Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1363623 mal)

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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1020 am: 21. Juli 2016, 10:11:51 »
Wenn es unzulässig ist, muss es ja irgendwo eine Vorschrift dagegen geben.

Gibt es. Das Hausrecht, welches durch den Richter im Saal in Vertretung des Gerichtspräsidenten ausgeübt wird.

Und dann muss doch auch eine Strafe festgesetzt sein.

Nö. Falsch parken ist zwar nicht erlaubt, aber nicht strafbar. Man muß da unterscheiden zwischen einer unangenehmen Folge (bspw. Geldbuße oder aus dem Saal fliegen) und einer Strafe, die bspw. im Führungszeugnis ersichtlich  wäre. Als vorbestraft gilt man erst mit mehr als 90 Tagessätzen.

Wobei ich nicht weiß, ob letzteres nach Ende der Sitzung auch noch möglich ist. Wenn das Video im Internet auftaucht, geschieht das naturgemäß immer erst hinterher.

Richtig. Der Tatbestand des § 201 StGB ist ja erst mit der Veröffentlichung, nicht aber schon mit der Anfertigung der Aufnahmen verwirklicht.
Die Ri'inLG Hollandmoritz wollte in ihrer Aussage genau darauf hinaus, daß schon das Filmen im Gerichtssaal strafbar wäre mit der Folge, daß bspw. ein Justizwachtmeister oder die Polizei das zu dieser Straftat verwendete Werkzeug und damit die Aufnahmen sicherstellen dürfte. Einem Falschparker kann das Auto nicht weggenommen werden, einem Bankräuber aber schon.
 
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Offline Flo

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1021 am: 21. Juli 2016, 11:05:11 »
Eigentlich sollte ein gefestigter Rechtsstaat es aushalten können, wenn Filmaufnahmen in einer öffentlichen Verhandlung gemacht werden. Letztendlich wird es darauf ankommen, was - je nach Einzelfall - die tatsächliche Motivation hierfür ist. Geht es nur um die Bloßstellung von Verfahrensbeteiligten (nebst anschließender Veröffentlichung) oder um eine echte Eigendokumentation als Erinnerungshilfe bzgl. des stattgefundenen Prozessablaufs. Alternativ könnte man ja mal darüber nachdenken, sämtliche öffentlichen Verhandlungen direkt aufzuzeichnen und diese den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen.
 

Offline Tonto

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1022 am: 21. Juli 2016, 11:46:27 »
Eigentlich sollte ein gefestigter Rechtsstaat es aushalten können, wenn Filmaufnahmen in einer öffentlichen Verhandlung gemacht werden. Letztendlich wird es darauf ankommen, was - je nach Einzelfall - die tatsächliche Motivation hierfür ist. Geht es nur um die Bloßstellung von Verfahrensbeteiligten (nebst anschließender Veröffentlichung) oder um eine echte Eigendokumentation als Erinnerungshilfe bzgl. des stattgefundenen Prozessablaufs. Alternativ könnte man ja mal darüber nachdenken, sämtliche öffentlichen Verhandlungen direkt aufzuzeichnen und diese den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

Argumente um § 169 GVG:

Auf­nah­men im Ge­richts­saal ge­fähr­den nicht nur die Wahr­heits­fin­dung im Straf­ver­fah­ren, son­dern be­ein­träch­ti­gen auch die Ver­tei­di­gung des An­ge­klag­ten.
Sie len­ken Zeugen und An­ge­klag­te/Beschuldigt von der Haupt­ver­hand­lung ab.
Unter Um­stän­den haben die Beteiligten Scheu vor un­sicht­ba­ren Zu­hö­rer- oder Zu­schauer­kreisen, nicht jeder kann sich mündlich gut und verständlich ausdrücken und befürchtet ggf., "vorgeführt" zu werden und ist stärker gehemmt oder zumindest nicht mehr ganz so unbefangen.
Außerdem haben Zeu­gen bei der Ver­neh­mung des An­ge­klag­ten nicht zu­ge­gen zu sein. So könnten sie sehen/hören, was der Angeklagte/Beschuldigt und vorherige Zeu­gen aus­ge­sagt ha­ben.
Der noch nicht ver­ur­teil­ten An­ge­klag­te gelangt so zudem in das Schein­wer­fer­licht ei­ner wei­ten Öf­fent­lich­keit.

