Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363613 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #975 am: 17. Juni 2016, 08:48:01 »
Bei der Augsburger Allgemeinen wird man es wohl nie mehr lernen. Für die sind Reichsbürger = Germaniten.

Trotzdem ein netter Bericht.

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AUGSBURG
Fiktiver Staat „Germanitien“: Mann muss nach 17 Minuten in Haft
Ein sogenannter Germanite muss wegen versuchter Erpressung vor Gericht erscheinen. Was dann abläuft, wirkt äußerst skurril - und hat ein schnelles Ende. Von Klaus Utzni

Die „Germaniten“, die Bürger des fiktiven Staates „Germanitien“, erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Konsequenterweise betrachten sie auch die Justiz als nicht existent. Also boykottieren sie jegliche Maßnahmen des Rechtsstaates, zum Beispiel auch Zwangsvollstreckungen durch Gerichtsvollzieher. Und die „Germaniten“ setzen sogar noch eins drauf: Sie drohen mit der Forderung von „Gebühren“ – für die Justiz der Straftatbestand der versuchten Erpressung.

Angeklagter will sich nicht auf "Anklagebank" setzen
Was sich im Gerichtssaal abspielt, wenn ein „Germanite“ angeklagt ist, wirkt daher äußerst skurril. Einem 47-Jährigen soll vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele der Prozess gemacht werden. Weil die Justiz Störungen nicht ausschließen kann, notieren Polizisten die Personalien aller Sitzungsbesucher. Handys müssen, um Fotos und Videos zu verhindern, abgegeben werden. Der Angeklagte wird von einer „Rechtsvertreterin“ und zwei Sympathisanten begleitet.

Er weigert sich, wie üblich, auf der „Anklagebank“ vor dem Gericht Platz zu nehmen. Er bleibt mitten im Zuhörerbereich mit Händen in den Hosentaschen stehen. Seinen Namen gibt er mit „Der Mensch Heinz aus der Familie P.“ (Name geändert) an. Er müsse sich, so sagt er, nicht an die Spielregeln der Justiz halten, als Mensch nicht den Anweisungen des Gerichts Folge leisten.

Der Prozess geht einfach ohne den Angeklagten weiter
Nach mehrmaliger Aufforderung schließt die Richterin den Angeklagten vom Prozess aus und lässt ihn für die Dauer der Verhandlung in Ordnungshaft nehmen. Nun geht es ohne den Angeklagten weiter. Staatsanwalt Matthias Neumann verliest die Anklage. Danach hatte eine Gerichtsvollzieherin im September 2015 eine Zwangsvollstreckung gegen den 47-Jährigen betrieben. Es ging um Schulden bei einer Bank in Höhe von exakt 2.064,70 Euro.

In einem Schreiben an das Büro der Gerichtsvollzieherin hatte der Angeklagte „für den Fall der Durchführung weiterer Maßnahmen“ Gebühren in Höhe von 200 bis 3.000 Euro angedroht. Er forderte außerdem eine Abschrift der „Gründungsurkunde“ der Bundesrepublik Deutschland, bei Nichterfüllung seiner Forderung behalte er sich ein „Pfandrecht“ über 500.000 Euro vor.

Eigentlich war der Prozess auf mehrere Stunden terminiert
Der Prozess, der auf mehrere Stunden terminiert war, ist nach 17 Minuten vorbei. Das Gericht verurteilt den nicht vorbestraften 47-Jährigen wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro). Nach dem Schuldspruch wird der Verurteilte wieder freigelassen.
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http://www.augsburger-allgemeine.de/unplatzierte-alfa/Fiktiver-Staat-Germanitien-Mann-muss-nach-17-Minuten-in-Haft-id38115237.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #976 am: 17. Juni 2016, 10:06:46 »
So muss man es machen!
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #977 am: 17. Juni 2016, 17:39:01 »
Dessau-Roslau...man muss sich nicht wundern. Nicht nur der Krankenhauskönig genießt anscheinend Narrenfreiheit.

