Autor Thema: Fahrerlaubnis und Führerschein  (Gelesen 30075 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #30 am: 30. Oktober 2013, 22:59:06 »
Und immer wenn man den Pudding von Manuel so an die Wand genagelt hat, dass ihm kein Argument mehr einfällt kommt trotzdem ganz verlässlich noch seine Frage "Warum?".
Bei Kleinkindern ist das eine gut bekannte Aufmerksamkeitsaufrechterhaltungsstrategie (ein herrliches Wort, nicht?). Und bei Manuel ist es ähnlich. Er sagt zwar inhaltliches gar nichts aber hält das Thema offen, um später zirkulär wieder seine schon widerlegten Argumente neu anbringen zu können.

"Ein doitscherrr Führer brraucht einen doitschen FÜHRER-Schein. Es kann nurr einen geben! Frreiwillig abgegeben? Unglaubliche Schlammperrei im diesem Rreich."
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline vollstrecker

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #31 am: 31. Oktober 2013, 11:04:10 »
Der paraguayanische Führerschein wurde in der Gerichtsverhandlung als eine von mehreren Möglichkeiten angeboten. Diese sieht so aus, dass das Königreich den paraguayanischen Führerschein in einen KRD-Führerschein umgetauscht hat, womit die BRD ja nichts zu tun hat, aber so wenigstens hätte nachvollziehen können, dass die Fahrerlaubnis weiter besteht und ursprünglich auf die Fahrerlaubnis der BRD zurückzuführen ist, ohne die der paraguayanische Führerschein nicht hätte bezogen werden können. Also die Fahrerlaubnis wurde einfach nur weitergereicht, an der Fahreignung hat sich dadurch ja nichts geändert. Dies wurde aber nicht akzeptiert, stattdessen hat das Gericht beschlossen, dass Peter auf die BRD-Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet hat, was aber nicht der Fall war.

Eben. Knackpunkt ist, dass er auf die Faherlaubnis verzichtet hat. Dann ist es egal, ob er einen KRD, einen paraguyanischen oder sonst einen Führerschein hat. Ohne Fahrerlaubnis ist JEDER Führerschein wertlos!
 

Offline Das Chaos

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #32 am: 31. Oktober 2013, 17:19:26 »
Knackpunkt ist, dass er auf die Faherlaubnis verzichtet hat.

Die Frage, die ich als Anwalt von Fitze stellen würde ist: Kann man auf eine Erlaubnis verzichten? Wenn ja wo steht das? Verzichtet man auf die Erlaubnis, wenn man den Führerschein "zurückgibt"? In der FeV steht da nix.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #33 am: 31. Oktober 2013, 17:34:16 »
Hallöle,

Kann man auf eine Erlaubnis verzichten? Wenn ja wo steht das? Verzichtet man auf die Erlaubnis, wenn man den Führerschein "zurückgibt"? In der FeV steht da nix.
gefunden auf http://www.verkehrslexikon.de/Module/FEVerzicht.php
Zitat
Der Fahrerlaubnisinhaber kann durch Erklärung gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde jederzeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Die Erklärung muss der Fahrerlaubnisbehörde zugehen. In Konsequenz der Erklärung muss der Führerschein bei ihr abgeliefert werden.
Ich vermute mal, das hilft auch nicht weiter. Nur - wenn jemand seinen Führerschein abgibt, was will er sonst noch damit bezwecken? Mal von den Alters- und sonstigen Gründen abgesehen.
Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #34 am: 31. Oktober 2013, 18:06:54 »

gefunden auf http://www.verkehrslexikon.de/Module/FEVerzicht.php

 Sehr schön, da findet sich auch ein Beschluss des OLG Hamburg in dem es ausführt
Zitat
Denn es ist im Hinblick auf die erheblichen Gefahren, die von einem charakterlich ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausgehen, sachgerecht, den zur Vermeidung eines förmlichen Entzugs der Fahrerlaubnis erklärten Verzicht gleich zu behandeln

Soweit, so nachvollziehbar. Möglicherweise war das auch bei Fitze so. Wie aber wenn er tatsächlich nur seinen Führerschein zurückgegeben hat in dem Wahn, dann seinen eigenen FS drucken zu können und, Depp der er ist, gar nicht den Schein von der Erlaubnis unterschieden hat.