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1023 am: 21. Juli 2016, 13:43:36 »
Die Aufnahme von Gerichtsverhandlungen halte ich ebenfalls für keine gute Idee. Wäre nur ein weiterer Schritt zurück ins Jahr 1984.
 

Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1024 am: 21. Juli 2016, 14:01:15 »
Richtig. Der Tatbestand des § 201 StGB ist ja erst mit der Veröffentlichung, nicht aber schon mit der Anfertigung der Aufnahmen verwirklicht.

Ich verstehe § 201 Abs. 1 Nr. 1 so, dass bereits die Aufnahme strafbar ist.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1025 am: 21. Juli 2016, 15:00:06 »
Richtig. Der Tatbestand des § 201 StGB ist ja erst mit der Veröffentlichung, nicht aber schon mit der Anfertigung der Aufnahmen verwirklicht.

Ich verstehe § 201 Abs. 1 Nr. 1 so, dass bereits die Aufnahme strafbar ist.

Stimmt auch. Aber so lange keiner von der Aufnahme weiß, passiert dir auch nichts.

§169 GVG verbietet nur Aufnahmen, die veröffentlicht werden sollen. Aber das sollen sie ja in der Regel. Gewöhnlich sind Aufnahmen erlaubt, bis der Richter die Verhandlung eröffnet. Das liegt beim Richter.
 

dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1026 am: 21. Juli 2016, 19:02:13 »
Richtig. Der Tatbestand des § 201 StGB ist ja erst mit der Veröffentlichung, nicht aber schon mit der Anfertigung der Aufnahmen verwirklicht.

Ich verstehe § 201 Abs. 1 Nr. 1 so, dass bereits die Aufnahme strafbar ist.

Da steht "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen". Wenn Pudel deswegen verknackt wurden, dann hatten sie meistens Telefonate aufgezeichnet und ins Internet gestellt. Ein Telefonat ist zweifelsohne "nichtöffentlich gesprochenes Wort", das in einer öffentlichen Verhandlung Gesprochene dagegen nicht unbedingt.

Aber @Tonto hat die Argumente und die Rechtsgrundlage gebracht, auf Grund derer Kameras draußen bleiben müssen (§ 169 Satz 2 GVG):
"Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."
Das Gesetz wurde erlassen, als solche Aufnahmen nur Leute anfertigen konnten, die sich gesittet verhielten und die Regeln respektierten. Anderenfalls hätten sie sich ihrer Arbeitsmöglichkeiten beraubt. Folglich war damals eine Strafandrohung überfflüssig.

 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1027 am: 23. Juli 2016, 12:31:31 »
Den Prozess gegen Bernd Neumann hat man beim Zollern-Alb-Kurier wohl als Anlaß genommen mal ein paar Fälle der vergangenen Zeit aufzuarbeiten.

Unter anderem auch den Zusammenhang zum Mord am Industriellenehepaar in Albstadt.


Spoiler
Zollernalbkreis, 23.07.2016
Mit Video
Gefährliche Querulanten: Behörden im Zollernalbkreis klagen über renitente „Reichsbürger“

Sie halten die Bundesrepublik für eine Firma, Deutschland für ein besetztes Land – und sie machen den Behörden im Kreis zu schaffen. Immer häufiger haben es die mit sogenannten Reichsbürgern zu tun.
von Michael Würz 

MENS-CH statt BL: Mit diesem Kennzeichen, ausgegeben vom selbsternannten Amt deutscher Stämme, hatte ein Autobesitzer in Geislingen sein Auto ausgestattet. Der Besatzung eines Streifenwagens war der Wagen vor einiger Zeit aufgefallen. Die Polizisten hielten den Mann an, der aber zeigte sich völlig uneinsichtig, soll den Polizisten gar gedroht haben. „Es bestand Wiederholungsgefahr, da müssen wir dann natürlich reagieren“, erklärt Geislingens Bürgermeister Oliver Schmid. Die Stadt Geislingen – als Ortspolizeibehörde für den Fall zuständig – machte kurzen Prozess. „Wir haben beide Autos des Mannes beschlagnahmt, auch sein Zweitwagen trug das Kennzeichen MENS-CH“, so Schmid. Der kurios anmutende Fall landete beim Amtsgericht in Balingen, das nun Strafbefehl erließ. Nach Informationen unserer Zeitung muss der Mann 2200 Euro Strafe zahlen. Dazu brummte die Richterin dem Mann ein einmonatiges Fahrverbot auf.

