Autor Thema: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion  (Gelesen 68025 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #390 am: 7. September 2020, 14:50:37 »
Ich glaube, bei n-tv hat sich Liebich jetzt erst mal weniger als gar keine Freunde gemacht. Egal, ist für ihn ja ohnehin nur "Lügenpresse". Mich würde ja mal die Parteizugehörigkeit/-affinität der Staatsanwältin interessieren. Andererseits, Liebich weiß genau, warum er das in Halle und nicht anderswo macht.  ::)

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Montag, 07. September 2020
Rechte Dauer-Demo Wie Halle vergeblich einen Neonazi bekämpft
Von Liv von Boetticher, Halle

Mehrmals pro Woche beschallt ein stadtbekannter Rechtsextremist die Innenstadt von Halle mit rechten und volksverhetzenden Parolen. Es hagelt Anzeigen aus allen Richtungen - doch bisher muss die Stadtverwaltung dem Treiben machtlos zusehen.

Mehr als 200 Anzeigen sind allein im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) gegen Sven Liebich eingegangen, unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Liebich ist ein stadtbekannter Neonazi mit Verbindungen zum rechtsextremen Netzwerk "Blood and Honour", das seit dem Jahr 2000 verboten ist. Mehrmals pro Woche tritt der mehrfach vorbestrafte Mann mit einem kleinen Trupp Anhänger an verschiedenen Orten in Halle auf, am liebsten direkt auf dem Marktplatz.

Halles Bürgermeister Bernd Wiegand würde die rechte Dauer-Beschallung gerne verhindern, aber so einfach ist das nicht: "Das Versammlungsrecht gibt weitläufige Möglichkeiten, eine Versammlung durchzuführen, deshalb müssen die von Liebich angemeldeten Versammlungen kraft Gesetzes auch bestätigt werden", sagt Wiegand RTL. Die Stadt in Sachsen-Anhalt versucht daher, der rechtsextremen Hetze durch kreative Maßnahmen Einhalt zu gebieten. "Die Markthändler dürfen ihre Stände jetzt bis 21 Uhr betreiben, so versuchen wir, Sven Liebich vom Markt fernzuhalten", so Wiegand. Genutzt hat aber auch das bisher eher wenig.

Hinter dem Pöbeln in Endlosschleife steckt neben einer tiefbraunen Gesinnung auch wirtschaftliches Kalkül, denn Liebich betreibt einen Online-Shop für Aufkleber, Shirts und andere Accessoires. Dieser Shop wird von ihm sowohl auf den Veranstaltungen als auch über seine diversen Social-Media-Kanäle beworben. Man könnte sagen: Seine Auftritte sind Verkaufsveranstaltungen der anderen Art.

Um den Rechtsextremisten wirklich dauerhaft vom Pöbeln abzuhalten, müssten die vielen Anzeigen gegen ihn auch zu Verurteilungen führen, denn daran könnten wiederum stärkere Auflagen für zukünftige Versammlungen geknüpft werden. Doch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Halle hinterließ der renitente Schreihals bisher relativ wenig Eindruck; die meisten Verfahren wurden eingestellt. RTL konfrontierte den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Klaus Wiechmann, mit der Kritik, seine Behörde sehe dem rechtsextremen Treiben mehr oder weniger tatenlos zu. Aus seiner Sicht gibt es jedoch keinen Anlass zur Kritik: "Ausgangspunkt für unsere Arbeit ist der sogenannte Anfangsverdacht, also tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. Und da gibt es für den Sachbearbeiter, den Staatsanwalt, auch einen gewissen Ermessensspielraum."

Diesen Ermessensspielraum scheint die zuständige Staatsanwältin regelmäßig zu Liebichs Gunsten auszulegen. In Sicherheitskreisen sorgt das - gelinde gesagt - durchaus für Erstaunen: Der Verfassungsschutz widmet dem rechtsextremen Schreihals im aktuellen Verfassungsschutzbericht alleine vier Seiten.
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https://www.n-tv.de/politik/Wie-Halle-vergeblich-einen-Neonazi-bekaempft-article21951498.html
__________________________

Am 14. September soll es ein Urteil geben. Beantragt wurden 1 Jahr auf 3 Jahre Bewährung und 200 Sozialstunden. Da lacht er sich ins Fäustchen.

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Prozess um Verleumdung Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Liebich

    Von Jonas Nayda 07.09.20, 12:30 Uhr

Halle (Saale) -

Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich am Amtsgericht in Halle wurden heute die Plädoyers vorgetragen. Laut Staatsanwalt habe sich der Hallenser in allen Anklagepunkten schuldig gemacht. So habe er unter anderem mehrere Personen beleidigt und verleumdet und versucht, den öffentlichen Frieden zu stören.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe und gemeinnützige Arbeit für Liebich

Die Sticker, die er in seinem Online-Shop verkauft, seien teilweise volksverhetzend. Insgesamt sind es elf Vorwürfe, die der Staatsanwalt gegen Liebich erhebt. Als Strafe beantragte er deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die drei Jahre lang auf Bewährung ausgesetzt ist.

