Autor Thema: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.  (Gelesen 128927 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #885 am: 28. November 2024, 19:03:44 »
Da kann Sebastian Leber sich nur irren, sie hat nie wertlose Euros verlangt. Es ging immer um Silber. 102.000 Unzen sollte die Markenrechtsverletzung schon wert sein - 2,9 t Silber sind rund 2,6 Mio.€. Das muss der Name Heike (ohne Maria) Werding schon bringen. Oder ist sie jetzt etwas kleinlaut geworden, da man ja auch sonst von den vereinten Völkern nichts hört.

Wäre ja lustig, wenn sie versuchte, einen Markenschutz einzuklagen.

Sebastian Leber hat es auch YT veröffentlicht und verwendet schon wieder ihren Namen.



Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #886 am: 28. November 2024, 21:43:43 »
Ihr Anwalt versichert also, dass sie keine Reichsbürgerin mehr ist und die Gesetzte des deutschen Staates achten wird.
Das Erste was sie dann tut als sie vorzeitig entlassen wird? gleich mal wieder zu reichsbürgern:

- Fax schicken (wtf?)
- unsinnigen Schadensersatz in unsinniger Höhe fordern
- behaupten sie sei nie rechtskräftig verurteilt worden
- mit Vorname klein und in Doppelpunkten unterzeichnen
- etwas von "Lebender Mensch" und "außerhalb des Sachenrechts" labern
- Kritiker versuchen mit unsinnigen Forderungen einzuschüchtern
- komplett falsches Verständnis es Markenrechts haben

Meine Bingokarte war bei 50% eines dem knapp 2 minütigen Video schon voll. Das muss man erstmal schaffen.
Ich hoffe mal das ist irgendwie ein Bewährungsauflagenverstoss und man kassiert sie direkt wieder ein, wirklich glauben tu ich das aber nicht.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #887 am: 28. November 2024, 22:51:34 »
Warum kam die überhaupt in den Knast. Waren die anderen spezialisierten Betreuungseinrichtungen alle voll?
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #888 am: 29. November 2024, 00:51:06 »
Ich hatte irgendwie gespeichert, sie sei zwangsweise in der Klapse, lag ich da etwa falsch?  :think:
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #889 am: 29. November 2024, 06:21:27 »
Zitat
Heike Werding achte jetzt die Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland
Ja ne, is klar, und im Himmel is Jahrmarkt.
Dass das schief geht hätte hier jeder sagen können.
Eine Einsicht bei Heike halte ich für sehr unwahrscheinlich!
« Letzte Änderung: 29. November 2024, 10:56:09 von Finanzbeamter »
ia, ia, Cthulhu fhtagn
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #890 am: 29. November 2024, 06:24:21 »
Ich hatte irgendwie gespeichert, sie sei zwangsweise in der Klapse, lag ich da etwa falsch?  :think:

Sie wurde meiner Erinnerung nach begutachtet, woraufhin der Richter der Meinung war, dass sie "nur" eine Haftstrafe genüge. Die vorzeitige Entlassung halte ich jedoch für einen Fehler. Allerdings bin ich guter Dinge, dass sie aufgrund des gezeigten Verhaltens bald wieder vor Gericht steht (u. a. wörtlich gemeint).
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Offline Neubuerger

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #891 am: 29. November 2024, 08:11:56 »
Sie wurde meiner Erinnerung nach begutachtet, woraufhin der Richter der Meinung war, dass sie "nur" eine Haftstrafe genüge. Die vorzeitige Entlassung halte ich jedoch für einen Fehler. Allerdings bin ich guter Dinge, dass sie aufgrund des gezeigten Verhaltens bald wieder vor Gericht steht (u. a. wörtlich gemeint).

Ja, das ist definitiv ein Fehler. Aber wenn sie so weitermacht, wie sie gegen Sebastian Leber eingestiegen ist, dann winkt ihr relativ bald eine neue Strafe inkl. des Rests der ausgesetzten.


Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #892 am: 16. April 2025, 11:10:19 »
Gehört wohl hier her, leider Paywall:


Zitat
Drohbriefe an Merkel, Scholz und Elon Musk: Babelsbergerin als Reichsbürgerin verurteilt

Eine 70-Jährige trat als „Landesherrin“ der verbotenen Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ auf. Von Rassismus und terroristischen Zielen will die Impfgegnerin nichts gewusst haben.
Von Klaus D. Grote

