Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1364364 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10170 am: 10. April 2022, 17:02:19 »
Ich glaube, der hält sich wirklich selbst für witzig.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline oschy

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10171 am: 10. April 2022, 23:43:47 »
Geh in die Politik ham se gesagt... Da brauchse keine Ahnung von irgendwas ham se gesagt... Da bekommste gut Geld ham se gesagt...

Und dann knallt dir plötzlich die Realität inne Zwölf... Ham se nich gesagt:

https://www.bild.de/politik/2022/politik/anne-spiegel-gruene-ministerin-entschuldigt-sich-fuer-urlaub-waehrend-jahrhunder-79736402.bild.html

Ich bin kein Freund der Bl*d - Aber der Link zum *mimimimi* muss hier rein  >:D

Und sie scheint reichlich "confused" zu sein...

gruß oschy
« Letzte Änderung: 10. April 2022, 23:51:51 von oschy »
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10172 am: 11. April 2022, 00:38:08 »
Zitat von: Frau Spiegel
„Ich bitte für diesen Fehler um Entschuldigung...“


...waren auch die letzten Worte unserer NRW-Ministerin, bis sie endlich zurücktrat.

"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10173 am: 11. April 2022, 07:04:08 »
Das.kann sie politisch nicht überleben und das müsste sie wissen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10174 am: 11. April 2022, 08:03:40 »
Wenn Frau Spiegels Ehemann schwerkrank ist und sie sich zudem um vier Kinder kümmern muß, dann hätte sie kein Ministeramt übernehmen dürfen. Daß beides nicht vereinbar ist, hätte sie wissen müssen. Schließlich ist das Amt kein Job mit geregelter Arbeitszeit.

Und ja, für einen Mann gälte das im umgekehrten Fall auch.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10175 am: 11. April 2022, 08:55:35 »
45min Live-Video von M.B. um zu zeigen, dass er auch nach 2 Jahren noch zu doof ist die Maske richtig zu tragen.

Fehlt nur noch die Spendenbettelei und er geht als E.T. durch
 
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10176 am: 11. April 2022, 09:40:38 »
Der Scheuer Andy wäre deshalb natürlich niemals zurückgetreten, aber die Ansprüche bei den Grünen sind - hoffentlich - doch etwas höher. So wie sie sich jetzt verhält, schädigt sie als lame duck Partei und Regierung und muss am Ende doch zurücktreten. Man sollte ihr die Spieltheorie-Videos empfehlen: https://www.youtube.com/watch?v=9T-n4-WqipU
« Letzte Änderung: 11. April 2022, 10:22:38 von echt? »
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10177 am: 11. April 2022, 09:53:57 »
Wenn Frau Spiegels Ehemann schwerkrank ist und sie sich zudem um vier Kinder kümmern muß, dann hätte sie kein Ministeramt übernehmen dürfen. Daß beides nicht vereinbar ist, hätte sie wissen müssen. Schließlich ist das Amt kein Job mit geregelter Arbeitszeit.

Und ja, für einen Mann gälte das im umgekehrten Fall auch.

Na ja, da ist eine typische deutsche Unkultur......egal in welchem Umfeld.....bei einem 40h Job unausgesprochen zu erwarten, dass es eigentlich ein 60h oder mehr Job ist.

Die Verfehlungen, die sie sich ankreiden lassen muss.......in Krisensituationen ist der Kapitän auf der Brücke..........und das Hauptaugenmerk liegt in der Krisenbewältigung und
nicht wie man sich medial am Besten nach aussen präsentiert.

Gut.....wenn man das letzte Kriterium zugrunde legt, dann bleibt quer durch die Parteien von der aktuellen Politikerkaste nicht viel übrig.

