Autor Thema: Fahrerlaubnis und Führerschein  (Gelesen 30076 mal)

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #15 am: 30. Oktober 2013, 01:29:06 »
Manuel legte ja gesteigerten Wert darauf, dass der imperatorische Beweisantrag in voller Schönheit zur Kenntnis genommen wird. Als Beweismittel wird dort u. a. benannt:

Zitat
Vorlage des Schreibens:
– "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages"
vom 13.09.2012

PIF betrachtet den FS also als Vertrag. Dieser kann dann ja eigentlich (sinngemäß) nur so aussehen:
  • Die (böse) BRD (GmbH) erlaubt dem FS-Inhaber die Benutzung der öffentlichen Straßen in Ihrem (Verwaltungsbereich) Staatsgebiet mit einem vom FS-Inhaber gelenkten Kfz.
  • Der FS-Inhaber hält sich an die geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen der BRD (z.B. StVO).

Da PIF die Auflösung des "Vertrages" wollte, kann man das doch nur so interpretieren, dass er auf alle Plichten und Rechte aus diesem "Vertrag" verzichten wollte. Wenn er die Rechte aus dem "FS-Vertrag" (= Fahrerlaubnis) weiterhin hätte beanspruchen wollen, hätte er doch statt einer Auflösung ein Angebot zur Vertragsänderung unterbreiten und eine Vertragsänderung aushandeln müssen.

Wieso wundert man sich im KRD jetzt, dass PIF wegen Fahrens ohne Faherlaubnis verurteilt wurde? (Oder gelten für Vertragsauflösungen/Kündigungen im KRD andere Regeln - so nach dem Motto: Vertragsauflösung light - betrifft nur die Pflichten ?) Das wäre ja so, als ob ich meinen Mietvertrag auflöse/kündige, keine Miete mehr bezahle, trotzdem weiterhin in der Wohnung bleibe und mich dann aufrege, wenn mein Vermieter mich nach erfolgreicher Räumungsklage zwangsräumen lässt.
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #16 am: 30. Oktober 2013, 04:18:10 »
Hi.

Upps, hatte ich bislang komplett überlesen.
Tja... das passiert, wenn Möchtegernjuristen meinen, ihren Prozess unbedingt alleine führen zu können, da sie ja ach so viel schlauer sind, als "Systemjuris".

Genau durch solche Einlassungen gehen dann die Verfahren baden.

Greetz
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"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2013, 14:37:19 »
Zitat
Aber wenn Peter den Unterschied gekannt hat ist es völlig irrelevant, ob er darüber aufgeklärt worden ist oder nicht.
Warum?

Zitat
Wenn ihr euch mal selbst ernst nehmen würdet wären wir Ausland und müssten uns von euch nun wirklich nicht darüber belehren lassen wie unser Staat auszusehen und zu funktionieren hat.
Nein, müsst ihr nicht. Aber die Dinge offensichtlich machen kann man ja trotzdem.

Zitat
Um die Frage, ob... seine FS des KRD ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen ermächtigt, geht es nicht.
Doch, genau darum geht es.

Zitat
Sollte ich das falsch verstanden haben, und er sollte wirklich darauf hinaus wollen, ist er noch dümmer, als ich angenommen habe...
Warum?

Zitat
Noch Fragen, Kienzle?
Ja, eine Menge.
 

Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2013, 14:40:35 »
Zitat
Wenn er die Rechte aus dem "FS-Vertrag" (= Fahrerlaubnis) weiterhin hätte beanspruchen wollen, hätte er doch statt einer Auflösung ein Angebot zur Vertragsänderung unterbreiten und eine Vertragsänderung aushandeln müssen.
Was meinst denn du, was gerade passiert? Diese "Verhandlung" findet vor den Gerichten und der Öffentlichkeit statt. ;)

Zitat
Wieso wundert man sich im KRD jetzt, dass PIF wegen Fahrens ohne Faherlaubnis verurteilt wurde?
Wir wundern uns nicht.
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2013, 16:38:19 »
Hi.