15.04.2025, 18:24 Uhr

Eine 70-jährige Babelsbergerin wurde am Dienstag (15. April) vom Landgericht Potsdam wegen der Mitgliedschaft in einer verbotenen Gemeinschaft der Reichsbürgerszene und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten bereits auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/drohbriefe-an-merkel-scholz-und-elon-musk-babelsbergerin-als-reichsburgerin-verurteilt-13545901.html

https://www.maz-online.de/brandenburg/brandenburg-70-jaehrige-reichsbuergerin-spielte-landesherrin-jetzt-wurde-sie-verteuteilt-EDLJEOPSF5EYXLBFBFCAMKF72A.html


Verurteilen die ihre Landesherrin ...  ???
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #893 am: 16. April 2025, 11:15:44 »
Gehört wohl hier her, leider Paywall:

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/drohbriefe-an-merkel-scholz-und-elon-musk-babelsbergerin-als-reichsburgerin-verurteilt-13545901.html

Der Tagesspiegelartikel findet sich im Spoiler.

Spoiler
Drohbriefe an Merkel, Scholz und Elon Musk: Babelsbergerin als Reichsbürgerin verurteilt
Eine 70-Jährige trat als „Landesherrin“ der verbotenen Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ auf. Von Rassismus und terroristischen Zielen will die Impfgegnerin nichts gewusst haben.
Von Klaus D. Grote

Eine 70-jährige Babelsbergerin wurde am Dienstag (15. April) vom Landgericht Potsdam wegen der Mitgliedschaft in einer verbotenen Gemeinschaft der Reichsbürgerszene und des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten bereits auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Impfgegnerin Annelies O. trat zwischen Januar 2021 und September 2022 als „Landesherrin Brandenburg“ der verbotenen Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ auf. Sie unterschrieb, stempelte und verteilte deren Briefe, die unter anderem an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Olaf Scholz (SPD) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gerichtet waren.
Die damalige Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), wurde aufgefordert, ein Grundstück im Hansaviertel in Tiergarten herauszurücken. Von Tech-Milliardär Elon Musk wurde in einem Schreiben mit dem Datum der eigenen Zeitrechnung vom 7. Tag des 8. Mondes im zweiten Jahr des Friedens gefordert, sein gerade gebautes Tesla-Werk „auf unserem Heimatboden“ in Grünheide wieder abzureißen.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den 2013 gegründeten Verein „Geeinte deutsche Stämme und Völker“ am 21. April 2020 verboten. Als Vereinigung machten die Mitglieder einfach weiter. Gründungsmitglied und Rädelsführerin Heike Werding war 2022 vom Landgericht Lüneburg unter anderem wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot sowie Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Holocaust geleugnet
Die rechtsextreme, ausländerfeindliche, antisemitische und islamfeindliche Gruppierung schrieb jedoch nicht nur komisch erscheinende Briefe. Mitglieder hatten Geheimgerichte gegründet, um nach einem Umsturz Unwillige bestrafen zu können. Gefordert wurde ein Deutsches Reich mit den Grenzen von 1914. Die Bundesrepublik wurde als Firma bezeichnet, ihre Organe waren von den Mitgliedern der Gruppierung nicht anerkannt. Die staatliche Ordnung galt ihnen als zu überwindende Fehlentwicklung.
Die Vereinigung schickte Drohbriefe an Amtsträger, verlangte den Abbau von Mahnmalen und Stolpersteinen, leugnete den Holocaust, verwendete Runen und forderte die Freilassung des Rechtsextremisten Horst Mahler, wie der Vorsitzende Richter der ersten Strafkammer im Landgericht, Boris Wermelskirchen, vorlas.

Wer sind die Reichsbürger?
Die selbst ernannten Reichsbürger glauben, die Bundesrepublik gebe es nicht. In Wahrheit sei der Staat eine Firma. Einige Reichsbürgergruppierungen schaffen ihre eigenen „Hoheitsgebiete“ und rufen Scheinstaaten aus, in denen sie vorgeben, ihre eigenen Herrscher zu sein.
Laut Bundeszentrale für politische Bildung kann die Ideologie gefährliche Auswüchse für die Allgemeinheit hervorbringen. So gab es bewaffnete Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Pläne für Umstürze und Entführungen von Politikern.
Nur wer über drei Generationen väterlicherseits seine deutsche Abstammung bezeugen könne, besitze ein Heimat- und Wahlrecht und das Recht auf Grundbesitz, so die Gruppe. Annelies O., die im Bürgeramt ihren Pass abgab, will von all dem nichts gewusst haben. Die aus Niederoderwitz in der Oberlausitz stammende Mutter zweier Töchter, die bei der Reichsbahn gelernt und studiert hatte, sagte, sie habe die von Werding verfassten Briefe nie gelesen, lediglich mit dem Namen Rosalinda Loretta Christoph unterschrieben, mit dem Lebensbaum-Wappen gestempelt und überbracht.