 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10178 am: 11. April 2022, 11:58:27 »
Follow the money:

Zitat
Die rechtsextreme Szene vertreibt Waffen und Munition, betätigt sich im Musikgeschäft, organisiert Festivals und betätigt sich im Immobiliengeschäft. Laut der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU geht es dabei nicht immer sauber zu. Seit dem Jahr 2017 hat die Behörde insgesamt 414 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz erreicht, die einen Bezug zum Rechtsextremismus haben.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsextremismus-mehr-als-400-geldwaesche-verdachtsfaelle-unter-extremisten-seit-2017-a-e447db75-04af-4b31-8f12-7772a75a8e9d

Spoiler

Auswertung seit 2017 Regierung zählt mehr als 400 Geldwäsche-Verdachtsfälle unter Rechtsextremisten

Musikfestivals, Kampfstudios, Waffenverkäufe: Die rechtsextreme Szene finanziert sich durch eine Vielzahl von Projekten. Laut der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU haben Akteure dabei massiv illegal Gelder erwirtschaftet.
11.04.2022, 07.53 Uhr

Protestplakat gegen Rechtsextremismus nach Ende einer Kundgebung Foto: Max Whittaker/ REUTERS

Die rechtsextreme Szene vertreibt Waffen und Munition, betätigt sich im Musikgeschäft, organisiert Festivals und betätigt sich im Immobiliengeschäft. Laut der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU geht es dabei nicht immer sauber zu. Seit dem Jahr 2017 hat die Behörde insgesamt 414 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz erreicht, die einen Bezug zum Rechtsextremismus haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, hervor.

Danach gab es bei 31 dieser Hinweise einen Bezug zu Immobiliengeschäften von Menschen aus der rechtsextremen Szene. 13 Verdachtsmeldungen betrafen den Handel und Vertrieb von Waffen und Munition. In anderen Fällen ging es unter anderem um den Verkauf von Produkten von Musiklabels der rechtsextremen Szene oder um mutmaßliche Geldwäsche im Zusammenhang mit Konzerten oder Festivals. In der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Financial Intelligence Unit (FIU) sei in zwei Fällen zurate gezogen worden, in denen es um den Verdacht der Terrorismusfinanzierung ging.

Am vergangenen Mittwoch hatten Hunderte Polizisten bei Durchsuchungen in elf Bundesländern Propagandamaterial und Datenträger beschlagnahmt. Vier mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung kamen in Haft. Einer von ihnen gilt als Schlüsselfigur in der rechtsextremistischen Kampfsport-Szene.

»Nazikonzerte, Kampfsportveranstaltungen und Immobiliengeschäfte dienen seit Jahren sowohl der Vernetzung als auch der Finanzierung von Rechtsextremen«, sagte Renner. Oftmals stamme das Geld aus Drogen- und Waffengeschäften, werde dann über Immobilienkäufe »gewaschen« und die Herkunft verschleiert. Diese Einnahmequellen müssten »ausgetrocknet« werden, Ermittlungen zur Organisierten Kriminalität und zu politisch motivierter Kriminalität sollten dazu zusammengeführt werden.
mrc/dpa

[close]

Es gibt also nicht nur einen Zusammenhang von Geldwäsche zur Razzia am Mittwoch, es gibt auch einen direkten Zusammenhang zu diesem Fall, der infolge anderer Ereignisse hier untergegangen ist. Die Turonen und ihr Szeneanwalt Dirk Waldschmidt sind wegen organisierter Kriminalität angeklagt:

https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Neonazis-in-organisierter-Kriminalitaet-Anklage-gegen-neun-Verdaechtige,pressemeldungndr23054.html

https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/anklagen-gegen-turonen-101.html

Spoiler
Kahlgeschorene Köpfe von Rechtsextremen | picture alliance / dpa
Exklusiv

Neonazis in organisierter Kriminalität Anklage gegen neun Verdächtige
Stand: 30.03.2022 15:02 Uhr

Thüringer Strafverfolger haben nach NDR-Informationen eine Neonazi-Gruppe wegen bandenmäßigem Drogenhandel und der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Julian Feldmann, NDR

Ein Jahr nach einer Großrazzia gegen die rechtsextreme Gruppe "Turonen" in Thüringen hat die Staatsanwaltschaft Gera nun sechs Männer und drei Frauen wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angeklagt. Den Angeschuldigten wird "in unterschiedlicher Tatbeteiligung", wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des Rechercheformats STRG_F mitteilte, eine Vielzahl von Fällen des Drogenhandels vorgeworfen. Sieben der insgesamt neun Beschuldigten legt die Anklagebehörde außerdem die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last.

