Autor Thema: krd-forum.de  (Gelesen 59317 mal)

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Offline kairo

Re: krd-forum.de
« Antwort #195 am: 11. Oktober 2015, 23:07:24 »
Edit: Weil das eigentlich ziemlich wichtig ist und die KRD-Truppe hier gerne mitliest, will ich den Gedanken nochmal betonen. Also, das Völkerrecht betrifft Völker und Staaten. Wenn man keines von beiden ist, kann man sich nicht darauf berufen.

Das ist schlicht falsch. Das Völkerrecht betrifft auch Individuen. Und auch Individuen können sich auf das Völkerrecht berufen, wenn dies völkerrechtlich und/oder innerstaatlich vorgesehen ist. Das Individuum ist, wie Staaten, ebenfalls ein Subjekt des Völkerrechts, auch wenn die Rechtsstellung der Einzelperson sich deutlich von jener der Staaten unterscheidet.

Nein, ist es nicht. Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt. Es kann sich nur auf Völkerrecht berufen, wenn dies im nationalen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, etwa durch Bezug auf einen völkerrechtlichen Vertrag, den der Staat dieses Individuums geschlossen hat. Die EMRK ist so ein Vertrag.

Durch solche Verträge ist im Laufe der Zeit immer mehr Völkerrecht in die nationale Gesetzgebung implementiert worden, während das früher sauber getrennt war. Übrigens zählen Menschenrechte nicht zum Völkerrecht.

Das ist wie wenn man zu Fuß unterwegs ist. Natürlich kann man Tatü-Tata brüllen und sich eine rote Blinklampe auf die Rübe setzen. Nur ist man deswegen noch lang kein Feuerwehrauto. Jedweder verweis auf die entsprechenden Paragraphen der Vorfahrtsregelung in der Straßenverkehrsordnung läuft dann trotzdem ins Leere.

Sehr gute Analogie.

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Re: krd-forum.de
« Antwort #196 am: 11. Oktober 2015, 23:44:41 »
Edit: Weil das eigentlich ziemlich wichtig ist und die KRD-Truppe hier gerne mitliest, will ich den Gedanken nochmal betonen. Also, das Völkerrecht betrifft Völker und Staaten. Wenn man keines von beiden ist, kann man sich nicht darauf berufen.

Das ist schlicht falsch. Das Völkerrecht betrifft auch Individuen. Und auch Individuen können sich auf das Völkerrecht berufen, wenn dies völkerrechtlich und/oder innerstaatlich vorgesehen ist. Das Individuum ist, wie Staaten, ebenfalls ein Subjekt des Völkerrechts, auch wenn die Rechtsstellung der Einzelperson sich deutlich von jener der Staaten unterscheidet.

Nein, ist es nicht.

Doch, ist es.

Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt.

Falsch. Das Individuum ist ein (partielles) Völkerrechtssubjekt.

Es kann sich nur auf Völkerrecht berufen, wenn dies im nationalen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, etwa durch Bezug auf einen völkerrechtlichen Vertrag, den der Staat dieses Individuums geschlossen hat.

Wieder falsch. Für eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte beispielsweise ist keinerlei entsprechende Regelung im nationalen Gesetz notwendig.

Natürlich muss der jeweilige Staat gegen den die Beschwerde erhoben wird, an den IPBPR völkerrechtlich gebunden sein, aber die Möglichkeit der Beschwerde selbst ergibt sich dann direkt aus dem Vertrag (also aus dem Völkerrecht), eine nationales Gesetz ist nicht erforderlich.

Die EMRK ist so ein Vertrag.

Richtig. Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag und damit Völkerrecht. Individuen können sich auf die EMRK berufen, somit können sie sich auf einen völkerrechtlichen Vertrag berufen, somit können sie sich auf Völkervertragsrecht berufen, somit können sie sich auf Völkerrecht berufen.


Übrigens zählen Menschenrechte nicht zum Völkerrecht.

Natürlich sind die Menschenrechte, die durch Völkervertragsrecht oder Völkergewohnheitsrecht verankert sind, ein Teil des Völkerrechts.
 

