Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 88035 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #315 am: 3. Februar 2019, 15:01:16 »
Ob der Volllooser sie an der Gefängnistür mit einem Strauß Blumen in Empfang nehmen wird?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Pantotheus

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #316 am: 3. Februar 2019, 15:43:39 »
Mit etwas Glück wird er selbst sich bis zum Ablauf von Haverbecks Haftstrafe der staatlichen Vollpension erfreuen dürfen. Immerhin arbeitet er hart daran, das sollte man anerkennen und belohnen.
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Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #317 am: 3. Februar 2019, 15:44:58 »
Das sind nach Zählung des Tagesspiegels noch vier Verfahren mit insgesamt 35 Monaten Haft: Im Oktober 2016 vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen zu 11 Monaten, im September 2016 vor dem Amtsgericht Detmold zu 8 Monaten, im November 2015  vor dem Amtsgericht Hamburg zu 10 Monaten und im Oktober 2017 vor dem Amtsgericht Berlin zu 6 Monaten.

Nicht ganz: Das ist aber auch kompliziert. Kurzfassung: Durch die Revisionsentscheidung des OLG Hamm sind die beiden Verfahren vor dem AG Detmold und das Verfahren vor dem AG Bad Oeynhausen erledigt worden, weil das LG Detmold diese Verfahren zusammengefasst und gemeinsam entschieden hatte. Sie kamen daher auch "gebündelt" beim OLG Hamm an.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmold/lg_detmold/j2017/25_Ns_21_Js_814_16_44_17_Urteil_20171128.html 

Da das Urteil des LG Detmold 250 Randnummern hat und diverse faksimilierte Dokumente enthält, füge ich nicht den kompletten Text hier ein; ich habe die Entscheidung mal vorsorglich abgespeichert.

Im Einzelnen wurden folglich erledigt:

AG Detmold                02.09.16  8 Monate   
AG Bad Oeynhausen    11.10.16  11 Monate
AG Detmold                17.02.17  10 Monate

Die Gesamtstrafe von (nur) 1 Jahr und 2 Monaten beruht zudem auf einem Teilfreispruch, weil das Landgericht das Leugnen des Holocaust in Schreiben an einen Bürgermeister nicht als "öffentliches" Leugnen angesehen hat.

Zum Verdener Verfahren:

Erste Instanz:     AG Verden 21.11.16 2 Jahre, 6 Monate   
Berufung:           LG Verden 28.08.17 2 Jahre
Revision:            OLG Celle 30.01.18 Revision zurückgewiesen, rechtskräftig

Sicher noch offen ist das Hamburger Verfahren. Hier hatte das LG im August 2018 - schon fast drei Jahre nach der erstinstanzlichen Verurteilung im November 2015 - einen Termin anberaumt, diesen dann aber wieder abgesagt. Seitdem herrscht Ruhe.

Unklar ist (mir), ob und wie es nach der Verurteilung durch das AG Berlin-Tiergarten weiterging. Wenn ich mal mehr Zeit habe, schaue ich die 21 Seiten dieses Threads mal durch, ob ich da was übersehen habe. Dass Oma Hetz das erstinstanzliche Urteil einfach so hat rechtskräftig werden lassen, ist aber im Grunde auszuschließen.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2019, 15:53:02 von Gelehrsamer »
 
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Offline Anmaron

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #318 am: 3. Februar 2019, 16:02:56 »
Gibt es die Möglichkeit, z. B. Revisionen zurückzuweisen mit der Begründung, dass dauernd querulatorisch nach ständig gleichen Straftaten allerhand Rechtsmittel eingelegt werden, die nur zur Verzögerung von Rechtskraft und zur übermäßigen Belastung der Rechtsanstalten dienen?

Anders gesagt: Wer täglich den Schimpansen ärgert und dabei vom Zoowärter verscheucht wird, soll nicht dauernd beim Zoodirektor jammern, dass er verscheucht wird.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2019, 16:06:19 von Anmaron »
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Offline Neubuerger

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #319 am: 3. Februar 2019, 16:15:04 »
Nicht ganz: Das ist aber auch kompliziert. Kurzfassung: Durch die Revisionsentscheidung des OLG Hamm sind die beiden Verfahren vor dem AG Detmold und das Verfahren vor dem AG Bad Oeynhausen erledigt worden, weil das LG Detmold diese Verfahren zusammengefasst und gemeinsam entschieden hatte. Sie kamen daher auch "gebündelt" beim OLG Hamm an.

