Laut Dekret 27 ist die VV jetzt komplett. Das ist jetzt völkerrechtlich verbindlich, auch wenn das "Volk" nichts über die Mitglieder weiß. Aber Uwe wird da schon eine tolle Truppe zusammengestellt haben
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Spoiler
Dekret Nr. 27
Der Versammlungsrat, gemeinsam mit allen anderen Räten innerhalb des Planungsstabes der Verfassunggebenden Versammlung für den Föderalen Bundesstaat Deutschland erläßt heute, am 30. April 2019, hiermit das Gesetz Nr. 23 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 27 wie folgt.
§ 1. Aufgrund der erfolgten Abstimmung der Vollversammlung vom 30. April 2019, ist mit Rechtsbezug auf Dekret Nr. 23, § 1, § 2, § 3 und § 4, dieses Dekret Nr. 23 und sodann das Gesetz Nr. 19, in den aktiven und rechtswirksamen Stand versetzt worden, wobei der Föderale Bundesstaat Deutschland bis auf Weiteres im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung verbleibt.
Somit ist der Föderale Bundesstaat Deutschland mitsamt den, durch die Verfassunggebende Versammlung erlassenen Gesetzen und Verordnungen, vollumfänglich als originäres Staatswesen eingesetzt.
Der Planungsstab der Verfassunggebenden Versammlung, in Zusammenarbeit mit der gesamten Vollversammlung bildet die Übergangsregierung, bis die Ausrufung von Parlamentswahlen aufgrund eines, durch die Vollversammlung zu schaffenden Wahlgesetzes, beschlossen wird und diese Wahlen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Rechtsverweis: Dekret Nr. 23 in vollständigem Wortlaut:
Die Verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, erläßt heute, am 20. November 2017, hiermit das Gesetz Nr. 19 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 23
§ 1. Hiermit wird bestimmt, daß die Verfassungszusätze Blatt 2, Blatt 3 und Blatt 4 temporär in den wirksamen Stand gesetzt werden und zudem die Handlungsfähigkeit des föderalen Bundesstaat Deutschland mit dem heutigen Tage festgestellt wird.
§ 2. Weiterhin wird zu § 1 dieses Dekretes erklärt, daß diese temporäre Anweisung durch den ersten Rat der Verfassunggebenden Versammlung so lange Bestand hat, bis die Vollversammlung die Bestätigung ausspricht oder die Nichtigkeit erklärt.
§ 3. Die Bestimmungen aus den §§ 1 und 2 erfolgen auf der mehrheitlichen Feststellung und dem damit ergangenen Auftrag der Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung, vom 12. November 2017, in der diese Vollversammlung dem Vorsitzenden der Versammlung, sowie dem ersten Rat insgesamt, die vorzeitige und temporäre Wirksamstellung der Verfassungszusätze wie unter § 1 genannt, erklärt hat.
§ 4. Der erste Rat bestimmt hiermit weiterhin die Notwendigkeit, wie die Möglichkeit, die unter § 1 aufgeführten Verfassungszusätze weiter zu entwickeln und jede Veränderungen oder Ergänzung mit Datum und genauem Änderungszeitpunkt zu dokumentieren.
Mit diesem Dekret Nr. 23 wird heute am 20. November 2017 um 12.59 Uhr MEZ, das Gesetz Nr. 19 durch den Versammlungsrat der Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, für den föderalen Bundesstaat Deutschland, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, rechtswirksam erlassen.
§ 2. Darüberhinaus erfolgen die sofortigen Anordnungen:
§ 2a. Hiermit wird bestimmt, daß die Phase der Konstituierung der Verfassunggebenden Versammlung insoweit beendet ist, als das die Notwendigkeit der weiteren Aufnahme von Teilnehmern zur Verfassunggebenden Versammlung Deutschland als beendet erklärt wird.
Für die Aufnahme weiterer Teilnehmer zur Vollversammlung bedarf es eines Antrages für jeden Einzelfall, über den der Planungsstab, bestehend aus dem ersten und dem zweiten Rat, entscheidet.
Die Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung, bestehend aus dem ersten Rat, dem zweiten Rat und den Teilnehmern der Fachbereiche, bilden die Übergangsregierung für das gesamte Staatswesen, wie für die Länderregierungen.
§ 2b. Die bislang erlassene und gültige Verfassungsschrift vom 04. April 2016, wie die Dekrete mit den fortlaufenden Nummern 1 bis 27 und die, zur Verfassungsschrift erlassenen Verfassungszusätze und nachfolgende Verwaltungsgesetze, entfalten ohne Frist ihre sofortige Wirkung im vollen Umfang.
§ 2c. Sämtliche registrierte Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung sind mit sofortiger Wirkung Staatsangehörige des Bundesstaat Deutschland und besitzen die Staatsangehörigkeit Deutschland. Das Gesetz zur Staatsangehörigkeit vom 14. April 2016, wie ein Verwaltungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 02. Mai 2016, wurden bereits erlassen.
§ 2d. Mit diesem Dekret Nr. 27, Gesetz Nr. 23, ist die temporäre Wirkung von Dekret Nr. 23, Gesetz Nr. 19, aufgehoben.
§ 2e. Das Meldeamt zur Aufnahme neuer Staatsbürger ist nunmehr unverzüglich zu schaffen und auf den entsprechenden Seiten und Unterlagen zu veröffentlichen. Über die Herausgabe von Bestätigungserklärungen und sonstiger Dokumente, hat der Planungsstab in einer Frist bis einschließlich 15. Juni 2019 zu entscheiden.
§ 2f. Alle weiteren Bestandteile des neuen Staatswesens mögen in Einklang mit dem Willen der Bürger des Bundesstaat Deutschland entwickelt werden. Bei den Entscheidungen sollen Anregungen und Vorschläge der Bürger Berücksichtigung finden. Die Räte sind dazu aufgerufen, die notwendige Transparenz für alle Bürger insoweit zu schaffen, als das dieses Staatswesen keinen Schaden nehmen kann, aber der Volksentscheid in Richtungsentscheidungen vorrangige Bedeutung behält.
Dieses Dekret Nr. 27 und somit das Gesetz Nr. 23, wird heute am 30. April 2019, 21.30 Uhr europäische Sommerzeit durch die Räte und somit den Planungsstab dieser Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, für den föderalen Bundesstaat Deutschland, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, rechtswirksam erlassen.