitteleinsatz, die Kurnaz-Affäre und viele weitere Skandale auflisten. Bei all diesen Affären hat es keine wochenlange Hasskampagne gegeben. Es gab auch keine Rücktritte, obwohl diese auch bei diesen Fällen mehr als nötig gewesen wären. Denn es ging bei ihnen nicht um menschliche Überforderung, sondern um Machtmissbrauch. Stattdessen steht mal wieder eine Frau – und dann auch noch eine Grüne – unter Beschuss. Es wird besonders aggressiv und sehr laut gegen sie vorgegangen. Das ist purer Frauenhass.

Fake News aus der rechten Ecke
Es ist unfassbar, zu beobachten, wie vor allem Menschen aus der rechten Ecke, wie AfD-Politiker Martin Reichardt, versuchen, Anne Spiegel 134 Tote in der Flutkatastrophe anzulasten und ihr eine (Mit-)Schuld zu geben. Das ist faktisch falsch. Der Untersuchungsausschuss hat zweifelsfrei festgestellt, dass das Landesamt für Umwelt gewarnt, der Kreis Ahrweiler aber nicht reagiert hat. Zuständig für den Katastrophenschutz ist außerdem das Innenministerium, nicht das Umweltministerium.


Auch Aussagen wie „Politische Ämter sollten nicht nach Östrogen, sondern nach Kompetenz vergeben werden“, wurden in den vergangenen Wochen auf Twitter mit Vorliebe geteilt. Und immer wieder schwingt dabei der Ton mit: Eine Frau, die Familie und Karriere vereinbaren will, das könne eben nicht funktionieren. Dabei müsste eigentlich völlig klar sein, dass auch Menschen mit Kindern und einem Partner, der krank ist, Politik machen dürfen. Und Werte wie das Eingestehen von Überforderung, Ehrlichkeit und Verletzlichkeit sollten endlich nicht mehr als Schwäche, sondern als Zeichen der Stärke gesehen werden.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hexenjagd-auf-anne-spiegel-li.221863

Zitat
BV Berliner Tageszeitungen GmbH

Elena Matera
Elena Matera studierte Politik- und Biowissenschaften in Jena und Hamburg. Ihr Volontariat absolvierte sie beim Weser-Kurier. Weitere Stationen waren u.a. beim ZDF in Rom, der Geo, der Tagesschau und dem Tagesspiegel. 2020 wurde Matera mit dem Helmut-Schmidt-Nachwuchspreis ausgezeichnet. Ihre Schwerpunkte: Wirtschaft, Zukunft, Nachhaltigkeit.


[email protected]


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10186 am: 12. April 2022, 16:40:12 »
Aber sollte man wirklich jede Meinung auch veröffentlichen?
Ich bin überzeugt das unsere Gesellschaft in allen Schichten mächtig verroht. Da liegt man schon am Boden aber das hindert heutzutage wohl keinen mehr, mit voller Freude weiter reinzutreten.

Widerlich und nicht akzeptabel!

gruß oschy
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10187 am: 13. April 2022, 08:14:25 »
Viele dieser Menschen fürchten, was Gewerkschaftsfunktionäre wie Rainer Wendt…

ZEIT ONLINE: … der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft …

Behr: … offen aussprechen: Dass das Abendland ausverkauft wird und dass alles den Bach runter geht.



Der präpotente Herr Wendt hat sich an einer jungen Politikerin abgearbeitet, die ist genau seine Kragenweite:


Zitat
Polizeifunktionär beschimpft Hamburger Grüne als „Göre“ und „Kindchen“
Erstellt: 23.03.2022, 06:43 Uhr

Von: Kevin Goonewardena


https://www.24hamburg.de/hamburg/rainer-wendt-polizeifunktionaer-beschimpft-hamburger-gruene-als-goere-kindchen-91424660.html




Ihm widerfährt Erschröckliches!

Jetzt ermittelt der Staatsanwalt!   :o
(Bezahlschranke)


Zitat
Rainer Wendt hatte die Grünen-Abgeordnete Emilia Fester als „Ich-Göre“ und „Rotzlöffel“ bezeichnet – jetzt droht ihm ein Nachspiel.


12.04.2022 / 18:33
Von: STEPHANIE LAMPRECHT

Hamburger Politikerin bepöbelt: Jetzt wird gegen Rainer Wendt ermittelt

„Rotzlöffel“, „lächerliches Kindchen“ – mit solch abfälligen Bemerkungen bedachte Rainer Wendt (65), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft DPol, die Grünen-Bundestagsabgeordnete Emilia Fester (23) via Facebook. Jetzt hat der Pöbel-Post ein Nachspiel.