Bereits im vergangenen Jahr machte ein Video auf YouTube die Runde: Es zeigte einen Mann, der Mitarbeiter im Rathaus in Albstadt wüst beschimpft. Am Ende wurden der Mann und dessen Sohn handgreiflich; es kam zu einer Rangelei, die Polizei musste einschreiten. „Der Mann wollte eine Unterschrift auf einem Dokument haben, die ihm unsere Mitarbeiterin verweigert hatte“, erinnert sich Michael Röck, Pressesprecher der Stadt. Röck war damals mittendrin, hatte die Polizei alarmiert, spricht von einer bedrohlichen Situation. Unter anderem wegen der Auseinandersetzung im Albstädter Rathaus, in die seinerzeit auch Oberbürgermeister Klaus Konzelmann verwickelt worden war, müssen sich die Männer in diesen Tagen vor Gericht verantworten.

Bereits am ersten Prozesstag kam es in dieser Woche zu Zwischenfällen. Die Angeklagten zweifelten an, dass der Richter fürs Richteramt legitimiert ist und wollten nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. Am Ende wollte der Richter ohne die Angeklagten verhandeln – ob dies möglich ist, muss nun das Landgericht Hechingen entscheiden. Bis dahin ist der Prozess unterbrochen. Aus dem Umfeld der Angeklagten erreichte die Redaktion unserer Zeitung tags darauf vielfache Kritik: Man wolle in der Presse nicht als Reichsbürger bezeichnet werden, könne vielmehr belegen, dass weder Richter noch Polizisten in Deutschland eine Legitimation für ihr Handeln hätten. Und die Auseinandersetzung im Rathaus in Albstadt? Ein Bekannter des Hauptangeklagten bezeichnet sie gegenüber unserer Zeitung als, wörtlich, ungeschickt.

Entspannter sieht man die Situation um die Reichsbürger bislang im Rathaus in Balingen. „Wir hatten bisher nur in zwei Fällen Berührung mit Personen, die diesem Personenkreis zuzuordnen sind“, sagt Oberbürgermeister Helmut Reitemann. „Sie wollten ihren Personalausweis abgeben.“ Die Situation habe nach einer kurzen Diskussion geklärt werden können, so Reitemann. Kritischer äußert sich hingegen Michael Pfohl, ehemaliger Chef der Hechinger Staatsanwaltschaft. Auch er bekam schon Post aus dem „Deutschen Reich“, wurde mit einem dubiosen Zahlungsschreiben bedroht. „Die Reichsbürger sind ein immer größeres Problem“, sagt er. „Mit ihren unsinnigen Schreiben machen sie uns viel Arbeit.“ Nicole Luther, Sprecherin der Hechinger Staatsanwaltschaft, klagt im Gespräch mit unserer Zeitung ebenfalls ihr Leid. „Man kann mit diesen Leuten meist nicht diskutieren“, sagt sie. Umso wichtiger sei, dass sie mit ihren Methoden nicht durchkommen. „Das wäre ein völlig falsches Signal seitens der Justiz.“ Jan Rathje von der Amadeu-Antonio-Stiftung, der seit Jahren in der Szene recherchiert, bestätigt das. „Wenn Menschen ein völlig abgeschlossenes Weltbild haben, sollte man sich gar nicht auf die Diskussion mit ihnen einlassen“, sagt er im Interview mit unserer Zeitung.