Außerdem solle Liebich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Anwalt der Nebenkläger schloss sich dem vorgeschlagenen Strafmaß an. Liebich sei ein geistiger Brandstifter und Hass sei keine Meinung.
Liebichs Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt

Liebichs Verteidiger widersprach dem Staatsanwalt. Er plädierte dafür, dass Liebich in allen Punkten frei gesprochen wird. Er sei zwar ein „Provokateur“ und seine Ansichten und Darstellungen würden einigen Menschen nicht passen, aber Liebichs Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Rechtsextremist meldete sich vor Gericht auch selbst zu Wort und griff den Richter scharf an. Dieser sei im Vorhinein beeinflusst worden. Der Prozess sei ein Schauprozess, bei dem er das Opfer sei. Das Gericht hat nun eine Woche Zeit, über das Urteil zu entscheiden. Es soll am 14. September verkündet werden. (mz)
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https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-um-verleumdung-staatsanwaltschaft-fordert-haftstrafe-fuer-liebich-37309992
« Letzte Änderung: 7. September 2020, 14:56:53 von Gutemine »
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #391 am: 7. September 2020, 23:36:39 »
Naja. Mit der Drohung von einem Jahr Bau müsste sich Sven drei Jahre lang doch sehr viel genauer überlegen müssen was er brüllt. Zumal ihm für weitere Verstöße dieser Art dann auch empfindlichere Strafen winken.

400 Tagessätze a 15 EUR, also 6.000 insgesamt hat der Staatsanwalt auch noch gefordert.

Vermutlich wird Sven bei einer Verurteilung aber weiter den Rechtsweg verfolgen, was dann zwar dauern würde aber ihn auch etwas kostet.
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #392 am: 14. September 2020, 10:11:12 »
Na, da kann er sich jetzt ja freuen. Trotz Vorstrafen gab es wieder Bewährung, er kann (und wird) also weiter hetzen und pöbeln.
Zitat
Halle (Saale) -

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist am Montag am Amtsgericht Halle  verurteilt worden. Der Richter verhängte eine elfmonatige Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Liebich habe sich der Verleumdung, Beschimpfung und Volksverhetzung schuldig gemacht. (mz)
https://www.mz-web.de/halle-saale/verleumdung--beschimpfung-und-volksverhetzung-rechtsextremist-sven-liebich-verurteilt-37337446
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #393 am: 14. September 2020, 10:26:36 »
Gab auch eine große Demo vor dem "Schauprozess".

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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #394 am: 14. September 2020, 10:27:14 »
Wo hat das Gericht denn die erforderliche positive Sozialprognose - sprich, die Gewißheit, der Delinquent werde hinfort nicht mehr sündigen - her?!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #395 am: 14. September 2020, 10:58:15 »
Das läuft letztendlich so....  ::)

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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #396 am: 14. September 2020, 11:47:18 »
Liebich geht in Berufung.

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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #397 am: 14. September 2020, 12:09:04 »
Die StA hoffentlich auch!
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #398 am: 14. September 2020, 12:30:45 »
Dann schauen wir während der Bewährungszeit eben besonders genau hin.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #399 am: 14. September 2020, 14:05:11 »
Liebich wird zeitnah unter Beweis stellen, wie sehr das Gericht bei der Sozialprognose daneben lag.

Wettet wer dagegen?
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #400 am: 14. September 2020, 14:06:27 »
Liebich geht in Berufung

Scho recht ...


Zitat
GERICHTSPROZESS
Rechtsextremist Liebich in Halle verurteilt
14.09.2020

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Amtsgericht Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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Sven Liebich, bundesweit bekannter Rechtsextremist, sitzt in einem Saal des Justizzentrums und trägt einen Mundschutz mit der Aufschrift Sven Liebich, bundesweit bekannter Rechtsextremist, sitzt in einem Saal des Justizzentrums und trägt einen Mundschutz mit der Aufschrift "Maulkorb". Am Montag wurde das Urtei im Prozess gegen in verkündet. Foto: Sebastian Willnow/dpa
Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Amtsgericht Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Halle (dpa) l Das Amtsgericht Halle hat am Montag den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte. Sie warf dem 49-Jährigen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Beschimpfung politisch aktiver Menschen vor, darunter auch die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) und der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht.
[close]
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/gerichtsprozess-rechtsextremist-liebich-in-halle-verurteilt


