Seufz, "Gründungsurkunde" schon wieder! Tatsächlich spricht man z. B. in der Geschichtsschreibung bisweilen von der "Gründungsurkunde" eines Klosters, eine Kirche, eventuell einer Stadt, aber dies ist kein Rechtsbegriff. Denn die Gründung eines Klosters ist ein ganz anderer Vorgang als die Gründung einer Stadt oder einer Handelsgesellschaft. Bei im Mittelalter gegründeten Kirchen liegt in der Regel eine Stiftungskurkunde vor, die auch ein Testament sein kann. Ebenso kann es sich bei der Gründung eines Klosters um eine Stiftung oder um ein Testament handeln, es ist aber auch möglich, dass es sich um einen Akt einer kirchlichen Autorität handelt oder um einen Zusammenschluss von Personen, die eine Klostergemeinschaft gründen wollten. Eine Stadt wurde manchmal von einem Landesherrn bewusst und gezielt gegründet, dann liegt ein Privileg, eine Schenkung o. dgl. vor. Das sind rechtlich gesehen alles sehr verschiedene Dokumente, denen nur gemeinsam ist, dass sie auf die Gründung einer Institution hinwirken sollen und dass sie Urkundenqualität im Rechtssinne besitzen.
Anders, als es die KRD-D und andere RD meinen, werden aber privatrechtliche Vereinigungen nicht durch eine Gründungsurkunde gegründet, sondern durch andere Arten von Dokumenten: Vereine bedürfen einer Satzung und eines Protokolls über die Gründungsversammlung, zudem noch der Eintragung ins Vereinsregister, also eines gerichtlichen Akts. Handelsgesellschaften werden ebenso durch Satzungen und Protokolle über die Gründungsversammlung sowie ggf. durch notarielle Beglaubigung derselben und Eintragung in ein Handelsregister gegründet, hingegen bedarf z. B. die Gründung einer GbR keiner besonderen Form (diese kann notfalls ad hoc entstehen). Stiftungen werden nach wie vor durch Stiftungsurkunde oder Testament gegründet, Ämter, Behörden, Gerichte usw. durch Gesetze des Staates, dem sie angehören, ebenso Landkreise, Regierungsbezirke usw. Manche Einrichtungen können auch einfach durch Beschluss gegründet werden. Bei Staaten gibt es im Allgemeinen keinen "Gründungsakt", da diese schon seit jeher bestehen. Frankreich besitzt keine Gründungsurkunde, weil es als Staat mit im Wesentlichen den heutigen Grenzen schon seit Jahrhunderten besteht. Neue Staaten können entstehen durch Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten. Dann erfolgt die Gründung des neuen Staates durch Vertrag, durch Verfassungsgebung oder durch beides. Letztlich kann ein Staat auch dadurch entstehen, dass Fakten geschaffen werden. Dies war etwa beim Zerfall der Donaumonarchie der Fall: Faktisch handelten die lokalen Regierungen der ehemaligen Kronländer ab Oktober 1918 so, als ob sie souveräne Staaten wären. Da die Zentralregierung zu schwach war, dies zu verhindern, und letztlich diesen Zustand auch billigen musste und weil die anderen Staaten die so entstandenen neuen Staaten anerkannten, waren sie von da an auch souveräne Staaten.
Nun, Fakten schaffen können die KRD-D ja nicht, und von allem Anderen haben sie keine Ahnung. Somit wird nichts aus ihrem Möchtegern-Staat.