Offline Sandmännchen

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Re: krd-forum.de
« Antwort #197 am: 12. Oktober 2015, 00:06:11 »
... und dann gibt es noch den Heiligen Stuhl, der alle Versuche der Kategorisierung durcheinanderbringt. Das wäre doch noch ein Lebensziel für Shilo-Fitzek!
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Re: krd-forum.de
« Antwort #198 am: 12. Oktober 2015, 00:09:45 »
Das ist schlicht falsch. Das Völkerrecht betrifft auch Individuen.

Es genügt aber nicht, daß das Völkerrecht Volker betrifft, um ihn zu einem Völkerrechtsubjekt zu machen. Auf Völkerrechtsebene handeln tut Volker nämlich nicht. Außer wenn er gerade Papst ist.
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Re: krd-forum.de
« Antwort #199 am: 12. Oktober 2015, 00:18:27 »
... und dann gibt es noch den Heiligen Stuhl, der alle Versuche der Kategorisierung durcheinanderbringt. Das wäre doch noch ein Lebensziel für Shilo-Fitzek!

Der Heilige Stuhl bringt die Kategorisierung m.E. noch weniger durcheinander, als der "Souveräne Malteserorden".  ;D

Das ist schlicht falsch. Das Völkerrecht betrifft auch Individuen.

Es genügt aber nicht, daß das Völkerrecht Volker betrifft, um ihn zu einem Völkerrechtsubjekt zu machen. Auf Völkerrechtsebene handeln tut Volker nämlich nicht. Außer wenn er gerade Papst ist.

Nochmal: Individuen sind im modernen Völkerrecht partielle Völkerrechtssubjekte. Darüber brauchen wir auch eigentlich gar nicht zu diskutieren, denke ich, weil ein einfacher Blick in ein völkerrechtliches Lehrbuch genügt um zu bestätigen, was ich hier diesbezüglich schreibe.

Ich geb dir jetzt aber noch mal ein Beispiel: Ein Individuum wird vom Internationalen Strafgerichtshof nach dem anzuwendenden Völkerstrafrecht verurteilt. Hier ist ein Individuum Subjekt der entsprechenden völkerstrafrechtlichen Normen, die direkt auf das Individuum angewendet wurden.

Wenn es stimmen würde, dass Individuen keinerlei Völkerrechtssubjektivität besitzen können, auch keine partielle, dann sind sämtliche Menschen die auf Grund einer Verurteilung durch den IStGH ihrer Freiheit beraubt sind, unverzüglich freizulassen. Aber das ist natürlich nicht notwendig, weil die Verurteilungen durch den IStGH durchaus völkerrechtskonform sind, eben (unter anderem) weil der Einzelmensch partielle Völkerrechtssubjektivität hat.
 

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Re: krd-forum.de
« Antwort #200 am: 12. Oktober 2015, 17:00:43 »
Nochmal: Individuen sind im modernen Völkerrecht partielle Völkerrechtssubjekte. Darüber brauchen wir auch eigentlich gar nicht zu diskutieren, denke ich, weil ein einfacher Blick in ein völkerrechtliches Lehrbuch genügt um zu bestätigen, was ich hier diesbezüglich schreibe.

Ich geb dir jetzt aber noch mal ein Beispiel: Ein Individuum wird vom Internationalen Strafgerichtshof nach dem anzuwendenden Völkerstrafrecht verurteilt. Hier ist ein Individuum Subjekt der entsprechenden völkerstrafrechtlichen Normen, die direkt auf das Individuum angewendet wurden.

Nochmal: Du redest von der Theorie, ich hab es von der Praxis.
Ganz aktuelles Beispiel: Die ISIS ruft einen eigenen Staat aus und vertreibt den A mit Waffengewalt von seinem Grundstück.
Der A hat gar nicht die Möglichkeit, "sein Völkerrecht" einzuklagen.
Und selbst wenn er es könnte und beim internationalen Gerichtshof einen Unterlassungsbescheid für die ISIS mitnehmen darf. Glaubst du, das reißt es raus?
Mal ganz grundsätzlich: Was in Lehrbüchern steht, interessiert nur bis zu einem gewissen Grad. Am Ende ist die Basis aller Rechtslehren die Waffengewalt, mit der das Recht im Zweifel durchgesetzt wird. Hierzulande ist's die bewaffnete Polizei. International hast du sowas aber nicht. Die Blauhelme greifen nur nach Willkür und Gutdünken der jeweiligen Interessenbewahrer ein.
Die ISIS verstößt eindeutig gegen das Völkerrecht. Nordkorea auch. Im Kongo sowieso. Und jetzt? Was passiert? Genau!
Und nochmal: Selbst wenn das KRD nach Völkerrechtslehre ein souveräner Staat geworden wäre und selbst wenn meinetwegen Irland es anerkennt. Was juckt's die BRD? Kommt die Polizei und stürmt wieder, erscheinen keine Blauhelme am Himmel, um die Rettungstruppe für den Bezopften zu spielen.