200 Euro erhielt Annelies O. für ihre Dienste
Selbst der Hinweis eines Polizeibeamten des Bundeskanzleramts, wo sie einen Brief abgab, auf das Verbot der Vereinigung hielt die Rentnerin nicht davon ab, die Botengänge fortzusetzen. Die Kinder hätten damit kein Problem gehabt. „Ich durfte weiterhin zu Familientreffen kommen“, sagte die 70-Jährige. Vor einer polizeilichen Hausdurchsuchung, mit der sie lange gerechnet habe, hatte sie Akten und den Wappenstempel im Hausmeisterbüro ihres Mannes versteckt.
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Insgesamt 200 Euro Honorar erhielt sie für ihre Dienste. Die Lebenbekundung, eine Art Geburtsurkunde der Stämme-Vereinigung mit Fingerabdruck, kostete Annelies O. 500 Euro. Heike Werding hatte sie zusammen mit ihrem Mann 2020 bei den Impfgegner-Demos in Potsdam kennengelernt. Die Frau sei charismatisch, ihre Ansichten schlüssig gewesen, sagte die Rentnerin, die sich einmal in der Woche um ein Kind mit Behinderung kümmert.
Die Angeklagte, seit drei Wochen Witwe, beteuerte vor Gericht ihr Bedauern. In ihrer Lebensleistung sollten die zwei Jahre als Reichsbürgerin nicht zu stark bewertet werden, forderte ihr Anwalt, der für eine Geldstrafe auf Bewährung plädierte. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. O. muss 2450 Euro Strafe zahlen und für die Prozesskosten aufkommen.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #894 am: 27. Mai 2025, 13:43:43 »
Verfassungsschutzbericht NRW 2024, S. 143 https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/vsb2024_online_1.pdf

Zitat
Einzelne Personen, die bis zum Verbot im
Jahr 2020 bei der Vereinigung Geeinte Deutsche Völker und Stämme aktiv waren,
sind seitdem zum IVG gewechselt.

IVG sind das indigene Volk der Germaniten.
Wir bauen eine Mauer von Haithabu nach Hollingstedt und lassen die Deutschen dafür bezahlen.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #895 am: 27. Mai 2025, 15:07:56 »
Suchen die Germaniten noch nen König?

Haben ja noch nen bisschen Zeit drüber nachzudenken
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #896 am: 15. September 2025, 18:34:38 »
Ein mir bisher unbekannter Schwurbelkanal zum Thema Reichis. Sind ja alles nette Leute, die niemandem was tun... Bei ca. 8:00 wird auf den Fall Werding eingegangen. es gibt wohl einen persönlichen Kontakt. 

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #897 am: 15. September 2025, 20:09:26 »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #898 am: 24. September 2025, 21:00:54 »
Heike Werding scheint aus dem Gefängnis entlassen zu sein, sie schreibt wieder Rundbriefe. Darin beklagt sie sich unter anderem, dass man ihr nahezu alles genommen habe, was sie besitzen würde, aber offensichtlich hat sie immer noch Zugang zu einem Teil der Sachen. Sie betont auch, keine Reichsbürgerin zu sein (natürlich nicht), sondern ein "lebender Mensch außerhalb des Sachenrechtes". Alles klar. Dann macht sie noch Werbung für Seminare, die sie anbietet, der Rubel muss ja rollen. Immerhin scheint sie mittlerweile so vorsichtig zu sein, ihren verbotenen Verein nicht mehr zu bewerben.

Spoiler
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Lieber Neubuerger , liebe Mitmenschen,

seit einigen Wochen bin ich wieder frei und natürlich sehr verletzt, keinesfalls gebrochen, noch hat sich mein Herz verschlossen, dennoch habe ich einiges zu verarbeiten. Einen Jahreslauf hatte ich nachzusitzen, weil ich laut einiger Richter des OLG mit der kruden Behauptung, ich wäre "lebender Mensch außerhalb des Sachenrechtes" meine Uneinsichtigkeit deutlich gemacht hatte.

Meine Traurigkeit betrifft meine Erlebnisse, die intensiven Begegnungen mit Frauen, die vorher mein Leben nur am Rande gestreift haben. Aber die Traurigkeit in mir ist auch die Einsamkeit, die ich erfahren habe. Alle, die sich mit mir auf den Weg gemacht hatten, dass natürlichste und selbstverständlichste zurückzuholen, nämlich die Selbstbestimmung der lebenden Menschen hierzulande, sind, bis auf sehr wenige verschwunden oder haben wortlos Abstand von mir genommen und teilweise sogar meine Sachen/Werte einbehalten. 🌺

Ich habe auf dem Weg fast alles verloren, und damit meine ich meine Wohnung, meine Rechner/Daten/ Briefe … und mein Eigentum und Menschen, die mir am Herzen lagen. 🍁 Nun beginne ich jetzt von vorne, hoffe in Hannover einen entsprechenden Wohnraum zu finden und ich arbeite daran, dass das Urteil aufgehoben wird.

