Die Tröte Liebich hat schlecht vertragen, dass ihm die Nutzung seiner Brüllanlage untersagt worden ist. Seitdem hat der Dauerquerulant in den täglichen Dauerdemonstrationsmodus geschaltet und deckt obendrein noch alles und jeden mit Anzeigen ein. Sogar Passanten, die ihre Meinung über sein nie enden wollendes Geblöke mitteilen. Da scheint des Volkes gesundes Empfinden also wohl nicht genehm.
Aber auch die Stadt und deren Mitarbeiter hat er wegen Betrug angezeigt; sie hätten angeblich seine Lautstärke falsch gemessen. Alles Kriminelle...
Am Misserfolg seines Eilantrags auf Wiederzulassung der Anlage beim Amtsgericht war er allerdings selbst ganz federnichtführend beteiligt: Er hatte auf dem Antrag schlicht die Unterschrift vergessen.
Den doch plumpen Formfehler sieht er aber als nichtig an und hat jetzt folgerichtig auch den Richter verklagt, der seinen Eilantrag abgelehnt hat. Wegen "Beihilfe zur Körperverletzung".
Der arme Swän habe nämlich in Ermangelung seiner Brüllanlage lauter sprechen müssen und habe dadurch eine Rachenentzündung erlitten. Wenn das stimmt gibt es noch Hoffnung.