Autor Thema: Fahrerlaubnis und Führerschein  (Gelesen 30071 mal)

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BlueOcean2

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Fahrerlaubnis und Führerschein
« am: 29. Oktober 2013, 01:13:05 »
Ist das göttlich! Aus dem Beweisantrag eines gewissen Helden:

"In dem (geführten) Strafverfahren gegen
Uns, Peter, den gewählten Obersten Souverän des Königreiches Deutschland,
beantragen Wir zum Beweis der Tatsache,
daß der Angeklagte am 13.09.2012 durch den Leiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht über den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein aufgeklärt wurde;
Vernehmung des Zeugen xxxxx
Der Vorname des Zeugen ist leider nicht bekannt.
Peter
Imperator Fiduziar"

Was für ein erstaunliches Unwissen bei dem Obersten Souverän, Staatsgründer, Verfassungsschreiber, Erneuerer der vereinten Nationen und Großmeister des Völkerrechts und sowieso aller Rechtsgebiete. Wie kann man diese elementaren Unterschiede nur nicht kennen wenn man doch gerade erst großspurig (und einseitig durch Akklamation) der Wiener Straßenrechtskonvention "beigetreten" ist?

Aber endlich mal eine brauchbare Leistung der Wittenberger Verwaltung! Als Peterchen seinen bösen BRD-GmbH-Führerschein abgegeben hat, haben die das als freiwillige Rückgabe der Fahrerlaubnis gewertet - wie bei einem Rentner, der sich dem Verkehr nicht mehr zumuten möchte. Da muss er nun wohl laufen, der "Könical Ali" aus Wittenberg.
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2013, 12:30:34 »
Hi.

Zitat
"In dem (geführten) Strafverfahren gegen
Uns, Peter, den gewählten Obersten Souverän des Königreiches Deutschland,
beantragen Wir zum Beweis der Tatsache,
daß der Angeklagte am 13.09.2012 durch den Leiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht über den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein aufgeklärt wurde;

"Haben Eure Majestät denn niemals eine Kraftfahrzeuglenkerbildungsanstalt besuchet??"

flitzpiepenfragend
Mad Dog
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2013, 12:33:20 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2013, 12:52:21 »
Zitat
Wie kann man diese elementaren Unterschiede nur nicht kennen wenn man doch gerade erst großspurig (und einseitig durch Akklamation) der Wiener Straßenrechtskonvention "beigetreten" ist?
Der Antrag sagt nicht aus, was Peter kennt oder zu dem Zeitpunkt gekannt hat, sondern was damals angeblich passiert ist. Wobei das Zitat hier doch (interessanterweise) ziemlich gekürzt ist. Hier kann der entsprechende Antrag komplett eingesehen werden.

Zitat
Aber endlich mal eine brauchbare Leistung der Wittenberger Verwaltung! Als Peterchen seinen bösen BRD-GmbH-Führerschein abgegeben hat, haben die das als freiwillige Rückgabe der Fahrerlaubnis gewertet
Brauchbar? Interessante Wertung für einen Vorgang, der in einem Rechtsstaat so nicht passieren darf.
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2013, 13:11:17 »
Hallöle,

Zitat
Aber endlich mal eine brauchbare Leistung der Wittenberger Verwaltung! Als Peterchen seinen bösen BRD-GmbH-Führerschein abgegeben hat, haben die das als freiwillige Rückgabe der Fahrerlaubnis gewertet
Brauchbar? Interessante Wertung für einen Vorgang, der in einem Rechtsstaat so nicht passieren darf.
Der muss sogar in dem hiesigen Rechtsstaat passieren, denn es gilt (IANAL) der http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html :
Zitat
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Wenn Fitzelchen seinen Lappen der Verwaltung übergibt, ist das - so denke ich - eine Rückgabe. In seinem Taka-Tuka Land darf er gerne fahren (wenn ich mich recht erinnere, auch auf privatem Gelände), aber eben dann nicht mehr auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Er darf auch gerne eine Fahrerlaubnis erwerben, nämlich dort ->  http://www.legoland.de/Entdeckt-LEGOLAND/Attraktionen/LEGO-City/LEGOLAND-Fahrschule/

Brick, der so knallhart sieht
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2013, 13:44:35 »
Zitat
Wenn Fitzelchen seinen Lappen der Verwaltung übergibt, ist das - so denke ich - eine Rückgabe.
Ja, eine Rückgabe des Führerscheins, nicht der Fahrerlaubnis, was ja auch sein "wirklicher Wille" war. Dies wurde im Rechtsstaat BRD aber missachtet.
 

Online kairo

Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2013, 14:06:16 »
Der Führerschein dokumentiert nun mal, dass man eine Fahrerlaubnis besitzt - jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland.
 

Offline vollstrecker

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2013, 14:22:53 »
Der Führerschein ist das Dokument, mit dem ich Nachweise, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.

Wenn ich diesen an die ausstellende Behörde zurück gebe, so nimmt diese (verständlicherweise) an, man wolle von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen (= auf diese verzichten).

Andernfalls macht die Rückgabe des FS auch keinen Sinn (außer in der Welt von Fitze-Fatze und seinen Jüngern).
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2013, 14:29:20 »
Hallöle,

Ja, eine Rückgabe des Führerscheins, nicht der Fahrerlaubnis, was ja auch sein "wirklicher Wille" war.
Den Zwergenaufstand verstehe ich nicht, denn die Fahrerlaubnis eines nicht existierenden Staates ist schließlich auch nicht existent. Halt also den Ball einfach nur flach.
Brick
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Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2013, 15:12:46 »
Hi.

Zitat
Ja, eine Rückgabe des Führerscheins, nicht der Fahrerlaubnis, was ja auch sein "wirklicher Wille" war. Dies wurde im Rechtsstaat BRD aber missachtet.

