Der
Nationalrat hat Trauriges zu verkünden:
"Liebe Mitbürger,
viele Bürger fragen nach den Rechten des registrierten Verfassungsvolkes und nach der rechtlichen Situation um die Nationalversammlung herum.
Der Nationalrat möchte für Klarheit sorgen, da seine anderen Botschaften wohl nicht überall angekommen sind.
Daher gibt der Nationalrat von Deutschland folgende Erklärung ab.
Eine „rein juristische“ Verfassunggebende Versammlung, Nationalversammlung oder auch Verfassungskonvent genannt, stellt kein Individualrecht dar, sondern ein so genanntes Allgemeinrecht. Grundrechte, wie um Beispiel die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik, sind Individualrechte. Diese Rechte stehen jedem Einzelnen und/oder auch Organisationen, Gruppen und Vereinigungen zu. Alle anderen Artikel des Grundgesetzes, wie dann eben auch Artikel 146 des Grundgesetzes, sind keine Individualrechte.
Die Ausübung eines „Allgemeinrechts“ setzt eine große, zumindest bedeutende Volksbeteiligung voraus. Es muß nicht das gesamte Volk sein, aber schon ein erheblicher Teil. Genaue Zahlen für einen solchen Vorgang liegen in den völkerrechtlichen Bestimmungen nicht vor. Aber jeder mag anhand der folgenden Zahlen selbst einschätzen, wie „bedeutend“ zu bewerten ist.
Seit Jahren hampeln wir als "kleine Volksgruppe" von einigen 10.000 Registrierten und der Durchführung der Nationalversammlung zustimmenden, rund 267.000 Bürgern, herum. Von dieser Gesamtzahl sind etwa
200-1000 Menschen
aktiv.
Der Verbleib der anderen 267.000 Bürger ist nicht feststellbar.
Sie sind nicht zu sehen oder zu hören. Die Gesamtzahl ist sicher ein großer Erfolg für die Aktivitäten des Nationalrates, aber
durch das Verhalten der Bürger ohne Bedeutung.
Dauerhaft als "kleiner Volksteil", mit dem Rechtsanspruch eine Nationalversammlung zu sein, zu agieren, ist rechtlich nicht haltbar, zumindest nicht ausreichend, um hiermit die Ausübung eines "Allgemeinrechts" zu begründen.
Wir haben uns schon weit aus dem Fenster gelehnt und die Grenzen der Rechtswidrigkeit in Sichtweite erreicht. Mehr ist nicht verantwortbar.
Ohne Volk gibt es keine aktive Verfassunggebende Versammlung. Es gibt rechtskonform maximal den Wunsch eine solche Versammlung durchführen zu wollen. Eine Verfassunggebende Versammlung ist das Volk. Es ist nicht der Nationalrat oder eine vergleichbare Institution, welche sich zur Organisation einer solchen Versammlung aufmacht.
Unser Volk reagiert auf keinen gut erklärten Rechtsverweis positiv.
Es reagiert mit Ablehnung und Beschimpfung und hält an der Fremdverwaltung von 1990 und deren Verwaltungsordnung fest. Die geschichtlichen Tatsachen sind für die Mehrheit kein Thema. Auch die etwa
6.5 Millionen verteilten Schriftstücke, die in den letzten Jahren durch persönliche Übergabe verteilt wurden, haben
keine Änderung bewirkt. Das sollten alle Aktiven inzwischen selbst erfahren haben und in ihre Überlegungen einbeziehen.
Der Nationalrat ist mit allen Vorbereitungsarbeiten fertig und wartet auf die Möglichkeit dieses besagte „Allgemeinrecht“ anwenden zu können.
Einfach ALLES hängt an diesem Punkt.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis.
Wir haben ein durch Völkervertragsrecht anerkanntes Staatsgebiet.
Wir haben durch ein relevantes Feststellungsverfahren ein Verfassungsvolk.
Wir besitzen durch unsere handlungsfähige Administration Staatsgewalt.
Aber das Verfassungsvolk hat kein Interesse an der Umsetzung seiner Rechte.
Solange dieser Zustand bleibt ist der Nationalrat
handlungsunfähig.
Der Nationalrat ist ausschließlich für die juristische Lösung des vorliegenden völkerrechtlichen Problems zuständig und nicht zur Ausübung revolutionärer Ausbrüche oder vergleichbarer gewalttätiger Auseinandersetzungen, die zudem, aufgrund der rechtlichen Gesamteinschätzung, vollkommen überflüssig sind. Somit verbleiben alle fertiggestellten Unterlagen und Ergebnisse ohne zeitliche Begrenzung im aktuellen Stand und können jederzeit flächendeckend aktiviert werden. Wir müssen geduldig auf die Ankunft des Verfassungsvolkes in „bedeutender“ Anzahl warten.
Der Nationalrat am 31. August 2022, 17.32 Uhr MEZ"
Ein kleiner Trost: Die letzten Straßenkämpfer Jörg Wieners und Thomas Fröhlich halten UWÄs Fahne hoch und werden von Erwin abgefeiert (siehe Bild).
Schönes WE!
P.S.: Gestern war übrigens die letzte Nivea-Sendung bis auf unbestimmte Zeit!
Die ca. 50 verwesten Wesen (das Orga-Team) werden aber weiterhin intensiv in allen Bereichen von montags bis freitags (9 Uhr bis manchmal Mitternacht) arbeiten, so Christian B. von "Wenea Recht".