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Urteil in Zerbst
Pöbler: "Dafür hängt ihr, ihr Strolche!"
17.06.2016

 Seit mehr als 40 Jahren ist Michael Gerd R. ohne Führerschein unterwegs. Selbst zum Termin im Amtsgericht Zerbst fuhr er vor.
Von Bernd Kaufholz

Zerbst l Ein Jahr und sieben Monate Haft lautete das Urteil, das Strafrichter Thomas Krille gegen einen 64-Jährigen verhängte. Außerdem wird das Fahrzeug des Berliners eingezogen, und er darf innerhalb der nächsten zwei Jahre keinen Führerschein ausgehändigt bekommen. Der Mann, der seit mehr als 40 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, war zwischen dem 11. März 2015 und dem 12. Januar 2016 in Zerbst und Dessau-Roßlau erneut neunmal am Lenkrad seines Gelände-Mercedes erwischt worden.

„Dafür hängt ihr in den nächsten Wochen, ihr Strolche! Die AfD bescheißt ihr nicht! Mit Handschellen werdet ihr hier rausgeholt! Ihr seid sowas von reif! Ich habe jetzt in Berlin eine Detektei beauftragt – alles alte Stasi-Leute – und dann gute Nacht, Freunde! An den Pfeifenkopp in der Magdeburger Staatskanzlei habe ich auch schon geschrieben.“ Das ist nur kleine Auswahl der Pöbeleien, die Michael Gerd R. dem Richter und der Staatsanwältin in seinem Schlusswort anbot. Doch für solcherart Entgleisungen war der Angeklagte hinlänglich bekannt. Richter Krille nahm’s mit Gelassenheit, Strafverteidiger Detlev Müllerhoff mit Fremdschämen.

Schon der Prozessauftakt hatte dem unvoreingenommenen Beobachter gezeigt, wes Geistes Kind der „EU-Rentner“ ist. Sein Pflichtverteidiger hatte eine Stunde im Stau gestanden. Die dadurch entstandene Wartezeit hatte der Angeklagte nicht abwarten wollen: „Ich gehe jetzt. Ich muss hier nicht warten.“ Der Richter ruhig: „Wenn sie gehen, nehme ich sie in Haft.“ Angeklagter: „Bis sie mich haben, bin ich längst in Berlin. Da habe ich sehr gute Anwälte.“

Doch letztlich hatte es sich der Mann mit dem schütteren Haar, dessen Vorstrafenregister seit 1967 44 (!) Einträge (unter anderem Diebstahl, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Schusswaffenbesitz, Amtsanmaßung und immer wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis) aufweist, doch noch überlegt und er kam in den Gerichtssaal 2 zurück. Um den als renitent und unberechenbar geltenden Angeklagten im Zaum zu halten, hatte das Gericht eigens einen Justizbeamten in Griffweite des Wirrkopfes platziert. Doch bis auf einmal, als R. per Diktiergerät heimlich die Anklage von Staatsanwältin Julia Legner mitschnitt, musste er nicht eingreifen.

Aktueller Streitpunkt war eine tschechische Fahrerlaubnis Klasse B, ausgestellt am 20. August 1996, von deren Gültigkeit der Angeklagte felsenfest überzeugt ist, nicht jedoch Staatsanwaltschaft und Gericht. R., der sich lautstark zu Wort meldete, ständig auf Berlin verwies („Das ist die Hauptstadt. Haben sie das vergessen. Die sagen euch wie es zu laufen hat“) verstieg sich immer wieder zu Pöbeleien: „Alles Lüge, alles Lüge. Ich bin im Recht zu fahren, und ich fahre weiter.“

Dieselbe Uneinsichtigkeit legte er beim zweiten Tatvorwurf an den Tag. Er hatte sich in Berlin drei Verkehrsschilder (10 km/h und verkehrsberuhigter Bereich) besorgt und 2012 unerlaubt im Wohngebiet eines Zerbster Ortsteils aufgestellt. Seine Begründung: „Die Hunde rasen da so schnell und überfahren Katzen, bald vielleicht auch Kinder. Dann ist es zu spät.“ Amtsanmaßung heißt das Delikt. Die Schilder wurden eingezogen.