Zitat
Zitat

    Um die Frage, ob... seine FS des KRD ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen ermächtigt, geht es nicht.

Doch, genau darum geht es.

Aehhhh.......ich dachte, es ging um den FS aus Paraguay? (wunder)
Falls es um obiges geht.........gilt mein ca. 44 Jahre alter "Führerschein", den ich seinerzeit aus ´nem Micky-Maus-Heft ausgeschnibbelt und mit Foto versehen habe, auch?

Antwort in beiden Fällen: Nö, Phantasieausweise gleich welcher Art gelten nur da, wo sie ausgestellt wurden.....in der Phantasie.

Der FS des KRND ist lediglich auf Eurem Privatgelände "gültig", aber auf nicht öffentlich zugänglichem Privatgelände darf auch ansonsten in Deutschland jeder Sechsjährige mit Papis Ferrari um´s elterliche Blumenbeet rasen.
Nur....ob das Papi so gerne sieht??

Greetz
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Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #20 am: 30. Oktober 2013, 17:04:51 »
Hab grad was Lustiges bzgl. Führeschein und Paraquay gefunden:

Zitat
Kennen Sie die Verkehrsregeln in Paraguay?
Die gibt es tatsächlich, ob man es nun glauben will oder nicht.
Nur hält sich keiner an diese Regeln bzw. nur wenige kennen sie überhaupt. Selbst der Polizei und den Verkehrsrichtern sind die Verkehrsregeln nicht so ganz geläufig.
In Paraguay gibt es keine Verkehrserziehung wie in Deutschland und Fahrschulen sind selten, da sich ein Paraguayer diese nicht leisten kann. Es besteht zwar eine Führerscheinpflicht, aber den Führerschein zu bekommen ist genauso einfach als würden Sie beim Bäcker Brötchen kaufen.
Geschwindigkeitsbegrenzung? Hier wird so schnell gefahren wie es die Straßenverhältnisse eben zulassen oder man Lust dazu hat.
Da kann es schon vorkommen, dass Sie in der Stadt von Fahrzeugen überholt werden, die deutlich um die 100 Km/h und mehr fahren. Das genaue Gegenteil ist aber auch der Fall. Nicht selten wird Ihr Drang schnell von A nach B zu kommen von Fahrzeugen gebremst, die gemütlich auf freier Strecke mit 40 Km/h oder langsamer dahinzuckeln (meistens langsamer).

Na das ist doch nach Peterchens Geschmack!  ;D

Ganzer Artikel hier: http://www.magazin-paraguay.de/paraguay/verkehr-paraguay.html
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline kairo

Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #21 am: 30. Oktober 2013, 17:07:54 »
... auf nicht öffentlich zugänglichem Privatgelände darf auch ansonsten in Deutschland jeder Sechsjährige mit Papis Ferrari um´s elterliche Blumenbeet rasen.
Nur....ob das Papi so gerne sieht??
Wohl kaum, die Blumen könnten Schaden nehmen.
 

Offline vollstrecker

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #22 am: 30. Oktober 2013, 17:16:37 »
Zitat
Um die Frage, ob... seine FS des KRD ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen ermächtigt, geht es nicht.
Doch, genau darum geht es.

Zitat
Sollte ich das falsch verstanden haben, und er sollte wirklich darauf hinaus wollen, ist er noch dümmer, als ich angenommen habe...
Warum?


Warum? Weil er tatsächlich annimmt, jeder könnte sich einen FS basteln und damit in Deutschland rum fahren...

Warum denn der paraguayanische Führerschein? Warum wird der ständig erwähnt, wenn es doch um den Yps- Micky-Maus- IKEA- KRD-Führerschein geht?