Und jetzt noch ein bisschen Offtopic: Ein Recht taugt nur so viel, wie es in der Lage ist, jemanden, der nicht mitspielen will, zu zwingen. Das Strafgesetzbuch taugt, weil jemand, der Eigentum einfach nicht achten will und sich immer im Supermarkt kostenlos bedient, über kurz oder lang im Bau landet. Das Völkerrecht taugt genau deswegen nicht für zwei Pfennig. Angriffskriege sind beispielsweise illegal. Ja und jetzt? Ist die Welt deswegen kriegsfrei? Einen Angreifer muss es ja immer geben. Die zivilisierte Wert, in welcher das VR am ehesten noch in Landesgesetze überführt wird, ist sich doch über die darin beschlossenen Grundsätze eh einig. Klar soweit?  ;)

Von der Farbe der Blickleuchte mal abgesehen.

Durchaus Absicht. Eine kleine Anspielung auf die Gründungszeremonie mit all ihrem "das muss genau so sein, so steht's im Völkerrrecht"-Nonsense.  ;)
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Re: krd-forum.de
« Antwort #201 am: 12. Oktober 2015, 19:22:12 »
Nochmal: Individuen sind im modernen Völkerrecht partielle Völkerrechtssubjekte. Darüber brauchen wir auch eigentlich gar nicht zu diskutieren, denke ich, weil ein einfacher Blick in ein völkerrechtliches Lehrbuch genügt um zu bestätigen, was ich hier diesbezüglich schreibe.

Ich geb dir jetzt aber noch mal ein Beispiel: Ein Individuum wird vom Internationalen Strafgerichtshof nach dem anzuwendenden Völkerstrafrecht verurteilt. Hier ist ein Individuum Subjekt der entsprechenden völkerstrafrechtlichen Normen, die direkt auf das Individuum angewendet wurden.

Nochmal: Du redest von der Theorie, ich hab es von der Praxis.

Wovon redest du? Welche Unterschiede zwischen völkerrechtlicher Lehre und "Praxis" meinst du?

Kann es sein, dass du von der völkerrechtlichen Lehre nicht viel Ahnung hast? Deine Aussagen implizieren das zumindest.
Denn die völkerrechtliche Lehre ist sich durchaus bewusst, dass die Durchsetzung des Völkerrechts Schwächen und Lücken hat und dass sie prinzipiell im Gegensatz zu innerstaatlichen Rechtsdurchsetzung auf andere Weise (dezentral, reziprok) erfolgt.

Ganz aktuelles Beispiel: Die ISIS ruft einen eigenen Staat aus und vertreibt den A mit Waffengewalt von seinem Grundstück.
Der A hat gar nicht die Möglichkeit, "sein Völkerrecht" einzuklagen.

Und? Würde ja auch wenig Sinn machen, gegen eine bewaffnete Gruppe die sich sowieso keinem gerichtlichen Urteil beugen würde, zu klagen, oder?

Und selbst wenn er es könnte und beim internationalen Gerichtshof einen Unterlassungsbescheid für die ISIS mitnehmen darf. Glaubst du, das reißt
es raus?

Wie gesagt: Was willst du damit sagen? Die ISIS wird bereits militärisch bekämpft. Was soll da ein "Unterlassungsbescheid" vom IGH bringen?

Dein komplettes Beispiel mit dem Grundstück und ISIS ist total sinnlos. Gegen ISIS werden bereits militärische Mittel und damit die schärfste Form der Rechtsdurchsetzung (übrigens sowohl im Völkerrecht als auch innerstaatlich) eingesetzt.