Doch zurück zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Angeklagte, der immer wieder mit Blättern seiner umfangreichen Aktensammlung herumfuchtelte, bezog sich darauf, dass ihm das Landgericht Dessau-Roßlau das Fahren mit den ausländischen Papieren genehmigt hatte. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte das Urteil allerdings gekippt und an das Landgericht zurückverwiesen. Dort findet der Prozess nun am 20. Juni statt. Einiges deutet darauf hin, dass sich die zuständige Kammer nun der Meinung des OLG anschließt. Trotz dieser ausstehenden Entscheidung hätte R. nicht fahren sollen, begründete der Zerbster Strafrichter sein Urteil. „Ich gehe davon aus, dass sie Rechtsmittel einlegen. Dann kann das Landgericht mein Urteil überprüfen.“

Bei der Urteilsverkündung hatte R. bereits wutschäumend den Saal verlassen („Ich kriege gleich einen Schlaganfall“). Zu hören, dass ihm Gutachter im Zuge eines anderen Verfahrens verminderte Schuld- und eingeschränkte Steuerungsfähig (§ 21 Strafgesetzbuch) attestiert hatten, wollte er nicht hören. So vernahm er auch nicht, wie ihn der Strafrichter charakterisierte: „Er lebt in einer rechtlich eigenen Welt. Er würde selbst ein Urteil des Bundesgerichtshofs nicht akzeptieren. Ihn interessiert nur seine eigene Meinung. Er hat kein Unrechtsbewusstsein. Er lebt in einer Parallelgesellschaft.“

Da war der Verurteilte (nicht rechtskräftig) bereits auf dem Weg zurück nach Berlin – mit seinem schwarzen Mercedes-Stadtgeländewagen.
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http://www.volksstimme.de/lokal/zerbst/urteil-in-zerbst-poebler-dafuer-haengt-ihr-ihr-strolche

Hier sieht man übrigens, dass es auch anders geht.
http://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/blaulicht/zehn-jahre-ohne-fuehrerschein-unterwegs_a_31,0,1473336185.html
« Letzte Änderung: 17. Juni 2016, 17:44:21 von Gutemine »
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #979 am: 20. Juni 2016, 13:41:16 »
http://www.welt.de/regionales/nrw/article156317241/Wenn-Reichsbuerger-sich-mit-Kalaschnikows-bewaffnen.html

Im Gegensatz zu den ebenso feigen wie überforderten Spiegel-online-Admins haben die Weltler die Kommentar-Funktion freigeschaltet - hammergeil! Unbedingt reinschauen! Die haben schon ein paar Reichsdeppen durchgelassen  :dance:
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #980 am: 22. Juni 2016, 17:32:49 »
Schon der Nick "Referendumm" kam mir suspekt vor, und mit dem Kommentar zum Theater mit der Türkei hat er meine Annahme bestätigt: es ist ein Reichi.

http://www.spiegel.de/forum/member-442189.html
 

Offline Tonto

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #981 am: 23. Juni 2016, 09:59:35 »
Hier ein wohl aktueller Vorfall, online Meldung aus Bayern:

http://www.merkur.de/bayern/wegen-euro-mann-verpruegelt-polizeibeamte-6511824.html

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Wegen 35 Euro: Reichsbürger verprügelt Polizeibeamte

Bad Bocklet - Für sie existiert die Bundesrepublik Deutschland nicht: Die sogenannten Reichsbürger sind oft keine harmlosen rechten Spinner, sondern gefährliche Zeitgenossen. Das zeigt ein aktueller Fall.

Als sie ihn festnehmen wollten, hat am Mittwoch ein 45 Jahre alter Mann in Unterfranken zwei Polizisten verprügelt. Gegen den Mann lief ein Haftbefehl, weil er sich geweigert hatte, 35 Euro für einen Strafzettel zu bezahlen, nachdem er geblitzt worden war, teilte die Polizei mit. Ein Beamter wurde leicht verletzt. Als Grund für seine Gegenwehr gab der 45-Jährige an, die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht und sei völkerrechtlich illegal.

