ändert nix daran, dass er den "Sammelklage"-Vertrag schön zerlegt hat
Naja viele der Kritikpunkte entspringen juristischer Unkenntnis. Zum Beispiel das bezüglich des Schadenersatzes. Wenn keine Summe angegeben ist, dann wird unbegrenz gehaftet (natürlich nur bis zur Höhe des eingetretenen Schadens). Für leichte Fahrlässigkeit kann die Haftung beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.
DIe Recherche zu den Sitzen der Anwaltskanzlei in Berlin war dagegen gut. Die Hafenanwälte sitzen bei mir ganz in der Nähe, da werde ich mal vorbei gucken, ob von denen wenigstens ein Schild am Haus hängt oder es einen Briefkasten gibt.
Das mit der Kündigung ist einfach die Rechtslage nach § 627 BGB. Ein Vertrag mit einem Rechtsanwalt ist ein Dienstvertrag. Ein Dienstvertrag der kein Arbeitsvertrag ist und bei dem Dienste höherer Art erbracht werden, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern, können jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Selbst wenn das nicht im Vertrag stehen würde. Es spricht für die Transparenz der Anwälte, dies in den Vertrag zu schreiben. Die Kündigung darf nur nicht zur Unzeit erfolgen, also 5 Minuten vor einem Gerichtstermin zB.
Das mit der außergerichtlichen Vertretung ist das eigentliche Ziel der Aktion. Die Klage in den USA soll nur ein Druckmittel sein, um sich mit der Bundesregierung auf eine Schadenersatzzahlung zu einigen. Das ist daher Hauptzweck des Vertrages und dementsprechend schwammig ist der Rest ausgeführt. Gescheitert sind Verhandlungen dann, wenn eine Seite die Verhandlungen abbricht.
Das mit den Unterauftragnehmern ist auch nicht ungewöhnlich, insbesondere bei Kanzleigemeinschaften wird so die Möglichkeit eröffnet, das ein Anwalt den anderen vertreten kann.
"Objektive Sicht" bedeutet, dass es nicht auf die Vorstellung eines der Vertragspartner ankommt (das wäre die subjektive Sicht) sondern auf die Vorstellung eines verständigen Dritten (spricht die Vorstellung des Richters).
Als typischer Querdenker bewertet er Verträge "nach Gefühl".

Ich halte diese Füllmich-Klage für Betrug, aber die meisten Kritikpunkte aus dem Video sind Unfug.