Mal ganz grundsätzlich: Was in Lehrbüchern steht, interessiert nur bis zu einem gewissen Grad. Am Ende ist die Basis aller Rechtslehren die Waffengewalt, mit der das Recht im Zweifel durchgesetzt wird. Hierzulande ist's die bewaffnete Polizei.

Ja, stimmt. Wenn es morgen einen nationalsozialistischen Putsch in Deutschland gibt und die Macht in Form von Waffengewalt (wieder) bei einem NS-Regime liegt, dann kannst du das Grundgesetz und deine darin verankerten Grundrechte als Serviette benutzen. Und nun?

International hast du sowas aber nicht. Die Blauhelme greifen nur nach Willkür und Gutdünken der jeweiligen Interessenbewahrer ein.

Mag sein, dass die Rechtsdurchsetzung innerstaatlich "gleichmäßiger" erfolgt als im Völkerrecht. Trotzdem gibt es auch im Völkerrecht genügend Rechtsdurchsetzung und genügend Rechtsdurchsetzungsmechanismen um es als eigene Rechtsordnung zu qualifizieren.

Außerdem: Nicht in jedem Staat wird innerstaatlich Recht so gleichmäßig durchgesetzt wie in Deutschland. Wenn du die Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht mit innerstaatlicher Rechtsdurchsetzung vergleichen willst, dann darfst du nicht nur die deutsche innerstaatliche Rechtsdurchsetzung (die im weltweiten Vergleich äußerst gleichmäßig und stark ist) zum Vergleich heranziehen.

Wie gleichmäßig, stark und frei von Willkür ist die innerstaatliche Rechtsdurchsetzung in Burma, in Nordkorea und in vielen afrikanischen Staaten? Wie ist die Lage in China?

Nimm die durschnittliche weltweite innerstaatliche Rechtsdurchsetzung und dann vergleiche diese mit der Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht.

Die ISIS verstößt eindeutig gegen das Völkerrecht. Nordkorea auch. Im Kongo sowieso. Und jetzt? Was passiert? Genau!

Ja, genau? Was passiert? Viel, oder? ISIS wird von mehreren Staaten militärisch bekämpft, Nordkorea ist schon lange internationalen Sanktionen ausgesetzt und im Kongo bekämpft die MONUSCO-Blauhelmmission mit Kampfauftrag (!) durch den UN-SR die dortigen Rebellen.

Aber das wusstest du alles bestimmt, nicht wahr? Aber jetzt mal ehrlich, wenn du das alles wusstest, warum führst du genau diese drei Beispiele an, in denen völkerrechtliche Rechtsdurchsetzungsmechanismen bereits angewendet werden?

Dir ist klar, dass das deine Behauptungen ad absurdum führt?

Der Iran wurde übrigens durch völkerrechtliche Sanktionen (mit UN-SR Resolutionen) dazu gebracht, eine Vereinbarung über sein Atomprogramm zu unterzeichnen. Personen die gegen Völkerstrafrecht verstoßen haben, werden vor internationale Strafgerichte wie den IStGH gestellt. Der Irak wurde durch eine vom UN-SR genehmigte Militäraktion aus dem von ihm überfallenen Kuwait vertrieben. Truppen der Vereinten Nationen haben im Koreakrieg Südkorea vor einer Übernahme durch Nordkorea geschützt. Russland wurde nach seiner Besetzung der Krim von anderen Staaten mit Wirtschaftssanktionen belegt. Ich kann dir noch dutzende andere Beispiele für völkerrechtliche Rechtsdurchsetzung liefern.

Und nochmal: Selbst wenn das KRD nach Völkerrechtslehre ein souveräner Staat geworden wäre und selbst wenn meinetwegen Irland es anerkennt. Was juckt's die BRD? Kommt die Polizei und stürmt wieder, erscheinen keine Blauhelme am Himmel, um die Rettungstruppe für den Bezopften zu spielen.

Wenn das KRD nach Völkerrechtslehre ein souveräner Staat geworden wäre, dann würde Deutschland das wohl aller Wahrscheinlichkeit nach erkennen. Und wenn Deutschland dies erkennen würde dann würde sich Deutschland auch aller Wahrscheinlichkeit nach an das Völkerrecht halten und die Souveräniät und territoriale Integrität des KRD achten.