Den Polizisten gelang es schließlich, dem sich heftig wehrenden Mann Handschellen anzulegen. Sie brachten ihn zur Polizeiwache in Bad Kissingen, wo er die fälligen 35 Euro dann doch bezahlen musste. Danach kam er wieder auf freien Fuß - mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung im Gepäck.

Mit Reichsbürgern muss sich zunehmend auch das Amtsgericht München beschäftigen. Im März sorgte ein Vertreter der Bewegung in Kaufbeuren für Tumulte im Gerichtssal.

dpa
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Bin im Übrigen sehr gespannt, ob seine Fitzeligkeit heute seine Handschellen los wird.  :think:
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #982 am: 23. Juni 2016, 19:09:38 »
Es geht weiter im Fall "Manu" aus Kaufbeuren. Die Dame ist natürlich nicht erschienen. Jetzt wird sie gesucht.

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/998335903555708[/facebook]


Spoiler
Marktoberdorfer "Reichsbürgerin" abgetaucht
Kaufbeurer Richter erlässt Haftbefehl

Wendung im Verfahren gegen eine selbsternannte "Reichsbürgerin" aus Marktoberdorf. Weil sie nicht vor dem Kaufbeurer Amtsgericht erschien, wird sie nun per Haftbefehl gesucht. Die Frau soll im Januar Akten gestohlen haben - im Gerichtssaal!

Von: Rupert Waldmüller

Stand: 23.06.2016 |Bildnachweis


Der Post zufolge ist die Ladung ordnungsgemäß zugestellt worden. Dann tauchte das Schreiben jedoch wieder bei der Post auf. Die Adresse der Empfängerin war durchgestrichen, daneben der Vermerk "unbekannt verzogen".
Richter: Angeklagte vermutlich Verfahren entzogen

Eigentlich hätte das Verfahren am Donnerstag um 14 Uhr am Amtsgericht beginnen sollen. Als die Angeklagte nicht auftauchte, wartete der Richter eine Viertelstunde. Danach erließ er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Flucht. Begründung: Es sei davon auszugehen, dass sich die 50-Jährige ins Ausland abgesetzt habe, um sich nicht verantworten zu müssen. Der Richter stellte das Verfahren vorübergehend ein.

    "Die Angeklagte wird in den entsprechenden polizeilichen Fahndungssystemen ausgeschrieben. Das Verfahren kann fortgesetzt werden, wenn man die Angeklagte ergriffen hat."

Claudia Kögel, Pressesprecherin des Amtsgerichts Kaufbeuren
Tumult im Gerichtssaal

Angeklagt war die mehrfach vorbestrafte 50-Jährige wegen Diebstahls und Verwahrungsbruchs. Im Januar soll sie während einer Verhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Amtsgericht mithilfe mehrerer Sympathisanten die Gerichtsakten vom Tisch der Richterin gestohlen haben.

Dem mutmaßlichen Aktenklau waren tumultartige Szenen vorausgegangen. Die Frau hatte das Gericht damals schon nicht anerkannt, weil sie nach eigenen Worten nicht zum "Personal der Finanzagentur Deutschland" gehöre. Wörtlich sagte sie damals zur Richterin: "Die Gesetze, nach denen Sie hier urteilen, haben keine Gültigkeit. Der Staat BRD ist kein Staat, sondern eine Besetzungsmacht, die keine eigene Verfassung hat."

Die Amtsrichterin führte damals den Prozess fort und verurteilte sie in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Marktoberdorferin sollte demnächst ihre Haftstrafe antreten und wurde deshalb ohnehin schon mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Jetzt sind es zwei Haftbefehle.
Was ist ein "Reichsbürger"?
Selbsterstellter Ausweis eines sogenannten "Reichsbürgers" | Bild: BR

"Reichsbürger" lehnen den Staat, seine Existenz und Gesetze ab. Sie erkennen auch die Bundesrepublik und deren Grenzen als solche nicht an. Manche Gruppierungen stellen sich auch eigene Personaldokumente aus. Zum Teil handelt es sich dabei um Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme, Esoteriker oder Querulanten.
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http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/reichsbuergerin-aktenklau-kaufbeuren-flucht-100.html
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Offline BlueOcean