Vor einigen Wochen hielt die Hamburger Jungpolitikerin Emilia Fester eine flammende Rede für die Impfpflicht im Bundestag. Polizei-Funktionär Rainer Wendt geriet deshalb mächtig in Wallung. Auf Facebook bepöbelte er Fester. Sein Wutausbruch bleibt nicht ohne Folgen.

https://www.mopo.de/hamburg/nach-facebook-poebelei-lka-ermittelt-gegen-polizei-funktionaer/



Ach, Herr Wendt ...!   :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10188 am: 13. April 2022, 08:54:25 »
Das o.g. Zitat ist leider etwas verkürzt wiedergegeben worden, um einzuordnen, warum der überaus tapfere und dafür zeitweise auch noch vom Dienst freigestellte "Kulturkämpfer" in Uniform Rainer Wendt die innere Sicherheit und Ordnung in diesem Land, gleichsam das ganze Abendland gegen die "existentielle Gefahr" durch öffentliche Wortmeldungen von hamburger "Gören" aus den Reihen der Grünen "verteidigen" muss, die gar nicht mal die Polizei selbst kritisiert hatte, es ging um die Impfpflicht.
Es gibt da dieses bekannte Sprichwort von den getroffenen Hunden, habe ich zwar gerade vergessen, es war irgendwas mit wau, wau...  ;)
Also auch von mir: Herzlichen Glückwunsch Herr Wendt zum Ermittlungsverfahren beim LKA (!), hört sich nach polizeilichem Staatsschutz an, obwohl sich in seiner DPolG schon 2012 solche "Landesvorstände" versammelt hatten: http://www.deuww.de/deuww_dpolgs280911.pdf, die nur kurz darauf und im Verein mit Gleichgesinnten aber Nichtpolizisten durch gewaltätige Selbstjustiz gegen bußgeldereintreibende Gerichtsvollzieher aufgefallen waren.

Und Rainer Wendt steht mit seiner persönlichkeitsverletzende Wortwahl nicht ganz allein, sondern befindet sich vielmehr in "bester (Verdachtsfall-) Gesellschaft", : https://www.youtube.com/watch?v=PMvyGoN5pyo, sicher Zufall.

Der gefürchtete "Untergang des Abendlandes" durch Redebeiträge von "Küken" und "Gören" zum Nachhören und Nachschauen:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7534236#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzQyMzY=&mod=mediathek


Aus dem o.g. Interview von Philipp Daum und Philip Faigle von ZEIT ONLINE mit Rafael Behr, Behr war lange Polizist, seither forscht er zur Polizei. Er bestreitet, dass Polizeigewalt zunimmt und beklagt dennoch eine Kultur des Schweigens und Wegschauens
Zitat

ZEIT ONLINE: Unser Eindruck ist, dass es in Deutschland kaum eine Institution gibt, die umstrittener ist als die Polizei. Kritiker halten die Polizei für einen Hort des strukturellen Rassismus und der exzessiven Gewaltanwendung. Auf der anderen Seite erklärt Innenminister Horst Seehofer, Deutschland habe "die beste Polizei der Welt". Wie kommt es zu diesen Übertreibungen?

Behr: Für beide Seiten geht es um mehr. Es geht um Ängste, Lebensfragen, Identitäten.

ZEIT ONLINE: Das müssen Sie erklären.

Behr: Es gibt auf der einen Seite viele Menschen, für die Begriffe wie Ordnung, Sicherheit, aber auch die Angst vor "Überfremdung" eine große Bedeutung haben. Das sind oft Menschen, die selbst wenig Macht besitzen, auch ökonomisch gesprochen, und die das starke Gefühl haben, auf den Schutz des Staates angewiesen zu sein. Es handelt sich nicht nur um Wähler von Horst Seehofer, das geht weit in andere Parteien hinein. Viele dieser Menschen fürchten, was Gewerkschaftsfunktionäre wie Rainer Wendt…

ZEIT ONLINE: … der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft …

Behr: … offen aussprechen: Dass das Abendland ausverkauft wird und dass alles den Bach runter geht. Da sind Ängste und Lebensfragen am Werk. Und diese Ängste werden dann auf die Polizei projiziert. Die Polizei ist in den Augen dieser Leute eine letzte Schutzmacht, die noch in der Lage ist, eine innere Ordnung und intakte Welt herzustellen, die verloren zu gehen scheint. Wenn die Polizei kritisiert wird, fühlen sich diese Leute fast persönlich angegriffen.

ZEIT ONLINE: Die Kritiker sind oft Menschen, die unter Polizeiarbeit leiden. Die sich über Racial Profiling beklagen und über rassistische Ausfälle von Polizisten. Und die nicht verstehen können, wie man das verteidigen kann.

Behr: So ist es. Und auch für diese Gruppe geht es in der Diskussion um viel.
« Letzte Änderung: 13. April 2022, 09:28:38 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10189 am: 13. April 2022, 09:50:33 »
Alles, was gegen den Opa spricht, spricht auch gegen seine Gewerkschaft, die in all den Jahren nicht den Willen hatte, den Mann aus seiner Funktion zu entfernen.
Schlechtes Zeugnis für Teile der Polizei.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10190 am: 13. April 2022, 10:11:21 »
An seiner "Fähigkeit" jeden noch so großen Skandal tapfer auszusitzen, eigene Fehler umzudeuten, die zweitgrößte Polizeigewerkschaft so effektiv auf seine Person auszurichten, dauerpräsent und kontinuierlich den politischen Gegner zu diffamieren und sich dazu auch mal über alle Mauern hinweg "schlagkräftigen" Support für seine Interessen im Off zu rekrutieren, können sich diese ganzen schwachen Gedöhns- und- so- "Spiegels" dieser Welt schlicht eine Scheibe abschneiden. /Zynismus off

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10191 am: 13. April 2022, 12:42:33 »
Wie verstrahlt muss man selbst sein, um aus Angst vor Strahlen so freizudrehen:

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/angst-vor-5g-strahlung-familienvater-veruebte-anschlaege-auf-funkmasten-2411877

Spoiler

Angst vor 5G-Strahlung: Familienvater verübte Anschläge auf Funkmasten

Von Eric Hofmann

Dresden - Wortwörtlich brandgefährliche Verschwörungstheorien trieben ihn. Silvio R. (38) zog mit Sprengsätzen und Brandsätzen gegen Funkmasten los. Er hatte Angst, dass der neue Mobilfunkstandard 5G ihn und seine Tochter schädigt. Dafür landete er am Dienstag auf der Anklagebank.

