Autor Thema: krd-forum.de  (Gelesen 59322 mal)

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Offline Maklas

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Re: krd-forum.de
« Antwort #255 am: 24. November 2015, 12:44:49 »
So verstehe ich die Äußerungen Fitzeks auch, ja.
D.h., wenn sich seine Gerichtsbarkeit nicht kümmert, ist die BRD-Justiz zuständig.

Das ist ja ein totaler Reinfall für sein KRD.
Unter'm Strich macht er mich somit ja nicht freier, im Gegenteil. Dann müsste ich am Ende noch zwei Rechtssystemen hinterher rennen und es beiden recht machen.
So ein Unfug.. ;D
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Offline NDR

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Re: krd-forum.de
« Antwort #256 am: 24. November 2015, 12:53:41 »
@Der Plöngler
Na ja, das "Grundgesetz für die Bundesrepublik" gilt halt für die Bundesrepublik. So meine ich das mit der Deckung von Staatsgebiet und räumlichem Geltungsbereich der Verfassung.
 

Offline Der Plöngler

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Re: krd-forum.de
« Antwort #257 am: 24. November 2015, 13:19:39 »
@Der Plöngler
Na ja, das "Grundgesetz für die Bundesrepublik" gilt halt für die Bundesrepublik.

Falsch! Das Grundgesetz 'gilt' auf der ganzen Welt, es trifft jedoch im staatsorganisatorischen Bereich nur Feststellungen, welche das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betreffen.
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Offline NDR

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Re: krd-forum.de
« Antwort #258 am: 24. November 2015, 13:22:50 »
@Der Plöngler
Na ja, das "Grundgesetz für die Bundesrepublik" gilt halt für die Bundesrepublik.

Falsch! Das Grundgesetz 'gilt' auf der ganzen Welt, es trifft jedoch im staatsorganisatorischen Bereich nur Feststellungen, welche das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betreffen.
Na ja, das ist es doch aber, was man mit "räumlichem Geltungsbereich" meint.
 

Offline Der Plöngler

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Re: krd-forum.de
« Antwort #259 am: 24. November 2015, 13:48:04 »
....
Na ja, das ist es doch aber, was man mit "räumlichem Geltungsbereich" meint.

Naja, nicht ganz: Wenn ein Deutscher, der in den Vereinigten Staaten lebt in Japan einen Afrikaner tötet, kann er nach deutschen Gesetzen verurteilt werden.

Wir können uns in der modernen Verfassungswirklichkeit eine Verfassung ohne räumlichen Geltungsbereich nicht vorstellen, aber wie der Plöngler bereits öfter eingeworfen hat, gab es eine Verfassung, bei der die territoriale Macht nicht das ausschlaggebende war, sondern die persönliche Bindung des Verfassungsunterworfenen zum 'Staat' (z.b. Römisches Reich deutscher Nation). So muß man sich Fitzeks Reich vorstellen: Hunderte und Aberhunderte von treuen Anhängern des KRD unterwerfen sich der Verfassung und huldigen ihrem König. Klar: territoriale Ansprüche des Reiches können wie vor 1806 nur durch kriegerische Unterwerfung der Gegner durchgesetzt werden. Der König kann sich schon einmal anfangen zu dehnen.
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Re: krd-forum.de
« Antwort #260 am: 24. November 2015, 19:30:02 »
Ein Deutscher in den USA genießt dieselben Staatsbürgerrechte wie einer der in Deutschland wohnt.

Tatsächlich? Ich bin ja kein Experte für deutsches Recht, aber ich glaube doch zu wissen, dass Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland unter gewissen Umständen kein Wahlrecht in Deutschland mehr haben. Einer meiner Studienkollegen (deutscher Staatsbürger) war so ein Fall und er hat sich darüber fürchterlich aufgeregt.

Deine Aussage scheint also (in dieser Pauschalität!) nicht zuzutreffen.

Natürlich stimmt es dem Grunde nach was du schriebst, aber ich möchte nur dazu sagen, dass eben in gewissen Fällen Staaten Staatsbürgerrechte eben schon an den territorialen Aufenthalt ihres Staatsbürgers knüpfen.
Wie gesagt, du hast insofern Recht, als das nur Ausnahmen von der von dir formulierten Regel sind.
 