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #983 am: 23. Juni 2016, 19:21:08 »
Zitat von: Nachrichten
66-Jähriger attackiert Gerichtsvollzieher: SEK im Einsatz
Wohnung eines Mannes aus Schauenstein gestürmt - Polizist verletzt - vor 9 Stunden

SCHAUENSTEIN - Mehrere Stunden hielt ein 66 Jahre alter Hausbewohner in Schauenstein, Landkreis Hof, am Mittwochabend Polizeibeamte in Atem. Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte bei dem Mann Aggressionen ausgelöst. Als er sich in seiner Wohnung verbarrikadierte, kam es zu einem SEK-Einsatz.

Unklar, ob es ein Reichsbürger war. Es klingt aber vertraut: Aggressionen, Beleidigungen und Bedrohungen gegen einen Gerichtsvollzieher.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Derausmwaldkam

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #984 am: 23. Juni 2016, 23:29:15 »
http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Reichsbuerger-widerlegt-Reichsbuerger-Idee

Ist aktuell noch hinter der Paywall, normalerweise aber 24 oder 48 Stunden nach Release auch normal einsehbar.
Das gewählte Symbolbild gehört da halt gar nicht rein :)
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #985 am: 24. Juni 2016, 04:20:39 »
Ganz ohne paywall gibt es den Bericht aus Göttingen hier:
[facebook]
https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/998356163553682[/facebook]

Spoiler
Bewährungsstrafe: 31-Jähriger distanziert sich von obskurer Vereinigung
23.06.16 17:44
Göttingen. Ein 31-jähriger Mitläufer der so genannten Reichsbürgerbewegung, der monatelang Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Polizisten genötigt und bedroht haben soll, hat jetzt die Gegenreaktion des Rechtsstaates zu spüren bekommen.

Der Informationselektroniker aus dem Landkreis Göttingen hatte sich kürzlich wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten müssen. Da er der Verhandlung ferngeblieben war, ließ ihn der Richter in Hauptverhandlungshaft nehmen und an diesem Donnerstag zum zweiten Prozesstermin zwangsweise vorführen.

Offenbar hat die Haft gewirkt: Der Angeklagte, der bei der Haftprüfung noch wegen ungebührlichen Verhaltens ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen hatte, gab sich vor Gericht reuig. Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Angeklagten fand der Prozess unter Polizeischutz statt. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unterhalb dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine achtmonatige Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine niedrigere Strafe plädiert. Der Angeklagte habe sich von seinem Verhalten distanziert und von den Reichsbürgern losgesagt. Es tue ihm leid, dass er Angst und Schrecken verbreitet habe. Die so genannten Reichsbürger sind eine obskure Vereinigung, welche die staatliche Autorität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und systematisch Justiz und Behörden auszubremsen versucht. Der 31-Jährige will damit nun nichts mehr zu tun haben: „Die Reichsbürger existieren nicht mehr in meinem Kopf“, sagte er.

Der 31-Jährige musste sich wegen eines Vorfalls im Januar verantworten. Damals musste er auf Betreiben von Gläubigern den so genannten Offenbarungseid ablegen. Als der Gerichtsvollzieher erschien, gab er diesem zu verstehen, dass er die deutschen Behörden nicht anerkenne. Der Gerichtsvollzieher ließ sich davon nicht beeindrucken.

Falschangaben

Der 31-Jährige machte dann bei der eidesstattlichen Versicherung diverse Falschangaben. Er unterschlug nicht nur einen Fernseher, einen Luxus-Kühlschrank und eine zu erwartende Steuerrückzahlung, sondern setzte auch seine Einkünfte viel zu niedrig an. Später bombardierte der Mann die Justiz mit diversen Drohschreiben.