Silvio R. (38) führte einen jahrelangen Feldzug gegen angeblich gefährliche Strahlung.  © Peter Schulze

Die ersten Versuche schlugen fehl: Am 9. Mai 2018 fanden Ermittler einen Sprengsatz im Kabelschacht des Mastes am Trachauer Bahnhof. Die Zündschnur war zwar angesteckt, doch explodiert war er nicht.

Auch der zweite Sprengkörper einige Wochen später zündete nicht.

Am 24. Februar 2019 hatte er schließlich Erfolg, schaffte es die Kabel anzuzünden. Schaden: 22.000 Euro. Es folgte eine Salzsäure-Attacke am 22. September 2019.

Am 16. Januar 2020 jagte er schließlich einen Schaltkasten mit einer Silvesterrakete in die Luft. Allerdings den falschen, er setzte so die Schaltmodule zwischen den Stellwerken Trachau und Riesa außer Betrieb.

Silvio R. gestand alle Taten ohne Umschweife. "Den nächsten Masten sah ich als Bedrohung an", sagt der gelernte Maler. "Den habe ich angefangen, zu bearbeiten."

Lichterloh stand der Funkmast im Februar 2020 in Flammen.  © Roland Halkasch
Die Feuerwehr konnte nicht verhindern, dass 22.000 Euro Schaden an dem Mast zurückbleiben.  © Roland Halkasch

Das Ende einer Radikalisierung: In Internetforen hatte er über die angebliche Gefahr der 5G-Strahlung gelesen, sich immer weiter hineingesteigert.

Schließlich begann er sogar, seine Wohnung mit einer Kupferdraht-Konstruktion an der Decke gegen angebliche Strahlung abzuschirmen.

Mittlerweile eingestellt ist das Verfahren wegen insgesamt 17 Ampeln, die er in der Leipziger und Großenhainer Straße beschädigt hatte.
Er schoss auf Leute und legte Feuer: Der Schrecken von Gorbitz muss ins Gefängnis!
Gerichtsprozesse Dresden
Er schoss auf Leute und legte Feuer: Der Schrecken von Gorbitz muss ins Gefängnis!

Nun will Silvio R. damit nichts mehr zu tun haben: "Das ist es mir nicht wert, mein Kind nicht aufwachsen zu sehen."

Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.
[close]

Der MDR hat eine ausführliche Reportage zur Razzia des GBA gegen die rechtsextreme Szene vom letzten Mittwoch auch im HInblick auf Zusammenhänge und mögliche Auswirkungen auf das laufende Verfahren am OLG gegen eine Gruppe Linksextremer aus Leipzig herausgebracht:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/Hintergrund-Welche-Folgen-hat-Rechtsextremisten-Razzia-fuer-Lina-E-100.html


Derweil macht auch Sachsen weiter Druck auf die gewaltbereite Mischszene aus Rechtsextremen und Hools rund um die "Ultras Dynamo":

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/razzia-durchsuchungen-dynamo-krawalle-100.html


Und zum Schluss noch die 23 sächsischen "Einzelfälle" des Tages:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1042757

MEK und ein geheimes "Aufnahmeritual" mit Verletzungsfolgen.
« Letzte Änderung: 13. April 2022, 13:27:19 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10192 am: 13. April 2022, 13:44:54 »
Zitat
In dem von der AWD [Atomwaffendivision] geplanten ,Rassen'- und Bürgerkrieg sollten "alle in der westlichen Welt lebenden Juden, Muslime sowie allgemein Personen, die nicht dem Weltbild der AWD entsprechen, getötet werden".

Zitat
Sollte es zu einem Prozess und einer Verurteilung kommen, wird möglicherweise Jugendstrafrecht angewandt.

Spoiler
Zitat
Anklage gegen Mitglied der „Atomwaffen Divison“ Neonazi wollte Bürgerkrieg in Deutschland entfachen

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Marvin E. erhoben, er soll Anschläge geplant haben. Der erst 20 Jahre alte Neonazi war offenbar hochgefährlich. Frank Jansen
Hochgefährliche Neonazis. Die Bundesanwaltschaft hat ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation "Atomwaffen Division" angeklagt. Sie war zudem vergangene Woche Ziel einer Razzia
Hochgefährliche Neonazis. Die Bundesanwaltschaft hat ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation "Atomwaffen...Foto: Martin Wichmann TV/dpa

Der Name klingt irre, doch die Gefahr ist real. Die rechtsextreme "Atomwaffen Division (AWD)" steht in Verdacht, Anschläge geplant zu haben. Jetzt muss sich ein mutmaßlicher Anführer wahrscheinlich vor Gericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März, wie sie am Mittwoch bekannt gab, Anklage erhoben gegen den deutschen Staatsangehörigen Marvin E. Der gerade mal 20 Jahre alte Mann soll versucht haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten.