Danke für diese Zusammenfassung. Ich sagte ja, es ist nicht einfach und etwas unübersichtlich ;)
Also ein Jahr und zwei Monate, das macht ab Haftbeginn Mai 18 eine Entlassung ungefähr Anfang Juli 2019. Wenn sie es schafft, nach 2/3 rauszukommen, müsste das im Laufe des Februars soweit sein. Da sie aber unbelehrbar ist, würde sie den Teil der Reststrafe dann wohl doch noch absitzen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Pantotheus

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #320 am: 3. Februar 2019, 16:21:00 »
Eine Revision ist eine auf Rechtsfehler beschränkte Überprüfung eines Urteils. Eine Beweiserhebung findet daher nicht statt, auch eine Verhandlung mit den Parteien braucht nicht stattzufinden. Zumindest Formfehler sind in der Revisionsschrift zu rügen und die Rüge zu begründen. Bei Revisionen in Strafsachen braucht der Beschuldigte die allgemeine materielle Rüge nicht ausdrücklich zu begründen. Zudem sind Revisionen nicht mehr mit einem ordentlichen Rechtsmittel anfechtbar (abgesehen von Verfassungsbeschwerde zum BVerfG, Beschwerden zum EGMR u. dgl.). Das Revisionsgericht kann sich daher bei der Ablehnung eines Revisionsbegehrens auf eine dürre Mitteilung beschränken der Art: "Die Nachprüfung des Berufungsurteils des ...gerichts vom ... hat keine Rechtsfehlerhaftigkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin ergeben."
Die Revision stellt daher gar nicht das Problem dar, die Überlastung dürfte eher in den unteren Instanzen auftreten. Zumindest bei der Berufung sieht die Lage schon ein wenig anders aus, allzu starke Beschränkungen dürften rechtsstaatlich bedenklich sein.
Grundsätzlich muss aber auch in der Berufung nicht jeder Klacks von A bis Z neu bewiesen werden, sondern nur die Sachverhalte, die nach Ausweis des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründungen umstritten blieben. In einem Verfahren wie Fatzkes Führerschein-Geschichte kann sich eine Berufung sogar wesentlich auf Rechtsfragen beschränken: Fatzke hatte "Sprungrevision" zum OLG erklärt, aber die Staatsanwaltschaft hatte "Sperrberufung" eingelegt, diese allerdings auf die Höhe der ausgesprochenen Strafe beschränkt. Strittig war ja nicht, ob Fatzke gefahren war oder nicht, sondern ob er fahren durfte oder nicht. Dies war aber eine Rechts- nicht eine Tatsachenfrage. Somit stellten sich in der Berufungsinstanz bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis in erster Linie Rechtsfragen, nämlich die Frage nach der Gültigkeit des Fahrerlaubnisverzichts bzw. des Weiterbestehens derselben trotz Führerscheinrückgabe, weiter die etwaige Frage, ob Fatzke (rechtsirrtümlich, aber entschuldbar) davon ausgehen durfte, dass seine Fahrerlaubnis noch bestand, und letztlich die Frage nach der angemessenen Strafe.
Kurz: Eigentlich gibt es genügend Abkürzungsmöglichkeiten. Es kommt in der Praxis immer darauf an, welche Prozessbeteiligten die Grenzen der Prozessordnung in welcher Weise ausschöpfen und wie belastet ein Gericht sonst noch ist. Darauf hat die Prozessordnung allerdings nur geringen Einfluss.
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Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #321 am: 3. Februar 2019, 16:28:15 »
Also ein Jahr und zwei Monate, das macht ab Haftbeginn Mai 18 eine Entlassung ungefähr Anfang Juli 2019.

Das glaube ich nicht: Wenn ich das richtig sehe, ist sie im Mai 2018 zum Haftantritt wegen der rechtskräftigen Verurteilung durch das LG Verden (Revision zurückgewiesen durch das OLG Celle) geladen und nachfolgend festgenommen worden. Erst anschließend, nämlich am 30. Mai 2018, hat das OLG Hamm die Revision gegen das Urteil des LG Detmold vom 27. November 2017 in den drei Verfahren in Nordrhein-Westfalen (2 x AG Detmold und AG Bad Oeynhausen) zurückgewiesen.