Was war denn sein "wirklicher Wille"?

"Ieehhh. Das graue/rosa/Plastik Teil ist sooo hässlich, das stört mein ästethisches Wohlbefinden. Den könnt Ihr wiederhaben. Aber meine Fahrerlaubnis behalte ich."?
Welchen Sinn hätte das gemacht? Einfacher wäre es dann gewesen, das Teil wegzuschmeissen.

Wenn irgendjemand, z.B. Senioren, "seinen Führerschein abgibt", so kann man dass nur als konkludenten Verzicht auf die Fahrerlaubnis verstehen. Alles andere wäre unlogisch. Denn dann kann man den auch zuhause in die Schublade legen und vergessen.

auf die Antwort gespannt seiend
Mad Dog
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2013, 15:23:12 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #9 am: 29. Oktober 2013, 18:13:24 »
Zitat
Der Führerschein ist das Dokument, mit dem ich Nachweise, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.

Wenn ich diesen an die ausstellende Behörde zurück gebe, so nimmt diese (verständlicherweise) an, man wolle von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen (= auf diese verzichten).
Und das hat sie (verständlicherweise) ja auch. Daraufhin hat Peter erklärt, dass er auf die Erlaubnis nicht verzichten will, da der Führerschein der BRD ja nicht der einzige ist, den er hat. Dieses wurde einfach ignoriert, so nach dem Motto: Dafür haben wir kein Formular.

Also muss das nun gerichtlich geklärt werden, woran auch die Frage nach der Anerkennung des Königreiches durch die BRD hängt.

Soviel zum Sinn dieser Aktion.
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2013, 18:22:01 »
Hi.

Träumt weiter.

Greetz
Mad Dog
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #11 am: 29. Oktober 2013, 18:22:56 »
Halloele,

Also muss das nun gerichtlich geklärt werden, woran auch die Frage nach der Anerkennung des Königreiches durch die BRD hängt..
Dann ist das doch einfach. Der königliche Lappen wird nicht anerkannt werden, ob ihr nun wollt oder peng. Wie beim LEGO Führerschein auch.
Brick
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #12 am: 29. Oktober 2013, 18:25:43 »
Zitat
Wie kann man diese elementaren Unterschiede nur nicht kennen wenn man doch gerade erst großspurig (und einseitig durch Akklamation) der Wiener Straßenrechtskonvention "beigetreten" ist?
Der Antrag sagt nicht aus, was Peter kennt oder zu dem Zeitpunkt gekannt hat, sondern was damals angeblich passiert ist. Wobei das Zitat hier doch (interessanterweise) ziemlich gekürzt ist. Hier kann der entsprechende Antrag komplett eingesehen werden.
Oh, wie feinsinnig. Aber wenn Peter den Unterschied gekannt hat ist es völlig irrelevant, ob er darüber aufgeklärt worden ist oder nicht. ;D
Und entschuldige bitte wenn ich Sätze, die über mehrere Seiten gehen, auf das relevante verkürze. Und die von dir "interessanterweise" insinuierte Fragwürdigkeit des Kürzens solltest du belegen.
Zitat
Zitat
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Brauchbar? Interessante Wertung für einen Vorgang, der in einem Rechtsstaat so nicht passieren darf.
Ach, ist das herrlich wenn die selbsternannten Nichtmitglieder der Bundesrepublik Deutschland am lautesten danach schreien, dass sie ein Rechtsstaat (natürlich nach ihrer Fasson) sein sollte. Wenn ihr euch mal selbst ernst nehmen würdet wären wir Ausland und müssten uns von euch nun wirklich nicht darüber belehren lassen wie unser Staat auszusehen und zu funktionieren hat.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline vollstrecker

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #13 am: 29. Oktober 2013, 19:14:03 »
Zitat
Der Führerschein ist das Dokument, mit dem ich Nachweise, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.

Wenn ich diesen an die ausstellende Behörde zurück gebe, so nimmt diese (verständlicherweise) an, man wolle von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen (= auf diese verzichten).
Und das hat sie (verständlicherweise) ja auch. Daraufhin hat Peter erklärt, dass er auf die Erlaubnis nicht verzichten will, da der Führerschein der BRD ja nicht der einzige ist, den er hat. Dieses wurde einfach ignoriert, so nach dem Motto: Dafür haben wir kein Formular.

Also muss das nun gerichtlich geklärt werden, woran auch die Frage nach der Anerkennung des Königreiches durch die BRD hängt.

Soviel zum Sinn dieser Aktion.

Ähhhh... wir sind uns einig, dass es einzig um die Frage geht: Hat Fitzelchen eine gültige Fahrerlaubnis für Deutschland. Die eine Seite argumentiert, er habe mit der Rückgabe des deutschen FS auf diese verzichtet, seine Merkwürdigkeit Imperator Fitze-Fatze widerum sagt, er habe nicht auf sie verzichtet, da er ja noch seinen paraguayanischen FS habe und ihn auch dieser zum Führen von KfZ in Deutschland ermächtige. Was allerdings auch nicht stimmt, da er seit mehr als 6 Monaten in der BRD aufenthältig ist...

Um die Frage, ob seine IKEA-Family-Karte sein Yps-Ausweis ach menno... seine FS des KRD ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen ermächtigt, geht es nicht.

Sollte ich das falsch verstanden haben, und er sollte wirklich darauf hinaus wollen, ist er noch dümmer, als ich angenommen habe...
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #14 am: 29. Oktober 2013, 19:59:35 »
Hi.

Zitat
Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,

wenn er nicht mehr gültig ist,
wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und Ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder
solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.


http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText6

Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser.

Greetz
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« Letzte Änderung: 29. Oktober 2013, 20:03:13 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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