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Die von Marvin E. geführte "Atomwaffen Division Hessen" hätte mit Sprengsätzen und Schusswaffen Anschläge begehen sollen, um "innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen ,Rassen'- und Bürgerkrieg im Sinne der AWD-Ideologie zu entfachen", teilte die Anklagebehörde in Karlsruhe mit. Vergangene Woche waren Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt mit einer großen Razzia in elf Bundesländern gegen die Atomwaffen Division und weitere militante Nazigruppen vorgegangen.
Gemisch mit hoher Sprengkraft

Marvin E. soll 2021 über das Internet Material für Sprengsätze erworben haben. Die gebastelten Bomben waren offenbar hochgefährlich. "Das von ihm produzierte Gemisch entfaltete dabei eine Sprengkraft, die einem mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleichbaren Wirkungsgrad erzielte", sagt die Bundesanwaltschaft. Marvin E. soll sich über ein Schnellfeuergewehr informiert haben.

Nach Erkenntnissen der Ermittler recherchierte der Mann bereits zu möglichen Anschlagszielen. Außerdem soll der Neonazi geplant haben, mit einer Plakataktion in einer hessischen Stadt Mitglieder für die AWD zu rekrutieren.
Neonazis töteten in den USA fünf Menschen

Die Atomwaffen Division entstand 2015 in den USA. Dort töteten Mitglieder der militanten Organisation seit 2017 insgesamt fünf Menschen. Die Gruppierung habe weltweit Ableger gebildet, heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Anhänger der AWD sind seit 2018 in Deutschland aktiv.

Marvin E. teile die Ideologie der AWD, sagt die Bundesanwaltschaft. Die Anhänger verträten "eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung". In dem von der AWD geplanten ,Rassen'- und Bürgerkrieg sollten "alle in der westlichen Welt lebenden Juden, Muslime sowie allgemein Person, die nicht dem Weltbild der AWD entsprechen, getötet werden".

Durch Anschläge und Morde, auch auf Politiker, Amtsträger und staatliche Einrichtungen "soll die bestehende demokratische Grundordnung destabilisiert und so das Ziel einer rechtsextremistischen Herrschaftsform erreicht werden", heißt es. Die AWD ist allerdings in Deutschland nicht die erste Organisation militanter Rechtsextremisten, die einen Bürgerkrieg anstreben. Ähnlich tickten Gruppierungen wie "Revolution Chemnitz" und "Oldschool Society". Bundesanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz konnten dem Treiben ein Ende setzen, bevor es Anschläge gab.
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Razzia in elf Bundesländern Verfassungsschutz sieht wichtigen Schlag gegen Rechtsextremisten
Ein Teilnehmer einer von einem NPD-Funktionär angemeldeten Demonstration trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ureinwohner" während er von einem Polizisten kontrolliert wird.

Die Polizei zog Marvin E. offenbar auch gerade noch rechtzeitig aus dem Verkehr. Der junge Fanatiker wurde im September 2021 festgenommen. Sollte es zu einem Prozess und einer Verurteilung kommen, wird möglicherweise Jugendstrafrecht angewandt. Mit seinen 20 Jahren gilt Marvin E. noch als Heranwachsender. Sollte ihm ein Gutachter eine "Reifeverzögerung" attestieren, würde der Neonazi vermutlich nicht ganz so hart bestraft wie ein Erwachsener.
[close]

https://www.tagesspiegel.de/politik/anklage-gegen-mitglied-der-atomwaffen-divison-neonazi-wollte-buergerkrieg-in-deutschland-entfachen/28250890.html
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10193 am: 14. April 2022, 11:42:55 »
Zitat
Sensationsfund im Wedding

Verschollener Hitler-Stier in Berlin entdeckt
Die Marmorskulptur des Bildhauers Ernst Moritz Geyger lag mehr als 70 Jahre im Berliner Humboldthain vergraben.

BLZ/, 12.4.2022 - 11:37 Uhr


Adolf Hitler war ein großer Bewunderer des Berliner Bildhauers Ernst Moritz Geyger (1861–1941). Eine seiner monumentalen Skulpturen, ein lebensgroßer Marmor-Stier, galt seit dem Zweiten Weltkrieg als verschollen. Jetzt wurde das Kunstwerk nach mehr als 70 Jahren wiederentdeckt – im Berliner Humboldthain. Die Archäologen um Claudia Maria Melisch, 54, waren selbst überrascht von ihrem Fund.

Die drei Tonnen schwere Marmorskulptur „Der Stier“ wurde in den letzten Kriegstagen stark beschädigt. Es gab den Verdacht, dass sie bei der Neugestaltung des Humboldthains im Jahr 1948 vergraben wurde. Ungefähr dort, wo sie seit dem Jahr 1901 in dem Park gestanden hatte. Doch genau wusste es niemand – und auch der alte Standort musste erst mühsam auf alten Plänen lokalisiert werden. „Ich hätte nicht geglaubt, dass wir den Stier tatsächlich finden“, sagte Archäologin Melisch der Zeitung BZ. Ihr Team hatte zuvor geophysikalische Erkundungen im Park durchgeführt.

Kriegsmunition im Boden
Das Grabungsteam stieß schließlich Ende März in Zusammenarbeit mit dem Verein Berliner Unterwelten auf den Stier. Im Laufe der Jahrzehnte war die Skulptur von Wurzelwerk im Boden umschlungen worden. Neben ihr wurde offenbar auch alte Kriegsmunition gefunden. Der Unterwelten-Verein hofft nun, dass der wiederentdeckte Stier erneut im Humboldthain aufgestellt werden kann. „Er gehört auf diese Wiese“, so der Verein.