Entsprechend der Regelwerke aktueller Treuhandverwaltungen kann ich kein Reichsbürger sein. Reichsbürger sind Personen (Personalausweis aus 1933) und damit Sachen. Das EU-Obligationenrecht, das EG HGB, EG BGB und Personenstandsgesetz stellen die Person als Sache fest.
Grundsätzlich ist die Person entsprechend EG BGB Art. 10 eine Sache, die dem Staat gehört. Der BGH: Der Eingriff in das Personenstandsrecht führt in die unbegrenzte Haftung, was der Existenz-Vernichtungshaftung entspricht. (BGB §§ 169,825). Auch das Personen-standsgesetz stellt im § 21 (Eintragung in das Geburtenregister (3) Zum Geburtseintrag wird hingewiesen … 5. auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.) klar, dass die Person eine Sache ist.

🌲 Grundsätzlich kann es keine Straftat sein, die Rechte der Menschen zu erheben. Es ist das Recht lebender Menschen, die ihre Landschaften wieder zum Leben erwecken. Denn das Recht, der hier lebenden Menschen auf die Selbstbestimmung über ihre Heimath, ihren Grund und Boden, ist unveräußerlich, unverhandelbar und immerdar.🌳
Bis heute konnte mir keiner der Rechtstellen amtlich hoheitliche Verfügungsrechte darlegen. Nie gab es eine Antwort auf meine Anfragen.

Ganz deutlich nehme ich Abstand von denjenigen, die Königshäuser unterstützen, das Kaiserreich oder Deutsche Reich. Jeder kann jetzt wissen, dass diese Stiftungen im Kriegsbesatzungsrecht der Grundrechtsfähigkeit entbehren, wie alle diesen unterstellten Organe. Jeder weiß jetzt, dass auch Preußen eine osmanische Besatzungsverwaltung im Sachenrecht war und ist. Wer diese Ordensträger unterstützt stellt sich ins Kriegsrecht und kann nie Frieden bringen.

🌼Vielleicht sind wir getäuscht, weil alle unsere Werte, unsere Städte, Personen, Institutionen zu Bonds geworden sind und über Kommunen und als Weltkulturerbe (wie können wir uns so täuschen lassen?) am Börsenmarkt spekuliert werden.

Weltkulturerbe: Wikipedia, -2Das 1992 durch Bernd von Droste zu Hülshoff gegründete und von ihm bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbe-komitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. (...)"
Entsprechend ziehen sich nicht grundrechtsfähige NGO´s Kulturgut unter den Nagel. (Allegorien)

Dem Spekulationsgeschäft folgt unabdingbar ein Konkurs. Was der Aktienhandel für die Menschen dieser Erde bedeutet, was für ein Elend verursacht wird, erklärt dieses Video: (Siehe: GIER Banken INSIDER packt aus - https://www.youtube.com/watch?v=jyJEsq3wR4E)

Ein lesenswerte Buch zu dem Spekulationsgeschäft kann ich von Thomas Strobl "Ohne Schulden läuft nichts: Warum uns Sparsamkeit nicht reicher, sondern ärmer macht" empfehlen. Es ist sehr lesenswert und stellt in einer angenehmen Weise den Wahnsinn dieser Geschäftsidee dar, deren Halbwertszeit und Verfall und damit der Ver-lust feststeht. Der Autor löste mit seinen Beiträgen im Feuilleton der FAZ regelmäßig kontroverse Debatten aus. Mich konnte er mit dem Buch berühren durch seinen wertvollen ethischen Anspruch an das Leben selbst. Mit Frank Schirrmacher gab er den Band ›Die Zukunft des Kapitalismus‹ heraus.

Ich hoffe, die Menschen ☘️ erkennen ihre eigene Verantwortung in einem Treuhandstaat, der im LEIRegister ('Alphabetische Zusammenstellung der Unternehmen, die mit der BUNDES-REPUBLIK DEUTSCHLAND i.S.d. § 15 AktG verbunden sind') registriert ist.🌸 Erhebung des Grund und Bodens gebunden.

Folglich waren die, in dem belebtem Naturraum unter meiner Mithilfe ungefähr 500, in das Recht der Menschen erhobenen Gemeinen, die Grundlage unseres Wirkens. 🌷 Unsere friedliche Ausrichtung der Schritte in die Selbst-bestimmung, lehnte auch auf die öffentliche Ansprache des Bundestagspräsidenten der CDU Hermann Ehlers (im Januar 1953).

