Bei Fitzek gibt es, was Urteile betrifft, ja aktuell nur ungelegte Eier. Zwischenzeitlich haben allerdings ein paar Gerichte durchaus ein paar "Urteils-Eier" gelegt. Es ist teuer geworden.
Vielleicht weiß ja der eine oder andere wer die Betroffenen sind.
Urteile:
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"Reichsbürger" wollen keine GEZ-Gebühren zahlen
Nicht von dieser Welt
Erneut hat es das Amtsgericht mit einem "Reichsbürger" zu tun. Der Elektroinstallateur (51) lebt zwar im Landkreis Neustadt, will aber kein deutscher Staatsangehöriger sein. Er und seine Gesinnungsgenossen zweifeln die Rechtsstaatlichkeit des Rechtsstaats an. Folge: Sie wollen auch keine GEZ-Gebühren zahlen - und wehren sich mit kriminellen Methoden.
Richter Dr. Alexander Wedlich verurteilte am Freitag im Stundentakt gleich drei Landkreisbürger wegen versuchter Erpressung. Zwei Gerichtsvollzieher hatten von ihnen im Auftrag des Bayerischen Rundfunks Rechnungen in Höhe von je rund 500 Euro eintreiben wollen. Die Schuldner antworteten alle mit dem gleichen Brief: Sie zweifelten die Legitimation der Gerichtsvollzieher an. Und sie forderten von diesen ihrerseits Schadenersatz in fünf- bzw. sechsstelliger Höhe. Andernfalls drohten sie mit dem Eintrag in ein internationales Schuldenregister.
Für Richter Wedlich widersprachen solche Drohgebärden "allen ethischen und moralischen Gepflogenheiten" in Deutschland. Die "abwegige Irrmeinung" der Reichsbürger bedürfe keines Wortes: "Die Bundesrepublik Deutschland existiert, und wir sitzen mittendrin. Wenn jemand meint, er sei kein deutscher Bundesbürger, möge er doch das Land verlassen." Die Vollstreckung von Rundfunkgebühren sei rechtmäßig, vom BGH in jüngster Zeit bestätigt.
Erst im Mai hatte es die Berufungskammer des Landgerichts mit einem Ehepaar zu tun, das der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen ist. Damals ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann hatte einen Führerschein der freien Nation Asgard vorgelegt. Die aktuelle Verhandlung verfolgten Staatsschützer der Kripo, die von einem bundesweiten Phänomen sprachen. Landauf landab gründen sich Phantasiestaaten, deren Vertreter mit wortreichen Verschwörungstheorien die rechtliche Grundlage der Bundesrepublik anzweifeln.
Der Elektroinstallateur aus dem Landkreiswesten lieferte dem Gericht am Freitag ein nur mühsam zu ertragendes Kasperltheater. Einstiegsfrage des Richters: "Sind Sie Herr L.?" Antwort: "Nein, ich bin der Rudolf (Name geändert) aus der Familie L." Aufforderung des Richters: "Nehmen Sie Platz!" Antwort: "Nein, das werde ich nicht tun." Erst die Androhung von Haft bewegte den 51-jährigen dazu, sich hinzusetzen.
Der GEZ-Bescheid sei nicht rechtens, führte ein vom Angeklagten gewählter juristischer Beistand aus. "Die GEZ setzt sich über das Grundgesetz und das EU-Recht hinweg." Der Sachse ging in seiner Argumentation zurück bis ins Jahr 1913. Den Angeklagten selbst ärgerte wohl vor allem, dass die Gerichtsvollzieherin nicht auf seine Briefe, Mails und Faxe reagierte, sondern unbeeindruckt ihr Vollstreckungsverfahren durchzog. "Die hat auf nichts geantwortet."
Die ersten beiden Angeklagten, Vater und Sohn aus dem östlichen Landkreis, erwiesen sich als Trittbrettfahrer, die im Internet auf die Reichsbürger-Standardschreiben gestoßen waren. Sie hatten sich über ihre beiden GEZ-Bescheide geärgert und nicht zahlen wollen. "Des war a Schmarrn", sagt der Sohn (22) heute. Die Idee kam vom Vater (62), der 50 Tagessätze Geldstrafe berappen muss. Für den Sohn verhängte Wedlich 30 Tagessätze à 40 Euro. "Der Fall zeigt, was für sinnloses Zeug das Internet enthält, und in welche Lage man sich damit bringen kann", warnte Staatsanwalt Christian Härtl. Vater und Sohn haben eine GEZ-Rechnung inzwischen bezahlt. Der zweite Bescheid wurde storniert, weil der Sohn noch im Haushalt lebt. Das hätte man auch ohne die versuchte Erpressung haben können, wies Wedlich hin.