Polizeiwagen im Einsatz | dpa

Bei Razzien in drei Bundesländern wurden Wohungen und Geschäftsräume durchsucht.
Rechtsextreme Strukturen und organisierte Kriminalität

Die Ermittler gehen davon aus, dass die mutmaßlichen Täter und Täterinnen die rechtsextremen Strukturen genutzt haben, um Taten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zu begehen. Im Februar vergangenen Jahres waren Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer groß angelegten Razzia gegen die Neonazis vorgegangen und hatten mehrere Haftbefehle vollstreckt. Sechs der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft, ein siebter verbüßt derzeit eine Gefängnisstrafe wegen einer anderen Tat, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von STRG_F.

Neben den Hauptvorwürfen klagte die Staatsanwaltschaft bei einzelnen Beschuldigten auch andere Delikte an. Dabei geht es um Vorwürfe der schweren Zwangsprostitution, der Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Ein Teilnehmer einer Neonazi-Demonstration

Staatsanwaltschaft Gera erhebt Anklage

Zunächst hatte sich der Verdacht gegen 14 Beschuldigte, überwiegend aus dem Raum Gotha, gerichtet. Gegen fünf Verdächtige wird nun weiter ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Gera ist thüringenweit für die Verfolgung organisierter Kriminalität zuständig. Die jetzt erhobene Anklage richtet sich gegen sieben Beschuldigte aus Thüringen, einen Mann aus dem Raum Aachen und einen Verdächtigen aus Hessen. Bei dem Beschuldigten aus Hessen handelt es sich nach Informationen von STRG_F um einen rechtsextremen Szeneanwalt.

Das Landgericht Erfurt muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Verteidiger der Beschuldigten waren für den NDR nicht zu erreichen.
[close]


Für den Hintergrund nochmal die ausführliche Reportage zu den kriminellen Geschäften der Turonen aus bzw. um um Ballstädt, wo es vergangenen Mittwoch angeblich und genaus so wie auch bei ihm Hausbesuch gegeben haben soll:

https://www.ardmediathek.de/video/strg_f/drogen-waffen-bordelle-die-geschaefte-der-turonen-oder-strg_f/funk/Y3JpZDovL2Z1bmsubmV0LzExMzg0L3ZpZGVvLzE3NTMyNDQ

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10179 am: 11. April 2022, 14:42:17 »
Autsch
Vor allem der signifikante Unterschied zwischen Ost und West

Zitat
Fast ein Drittel der Deutschen glaubt, in einer »Scheindemokratie« zu leben

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-fast-ein-drittel-glaubt-in-einer-scheindemokratie-zu-leben-a-19c81d38-eb1c-4d69-a001-8cfd4155cbcb?fbclid=IwAR0wXdmOFBj-BO_kqWn4W0oHENlmn3v2VPvvX6POHVVjOsPYeNKmyWANn5c
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline oschy

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10180 am: 11. April 2022, 14:48:34 »
+++ Eilmeldung +++

Ministerin Anne Spiegel tritt zurück

Familienministerin Anne Spiegel ist zurückgetreten. Als Grund gibt sie politischen Druck an. Fehler räumt sie in einem Statement des Ministeriums nicht ein.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anne-spiegel-tritt-zurueck-a-dad181c7-23ae-441a-bd45-891491a83dc8

gruß oschy
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10181 am: 11. April 2022, 16:52:12 »
Off-Topic:
Zitat
Besonderes Geschick und Engagement bewies Kollegin Spiegel bei der Vorbereitung und Durchführung von Familienreisen.

Dabei hat sie sich stets gemäß den ihr zur Verfügung stehenden Kräften um die Koordination bemüht.
Ihre fröhliche Art sorgte stets für ein lockeres Betriebsklima.

Frau Spiegel erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau Spiegel endet mit dem 12. April 2022 im gegenseitigen Einvernehmen.

Wir bedauern ihr Ausscheiden aus unserem grotesken Unternehmen und wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles Gute.

Die Ampel
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10182 am: 11. April 2022, 16:56:50 »
Wir bedauern ihr Ausscheiden aus unserem grotesken Unternehmen und wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles Gute.
Und Amen :))

gruß oschy
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10183 am: 12. April 2022, 15:20:59 »
So, dann hammer das hier auch:


Zitat
10:47
Urteil gegen Halle-Attentäter insgesamt rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Halle-Attentäter überprüft. Die Verurteilung des Rechtsextremen zur Höchststrafe ist rechtskräftig.