In der Ansprache heißt es:
🍀'Wie die Geschichte auch laufen mag, wir werden auch das preußische Selbstbestimmungsrecht so ernst zunehmen haben, dass den Menschen des Landes, das einst Preußen war, insbesondere im deutschen Osten die Entscheidung darüber ausschließlich vorbehalten bleiben muss, in welcher staatlichen Form sie leben wollen. 🍀
Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen, keiner darf sie ihnen, aus welchen Gründen auch immer, vorwegnehmen. 🌿 Die einzigen legitimen Richter über das preußische Land um Magdeburg und in der Mark, in Pommern, Schlesien und Preußen sind die Menschen, die ein Recht auf diese Heimat haben.'

Nun hatte mir das AG Vechta dennoch mündlich und schriftlich gerichtlich bestätigt, „lebender Mensch außerhalb des Sachenrechtes“ zu sein. Ein wichtiger Schritt, der mich über alle Sachen und Verträge stellt. 🌹 Damit dürfte jede, von mir gezeichnete und beglaubigte Lebendbeurkundung, ein, über den Sachen stehendes Dokument sein. So bin ich zuversichtlich, dass auch das Urteil aufgehoben wird. 🍁

Damit sind wir beim Thema Menschenrecht. Wir wissen alle, dass privatisierte firmierte Treuhandverwalter unter Menschenrecht Verträge untereinander vereinbaren und diese Verträge können selbstredend keinesfalls das Recht der Menschen sein.

Wer mag, kann meine Schrift an den US Generalsstaatsanwalt im Anhang lesen. Vielleicht setzt mein Einsatz für die Rechte der Menschen ein neues Wertegefühl in Kraft, dass Respekt und Achtung wachsen lässt und der Liebe, dem Füreinander wieder mehr Raum gibt.

Ein weiteres Buch möchte ich empfehlen, welches sich mit den Grundrechten der Menschen beschäftigt: "Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde" von Rolf Schmidt.


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Euch biete ich aufgrund meines beruflichen Hintergrundes, (DGP - Deutsche Gesellschaft für Prävention. Ein Bildungsträger für medizinische Einrichtungen mit präventiven, bezifferungs-fähigen Begleitungsangeboten) zum Erhalt eurer Lebenskraft, eurer Gesundheit und Lebens-freude, aktuell zwei Workshops an. Beide betreffen Themen, die tief in unser Leben eingreifen und zu denen es wertvolle ganzheitliche Ansätze gibt, die euch interessieren dürften. Zu weiteren Terminen könnt ihr mehr erfahren über Telegram :heikefriede:werding und per Mail über [email protected] oder über Eventbrite.

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Es gibt für die Erhaltung der Gesundheit immer einen ganzheitlichen Ansatz. Körper, Geist und Seele wollen im Gleichgewicht sein. Die Haare dürften ein wichtiger Spiegel unseres Seins darstellen. Ein großes Thema für teilweise sehr junge Menschen ist der frühe Haarver-lust.
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https://www.eventbrite.de/e/haare-ein-zeichen-fur-lebenskraft-tickets-1714112278969

Leonberg am 08./09. November:
https://www.eventbrite.de/e/haare-ein-zeichen-fur-lebenskraft-tickets-1716149933649

Fruchtbarkeit - ein Zeichen für Lebenskraft –
ein Workshop für Frauen

Für Frauen, die ihrem Wunsch auf eine Schwangerschaft näher kommen wollen, ist eine ganz-heitlich ansetzende, präventiv wirkende Vorbereitung grundlegend. Auch hier steht die Vitalität und die Lebenskraft im Vordergrund.
Jede Mama möchte ihrem Nachwuchs auch in ihrem Körper eine kraftvolle Basis und ein mög-lichst guten Start ins Leben bieten.
Gemeinsam schauen wir uns die Möglichkeiten an, die eigene Gesundheit und die des Nachwuchses zu fördern.

Ich biete Seminare zum Thema FRUCHTBARKEIT an, die ihr über Eventbrite buchen könnt. Weitere Termine in eurer Landschaft sind ab zehn Teilnehmer möglich.

Hier die Links zu dem Seminar in:

Enepedal am 18./19. Oktober:
https://www.eventbrite.de/e/schwanger-ein-zeichen-fur-lebenskraft-tickets-1714158537329

Hildesheim am 25./26. Oktober:
https://www.eventbrite.de/e/fruchtbarkeit-ein-zeichen-fur-lebenskraft-tickets-1715932282649

Leonberg am 15./16. November:
https://www.eventbrite.de/e/schwanger-ein-zeichen-fur-lebenskraft-tickets-1714259599609

Auf für Frauen, die ihrem Wunsch auf eine Schwangerschaft näher kommen wollen, biete ich Seminare an. Auch hier steht die Vitalität und die Lebenskraft im Vordergrund. Jede Mama möchte ihrem Nachwuchs auch in ihrem Körper eine kraftvolle Basis und ein möglichst guten Start ins Leben anbieten.
Gemeinsam schauen wir uns die Möglichkeiten an, die eigene Gesundheit und die des Nach-wuchses zu fördern.