Danach wären jetzt insgesamt 3 Jahre und 2 Monate zu vollstrecken, soweit (was ich nicht weiß) nicht eine Gesamtstrafenbildung aus den beiden Verurteilungen erfolgte. Aus Hamburg (10 Monate) und Berlin (6 Monate) könnte noch was dazu kommen, sollte insbesondere das LG Hamburg seine Weigerung, das Verfahren zu betreiben, aufgeben. Das wären dann insgesamt 4,5 Jahre (vorbehaltlich weiterer Gesamtstrafenbildungen). Da die Dame sich nicht selbst gestellt hat und es keine Anzeichen für einen Gesinnungswandel gibt, ist auch eine vorzeitige Entlassung nicht selbstverständlich. Abzuwarten bleibt, ob irgendwann ein Gericht wegen altersbedingter Beeinträchtigungen meint, Milde walten lassen zu müssen. Aber auch dafür gibt es keine Garantie, wie sich am Beispiel Horst Mahler zeigt.   

Im Übrigen hat sie Glück gehabt, dass das LG München I eine Verurteilung zu 6 Monaten nach Ablauf der Bewährungsfrist für erledigt erklärt hat, bevor auffiel, dass sie in dieser Zeit wieder straffällig geworden war.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #322 am: 3. Februar 2019, 16:37:33 »
Laut Presseberichten wurde sie von der StA Verden (wo das erstinstanzliche Urteil erging) zum Strafantritt geladen und sollte zwei Jahre ohne Bewährung absitzen. Zumindest zum damaligen Zeitpunkt war also keine weitere Strafe dabei. Ob inzwischen eine Gesamtstrafenbildung aus einer weiteren ansonsten rechtskräftigen Verurteilung erfolgt ist, darüber ist mir nichts bekannt.
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Offline mork77

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #323 am: 3. Februar 2019, 18:32:47 »
Ob der Volllooser sie an der Gefängnistür mit einem Strauß Blumen in Empfang nehmen wird?

Ich persönlich würde es ja bevorzugen, wenn er sie mit einem Kranz in der  Hand begrüßen würde.

Hier vorab ein paar Ideen.

http://blumen-lieferservice-berlin.de/grabschmuck
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #324 am: 3. Februar 2019, 18:36:10 »
Ob der Volllooser sie an der Gefängnistür mit einem Strauß Blumen in Empfang nehmen wird?


Ich persönlich würde es ja bevorzugen, wenn er sie mit einem Kranz in der  Hand begrüßen würde.

Hier vorab ein paar Ideen.

http://blumen-lieferservice-berlin.de/grabschmuck

Jepp, das sind die einzigen Blumen, die der *zensiert, Beschimpfungen nach eigenem Ermessen dürfen eingefügt werden* gönne.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2019, 18:37:45 von Spielkind »
 

Offline Gutemine

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #325 am: 5. Februar 2019, 18:39:53 »
Haverbeck schreibt einen Leserbrief ans Westfalenblatt und die gesamte "Wahrheitspresse" verteilt es.

(Ich habe einen Screen gemacht um denen nicht noch mehr Klicks zu bescheren)

Quelle
https://estomiles.wordpress.com/2019/02/03/brief-von-ursula-haverbeck-aus-dem-gefaengnis-30-1-2019-an-das-westfalenblatt/?fbclid=IwAR0nEwP1rww7HRzu-XleuUWpE08xCFlog6RiXzpeU_nenkudoUQRjdRv3IA

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https://www.facebook.com/GuntherMariaMichel

Bei dem wäre jeder Eintrag eine Anzeige wert.  :fire:
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #326 am: 5. Februar 2019, 19:16:31 »
Wenn dieser Schrieb behördlich zur Kenntnis genommen wird, dürfte sich jede Aussicht auf vorzeitige Entlassung erledigt haben.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #327 am: 5. Februar 2019, 19:25:13 »
Was die Nazioma quakt, ist doch eh egal.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #328 am: 5. Februar 2019, 19:26:53 »
Wenn dieser Schrieb behördlich zur Kenntnis genommen wird, dürfte sich jede Aussicht auf vorzeitige Entlassung erledigt haben.
Klopf auf Holz.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #329 am: 5. Februar 2019, 19:52:18 »
Nazi-Oma spielt doof.
Kein Wunder, dass dem Volksloser einer abgeht.
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(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)