Besonders Mitarbeiter in kleineren Behörden und Ortschaftsverwaltungen sind häufig überfordert, wenn sich Anhänger der Reichsbürgerbewegung mit ihnen anlegen. In Albstadt scheint es besonders viele von ihnen zu geben. Ein Schwerpunkt sei in Truchtelfingen auszumachen, ist aus Polizeikreisen zu erfahren. Auch Jörg K., der 2014 ein Ehepaar in Albstadt brutal ermordet haben soll, stand der Reichsbürgerbewegung nahe. Als ihn im September 2014 die Anklageschrift in seiner Zelle erreicht, erhängt er sich. Die Akte wird geschlossen.

Der Prozess hätte möglicherweise ans Licht gebracht, ob die Reichsbürgerideologie, der der Mann anhing, eine Rolle bei seiner Tat gespielt hatte. Bis heute schießen derlei Spekulationen ins Kraut, und Anlass dazu gibt es durchaus. Kurze Zeit nach der Bluttat etwa luden Reichsbürger „Interessierte“ in ein Truchtelfinger Waldstück. Das Treffen hatten sie im Internet geplant, nicht einsehbar für die Öffentlichkeit. Wohl aber war der Treffpunkt herauszufinden. Zu beobachten waren mehrere Autos mit Kennzeichen aus ganz Baden-Württemberg, die an den vereinbarten Ort fuhren.

Und als ein Ermittler der Mordkommission einen Mann aus dem Ausland per E-Mail als Zeugen nach Rottweil vorladen will, beginnt ein tagelanger widerwärtiger Schriftverkehr. Der Mann macht keinen Hehl aus seiner Freude über den Tod des Albstädter Ehepaars; die seitenlangen Nachrichten an den Beamten quillen über vor Verachtung, sie sind voller antisemitischer Äußerungen. Ermittler, mit denen wir über den Schriftverkehr sprechen, der unserer Redaktion seinerzeit zugespielt worden war, bezeichnen den Mann als durchgeknallt. Aber ist er auch gefährlich?

Anfang April fuhr ein 32-Jähriger in Rostock einen Polizisten an. Als Grund gab der Autofahrer, der sich selbst als Reichsbürger bezeichnete, an, dass der Polizei die Rechtsgrundlage für eine Verkehrskontrolle fehle. Für Recht und Ordnung wollen unterdessen die falschen Polizisten des Deutschen Polizeihilfswerks sorgen, das ebenfalls der Reichsbürgerbewegung zugeschrieben wird. Die selbsternannten Ordnungshüter nahmen bereits Bürgermeister fest, fesselten Beamte mit Kabelbindern an Bäume – und landen regelmäßig vor echten deutschen Gerichten.

Dennoch scheinen auch in der Region immer mehr Menschen empfänglich für die kruden Thesen der Verschwörungstheoretiker. „Seit wann ist die BRD GmbH ein Rechtsstaat?“, fragte jüngst ein Mann auf der Facebookseite dieser Zeitung, als wir über den Prozess gegen mehrere Flüchtlinge aus der Meßstetter LEA berichteten. Die wirren Ansichten der Reichsbürger verschwimmen im Netz mit Lügenpressevorwürfen, manchmal auch mit eindeutig rechtsextremem Gedankengut. „Ich nehme das sehr ernst“, sagt ein Bürgermeister aus dem Kreis, der die Diskussion bei Facebook verfolgt hatte. „Wenn sich der Quatsch ausweitet, ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung wirklich bedroht.“

 
Reichsbürger – wer sie sind und was sie glauben

Reichsbürger halten das Grundgesetz, deutsche Behörden und Gerichte für illegitim, weil sie die Existenz der Bundesrepublik anzweifeln und glauben, dass das Deutsche Reich fortbesteht.

Deutschland halten sie für eine Firma (BRD GmbH), die Bürger für Angestellte. Das leiten sie aus dem Wort Personalausweis ab. Als Beweis führen Reichsbürger häufig die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH an. Die existiert tatsächlich. Es handelt sich um ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich im Besitz der Bundesrepublik befindet. Das Unternehmen stellt schlicht sicher, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die im Bundeshaushaltsplan festgeschriebenen Ausgaben, die die Steuereinnahmen übersteigen, bestritten und fällig werdende Kredite pünktlich getilgt werden können.

Xavier Naidoo erregte im vergangenen Jahr Aufsehen, weil er vor rund 300 Reichsbürgern in Berlin sprach. Der Sänger verbreitete auf der Kundgebung wirre Thesen, wonach Deutschland ein besetztes Land sei.