Grundsätzlich:
Wir werden immerzu mit Kampagnen versorgt, die uns eine unsichere und gefährliche Zukunft darstellen. So sind viele in ihrem eigenen Lebensraum überfordert und haben die große Aufgabe das wichtigste und notwendigste Thema zur erkennen um gesund zu bleiben.

Ich werde euch ein Werkzeug an die Hand geben, um euch selbst und und euer Umfeld zu auf das Basengleichgewicht zu prüfen. Wer will schon freiwillig in einen stinkenden übersäuerten und damit sauerstoffarmen See baden gehen? Auch ein Embryo möchte lieber in klarem Wasser aufwachsen.

In der Anlage habe ich für alle Leser eine pH-Werttabelle gelegt. Auf der ist zum einen der Weg der Verschlackung/Übersäuerung und der damit folgenden schweren Erkrankungsverläufe aufgezeigt und zum anderen der Verlauf der Entgiftung/Ent-säuerung. Wichtig heute sind bei jeder Fasten- und Reinigungskur die Einnahme von Schlacketransportern! Vielleicht mögt ihr mal zwei Wochen oder länger täglich eueren pH-Wert um 6-7:30 Uhr messen? Dann verwendet dazu Uralyt-pH-Papier, die Farben entsprechen der Tabelle.

Beachten wir auch, dass wesentlicher Stress für die Degeneration genauso verantwortlich sein kann, wie falsche Ernährung oder Bewegungsarmut.
Oft geben wir der Intension unseres Daseins, unseres Lebens, zu wenig Aufmerksamkeit und so kommt alles; was uns betrifft aus dem Gleichgewicht.
Vielleicht denken wir deshalb häufiger daran, dass Körper, Geist und Seele immer im Gleich-gewicht schwingen. Wenn einer der Bereiche starke Verletzungen oder Einbrüche erlebt, dauert es nicht lange und alle anderen Bereiche finden sich wieder auf einer Ebene ein.

Es braucht keinen Zauber, vielleicht Erfahrung, Wissen und kleine Tricks, um mehr über diese Reaktionen in uns zu erfahren und früh genug Reserven und Puffer aufzubauen.



KANN LEBEN PATENTIERT WERDEN?

Begrenzte Eigenthumsrechte an Embryos.

Aktuell werden verschiedene Formen der künstlichen Befruchtung durchgeführt. Mir geht die Frage nach dem Eigentum der neuen Wesen durch den Kopf.

Zum einen, weil die Person nicht grundrechtsfähig ist und zum anderen, weil keinesfalls die Eltern Schöpfer des neuen Lebens sind, sondern der Geschäftsherr des Labors, indem zwei Zellen zueinander gelegt werden.

Bei der Methode ICSI oder IVF, entsteht das neue Lebewesen außerhalb der Mutter. Wem gehört das befruchtete Ei bzw. das Embryo eigentlich?

Bevor ich weiter meine Gedanken und Recherchen niederschreibe, möchte ich Begriffe be-schreiben, die relevant sind in diesem Zusammenhang.

Grundrechtsfähigkeit = weder ein Orden/Stiftung/Unternehmen/mosaische Glaubendsfor-mate/Vereine (juristische Person), noch eine Sache/Bond/Person ist grundrechtsfähig. Grund-rechtsfähigkeit kann auch nicht ein globaler Verein, wie UN oder ein Wirtschaftsstaat/NGO wie alle Republiken, Bundes- und Freistaaten übertragen. Grundrechtsfähigkeit kann einzig aus den tatsächlichen natürlichen Eigenthumsrechten lebender beheimatheter Menschen außer-halb des Sachenrechtes entstehen.

Mensch ist ein Rechtbegriff (Rechts ist nicht links und hat nichts mit dem Recht zu tun, deshalb lasse ich, wenn es um tatsächliche Rechte geht das "s" weg).
Mensch ist, ein Lebender, der sich seiner Zusammengehörigkeit bewußt ist, der auf seinem Grund und Boden lebt und sich in der Gemeinschaft eine Ordnung gegeben hat!

Menschenrecht ist ein Vertragswerk nicht grundrechtsfähiger Personen.

Eigenthumsfähigkeit bedarf der Grundrechtsfähigkeit und des Mensch seins.