Wenn jemand meint, er sei kein deutscher Bundesbürger, möge er doch das Land verlassen.
Richter Dr. Alexander Wedlich
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Zossen Reichsbürger wegen Beleidigung verurteilt
Ein sogenannter Reichsbürger, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet, ist vom Amtsgericht Zossen wegen Beleidigung verurteilt worden. Er hatte einer Mitarbeiterin des Landkreises Teltow-Fläming vorgeworfen, ihn arglistig täuschen zu wollen, weil sie sich ein Amt anmaße. Das sei ehrverletzend, befand das Gericht.
Zossen. Das Amtsgericht Zossen hat am Donnerstag einen sogenannten „Reichsbürger“ wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Teltow-Fläming zu einer Geldstrafe verurteilt. Das berichtete das Gericht jetzt. In dem Verfahren ging es um einen Brief, mit dem sich Gerhard T. im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an den Landkreis gewandt hatte.
Bundesrepublik als Firma bezeichnet
Dieses Schreiben enthielt Ausführungen, wie sie für Reichsbürger typisch sind. Darin wurden der Landkreis wie auch die Bundesrepublik Deutschland als „Firma“ und „BRD-GmbH“ bezeichnet und deren Legitimität bestritten. Außerdem wurde die Gültigkeit des Grundgesetzes und die Existenz des Landes Brandenburg bestritten. Dabei unterstellte der Angeklagte der in dem Schreiben persönlich angesprochenen Mitarbeiterin des Landkreises, dass sie ihn „arglistig täusche, indem sie sich als Beamter“ ausgebe und ihn „zu Straftaten verleiten zu wollen“, heißt es in der Presseerklärung des Gerichts zu dem Urteil.
Der Angeklagte sagte, er habe diese Argumentation so im Internet gelesen und habe deshalb nur bei der Behörde nachfragen wollen, ob alles rechtens sei. Außerdem berufe er sich auf die Meinungsfreiheit nach Artikel fünf des Grundgesetzes.
Gericht: Das ist Angriff auf Ehre des Amtsträgers
Das half ihm aber nicht. Das Gericht verurteilte ihn entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1250 Euro. Die Äußerung, ein Amtsträger übe das Amt in Wahrheit nur unter arglistiger Vortäuschung seiner Amtsstellung aus, stelle einen Angriff auf die Ehre des Amtsträgers dar, dem so kriminelles Tun unterstellt wird, begründete der Richter sein Urteil. Dies war auch nicht durch das Recht der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, denn dieses findet nach Artikel fünf des Grundgesetzes seine Grenzen im Schutz der persönlichen Ehre. Außerdem habe der Angeklagte in dem Schreiben deutlich erkennbar nicht nachgefragt, um eine angebliche Ungewissheit zu beseitigen: Er habe schließlich keine Fragen formuliert, sondern Behauptungen aufgestellt.
Darüber hinaus sei auch klar, dass der Angeklagte über die Existenz der Bundesrepublik, des Landes Brandenburg und des Landkreises Teltow-Fläming informiert sein muss, zumindest in Form des Sozialstaates – immerhin bezieht Gerhard T. von dort Sozialleistungen.
Von MAZonline
http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Reichsbuerger-wegen-Beleidigung-verurteiltThema Verfassungsschutz / Regierung:
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Rechtsextreme in Brandenburg
Verfassungsschutz hat rechte Gruppen im Visier
Pogida in Potsdam, das Bürgerbündnis im Havelland, aber auch die Terrorcrew in Ostprignitz-Ruppin – der Brandenburger Verfassungsschutz beobachtet rund 30 rechtsextremistische Gruppen, die Fremdenhass schüren und gegen Asylbewerber hetzen.
Potsdam. Neben rechtsextremen Parteien und Organisationen wie NPD und “ Reichsbürger“ beobachtet der Verfassungsschutz in Brandenburg rund 30 Splittergruppen des rechten Spektrums. Dazu gehören Vereinigungen wie die jeweils etwa fünf Mitglieder starken “ Nationalsozialisten Ortrand “ (Oberspreewald-Lausitz) und „Bruderschaft 25 “ aus Frankfurt (Oder), teilte das Innenministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Potsdamer Landtag mit.