Stier-Schöpfer Geyger wird dies genauso wenig miterleben wie das vorherige Verschwinden seiner Marmorskulptur. Der Rixdorfer Künstler starb bereits 1941 in Italien. Hitler hatte Geyger im Jahr 1936 den „Ehrensold“ verliehen und einige seiner Werke erworben. Berühmt ist Geyger vor allem für seine oft kopierte Bogenschützen-Figur, die unter anderem im Park Sanssouci in Potsdam steht.
https://www.berliner-zeitung.de/news/verschollener-hitler-stier-in-berlin-wiederentdeckt-li.222033


No, da schau her!   :o
Der Stier hat sich schon 1901 entschieden, ein Hitler-Stier zu sein, obwohl‘s da vom Adolf noch gar nix gwußt ham in der noch nicht einmal Groß-Berlin seienden Preußenhauptstadt!

Und böse Stimmen behaupten sogar, der Humboldthain sei schon 20 Jahre nicht im Wedding, sondern in Gesundbrunnen.

Eine gewisse Hitler-Euphorie der BZ kann vermutlich vollkommen ausgeschlossen werden?   :think:

Nicht, daß man nach dem Fund der „Hitler-Pferde“ beim Flick in Heikendorf jetzt halt auch irgendein Hitler-Viech hat haben wollen?  Weil‘s gar so schaurig schön wär wie einst beim Heidemann und dem „Stern“?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10194 am: 14. April 2022, 13:06:40 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10195 am: 14. April 2022, 14:14:49 »
Zitat
Anschläge und Lauterbach-Entführung geplant
Stand: 14.04.2022 12:02 Uhr
Bundesweit sind Ermittler gegen Mitglieder mehrerer Telegram-Chatgruppen vorgegangen. Nach Informationen von Report Mainz planten sie offenbar Sprengstoffanschläge und die Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen zwölf Männer und Frauen, die eine schwere staatsgefährdende Gewalttat und weitere Straftaten geplant haben sollen. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Report Mainz sollen sie geplant haben, durch Anschläge auf Umspannwerke und Stromleitungen einen bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um bürgerkriegsähnliche Zustände zu verursachen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigten die Informationen mittlerweile.

Spoiler
Dieses Chaos wollten die Beschuldigten nach Ansicht der Ermittler nutzen, um das demokratische System in Deutschland zu stürzen und anschließend die Regierung zu übernehmen. Außerdem plante die Gruppe in einer Aktion namens "Klabautermann", Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen und seine Personenschützer "auszuschalten".

Ermittler schlugen bei Waffenübergabe zuNach Informationen des ARD-Politikmagazins konkretisierten sich die Pläne der zwölf Beschuldigten in den vergangenen Tagen. So wollte die Gruppe für mehrere zehntausend Euro Waffen, Minen und Schutzausrüstung kaufen. Eine erste Übergabe von zwei Kriegswaffen des Typs Kalaschnikow und fünf Pistolen sollte in dieser Woche im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße über die Bühne gehen.

Doch das Angebot war eine Falle der Ermittler. Der Waffenkäufer wurde festgenommen, wie auch zwei weitere Männer in Niedersachsen und Brandenburg. Die Ermittler führen die drei Männer als Hauptbeschuldigte, ebenso eine weitere Person, die sich derzeit im Ausland aufhalte. Sie sollen die Waffenkäufe und das nötige Geld organisiert haben. Am Mittwoch wurde ein weiterer Beschuldigter festgenommen. Sie werden alle heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Insgesamt durchsuchten Polizisten 21 Häuser und Wohnungen in mehreren Bundesländern und stellten Datenträger, Computer und Handys sicher.

Gruppe organisierte sich bei TelegramDie zwölf Beschuldigten organisierten sich in mehreren rechtsextremen Telegram-Gruppen, unter anderem in Gruppen namens "Vereinte Patrioten" und "Aktive Patrioten". Aus der letztgenannten Gruppe liegen Report Mainz zahlreiche Chatverläufe vor. Sie zeigen ein krudes Weltbild zwischen Rechtsextremismus, Prepper-Ideologie und einer Ablehnung der Corona-Politik.

Einzelne Mitglieder fantasierten in der Gruppe über Mordanschläge auf Politiker, gaben sich Tipps zur Herstellung von Giften und tauschten sich darüber aus, wie man Waffen organisieren könne. Nach Informationen von Report Mainz trafen sich einzelne Anhänger der Gruppe mehrfach auch im echten Leben, um ihre Organisationsstrukturen zu festigen.
[close]
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/razzien-vereinte-patrioten-101.html

Laut RBB24 sollen Verdächtige Bezug zur Reichsbürgerbewegung haben.

Gefälschte Impfausweise wurden auch gefunden. Na sowas :shifty:

Zitat
Razzien gegen Telegram-Chatgruppe
Hauptverdächtiger der geplanten Lauterbach-Entführung soll aus Falkensee stammen

UPDATEErmittler sind gegen Mitglieder einer Telegram-Chatgruppe vorgegangen. Sie planten offenbar Sprengstoffanschläge und die Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach, berichtet "Report Mainz". Einer der Hauptverdächtigen soll aus Brandenburg stammen.