Zitat
Nur - wenn jemand seinen Führerschein abgibt, was will er sonst noch damit bezwecken?

Ja wahrscheinlich den schönen Schein vom Souverän für sich und andere zu wahren. Ist aber deutlich nach hinten los gegangen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Berufung und Revision zu einer anderen Entscheidung kommen.
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Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #35 am: 31. Oktober 2013, 21:44:22 »
Hallöle,

Wie aber wenn er tatsächlich nur seinen Führerschein zurückgegeben hat in dem Wahn, dann seinen eigenen FS drucken zu können und, Depp der er ist, gar nicht den Schein von der Erlaubnis unterschieden hat.
Dass er den Unterschied nicht versteht (egal, ob können oder wollen), klingt plausibel. Nur frage ich mich, wie eine Rückgabe vonstatten geht. Die Beschäftigten in der Behörde nehmen einfach so den Führerschein an und Tschüß! Bis Bald? Das vermag ich nicht zu glauben.
Das mindeste ich doch, dass jemand "warum" fragt und eine Art von "Übergabeprotokoll" angefertigt wird, kurz: ein Akt der Verwaltung steht an. Als Grund scheidet Alter offenkundig aus, sich Konsequenzen wie einer MPU zu entziehen ja auch.
Oder hat meine nö deine ähemm seine Führerscheinabgebehoheit dann huldvoll in die Runde gesalbt:
Weinet nicht, Ihr schönen Tauben des Amtes, ihr Grazien des Fahrzeugbriefes. Ich kehre zurück mit einem gar königlichen Schein, den ich mir darselbst habe ausgestellt und dann werdet Ihr mich anbeten und meinen Ausweisen huldigen. Greinet nicht, der König ist bei euch!
So ungefähr stelle ich mir das vor. Der sülzt die voll und was denken die Beschäftigen? Entweder hat der eine Meise unterm Pony oder egal, der ist so dämlich, dem gehört einfach die Fahrerlaubnis entzogen. Der gibt sie (oder den Führerschein) sogar ohne Murren freiwillig ab. Was will man mehr? Wenn's nur immer so einfach wäre.

Wie auch schon gesagt wurde: hier gelten unsere Gesetze. Punkt. Aus. Ende. Basta. Seine Monoploy/Barbie Welt ist nicht von der BRD anerkannt,
Brick
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #36 am: 31. Oktober 2013, 22:01:30 »
.....
Nur frage ich mich, wie eine Rückgabe vonstatten geht. Die Beschäftigten in der Behörde nehmen einfach so den Führerschein an und Tschüß! Bis Bald? Das vermag ich nicht zu glauben.
Das mindeste ich doch, dass jemand "warum" fragt und eine Art von "Übergabeprotokoll" angefertigt wird, kurz: ein Akt der Verwaltung steht an.
....

Genau so sehe ich das auch. Würde die Fahrerlaubnis entzogen, dann wäre das ein Verwaltungsakt, der zumindest mit einer Rechtsbehelfsbelehrung  versehen sein müsste, sonst würde er keine Wirkung entfalten § 37 Abs. 6 VwVfG (des jeweiligen Landes). Man müsste prüfen, wie das bei einer freiwilligen Rückgabe des FS aussieht. Da wir aber nicht wissen, wie die Rückgabe vonstatten ging ist das alles Spekulation.
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Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #37 am: 31. Oktober 2013, 22:13:57 »
Hallöle,

Da wir aber nicht wissen, wie die Rückgabe vonstatten ging ist das alles Spekulation.
Wir wissen aber, das seine Dreistigkeit wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde. Seine Fahrerlaubnis ist wohl noch vorhanden. Aus https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/10/17/drei-monate-haft-ohne-bewahrung-fur-peter-fitzek/
Zitat
Auch der Staatsanwalt erlaubt sich keine Schwäche. Er habe nicht den Eindruck, dass sich Fitzek durch weitere Geldstrafen oder Fahrverbote von seiner Ideologie abbringen lasse, darum plädiere er auf drei Monate Haft. Von Bewährung aber will der Richter nichts wissen. Eine positive Prognose sehe er bei dem „notorischen Verkehrssünder“ Fitzek nicht, und seinen Führerschein bekomme dieser auch erst in zwölf Monaten zurück.