Garmeten. Bei der Befruchtung verschmelzen zwei Gameten – typischerweise ein männlicher und ein weiblicher Gamet – miteinander, um eine diploide Zygote zu bilden, aus der sich dann ein neuer Organismus entwickelt. Die bekanntesten Beispiele für Gameten sind Spermien bei männlichen Individuen und Eizellen bei weiblichen Individuen.

Chimäre: "Als Chimären werden in der Biologie Organismen bezeichnet, die aus genetisch unterschiedlichen Zellen bestehen, zum Beispiel gepfropfte Pflanzen." laut Neue Zürcher Zeitung, 31.10.2012. "Die Zellen integrierten sich in den Embryo und es entwickelten sich Chimären – Organismen mit Zellen verschiedener genetischer Herkunft." laut Der Spiegel, 30.06.2008 (online)

Heterologe Insemination ist eine Methode der künstlichen Befruchtung, bei der die Samen-zellen eines dritten, nicht mit der Empfängerin oder deren Partner verwandten Mannes zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden. Dies unterscheidet die heterologe Insemination von der homologen Insemination, bei der der Samen des Partners der Empfän-gerin genutzt wird.

Entsprechend könnt ihr meine Gedanken zu künstlich gezeugten Babies nachvollziehen. Mir wird ganz übel, wenn ich über die Konsequenzen solcher medizinischen Eingriffe nachdenke.

Schon die Trennung der Nabelschnur vor der Niederkunft der Nachgeburt ist ein rechtlich so wesentlicher Eingriff, dass wir es kaum erfassen können. Denn die zweitniedergekommene Frucht ist das Kind und gilt symbolisch als Träger aller Allodrechte der Ahnen, der Rechte am Heimathboden und damit auch am Mensch sein. Dieses Kind nimmt der Kriegsgebiets-verwalter an sich und stellt es unter römisches Recht. Canonisches Recht, siehe 96, 100 (...)

Kommen wir wieder zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Kann ein künstlich erzeugtes Baby Eigenthum des Herstellers sein? Eine Möglichkeit wäre über ein Verfahren, dass patentrechtlichen Schutz erhalten hat. In vielen Ländern gibt es spezielle Gesetze, die die Verwendung von Embryonen, befruchteten Eizellen und die Rechte der Eltern regeln.
In Deutschland (Deutschland ist der Begriff einer Kolonie) z.B. gibt es das Embryonen-schutzgesetz (ESchG), dass das menschliche Leben unter dem Schutz des Staates steht, sobald ein Embryo entsteht.
Benanntes Gesetz schützt das Leben nur ab der Befruchtung. Was ist mit den Tiefkühlpro-dukten Eizelle/Samenspende? Wem gehören die?

Versuche und Forschungen, die menschliche und tierische Gameten kombinieren, ist der Verkauf von nicht verwendeten Eizellen oder Spermien in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, stark reguliert oder verboten. Dafür kann jedoch mit freiwilligen und anonymen Spenden gearbeitet werden, für Forschungszwecke natürlich. Vor einigen Jahresläufen wurde mir über Insitute berichtet, die in Afrika Chimäre züchten, diesen schweres Leid antun aus Forschungszwecken natürlich.

Fragen bezüglich des Eigentums an Embryonen, die durch Spende entstehen, sind rechtlich nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland sind die rechtlichen Eigentumsverhältnisse an Em-bryonen nicht ausdrücklich dem Staat (in diesem Fall der Bundesregierung oder einer Treuhandverwaltung) zuzuordnen. Normalerweise werden die in der Regel erzeugten Eizellen und Samenzellen für spezifische Behandlungen oder Forschungsprojekte verwendet. Abge-sehen davon, dass die Frage tiefere ethische und moralische Gedanken auslöst, kann weder in der BRD/BUND, noch im Ausland eindeutig rechtlich Auskunft gegeben werden. Und wir können sicher sein, dass die Rechte dieser Kinder in einigen Jahren anders vertreten werden. Einige diskutieren darüber, ob die Klinik rechtlich Ansprüche geltend machen kann oder ob die ethischen Überlegungen gegenüber den Eltern vorrangig sein können. Unfassbar was da auf uns und die Betroffenen zu kommt.

Vor einigen Monaten habe ich eine Ausarbeitung über die Fruchtbarkeit künstlich gezeugter Personen gelesen. In dem Artikel wurde die Fruchtbarkeit als sehr eingeschränkt beschrie-ben.
Wenn sich diese These oder Forschung bewahrheiten sollte, dann beenden wir selbst die Bevölkerung? Clone sollen grundsätzlich unfruchtbar sein. Wir können ja Clone von künstlich gezeugten Personen unterscheiden, oder?