Es ist aber auch ganz egal, um welchen FS es geht, denn dem Gericht geht es eh um die fehlende Fahrerlaubnis. Und da kann der gute Fitze-Fatze jetzt in 20 Ländern nen Führerschein machen, dass Recht, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebracuh zu machen (auf das er verzichtet hat), muss ihm von der zuständigen deutschen Führerscheinstelle erst wieder erteilt werden. Solang darf er in Paraguay, Österreich und dem Gelände seiner Klinik in Wittenberg (ihr nennt es euer Staatsgebiet) fahren, soviel er will, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.
 

Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #23 am: 30. Oktober 2013, 17:57:28 »
Zitat
Warum denn der paraguayanische Führerschein? Warum wird der ständig erwähnt, wenn es doch um den KRD-Führerschein geht?
Der paraguayanische Führerschein wurde in der Gerichtsverhandlung als eine von mehreren Möglichkeiten angeboten. Diese sieht so aus, dass das Königreich den paraguayanischen Führerschein in einen KRD-Führerschein umgetauscht hat, womit die BRD ja nichts zu tun hat, aber so wenigstens hätte nachvollziehen können, dass die Fahrerlaubnis weiter besteht und ursprünglich auf die Fahrerlaubnis der BRD zurückzuführen ist, ohne die der paraguayanische Führerschein nicht hätte bezogen werden können. Also die Fahrerlaubnis wurde einfach nur weitergereicht, an der Fahreignung hat sich dadurch ja nichts geändert. Dies wurde aber nicht akzeptiert, stattdessen hat das Gericht beschlossen, dass Peter auf die BRD-Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet hat, was aber nicht der Fall war.
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #24 am: 30. Oktober 2013, 18:10:56 »
Zitat
Der paraguayanische Führerschein wurde in der Gerichtsverhandlung als eine von mehreren Möglichkeiten angeboten.

Gerüchteweise soll es Unterschiede zwischen einem bundesdeutschen Gericht und einem türkischen Basar geben.  ;D ;D ;D
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Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #25 am: 30. Oktober 2013, 18:11:20 »
Hier kannst du dir einen paraquanischen Führerschein via Internet kaufen. Tolles Dokument!!!!
http://paraguay-fuehrerschein.de.tl/Wie-funktioniert-es--f-.htm

Zitat
Wie funktioniert es ?
Es wird von Ihnen benötig:

Eine Kopie ihres Reisepass oder Personalausweis

(Größe muss 1/1 sein und in guter Qualität)

 

Ein Passfoto

 

Eine Kopie ihres jetzigen oder alten Führerscheins

(Größe muss 1/1 sein und in guter Qualität)

Falls nicht vorhanden gibt es auch eine Lösung !

 
Angabe ihrer Blutgruppe !

Mit diesen 4 Dingen wird ihnen in Paraguay ein Führerschein ausgestellt.

Der neue Führerschein kommt auf dem Postweg zu ihnen.

Nach Erhalt ihres neuen Führerscheins müssen sie diesen einscannen und gehen im Internet auf folgende Seite:

 

http://idl-iaa.com/text/de

 

Dort beantragen Sie einen Internationalen Führerschein, all dieses geht online und ist leicht verständlich.

Kosten betragen ca. 45 US Dollar.

Bezahlen können sie sogar mit Paypal,Kreditkarte usw.

Je nach Versandart bekommen sie diesen Führerschein in nur 48 Std.






Nun haben sie einen neuen Lappen aus Paraguay, aber es geht noch besser !