Karlsruhe. Die Verurteilung des rechtsextremen Attentäters von Halle zur Höchststrafe ist insgesamt rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, hatten sich gegen das Urteil ausschließlich zwei Nebenkläger gewandt, nicht der Angeklagte oder andere Beteiligte. Deren Revisionen seien mit Beschluss vom 22. März verworfen worden. (Az. 3 StR 270/21)

Stephan Balliet hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Als es ihm nicht gelang, aufs Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen.

Nebenkläger wollten Urteil wegen versuchten Mordes
Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen. Im Dezember 2020 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den damals 28 Jahre alten Deutschen zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet.

Einer der Nebenkläger hatte sich bei einem Schusswechsel mit der Polizei am Rande des Geschehens auf dem Gehweg befunden. Der zweite Mann war vom Außenspiegel des Fluchtwagens erfasst und verletzt worden, als er aus einer Straßenbahn stieg.

Das OLG hatte den zweiten Vorfall nur als fahrlässige Körperverletzung gewertet und den ersten gar nicht berücksichtigt. Die beiden Nebenkläger wollten erreichen, dass Balliet auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird. Die BGH-Richter sahen aber keinen Rechtsfehler. (dpa)
https://www.saechsische.de/kriminalitaet/urteil-gegen-halle-attentaeter-insgesamt-rechtskraeftig-5665004.html

PM des Gerichts:

Spoiler
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 46/2022

Verurteilung wegen Tatgeschehens um den Angriff auf Synagogenbesucher in Halle insgesamt rechtskräftig
Beschluss vom 22. März 2022 – 3 StR 270/21

Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen das Urteil haben sich ausschließlich zwei Nebenkläger mit ihren Revisionen gewendet. Diese hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen ließ sich der Angeklagte auf einen Schusswechsel mit fünf Polizeibeamten ein, nachdem er zuvor zwei Menschen erschossen und überdies vergeblich versucht hatte, 51 Menschen in einer Synagoge sowie weitere Personen zu töten. Ein Nebenkläger befand sich während des Feuergefechts mit den Polizeibeamten am Rande des Geschehens auf dem Gehweg. Das Oberlandesgericht hat nicht festgestellt, dass der Angeklagte den Nebenkläger wahrnahm, gezielt auf ihn Schüsse abgab oder damit rechnete, Unbeteiligte zu verletzen oder zu töten. Es hat den Angeklagten daher nicht wegen einer Straftat zu Lasten dieses Nebenklägers verurteilt.

Darüber hinaus fuhr der Angeklagte auf der anschließenden Flucht mit seinem Pkw verkehrswidrig an einer Straßenbahnhaltestelle vorbei, erfasste den aus einer Straßenbahn kommenden weiteren Nebenkläger mit einem Außenspiegel und verletzte ihn. Das Oberlandesgericht hat nicht festgestellt, dass der Angeklagte bei seinem Fahrmanöver den Geschädigten absichtlich anfuhr oder mit einer Verletzung rechnete und sich damit abfand. Es hat den Angeklagten daher lediglich der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit Straßenverkehrsdelikten schuldig gesprochen.

Die beiden Nebenkläger haben jeweils beanstandet, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden ist. Die durch ihre Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Da weder der Angeklagte noch ein weiterer Beteiligter Revision eingelegt hat, ist das Urteil mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Naumburg - Urteil vom 21. Dezember 2020 - 1 St 1/20

Karlsruhe, den 12. April 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=856&pos=12&nr=128531&linked=pm&Blank=1
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #10184 am: 12. April 2022, 16:28:39 »
Sachsen hat ein sehr, sehr ernstes Polizeiproblem und das nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten und alle Aufrufe der Politik an die sächsische Zivilgesellschaft, sich hier den Nazis, den Peg♥♥♥en, den Coronademonstranten und jetzt den Aggro- Putinverstehern offen entgegenzustellen, ist praktisch der blanke Hohn und im Einzelfall sogar fatal.