Die mit jeweils rund 25 Mitgliedern größten Gruppen sind “ Der Dritte Weg “, aktiv in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Uckermark und in Frankfurt (Oder) sowie “ Die Rechte “ aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland. Häufiger ist der “Dritte Weg“ mit Demonstrationen, Flyer-Verteilungen, Infoständen und Schulungen aufgefallen. “Die Rechte“ ist laut Innenministerium mit wenigen Kundgebungen und Mahnwachen öffentlich kaum wirksam geworden.
Im Visier der Verfassungsschützer steht auch der Mitte März verbotene Verein “ Weisse Wölfe Terrorcrew“ (Ostprignitz-Ruppin) sowie mehrere derzeit vermutlich inaktive Verbindungen. Dazu gehören die “ Fläming Front Belzig “ (Potsdam-Mittelmark), die “Freien Kräfte Königs Wusterhausen“ ( Landkreis Dahme-Spree) und die “ Blood Brother Nation “ aus Frankfurt (Oder).
Observiert werden den Angaben zufolge auch zwei als rechtsextremistisch eingestufte Glaubensgemeinschaften: die überregional tätige “Artgemeinschaft“ und der “Bund für Gotteserkenntnis“. Sie richteten sich an einen speziellen Interessentenkreis und hätten deutschlandweit nur wenige Anhänger - in Brandenburg sogar nur Einzelpersonen.
Nach Angaben des Innenministeriums versuchen Rechtsextremisten immer häufiger, Anti-Asyl-Demonstrationen zu beeinflussen. Regelmäßig hätten sie sich an Aufmärschen von Pogida Potsdam, Pegida Havelland, des Bürgerbündnisses Havelland, des Vereins Zukunft Heimat und des Pegida-Ablegers Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung (Bramm) beteiligt. Auch an den sogenannten Abendspaziergängen in Oranienburg und Velten (beide Oberhavel) marschierten Rechtsextremisten mit.
Kameradschaften mit viel Zulauf
Parteien wie “Die Rechte“ und “Der Dritte Weg“ haben den Abgaben zufolge in Brandenburg bislang keinen großen Zulauf. Die Teilnehmerzahl an Info-Ständen oder Mahnwachen bewege sich meist “im niedrigen zweistelligen Bereich“. “Kameradschaften“ und “Freie Kräfte“ könnten dagegen mehr Menschen mobilisieren.
Wegen des Datenschutzes will der Verfassungsschutz keine Angaben über personelle Verbindungen von AfD und NPD zu den beobachteten Organisationen machen. “Selbstverständlich“ gebe es Doppelmitgliedschaften zum Beispiel in Partei und Kameradschaft. Einzelne Personen oder ganze Gruppen pflegten Freundschaftsverhältnisse.
Von MAZonline
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Verfassungsschutz-hat-rechte-Gruppen-im-Visier[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1010690555653576[/facebook]
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Erkenntnisse über die "Reichsbürgerszene"
Inneres/Antwort - 15.07.2016
Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse über die "Reichsbürgerbewegung" legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8941) dar. Wie die Fraktion darin schrieb, gehen Anhänger der "in eine Vielzahl von teilweise rechtsextremistisch orientierten Gruppen, Sekten und konkurrierenden ,Reichsregierungen' aufgesplitterten sogenannten Reichsbürgerbewegung" von einer Weiterexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 aus.
Laut Bundesregierung ist die "Reichsbürgerszene" zersplittert und vielschichtig. Es agierten vielfach Einzelpersonen oder Kleingruppen, denen eine bundesweite Relevanz fehle. Bei Aktivitäten der "Reichsbürger" stelle sich zudem immer wieder die Frage der Ernsthaftigkeit der politischen Bestrebung. Die Schuldfähigkeit einiger Protagonisten werde in psychiatrischen Gutachten angezweifelt. Jedoch könnten auch solche Menschen gewaltbereite Neigungen aufweisen. So fänden sich unter den "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" mitunter Protagonisten, die Drohungen insbesondere gegenüber Behörden und deren Mitarbeitern aussprechen.
Ein Teil der "Reichsbürgerszene" vertrete rechtsextremistische Argumentationsmuster, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Die "oftmals schon im Ansatz abstrusen Reichsbürgerthesen" würden auch "im neonazistischen Spektrum und im Spektrum der Holocaustleugner für gut befunden und um antisemitische Konstrukte ergänzt". In der Vergangenheit seien beispielsweise aus diesem Mischspektrum das "Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V." (CH) einschließlich der Teilorganisation "Bauernhilfe e. V." sowie der "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) verboten worden.