Die Süddeutsche Zeitung schreibt in einem Artikel vor fünfzehn Jahren über ein Patent der Merck Serono, über ein Verfahren, dass unter Anwendung chemischer Substanzen die Reifung der Eizellen im Reagenzglas fördern soll und so der Frau Hormonkuren erspart werden könnten. Damit würde die Rechtsgrundlage "Kein Patent auf Leben" umgangen und der Patenthalter könne darauf hoffen auch Eigenthümer der Embryonen zu sein.

Auf der Seite des Vatikans ist zu finden: "USA: „Eingefrorene Embryonen sind Kinder“. Der Oberste Gerichtshof von Alabama hat entschieden, dass eingefrorene Embryonen, die im Rahmen von Fruchtbarkeitsbehandlungen erzeugt wurden, nach dem Recht des Bundesstaates als Kinder zu betrachten sind. Die Entscheidung erging in zwei Fällen widerrechtlicher Tötung. Geklagt hatten drei Paaren, deren eingefrorene Embryonen bei einem Unfall in einer Fruchtbarkeitsklinik zerstört worden waren. Die Richter beriefen sich auf einen Anti-Abtreibungsparagraphen in der Verfassung von Alabama und ein Gesetz aus dem Jahr 1872. (...)"
Weitere Stimmen: USA, insbesondere in Alabama, hat das Gericht entschieden, dass eingefrorene Embryonen, die im Rahmen von Fruchtbarkeitsbehandlungen erzeugt wurden, nach dem Recht des Bundesstaates als Kinder zu betrachten sind. Dies bedeutet, dass die Eigentümer von eingefrorenen Embryonen rechtlich als Eigentümer von Kindern gelten können. Diese Entscheidung hat in der Fruchtbarkeitsbranche Schockwellen ausgelöst und Befürchtungen geschürt, dass die In-vitro-Fertilisation künftig in die in den USA hart geführte Abtreibungsdebatte hineingezogen werden könnte.

Und es gibt weitere Fälle und gerichtliche Entscheidungen zur Patentierung von Embryos. Das Ärzteblatt berichtet unter dem Header Embryonen- und Stammzellforschung: In den USA längst ein patentiertes Geschäft. ... Wissenschaftler im konservativen amerikanischen Bundesstaat Virginia brechen ein Tabu – sie produzieren erstmals Embryonen allein für Forschungszwecke. Sie ist nicht nur bereits angewandte Wissenschaft, wie eine israelische Publikation (1) vom April dieses Jahres zeigt. Sie ist längst Technologie (2). Und sie ist auch schon ein patentiertes Geschäft (3).

Der amerikanische Anbieter Fairfaxcryobank bietet drei Samen-Spenderklassifika-tionen an und gibt zur Größe, Augenfarbe, Genetik und Haare genaue Angaben und sortiert die Spenden auch in verschiedene Preisklassen.

Während in der BRD/BUND bei der heterologe Insemination mit Fremdsamen durch das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) der Vater für die Kinder nach deren 16. Geburtstag nachweisbar sein muss, gibt es Nationen, die ein Embryo von Spendermüttern und Spendervätern einsetzen, deren Existenz gänzlich unbekannt bleibt. Hier wird weder Auskunft über die Fülle des Spendermaterials noch über deren Vitalitätsstatus.

Ohne weitere Worte schließe ich hier und hoffe, wir werden einen Weg gehen, der die Lebenskraft der Eltern und Nachkommen zu steigern fähig ist.
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Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #899 am: 24. September 2025, 21:54:20 »
Jeder weiß jetzt, dass auch Preußen eine osmanische Besatzungsverwaltung im Sachenrecht war und ist.
Ich wusste das noch nicht. Aber ist schon interessant, das jetzt so zu wissen. :facepalm:

Nun hatte mir das AG Vechta dennoch mündlich und schriftlich gerichtlich bestätigt, „lebender Mensch außerhalb des Sachenrechtes“ zu sein. Ein wichtiger Schritt, der mich über alle Sachen und Verträge stellt. 🌹 Damit dürfte jede, von mir gezeichnete und beglaubigte Lebendbeurkundung, ein, über den Sachen stehendes Dokument sein.
Gibt Sürmeli noch Lebenszeichen von sich? Ansonsten könnte er hierein reinkarniert sein... :facepalm:

Ein weiteres Buch möchte ich empfehlen, welches sich mit den Grundrechten der Menschen beschäftigt: "Grundrechte sowie Grundzüge der Verfassungsbeschwerde" von Rolf Schmidt.
PSA: Für Rolf Schmidt gilt: Lesen - ja. Zitieren - nein! :dance:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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