Spoiler
Ermittler sind in mehreren Bundesländern gegen Mitglieder einer Chatgruppe vorgegangen, die Sprengstoffanschläge und Entführungen "bekannter Personen des öffentlichen Lebens" geplant haben soll. Das teilte die federführende Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag [gstko.justiz.rlp.de] in Mainz mit. Demnach gab es am Mittwoch Durchsuchungen in 20 Objekten in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Im Einsatz waren rund 270 Beamtinnen und Beamte, darunter auch Spezialeinheiten.

Gruppe der Corona-Protest- sowie der Reichsbürger-Szene zuzuordnen
Beschuldigt werden demnach Deutsche im Alter von 55, 54, 50, 42 und 41 Jahren, vorgeworfen werden ihnen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Zuzuordnen seien die Personen der Corona-Protestszene und der Reichsbürgerbewegung. Diese Kombination sei das Besondere an dieser Gruppe, sagte der Präsident des rheinland-pfälzischen LKA, Johannes Kunz.

Die Hauptverdächtigen sollen ein 55-Jähriger aus dem rheinland-pfälzischen Neustadt/Weinstraße und ein 54-Jähriger aus dem brandenburgischen Falkensee sein. Der 55-Jährige wurde demnach bei der Vorbereitung einer Waffenübergabe festgenommen. Insgesamt vier Beschuldigte seien festgenommen worden. Sie sollten noch am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Bei den Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge 22 Schusswaffen, darunter ein Kalaschnikow-Sturmgewehr, sowie Munition, Bargeld, Goldbarren, Silbermünzen und Devisen sichergestellt. Dazu kommen noch Handys, Datenträger, gefälschte Impfausweise und gefälschte Testzertifikate.

Auch Lauterbach im Visier der Chatgruppe
Konkret soll die Chatgruppe "Vereinte Patrioten" vorgehabt haben, Einrichtungen der Stromversorgung zu zerstören, um so einen bundesweiten Stromausfall auszulösen. "Damit sollten nach der Vorstellung der Beschuldigten bürgerkriegsähnliche Zustände verursacht und schließlich das demokratische System in Deutschland gestürzt werden", hieß es in der Mitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Informationen des ARD-Politikmagazins Report Mainz [swr.de] zufolge plante die Gruppe in einer Aktion namens "Klabautermann", Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen und seine Personenschützer "auszuschalten".

"Manchen Covid-Leugnern geht es nicht um den Kampf gegen Impfungen oder Corona-Auflagen. Sie kämpfen gegen unsere demokratische Grundordnung", sagte Lauterbach der "Bild am Sonntag". "Damit werden sie aber keinen Erfolg haben. Ich lasse mich dadurch nicht beirren, sondern setze mich weiter für die gesamte Bevölkerung ein. Dieses Beispiel zeigt die Zerrissenheit unserer Gesellschaft. Diese Spaltung zu überwinden und Vertrauen zurückzugewinnen, bleibt Ziel meiner Politik."

Der SPD-Politiker hatte wiederholt von Drohungen gegen ihn berichtet. Anfang März, nachdem der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) unter anderem wegen ständiger Anfeindungen zurückgetreten war, schrieb der Bundesgesundheitsminister bei Twitter: "Es ist eine Schande, dass er durch Drohungen aus dem Amt gedrängt wurde. Auch ich werde rund um die Uhr bewacht und kenne diese Belastung." Im vergangenen Herbst hatte Lauterbach geschrieben: "Seit Tagen wird im Netz erneut dazu aufgerufen, mich zu erschlagen. Es ist absolut inakzeptabel, dass so etwas nicht sofort gelöscht werden muss."

Konkrete Vorbereitungen gestoppt
Nach Informationen des ARD- Politikmagazins konkretisierten sich die Pläne der zwölf Beschuldigten in den vergangenen Tagen. Eine erste Übergabe von zwei Kalaschnikows und fünf Pistolen sollte am Mittwoch im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße über die Bühne gehen. Doch das Angebot war eine Falle der Ermittler. Der Waffenkäufer wurde festgenommen, wie auch zwei weitere Männer am Mittwochmittag in Niedersachsen und Brandenburg. Die Ermittler führen die drei Männer als Hauptbeschuldigte, ebenso eine weitere Person, die sich derzeit im Ausland aufhalte. Sie sollen die Waffenkäufe und das nötige Geld organisiert haben. Im Laufe des gestrigen Tages wurde in Bayern ein weiterer Verdächtiger festgenommen. Sie alle werden am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Insgesamt durchsuchten Polizisten am Mittwoch 21 Häuser und Wohnungen in mehreren Bundesländern und stellten Datenträger, Computer und Handys sicher. Die Ermittlungen gegen die Gruppe liefen seit Oktober vergangenen Jahres.
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/04/lauterbach-entfuehrung-anschlaeg-brandenburg.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10196 am: 14. April 2022, 15:06:05 »
Schad is scho!   ???


Zitat
Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich


Pressemitteilung Nr. 30/2022 vom 14. April 2022

Beschluss vom 23. März 2022
2 BvC 22/19

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Nichtzulassung der Landesliste der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrer Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG und die weiteren Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer in ihrem Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Soweit sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl richtete, wurde sie als unzulässig verworfen.