Was soll das? Ein notorischer Säufer legt sich prophylaktisch einen parquanischen FS hin damit er , nachdem er im Suff ein Kind überfahren hat, einfach weiterfahren kann. Extremes Beispiel Manuel, aber es zeigt, dass ihr überhaupt kein Rechtsempfinden habt.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, 18:56:29 von Gerd Winter »
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Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #26 am: 30. Oktober 2013, 19:46:02 »
Noch ein Artikel zum Thema ausländischer Führerschein, diesmal sogar Regelungen innerhalb der EU, zu der K R D zwar nicht gehört weil es K R D gar nicht gibt. O.k. meinetwegen Manuel, aber eben doch nur zum Spaß. Rechtlich seid ihr deutsche Bundesbürger und euer Grundstücken liegen auf dem Boden der Bundesrepublik - wo sonst. Also stellt der Artikel auch die für euch zutreffende Rechtslage dar.

http://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/grundsaetzlich-darf-jeder-mit-einem-tschechischen-fuehrerschein-in-deutschland-fahren-wie-deutsche-in-tschechien-das-autofahren-lernen-seite-2/2374550-2.html

Zitat
Wie Deutsche in Tschechien das Autofahren lernen
« 2 / 2

„Ausländische Schüler haben wir seit Jahren - Vietnamesen, und in letzter Zeit Ukrainer“, erzählt Fahrschulen-Besitzer Martin Lang aus Klatovy. „Deutsche kommen eigentlich erst seit dem EU-Beitritt Tschechiens. Kann sein, dass die deutsche Polizei einigen von denen den Führerschein abgenommen hat und sie den „ridicak“ deswegen in Tschechien machen. Unsere Behörden dürfen das aus Datenschutz nicht prüfen. Aber Vorsicht: In Deutschland darf man damit legal erst fahren, wenn die Strafe verbüßt ist“, erinnert Lang.

Grundsätzlich darf jeder mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland fahren. Denn obwohl innerhalb der EU unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, haben sich die 25 Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem der Länder gültig ausgestellt wurden (EU-Richtlinie 91/439/EWG). „Es gibt aber eine Hürde“, sagt Jarmila Benedikova, Betreiberin einer Autoschule in Cheb: „Nach EU-Recht darf nur der legal im Ausland einen Führerschein erwerben, der dort seinen Hauptwohnsitz und einen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen nachweisen kann.“

Theoretisch muss die Ausländerpolizei in Prag dies prüfen. Jedoch räumen Fahrschulbesitzer hinter vorgehaltener Hand ein, deutschen Kunden „schon mal“ eine tschechische Scheinadresse besorgt zu haben - natürlich für eine saftige „Gebühr“. „Ich schließe nicht aus, dass einige Kollegen für den Stempel Bestechungsgeld genommen haben“, sagt der Prager Fahrprüfer Karel Cerny. Dies betreffe aber Prüflinge aus Deutschland und Tschechien gleichermaßen.

Für Nicht-EU-Führerscheine gilt dies:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/#tabid=tab2

Zitat
Was gilt für Führerscheine, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU in der EWR erworben wurden?

Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grds. für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Eine Verlängerung der 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird. Um in Deutschland auch nach diesen sechs Monaten ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, 19:51:21 von Gerd Winter »
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Offline Richard Sharpe

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #27 am: 30. Oktober 2013, 19:54:23 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #28 am: 30. Oktober 2013, 20:58:56 »
Hi, Richard.

Wie wahr, wie wahr.

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Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #29 am: 30. Oktober 2013, 21:17:24 »
Nur mal so an Rande.

Zitat
Wenn er die Rechte aus dem "FS-Vertrag" (= Fahrerlaubnis) weiterhin hätte beanspruchen wollen, hätte er doch statt einer Auflösung ein Angebot zur Vertragsänderung unterbreiten und eine Vertragsänderung aushandeln müssen.
Was meinst denn du, was gerade passiert? Diese "Verhandlung" findet vor den Gerichten und der Öffentlichkeit statt.

Strassenverkehrsrecht hat als Teil des Öffentlichen Rechts mit Vertrags-, also Zivilrecht, aber auch so was von nix zu tun.
Da is nix mit "verhandelbar".

Aehhhh, Korrektur........ eins geht doch....."Kann ich das Foto aus dem eingezogenen Führerschein zurückkriegen, ist schliesslich mein Eigentum?"  ;D
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