Manuel legte ja gesteigerten Wert darauf, dass der imperatorische Beweisantrag in voller Schönheit zur Kenntnis genommen wird. Als Beweismittel wird dort u. a. benannt:
Vorlage des Schreibens:
– "Rückgabe des Führerscheins der Bundesrepublik Deutschland / Auflösung des Vertrages"
vom 13.09.2012
PIF betrachtet den FS also als Vertrag. Dieser kann dann ja eigentlich (sinngemäß) nur so aussehen:
- Die (böse) BRD (GmbH) erlaubt dem FS-Inhaber die Benutzung der öffentlichen Straßen in Ihrem (Verwaltungsbereich) Staatsgebiet mit einem vom FS-Inhaber gelenkten Kfz.
- Der FS-Inhaber hält sich an die geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen der BRD (z.B. StVO).
Da PIF die Auflösung des "Vertrages" wollte, kann man das doch nur so interpretieren, dass er auf alle Plichten
und Rechte aus diesem "Vertrag" verzichten wollte. Wenn er die Rechte aus dem "FS-Vertrag" (= Fahrerlaubnis) weiterhin hätte beanspruchen wollen, hätte er doch statt einer Auflösung ein Angebot zur Vertragsänderung unterbreiten und eine Vertragsänderung aushandeln müssen.
Wieso wundert man sich im KRD jetzt, dass PIF wegen Fahrens ohne Faherlaubnis verurteilt wurde? (Oder gelten für Vertragsauflösungen/Kündigungen im KRD andere Regeln - so nach dem Motto: Vertragsauflösung light - betrifft nur die Pflichten ?) Das wäre ja so, als ob ich meinen Mietvertrag auflöse/kündige, keine Miete mehr bezahle, trotzdem weiterhin in der Wohnung bleibe und mich dann aufrege, wenn mein Vermieter mich nach erfolgreicher Räumungsklage zwangsräumen lässt.