Im Oktober 2016 fand in Berlin die besondere Vertreterversammlung der Beschwerdeführerin zu 1. zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl 2017 statt. Die Vertreter eines Kreisverbandes waren bereits im Februar 2016 gewählt worden, nahmen an der besonderen Vertreterversammlung jedoch nicht teil. Weil die Wahlen der Delegierten zur Vertreterversammlung gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG erst frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden dürfen, lehnte der Landeswahlausschuss die Zulassung der eingereichten Landesliste ab. Der Zweite Senat hat nun entschieden, dass eine Landesliste, die – wie im vorliegenden Fall – unter Nichtbeteiligung verfrüht gewählter Delegierter aufgestellt wurde, wegen des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die Wahlfreiheit regelmäßig nicht allein aus diesem Grund zurückgewiesen werden darf.
Spoiler
Sachverhalt:

Am 8. Oktober 2016 führte die Beschwerdeführerin zu 1. einen Landesparteitag in Berlin durch. Im Anschluss fand die besondere Vertreterversammlung zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin statt. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG darf die Wahl der Delegierten zur Vertreterversammlung frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden. Die Vertreter eines Kreisverbandes waren aber bereits im Februar 2016 gewählt worden. Sie versicherten gegenüber dem Landeswahlausschuss an Eides statt, an der besonderen Vertreterversammlung zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl im Land Berlin am 8. Oktober 2016 nicht teilgenommen zu haben. Der Landeswahlausschuss lehnte die Zulassung der eingereichten Landesliste gleichwohl ab, weil die Liste wegen der zu früh erfolgten Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlung nicht den wahlrechtlichen Bestimmungen entspreche. Eine solche Wahl habe erst im März 2016 stattfinden dürfen. Einzelne Vertreter seien aber bereits im Februar 2016 und damit einen Monat zu früh gewählt worden. Nach erfolgloser Beschwerde wies auch der Deutsche Bundestag den erhobenen Wahleinspruch als unbegründet zurück, weil die Landesliste den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen habe.

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer machen geltend, dass die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin für ungültig zu erklären und eine Wiederholung der Wahl anzuordnen sei. Jedenfalls seien die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrem Recht der Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 GG, die Beschwerdeführer zu 2. bis 7. in ihrem passiven Wahlrecht und die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer zu 8. bis 19. in ihrem aktiven Wahlrecht verletzt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

A. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist nur teilweise zulässig.

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer haben unzureichend dargetan, dass die Nichtzulassung der Landesliste zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Land Berlin zur Ungültigerklärung der Wahl führen könnte. Eine Mandatsrelevanz des gerügten Wahlfehlers kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer behaupten nicht, dass die Beschwerdeführerin zu 1. im Falle einer Zulassung der Landesliste eigene Bundestagsmandate errungen hätte. Vielmehr beschränken sie ihr Vorbringen zur Mandatsrelevanz auf mittelbare Auswirkungen der Nichtzulassung der Landesliste auf die Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag. Die Beschwerdeführer legen aber schon nicht substantiiert dar, dass die Nichtzulassung der Landesliste zur Folge hatte, dass potentielle Wählerinnen und Wähler der Beschwerdeführerin zu 1. an der Wahl teilgenommen und ihre Stimme für eine bestimmte Partei des gleichen politischen Spektrums abgegeben haben. Daneben hätte nachvollziehbar dargelegt werden müssen, dass trotz der bei den vorangegangenen Bundestagswahlen im Land Berlin erzielten Wahlergebnisse der Beschwerdeführerin zu 1. in einer Größenordnung von nur 1,5 % durch die Zulassung ihrer Landesliste auch quantitativ Umschichtungen von Wählerstimmen in einem Umfang zu erwarten gewesen wären, die sich hätten mandatsrelevant auswirken können. Im Übrigen ist die Wahlprüfungsbeschwerde zulässig.

B. Die Nichtzulassung der Landesliste der Beschwerdeführerin zu 1. im Land Berlin zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages stellt einen Wahlfehler dar, der die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer in ihren Rechten auf Wahlfreiheit aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und auf Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG verletzt.

I. Die in § 28 BWahlG vorgesehene Zulassungsbedürftigkeit von Landeslisten steht mit der Parteienfreiheit und der Wahlfreiheit grundsätzlich im Einklang. Die Vorschrift greift zwar sowohl in die Parteienfreiheit als auch in die Wahlfreiheit ein. Die Regelung dient jedoch dem Schutz von Verfassungsgütern, die den Grundsätzen der Wahl- und der Parteienfreiheit die Waage halten können. Das Erfordernis der Zulassung der Landesliste einer Partei zur Wahl soll zunächst die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Sicherung ihres Charakters als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes gewährleisten. Es zielt darauf ab, den Wahlakt auf Wahlvorschläge zu beschränken, die in einem formellen und materiellen Anforderungen genügenden Verfahren beschlossen wurden und dadurch den Rückschluss auf die Ernsthaftigkeit der Wahlteilnahme rechtfertigen. Daneben soll durch das Zulassungserfordernis gewährleistet werden, dass bei der Aufstellung der Landesliste das aktive und passive Wahlrecht der Parteimitglieder beachtet wird.

II. Ungeachtet der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit hat die Auslegung und Anwendung von § 28 BWahlG jedoch im Lichte der Gewährleistungen der Parteienfreiheit und der Wahlfreiheit zu erfolgen. Es ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Nichtzulassung einer Landesliste einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahl- und die Parteienfreiheit darstellt. Unter mehreren möglichen Auslegungsvarianten ist daher derjenigen der Vorzug zu geben, die die Grundsätze der Parteien- und der Wahlfreiheit einerseits und die das Zulassungserfordernis rechtfertigenden Verfassungsgüter andererseits zu einem bestmöglichen Ausgleich bringt. Insoweit ist § 28 BWahlG verfassungskonform auszulegen. Deshalb darf eine Landesliste, die – wie im vorliegenden Fall – unter Nichtbeteiligung verfrüht gewählter Delegierter aufgestellt wurde, regelmäßig nicht allein aus diesem Grund zurückgewiesen werden.

1. Gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG dürfen die Wahlen der Delegierten für die Vertreterversammlung zur Aufstellung der Landeslisten zwar frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden. Von einem Verstoß gegen die Fristbestimmung zu unterscheiden ist jedoch die Frage, welche Rückwirkungen sich hieraus für die Zulassungsfähigkeit einer Landesliste ergeben. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass jegliche Verletzung einer Bestimmung des Bundestagswahlrechts ohne Weiteres dazu führt, dass eine Landesliste den „Anforderungen“ im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BWahlG nicht entspricht, die an eine zulassungsfähige Landesliste zu stellen sind.

2. Zwar führt die Wahl einzelner Vertreter unter Verstoß gegen § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG dazu, dass diese bei der Vertreterversammlung weder stimm- noch vorschlagsberechtigt sind. Nehmen diese Delegierten an der Vertreterversammlung aber gar nicht teil, hat dies nicht zur Folge, dass die aufgestellte Landesliste zurückgewiesen werden muss.

a) Das gesetzliche Gebot, die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden zu lassen, bezweckt, dass die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen mehrheitlichen Willen der Parteimitglieder repräsentieren. Nehmen die vorzeitig gewählten Vertreter an der Listenaufstellung aber gar nicht teil, besteht kein Risiko, dass diese Vertreter zu einer Listenaufstellung beitragen, die den gegenwärtigen mehrheitlichen Willen der Parteimitglieder nicht abbildet.

b) Daneben soll § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG das Wahlvorschlagsrecht relativ kurz vor der Listenaufstellung eingetretener Neumitglieder der jeweiligen Partei schützen. Zwar mag bei einer vorzeitigen Vertreterwahl neuen Parteimitgliedern zunächst die Möglichkeit genommen sein, sich selbst um eine Benennung als Delegierter zu bemühen und von ihrem Wahl- beziehungsweise Wahlvorschlagsrecht Gebrauch zu machen. Nehmen die stattdessen bestimmten Delegierten ihr Mandat aber nicht wahr, besteht zumindest nicht das Risiko, dass die Listenaufstellung nur durch angestammte Parteimitglieder erfolgt und die gewählten Wahlbewerberinnen und ‑bewerber nicht den aktuellen Parteiwillen repräsentieren. Außerdem bleibt es den neuen Mitgliedern unbenommen, die erneute – fristgemäße – Benennung von Delegierten für die Vertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste einzufordern und sich dabei als Delegierte zu bewerben. Jedenfalls tritt die potentielle Beeinträchtigung des Wahlvorschlagsrechts einzelner Parteimitglieder aufgrund einer vorzeitigen Delegiertenwahl hinter dem schwerwiegenden Eingriff in die Wahl- und die Parteienfreiheit, die mit der Nichtzulassung einer Landesliste verbunden ist, zurück.
[close]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-030.html;jsessionid=0617FE9AD670D0C29CF6FD5AAB4590C0.1_cid344


Die Entscheidung:
Zitat
Leitsätze

zum Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2022

- 2 BvC 22/19 -

§ 28 BWahlG trägt den Anforderungen an die Rechtfertigung der mit der Norm verbundenen Eingriffe in die Wahl- und Parteienfreiheit bei verfassungskonformer Auslegung Rechnung.

Bei der Konkretisierung des Begriffs der „Anforderungen“ im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BWahlG ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Nichtzulassung einer Landesliste einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahl- und Parteienfreiheit darstellt.

Eine Landesliste, an deren Aufstellung unter Verstoß gegen § 21 Abs. 3 Satz 4 BWahlG verfrüht gewählte Delegierte nicht mitgewirkt haben, darf regelmäßig nicht allein aus diesem Grund zurückgewiesen werden.
[...]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/03/cs20220323_2bvc002219.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10197 am: 14. April 2022, 15:09:29 »
Interview mit dem leitenden Oberstaatsanwalt in der Causa Querdenker/Rechsbürger wollten die Infrastrukitur angreifen und Minister Lauterbach entführen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10198 am: 14. April 2022, 19:36:46 »
Kundschaft! Mit einem Klassiker aus dem Reichsdeppentum

Zitat
Reichsbürgerin aus Soest verletzt zwei Polizisten und droht mit dem Kriegsgericht.. Laut Angaben von Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper hatte eine 37-jährige Soesterin den Mitarbeitern des Kreises Soest und dem Schornsteinfeger den Zutritt zum wiederholten Mal verwehrt und machte auch keinerlei Anstalten, die Behördenvertreter hereinzulassen.

https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/reichsbuergerin-aus-soest-verletzt-polizisten-und-droht-mit-kriegsgericht-91477817.html?fbclid=IwAR0B8Eyoh184Gs88TMUho87kl7eRJmiM6J4h5vb4qjkp7raZFdY5ZRZCTcQ
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10199 am: 14. April 2022, 23:54:26 »

Zitat
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Nichtzulassung der Landesliste der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrer Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG und die weiteren Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer in ihrem Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt.

Und das bedeutet im Nachgang jetzt was?
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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