Das sollten langsam auch mal bitte die Sachsenbasher zur Kenntnis nehmen, es ist leider ganz und gar nicht witzig. Danke.

https://kreuzer-leipzig.de/2022/04/11/doppelte-standards

Spoiler
Politik
Doppelte Standards

Linkem Protest in Leipzig begegnet die Polizei besonders rabiat

Doppelte Standards | Linkem Protest in Leipzig begegnet die Polizei besonders rabiat
11.04.2022 Tobias Prüwer
2 Kommentar(e)

Linke Proteste und Corona-Demonstrationen werden von der sächsischen Polizei ungleich behandelt –  diesen Vorwurf hat das Netzwerk Leipzig nimmt Platz einmal mehr ausgesprochen. Eine Analyse des Grundrechtekomitees kommt jetzt zu ähnlichen Ergebnissen.

»Während beim Umgang mit linken Versammlungen Polizei und Behörden eine kaum geahnte Handlungsbereitschaft zeigen, wird man gleiches bei rechten Umtrieben nicht behaupten können.« Mit deutlichen Worten formuliert das Netzwerk Leipzig nimmt Platz seine Kritik an der Polizeilogik. Zweimal mehr – am Samstag und Montag – hat die Polizei beim Umgang mit Pandemie-Verharmlosenden und Gegendemonstrierenden nach zweierlei Maß agiert. Dass das System hat, wurde auch im kreuzer immer wieder kritisiert. Nun untermauert eine Analyse des Grundrechte-Komitees diese Kritik.

Vergangenen Samstag ging die Polizei mit übermäßiger Gewalt gegen Menschen vor, die gegen einen Aufzug von rund 2.000 Corona-Relativierenden, Neonazis und Putin-Verstehenden demonstrierten. Am Montag ließ die Polizei in Engelsdorf 200 Personen aus eben jenem Spektrum ohne Anmeldung demonstrieren. Als aus der Gruppe heraus die Presse angegriffen wurde, zeigten sich die Beamtinnen außer Stande, die journalistische Arbeit zu schützen. Etwa zur gleichen Zeit sicherte die Polizei eine Querdenken-Demo von 60 Personen in der Innenstadt ab und ging gegen linke Spontanproteste vor. Personen wurden laut Leipzig nimmt Platz festgesetzt und erkennungsdienstlich behandelt. Angesichts solchen Vorgehens ist die von Innenminister Roland Wöller und anderen wiederholte Forderung nach zivilgesellschaftlichem Engagement ein Hohn. Dass ein solches in Sachsen nicht gewollt ist, wenn auch nur ein Hauch von Links an ihm haftet, ist nichts Neues.

Von einem »selektiven Charakter« der Polizeilogik angesichts politischer Proteste in Leipzig spricht eine Analyse des Grundrechte-Komitees. »Demnach lässt sich im Umgang mit linkem Protest eine niedrigschwellige und häufig willkürliche polizeiliche Eingriffsweise feststellen. Diese zeichnet sich zum einen durch das standardisierte Kriminalisieren und Blockieren von (linkem) Gegenprotest aus, zum anderen durch ein überzogenes und in Teilen mutmaßlich rechtswidriges Vorgehen im Umgang mit linken Demonstrationen.« Der Kölner Verein, der sich als außerparlamentarische Opposition zum Schutz der Grundrechte versteht, hat den behördlichen Umgang in Leipzig mit den Querdenken-Protesten und mit linken Gegenprotesten sowie eigenen linken Demonstrationen verglichen. Immer wieder sei es dabei zu Kriminalisierung der linken Aktionen gekommen, so das Resümee – ob durch Auflagen und Lageanalysen im Vorfeld, polizeiliche Begleitung und/oder politische Nachbereitung. »Betrachtet man diverse Protestereignisse der letzten zwei Jahre ist auffällig, dass neben der polizeilichen Ungleichbehandlung von politischem Protest in Leipzig auch die Wortmeldungen von politischen Entscheidungsträger*innen sehr unterschiedlich ausfallen.« Dafür diene immer wieder Connewitz als Chiffre, um mit Verweis auf »die« linke Szene ein schiefes Bild sächsischer Verhältnisse zu zeichnen.

Hier geht es zur kompletten Studie des Grundrechtekomitees.

Titelfoto: Tim Wagner
[close]

Die Studie: https://www.grundrechtekomitee.de/details/zweierlei-mass
« Letzte Änderung: 12. April 2022, 16:30:27 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Schrohm Napoleon, Arno, Brüllaffe, Reichsschlafschaf, Goliath