Die „Gebrauchsanweisung“ für dieses Vorgehen stammte offenbar von den Reichsbürgern. Der 31-Jährige war nach eigenen Angaben im vergangenen November auf die Organisation aufmerksam geworden und hatte dann diverse Seminare besucht, in denen es entsprechende Tipps gegeben habe.
[close]
http://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/bewaehrungsstrafe-31-jaehriger-distanziert-sich-obskurer-vereinigung-6513652.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #986 am: 24. Juni 2016, 08:54:50 »
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Verfassungsschutz informiert Behörden
Klare Kante gegen „Reichsbürger“
Jürgen Theiner 24.06.2016 0 Kommentare

Mitarbeiter der bremischen Behörden sollen sich besser auf den Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ einstellen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Dienststellen ein entsprechendes Schreiben mit Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen zukommen lassen. Auch in Bremen hatten sich zuletzt die Fälle gehäuft, in denen „Reichsbürger“ gezielt den Konflikt mit Ämtern und ihren Bediensteten suchen.



Als „Reichsbürger“ bezeichnen sich Personen und Gruppierungen, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und vom Fortbestand des Deutschen Reichs ausgehen, das 1945 unterging. Sie diffamieren das bestehende Staatswesen als „BRD-GmbH", deren Rechtsakte nichtig seien, und begründen das oft mit krausen, pseudo-juristischen Argumenten. Steuerbescheide, Knöllchen, Gerichtsurteile werden ignoriert, weil sie nach Ansicht der „Reichsbürger“ ja illegal sind. Die Bewegung wird vom Verfassungsschutz als eine Spielart des Rechtsextremismus eingestuft. Ihre Akteure seien häufig auch in anderen Gruppierungen dieses Spektrums aktiv und fielen durch volksverhetzende Äußerungen auf, die bis zur Leugnung des Holocaust reichen.

In der Handreichung des Landesamtes für Verfassungsschutz an die Behörden werden typische Beispiele für die Verweigerungshaltung der „Reichsbürger“ gegenüber den Staatsorganen beschrieben. Etwa der Fall eines Falschparkers, der sein Bußgeld nicht zahlen will, sondern der Behörde im Gegenzug eine „Abmahnung“ wegen angeblicher Nötigung, Willkür und Rechtsbeugung schickt.

Auch in Bremen haben solche Vorgänge zugenommen. Stadtamtsleiterin Marita Wessel-Niepel spricht für ihre Behörde von etwa zwei Dutzend Fällen in den vergangenen Monaten. Dabei sei es vor allem um Bußgelder wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gegangen. Wessel-Niepel: „In einem Fall haben wir jemandem die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem der Betroffene deutlich gemacht hatte, dass er nicht willens ist, unsere Rechtsordnung anzuerkennen“ – mithin auch nicht die Verkehrsregeln, auf die ein Autofahrer ja festgelegt ist. Linie des Stadtamtes sei es, sich nicht auf juristische Diskussionen mit „Reichsbürgern“ einzulassen, sondern deren Einsprüche gegen das Verwaltungshandeln konsequent zurückzuweisen.

Das ist auch genau der Rat, den das Landesamt für Verfassungsschutz in seinem Schreiben an die Ämter erteilt. „Diskussionen sind wenig zielführend. ,Reichsbürger' wollen Verwirrung stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken", schreibt der scheidende Verfassungsschutzchef Hans-Joachim von Wachter. Widersprüche gegen behördliche Rechtsakte auf der Basis der „Reichsbürger“-Argumentationsmuster seien „schlicht als unbegründet zurückzuweisen“. Gingen die Eingaben der „Reichsbürger“ in Beleidigungen oder Bedrohungen über, sollte dies „unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden“, rät von Wachter den Behördenmitarbeitern.
[close]
http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Klare-Kante-gegen-%E2%80%9EReichsbuerger%E2%80%9C-_arid,1404516.html
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Offline aitmatow

Re: Presseschnipsel
« Antwort #987 am: 24. Juni 2016, 17:11:58 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #988 am: 24. Juni 2016, 17:13:36 »
Den Artikel findest Du schon richtig aufgeräumt beim Freistaat Preussen. ;)

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=577.msg86308#msg86308

Da findest Du auch noch mehr, musst einfach bis Anfang Juni zurückgehen.
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Offline aitmatow

Re: Presseschnipsel
« Antwort #989 am: 24. Juni 2016, 17:30:19 »
Danke, das hatte ich nicht kontrolliert.  :-[