Brick
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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #38 am: 31. Oktober 2013, 22:27:35 »
...
Wir wissen aber, das seine Dreistigkeit wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde. ...

Wissen wir das? Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, da gibt es keinen Knast. Vielleicht stellter ja mal das Urteil mit Begründung ins Netz.
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Marty McFly

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #39 am: 31. Oktober 2013, 22:30:06 »
Wir wissen aber, das seine Dreistigkeit wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde. Seine Fahrerlaubnis ist wohl noch vorhanden. Aus https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/10/17/drei-monate-haft-ohne-bewahrung-fur-peter-fitzek/

???
Wie bereits mehrfach hier im Forum erwähnt, stellt das Fahren ohne Führerschein eine OWi dar, für die es keine Haftstrafe gibt.
Peter wurde wegen der Straftat Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die Presse wirft das oft durcheinander und Peter selbst erst recht.

Auf der Webseite des Amtsgerichts Neustadt stand eindeutig
Zitat
Strafrichtertermin am 17.10.2013

...gegen einen Angeklagten, der sich als „König von Deutschland“ bezeichnet, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, 22:39:35 von Marty McFly »
 

Offline Mad Dog

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #40 am: 31. Oktober 2013, 22:32:44 »
Hi.
Zitat
Wir wissen aber, das seine Dreistigkeit wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde.
Nö, die Verurteilung erfolgte aufgrund FoF, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Fahren ohne Führerschein hätte ihm nur 'ne kostenpflichtige Verwarnung eingebracht.

Greetz
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"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #41 am: 1. November 2013, 07:22:55 »
Hallöle,

Peter wurde wegen der Straftat Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe verurteilt.
Die Presse wirft das oft durcheinander und Peter selbst erst recht.
Danke für die Klarstellung
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #42 am: 5. November 2013, 13:29:55 »
Zitat
Nur frage ich mich, wie eine Rückgabe vonstatten geht. Die Beschäftigten in der Behörde nehmen einfach so den Führerschein an und Tschüß! Bis Bald? Das vermag ich nicht zu glauben.
Ist auch (jedenfalls theoretisch) nicht so. Peter hat seinen Führerschein abgeben und daraufhin ein Formular erhalten, in dem er auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Dieses wollte er dann nicht unterschreiben und hat es auch nicht. Der Führerschein wurde dennoch von der Behörde angenommen.

Zitat
Vielleicht stellter ja mal das Urteil mit Begründung ins Netz.
Ist schon vorbereitet, aber noch nicht freigegeben.

Zitat
Und immer wenn man den Pudding von Manuel so an die Wand genagelt hat, dass ihm kein Argument mehr einfällt kommt trotzdem ganz verlässlich noch seine Frage "Warum?".
Warum? ;)
« Letzte Änderung: 5. November 2013, 13:32:11 von Manuel »
 

Offline Gerd Winter

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #43 am: 5. November 2013, 13:50:15 »
Zitat
Nur frage ich mich, wie eine Rückgabe vonstatten geht. Die Beschäftigten in der Behörde nehmen einfach so den Führerschein an und Tschüß! Bis Bald? Das vermag ich nicht zu glauben.
Ist auch (jedenfalls theoretisch) nicht so. Peter hat seinen Führerschein abgeben und daraufhin ein Formular erhalten, in dem er auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Dieses wollte er dann nicht unterschreiben und hat es auch nicht. Der Führerschein wurde dennoch von der Behörde angenommen.

 ;D ;D ;D Scheinbar hat man nun bei KRD den Unterschied zwischen FS und FE begriffen.  ;D ;D ;D

Nun dann, stellt doch mal Fitzeks FE ins Netz ihr Spinner!  :P  :P  :P
« Letzte Änderung: 5. November 2013, 13:54:09 von Gerd Winter »
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Offline Manuel

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Re: Fahrerlaubnis und Führerschein
« Antwort #44 am: 5. November 2013, 14:03:34 »
Zitat
Nun dann, stellt doch mal Fitzeks FE ins Netz ihr Spinner!
Oh Mann, es wurde doch schon klargestellt, dass sich die BRD entschieden hat, die FE zu versagen. Er hat somit momentan keine FE der BRD, nur eine des Königreichs. Wie es weitergeht, werden die kommenden Gerichtsverhandlungen zeigen.