"Reichsbürgern" ist es der Antwort zufolge vielfach gelungen, Verwirrung zu stiften und Behörden in ihrer Arbeit zu behindern. Leichtgläubige Menschen würden durch sie in ihrem Zutrauen in staatliche Institutionen verunsichert. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass sich der Aktionismus und die Aggression im "Reichsbürger"-Milieu verstärken und es zu Radikalisierungseffekten kommt. Im Übrigen dürfe auch das Gefährdungspotenzial von Einzelpersonen nicht unterschätzt werden.
Mit dem angestiegen Störerpotenzial der "Reichsbürgerszene" ist laut Bundesregierung eine verstärkte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verbunden. Von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder werde die Resonanz, die die "Reichsbürgerideologie" in der rechtsextremistischen Szene findet, beobachtet. Zu Hinweisen auf mögliche Gefährdungen im Umfeld der "Reichsbürgerszene" erfolge ein regelmäßiger Erkenntnisaustausch mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. In Folge von Exekutiv- und Strafmaßnahmen seien bestehende Strukturen der "Reichsbürgerszene" aufgelöst worden.
Belastbare Gesamtzahlen zum Personenpotenzial liegen zur "Reichsbürgerszene" aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität nicht vor, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die von als Reichsbürger bekannten Personen verübten Straftaten betreffen nach Kenntnis der Regierung in der Masse Beleidigungen, Nötigungen, Volksverhetzungen, Propagandadelikte und Urkundenfälschungen. Dazu kämen Bedrohungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen sowie im geringeren Umfang weitere Delikte. Als "qualitativ höherwertige Straftaten" seien Widerstandsdelikte und vereinzelt Körperverletzungsdelikte bekannt. In Einzelfällen seien auch Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden. In allen bekannten Fällen scheine es sich bei den Beschuldigten jedoch um Einzelpersonen beziehungsweise Angehörigen von Kleinstgruppen zu handeln.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/435424Dann gab es noch Reichsbürger im Straßenverkehr:
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Eine zum x-ten Mal gescheiterte Verhandlung:
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Sogenannter Reichsbürger steht vor Gericht
Vorwurf: Körperverletzung und Widerstand gegen Polizei sowie Alkoholfahrt
Von Kai Kollenberg
erschienen am 15.07.2016
Freiberg/Flöha. Seit mehreren Jahren soll einem Reichsbürger aus dem Raum Flöha in Freiberg der Prozess gemacht werden. Nun kam es zur Verhandlung - auch wenn eine entscheidende Person wieder fehlte.
Der Angeklagte, der im Jahr 1967 geboren wurde, steht den Reichsbürgern nahe. Diese Gruppe leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt deswegen öffentliche Institutionen nicht an: so Polizei und Behörden. Auch das Amtsgericht hatte Mühen, ihm den Prozess zu machen. Der Angeklagte verweigerte sich schlichtweg. Die bisher anberaumten Gerichtstermine, einer davon bereits im Sommer 2013, platzten allesamt. Hinzukommen weitere Skurrilitäten: Sein Grundstück soll der Angeklagte als "Reichsterritorium" gekennzeichnet haben. Mehrmals konnte dem Angeklagten gerichtliche Post nicht zugestellt werden, weil er keinen Namen an seinem Briefkasten hat. Mitunter bat das Gericht deswegen Polizeibeamte um die Zustellung.
Der Fall ist nicht unspektakulärer: Der Angeklagte soll an einem Oktoberabend gegen 20 Uhr im Jahr 2012 betrunken mit seinem Auto durch seinen Heimatort gefahren sein und ein Geländer gestreift haben. Die Polizei konnte bei ihm allerdings nicht sofort eine Blutprobe durchführen. Erst gegen Mitternacht war dies möglich, nachdem eine Einsatztruppe den Angeklagten von seinem Grundstück geholt hatte. Dabei soll sich der Mann vehement gegen die Polizisten gewehrt haben, sodass diese verletzt wurden. Anschließend, so legte es der Staatsanwalt in der Anklageschrift dar, habe der Mann so stark gegen die Tür des Polizeiautos getreten, dass sich diese verzog. Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer werden ihm nun vorgeworfen.
Die Beweisaufnahme hat das Gericht gestern noch nicht eröffnet. Nach der Verlesung der Anklageschrift zogen sich der Richter mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger zu einer Beratung in sein Dienstzimmer zurück. Nach rund einer halben Stunde kehrten die Beteiligten zurück. Das Verfahren werde nicht eingestellt, gab der Richter zu Protokoll. Um kurz danach die Verhandlung zu unterbrechen. Sie wird am 28. Juli um 13 Uhr wieder aufgenommen. Dann wird auch gehofft, dass der Angeklagte erscheint.
http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Sogenannter-Reichsbuerger-steht-vor-Gericht-artikel9576318.php