Offline Der Plöngler

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Re: krd-forum.de
« Antwort #261 am: 24. November 2015, 20:03:38 »
Ich bin ja kein Experte für deutsches Recht, aber ich glaube doch zu wissen, dass Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland unter gewissen Umständen kein Wahlrecht in Deutschland mehr haben. Einer meiner Studienkollegen (deutscher Staatsbürger) war so ein Fall und er hat sich darüber fürchterlich aufgeregt.

Deine Aussage scheint also (in dieser Pauschalität!) nicht zuzutreffen.


Wieso nicht?

Das Grundgesetz sagt:
Zitat
Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Das Bundeswahlgesetz sagt:

Zitat
Bundeswahlgesetz
§ 12 Wahlrecht


(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1.
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2.
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3.
nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wo gilt da die Verfassung für amerikanische Deutsche nicht?
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Offline Happy Hater

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Re: krd-forum.de
« Antwort #262 am: 24. November 2015, 20:24:37 »
Wo gilt da die Verfassung für amerikanische Deutsche nicht?

Du argumentierst gegen einen Strohmann. Ich habe nicht gesagt, dass die deutsche Verfassung nicht für in den USA lebende Deutsche Geltung hätte.

Ich habe gesagt deine Aussage

Ein Deutscher in den USA genießt dieselben Staatsbürgerrechte wie einer der in Deutschland wohnt.

trifft in dieser Pauschalität nicht zu.

Und das stimmt dann wohl auch. Wenn ein Deutscher kein Wahlrecht hat, weil er zu lange in den USA gelebt hat, dann genießt er eben gerade nicht NICHT die selben Staatsbürgerrechte, wie einer der in Deutschland wohnt.
 

Offline Der Plöngler

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Re: krd-forum.de
« Antwort #263 am: 24. November 2015, 21:19:04 »
Da hast jetzt Du wieder Recht; der Plöngler gesteht, dass er sich hier missverständlich oder sogar falsch ausgedrückt hat. Andererseits ist die genannte Einschränkung nicht eine Folge des Geltungsbereichs der Verfassung, sondern sie erfolgt aufgrund eines Gesetzes. Aber selbst dieses Gesetz gilt sowohl für Deutsche in Deutschland, als auch für die in Amerika.
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Re: krd-forum.de
« Antwort #264 am: 24. November 2015, 22:37:39 »
@ NDR und Plöngler: Mein Kommentar war auf den Blogartikel vom NDR gemünzt, der wiederum im NDR-Artikel, auf den der gute Ulrich nicht verlinken will, verlinkt ist. Die Essenz daraus (natürlich der Reichsdeppenlogik folgend):

Zitat von: NDR
Nun gibt Artikel 92 der Verfassung dem obersten Souverän bis zur Wahl eines Königs praktisch beliebige Rechte, die Verfassung zu ändern. Deshalb könnte man denken: Dann soll der Gottkaiser die fehlende Nennung des Geltungsbereiches ergänzen und die Anlage hinzufügen.

Das geht aber nicht, denn durch den fehlenden Geltungsbereich ist die Verfassung  insgesamt ungültig (nach KRR-Regeln). Damit fehlt auch jegliche rechtliche Grundlage, diese zu ändern.

Dieser Mangel ist auf Basis der bestehenden Verfassung nicht mehr zu heilen. Sackgasse, mein lieber Fitzek! Damit ist dieser Staat bereits beendet ;-)

Die Nummer ist also seit vier Jahren durch. Wenn nicht, dann müssen sich die Shiloisten auf Deine Argumentation, Plöngler, einlassen. Und da stehen sie vor dem von Dir beschriebenen faktischen Problem, ihre Hoheitsrechte nicht durchsetzen zu können.
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Offline NDR

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« Antwort #265 am: 24. November 2015, 22:45:13 »
Zitat
Die Nummer ist also seit vier Jahren durch.

Richtig! Daraufhin hab ich das Thema Königreich dann auch zweieinhalb Jahre komplett ignoriert, bis das Projekt "Gemeindewechsel" im April diesen Jahres wieder meinen inneren Troll erweckt hat.
 