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Prozess gegen Sven Liebich
Rechtsextremer Netzaktivist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Rechtsextreme Sven Liebich hat gegen Migranten gehetzt und Politiker verleumdet. Nun hat ihn ein Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
14.09.2020, 13.43 Uhr

Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte. Sie warf dem 49-Jährigen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Beschimpfung politisch aktiver Menschen vor, darunter auch die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) und der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem früheren Prozess am Berliner Landgericht hatte es noch geheißen, Politikerinnen wie Künast müssten Beschimpfungen unter bestimmten Umständen hinnehmen. Künast war unter anderem auf Facebook als "altes grünes Drecksschwein" beleidigt worden.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Auf Demonstrationen in Halle versucht er regelmäßig, lautstark seine Ideologie zu verbreiten. Im Juni soll eine Gruppe von 15 Personen um den rechten Netzaktivisten auf mehrere ZDF-Journalisten in Berlin losgegangen sein.

Laut Anklage soll der 49-Jährige unter anderem auf einem Internet-Blog seit 2016 gegen Migranten gehetzt und über seinen Onlineshop Aufkleber angeboten haben. Er habe Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft böswillig verächtlich machen, dunkelhäutige Menschen und Migranten pauschal als gewalttätige Sexualstraftäter darstellen und verunglimpfen wollen. In einem Livestream von einer Demonstration gegen die Identitäre Bewegung in Halle habe der Angeklagte Menschen als "Schaben, Zecken, Terroristen" oder andere auch als "Linksmaden" bezeichnet.
ala/dpa

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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-rechtsextremer-netzaktivist-sven-liebich-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-47c7901c-b984-4663-add3-a0fa494bf7d1


Spoiler
Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung
Urteil im Prozess gegen Rechtsextremisten aus Halle
Stand: 14. September 2020, 13:26 Uhr

Elf Monate Haft auf Bewährung wegen Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen: Im Prozess gegen den halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich ist vom Amtsgericht Halle das Urteil gesprochen worden.

Am Amtsgericht Halle ist das Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle gesprochen worden. Er wurde am Montagmorgen wegen Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu ingesamt elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Liebich innerhalb von zehn Monaten nach dem Urteil 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. In zwei Fällen ist Liebich freigesprochen worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Laut Gerichtssprecher wurden die Freiheits- und Geldstrafen zu einer Bewährungsstrafe zusammengefasst.

Künast als Nebenklägerin
Angeklagt war der 49-Jährige unter anderem wegen der Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des ehemaligen SPD-Chefs und früheren Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Künast ist in dem Prozess Nebenklägerin.

Der Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dass Schmähungen, die vor allem auf Diffamierung einer Person abzielen, weder von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz noch von der Kunstfreiheit gedeckt seien.

Außerdem wurde der Rechtsextremist wegen kollektiver Beleidigung von Demonstrationsteilnehmerinnen und –teilnehmern schuldig gesprochen.

Als rechtsextrem eingestuft
Liebich wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. So heißt es im Verfassungsschutzbericht 2019: "Seinen Aktivitäten liegt eine klare rechtsextremistische Konnotation zugrunde."

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit drei Jahren Bewährungszeit sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit beantragt. Die Verteidigung Liebichs forderte einen Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung und Revision eingelegt werden.
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https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/halle/urteil-im-prozess-gegen-rechtsextremisten-liebich-aus-halle-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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« Antwort #401 am: 14. September 2020, 14:36:30 »
Die 200 Stunden gemeinnützige Arbeit finde ich sogar besser als die zuvor geforderte Geldstrafe. Damit wird Swän immerhin satte fünf Wochen lang davon abgehalten, weiteren Unsinn zu produzieren.

Und inhaltlich ist es gut, dass er jetzt "querbeet" verurteilt worden ist: Für seine Aufkleber, für seine Memes, für seine Texte und für seine lose Reden. Da wird es ihm in Zukunft bei allen Dingen sehr schwer fallen, sein bräsig-brastiges Naturell im Zaum zu halten. Und er wird sich in Zukunft wohl häufiger rechtlichen Rat suchen müssen bevor er herumpoltert und -keilt.

Apropos: Weiß irgendwer was passiert wenn er seinen Stuß jetzt erst einmal weiter produziert? Kann er sich dabei darauf berufen, dass das Urteil noch nicht rechtsgültig ist? Oder gibt es dann einen Nachschlag, sobald die Dinge endgültig als unzulässig qualifiziert sind?