Kein souveräner Staat? Spätestens seit der Wiedervereinigung entbehrt diese These jeder Grundlage. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, den die vier einstigen Besatzungsmächte mit der DDR und der BRD geschlossen hatten, machte Deutschland auch auf dem Papier vollständig souverän. Das Verhältnis der Länder wurde neu geregelt, ein Friedensvertrag überflüssig.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #1028 am: 23. Juli 2016, 22:06:58 »
MENS-CH statt BL: Mit diesem Kennzeichen, ausgegeben vom selbsternannten Amt deutscher Stämme, hatte ein Autobesitzer in Geislingen sein Auto ausgestattet. ... „Wir haben beide Autos des Mannes beschlagnahmt, auch sein Zweitwagen trug das Kennzeichen MENS-CH“, ...

Die sind derart verblödet, dass ihnen nicht auffällt, dass zwei verschiedene Autos nicht gut das selbe Kennzeichen tragen können.
 

Offline Flo

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1029 am: 24. Juli 2016, 08:34:03 »

Die sind derart verblödet, dass ihnen nicht auffällt, dass zwei verschiedene Autos nicht gut das selbe Kennzeichen tragen können.


Wenn das eine MENS - CH 001 und das andere auf MENS - CH 002 lautet, sollte dies doch kein Problem sein.  ;D

Stellt sich nur die Frage, wie man solche Fahrzeuge überhaupt versichern kann.  :scratch:

Oder bietet das "KRD" mittlerweile auch Kfz- Versicherungen an?
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1030 am: 24. Juli 2016, 18:13:40 »
Oder bietet das "KRD" mittlerweile auch Kfz- Versicherungen an?

Unter Umständen war sogar die Kombination aus "nicht zugelassen" (kein gültiges Kennzeichen) und "nicht versichert" der Anlass dafür, die Fahrzeuge sicherzustellen. Beim ersten entgeht dem pöhsen Staat Geld (und das mag er nicht, das wissen wohl alle), beim zweiten haben wir nicht mal einen Haftpflichtschutz (der bei der Fahrweise zumindest einiger unserer Kunden zwingend erforderlich wäre).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1031 am: 24. Juli 2016, 20:53:32 »
Ich dachte, die Haftpflichtversicherungist immer zwzwingend erforderlich.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1032 am: 24. Juli 2016, 20:56:11 »
Ist sie auch. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

http://www.vrvz.de/verkehrsrecht/fahren-ohne-versicherungsschutz
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1033 am: 24. Juli 2016, 21:07:50 »
@Flo

Nein, sowohl der Freistaat Preussen, als auch die diversen Staatenbünde (Österreich und Deutschland) bieten angeblich eigene Versicherungen an. An Infos kommt man aber nur, wenn man die "Schulungen" besucht. Man muss dazu seine bisherigen Versicherungsunterlagen mitbringen und zahlt dann, aufgrund dieser Angaben, auf jeden Fall weniger.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #1034 am: 24. Juli 2016, 21:08:46 »
Ich dachte, die Haftpflichtversicherungist immer zwzwingend erforderlich.

Ich vermute mal (ist der einzige Weg, der mir einfällt), dass sie die Fahrzeuge als "stillgelegt" gemeldet haben. Sonst wird man die alten Kennzeichen nicht los. Man kann sie zwar auch illegal durch andere ersetzen, ändert aber erst mal nichts daran, dass ich der pöhsen BRiD Kfz-Steuern zahlen muss.
Mit "Stilllegung" entfällt dann auch die Kfz-Versicherung.
Ist vor allem ggf. für Opfer eines Verkehrsunfalls bitter - sie haben den Schaden und bekommen nicht mal was, weil zum einen keine Versicherung da war und zum anderen beim Täter u.U. nichts zu holen ist (wir kennen unsere Kundschaft...). Da springt allenfalls, wenn man Glück hat, der Weiße Ring ein und gibt etwas Unterstützung.
Also gleich so richtig ein Fall, wo man Lust hätte, den Baseball-Schläger... NEIN, machen wir nicht!
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