Offline Happy Hater

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« Antwort #266 am: 24. November 2015, 22:51:57 »
Ich meine, sicher macht es Spaß, die Widersprüchlichkeiten in der "KRD-Verfassung" aufzuzeigen und sich darüber lustig zu machen, dass deren ganzer "Staat" inklusive eigener "Verfassung" selbst nach ihren eigenen Regeln ungültig wäre.

Aber nur um das nochmal festzuhalten: "Durch" ist das Thema von Anfang an, weil das "KRD" keines der drei notwendigen Staatselemente erfüllt, um ein Staat sein zu können.

Man kann halt nicht einfach das Territorium eines bestehenden Staates verwenden um seinen eigenen neuen Staat dort zu gründen, wenn man dort keine effektive Hoheitsgewalt ausüben kann.
 

Offline NDR

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« Antwort #267 am: 24. November 2015, 22:56:56 »
Man kann halt nicht einfach das Territorium eines bestehenden Staates verwenden um seinen eigenen neuen Staat dort zu gründen, wenn man dort keine effektive Hoheitsgewalt ausüben kann.

Jemand von uns hat Fitzek angerufen und ihm genau das gesagt. Seine Antwort:
Außer vielleicht 2 Mal im Jahr (wenn Razzien sind) hätte er im KRD die effektive Staatsmacht!
Er hat das dann noch verglichen mit Staaten, gegen die die USA Luftangriffe führen würden. Ob das dann auch keine Staaten mehr wären. Oder ob der Irak kein Staat mehr sei, weil die USA es zeitweilig besetzt hätten und somit die Staatsgewalt ausübten.
« Letzte Änderung: 24. November 2015, 23:00:49 von NDR »
 
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« Antwort #268 am: 24. November 2015, 23:05:09 »
Man kann halt nicht einfach das Territorium eines bestehenden Staates verwenden um seinen eigenen neuen Staat dort zu gründen, wenn man dort keine effektive Hoheitsgewalt ausüben kann.

Jemand von uns hat Fitzek angerufen und ihm genau das gesagt. Seine Antwort:
Außer vielleicht 2 Mal im Jahr (wenn Razzien sind) hätte er im KRD die effektive Staatsmacht!
Er hat das dann noch verglichen mit Staaten, gegen die die USA Luftangriffe führen würden. Ob das dann auch keine Staaten mehr wären. Oder ob der Irak kein Staat mehr sei, weil die USA es zeitweilig besetzt hätten und somit die Staatsgewalt ausübten.

LOL.  :))
 

Offline Sgt. Prepper

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« Antwort #269 am: 24. November 2015, 23:11:34 »
Und siehe da: wieder einmal hat sich Marco Ginzel als eifriger Mitleser geoutet:

Zitat von: Marco
Auch möchte ich darauf hinweisen, daß es de facto nicht wirklich wichtig ist, ob das Gelände jetzt rechtlich bereits vollumfänglich Territorium ist. Der entscheidende Faktor wird die Umsetzung und die Ausbreitung unserer Strukturen sein. (Reichsbank, E-Mark, Deutsche Gesundheit, etc, etc) Dies ist faktisch wichtig, der Rest ist juristisches Hirntraining...

Aber noch besser ist der Joke:

Zitat von: Marco
Laut Liegenschaftskataster ist tatsächlich bisher nur das Gelände in Reindarf ordinäres Staatsgebiet, welches bereits eingetragen und rechtssicher übertragen wurde. Das Gelände in Apollensdorf ist noch nicht komplett abbezahlt und deshalb taucht es noch nicht im Liegenschaftskataster auf. Es wurde aber bereits rechtskräftig übertragen. Wir möchten es aber erst komplett abschließen, wenn das Gelände auch 100% abbezahlt wurde, nur so ist es rechtlich und ethisch sauber!

Na klar, deswegen springt der kleine Mann mit den großen Ansprüchen auch so im Dreieck, wenn die GmbH-Behörden sein "rechtssicher übertragenes" Gelände zwecks Eignung zur Flüchtlingsunterkunft begutachten.


@NDR  :D



Aber nur um das nochmal festzuhalten: "Durch" ist das Thema von Anfang an, weil das "KRD" keines der drei notwendigen Staatselemente erfüllt, um ein Staat sein zu können

Das steht außer Frage. Aber selbst nach Reichsdeppenlogik ist die Sache von Anfang an gründlich verkackt.



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