Sehr schön übrigens auch, dass seine unsäglichen Beleidigungen von den "Omas gegen Rechts" bestraft worden sind.
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #402 am: 14. September 2020, 15:04:04 »
Kann er sich dabei darauf berufen, dass das Urteil noch nicht rechtsgültig ist?
Das jetztige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man müsste sich genau angucken, weswegen er dann verurteilt wird. Ist es das Anbieten der Aufkleber oder der Vertrieb?

Wenn es um die Abbildung der Aufkleber auf seiner Webseite geht, dann wäre zu überlegen, ob es sich um ein Dauerdelikt handelt. Die Beleidigung ist jedoch kein klassisches Dauerdelikt. Andererseits würde es an einer Handlung fehlen, wenn die Aufkleber einfach auf der Webseite bleiben. Zu überlegen wäre aber, ob hier auch eine Unterlassung strafbar sein kann. Eine Garantenstellung kann sich daraus ergeben, dass der Täter den rechtswidrigen Zustand selbst geschaffen hat und daher auch für seine Beendigung verantwortlich ist.

Wenn man die Beleidigung durch Unterlassung bejaht, dann bliebe das Problem, dass eine Verurteilung dann auch nur einmalig möglich wäre, wegen des Srafklageverbrauches. Wenn dann der Aufkleber noch immer nicht aus dem Netz genommen wird, wäre strafrechtlich hier nichts mehr zu holen. Wobei ich dazu neige, dass bereits mit der jetzigen Verurteilung (wenn sie rechtskräftig geworden ist) Strafklageverbrauch eintritt bzw es sich um einen Dauerdelikt handelt.

Lügen-Swän hat hier durchaus die Gelegenheit, Rechtsgeschichte zu schreiben.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #403 am: 15. September 2020, 09:23:43 »
Das maßgebliche Delikt für die Verurteilung wegen seiner Aufkleber etc. war Volkshetzung.
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Re: Identitäre Bewegung, Infidels Deutschland & Identitäre Aktion
« Antwort #404 am: 16. September 2020, 15:10:56 »
Man will Liebich wohl nicht haben. Was ich nicht begreifen kann: Warum wehren sich eigentlich die Geschäftsinhaber, Restaurantbesitzer etc.pp. nicht?

Warum wird die Hetze nicht konsequent dokumentiert und entsprechend Anzeige erstattet. Mit seiner Bewährung dürfte es dann bald Essig sein.

Warum erläßt man nicht entsprechende Auflagen? Da gibt es doch sicher noch mehr und sei es nur der Verbot des Brüllwürfels.

Spoiler
Was ein Rechtsgutachter sagt Zieht OB wegen Liebich-Demos vor Gericht?

    Von Jonas Nayda 16.09.20, 11:10 Uhr

Halle (Saale) -

Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) will gerichtlich gegen die Demos des Rechtsextremisten Sven Liebich auf dem Marktplatz vorgehen. Unterstützung erhofft sich der OB dabei von der Kommunalpolitik. Der Stadtrat soll beschließen, dass Wiegand alle Rechtsmittel ausschöpfen darf, um Liebich die Nutzung des Marktplatzes für Versammlungen zu untersagen, wenn der Platz schon mit städtischen Veranstaltungen belegt ist.

„Eine gerichtliche Entscheidung ist aus wichtigem Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten“, heißt es in der Begründung der Vorlage, die der Stadtrat Ende September beschließen soll. Laut Wiegand seien die regelmäßigen Demos des Rechtsextremisten dazu geeignet, langfristig Einwohner und Gewerbetreibende vom Marktplatz fern zu halten. Das sei sowohl schädlich für den Handel und die Gastronomie, als auch für die Kultur und letztlich auch für das Selbstverwaltungsrecht der Kommune.
Stadt hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen

Die Stadt hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem der ehemalige Richter des Landesverfassungsgerichts, Winfried Kluth, erklärt, welche Chancen eine Klage hätte. Dabei bezieht er sich auch auf eine Entscheidung der Versammlungsbehörde, die im August eine Liebich-Demo erlaubt hatte, obwohl die Stadt erhebliche Bedenken geäußert hatte. Laut Kluth habe die Stadt einen Anspruch darauf gehabt, die Demo an einen anderen Ort zu verlegen, damit die negativen Auswirkungen auf den Markt geringer werden.

Die Entscheidung der Versammlungsbehörde sei falsch gewesen und habe das Selbstverwaltungsrecht der Stadt verletzt. Eine Feststellungsklage sei begründet. Den Marktplatz straßenrechtlich so umzuwidmen, dass Versammlungen ausgeschlossen werden, hält Kluth für rechtswidrig, weil es gegen die Versammlungsfreiheit verstoße.

Liebich, der bis zum Jahr 2067 im Voraus jeden Montag eine Versammlung auf dem Marktplatz angemeldet hat, ist am Montag vor dem Amtsgericht unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. (mz)
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