Oder meinst du, dass Deutschland einen souveränen Staat überfallen würde? Deutschland ist einer der Staaten, denen es besonders wichtig ist, sich an das Völkerrecht zu halten.

Und jetzt noch ein bisschen Offtopic: Ein Recht taugt nur so viel, wie es in der Lage ist, jemanden, der nicht mitspielen will, zu zwingen. Das Strafgesetzbuch taugt, weil jemand, der Eigentum einfach nicht achten will und sich immer im Supermarkt kostenlos bedient, über kurz oder lang im Bau landet. Das Völkerrecht taugt genau deswegen nicht für zwei Pfennig.

Ach, jetzt lach ich mich aber wirklich kaputt.

Dann leg doch für die innerstaatliche Rechtsdurchsetzung die selben Maßstäbe an: Wie viele Straftaten werden jedes Jahr in Deutschland begangen? Wieviele davon aufgeklärt? Wenn das Recht in Deutschland innerstaatlich so großartig durchgesetzt wird, wie kann es dann sein dass jedes Jahr weiterhin viele Straftaten geschehen, auch schwere Straftaten, wie Mord? Jedes Jahr werden Menschen in Deutschland ermordet. Und was geschieht? Ja, Leute werden (in manchen Fällen) dafür verurteilt und eingesperrt, dennoch geschehen dann im nächsten Jahr wieder Morde. Da könnte ich jetzt behaupten, das deutsche innerstaatliche Recht "taugt nicht für zwei Pfennig".

Aber das wäre natürlich Quatsch. Denn so wie das deutsche innerstaatliche Recht eben zum großen Teil befolgt wird, unter anderem weil es auch durchgesetzt wird, so wird auch das Völkerrecht zum großen Teil befolgt, unter anderem weil es auch durchgesetzt wird.

Angriffskriege sind beispielsweise illegal. Ja und jetzt? Ist die Welt deswegen kriegsfrei?

Siehe oben: Mord ist in Deutschland beispielsweise illegal. Ja und jetzt? Ist Deutschland deswegen frei von Morden?

Einen Angreifer muss es ja immer geben.

Einen Mörder muss es ja immer geben.

Die zivilisierte Wert, in welcher das VR am ehesten noch in Landesgesetze überführt wird, ist sich doch über die darin beschlossenen Grundsätze eh einig. Klar soweit?  ;)

Nein, was soll daran klar sein? Das Völkerrecht sollte so weit wie es möglich ist durchgesetzt werden und nicht nur gegen Staaten die in deine Kategorie der "zivilisierten Welt" fallen (was immer du darunter verstehst).

Deutschland und andere westliche Staaten halten z.B. einige der "gezielten Tötungen" durch die USA für klar völkerrechtswidrig, während die USA die Auffassung vertritt, die Tötungen wären völkerrechtskonform. Sind nun die USA oder Deutschland und die europäischen Staaten die in dieser Sache die selbe Auffassung wie Deutschland vertreten, deiner Ansicht nach nicht Teil der "zivilisierten Welt"?
 
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« Antwort #202 am: 12. Oktober 2015, 20:44:35 »
Du hast recht.
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« Antwort #203 am: 12. Oktober 2015, 20:51:44 »
Du hast recht.

Diese Feststellung weiß ich sehr zu schätzen. Das ist genau das, was uns von Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern unterscheidet: Wir sind in der Lage durch Argumente und logische Denkvorgänge einzusehen, dass wir mit unseren Überlegungen falsch lagen.
 
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« Antwort #204 am: 12. Oktober 2015, 20:53:54 »
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline Der Plöngler

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« Antwort #205 am: 12. Oktober 2015, 21:14:15 »
Nochmal: Individuen sind im modernen Völkerrecht partielle Völkerrechtssubjekte. Darüber brauchen wir auch eigentlich gar nicht zu diskutieren,
....

Andere tun genau das:

Zitat
Von der überkommenen Völkerrechtslehre nicht als Völkerrechtssubjekte anerkannt sind natürliche Personen (abgesehen vom Heiligen Stuhl).[7] Zwar werden ihnen durch internationale Verträge Rechte und Pflichten zugewiesen (zum Beispiel durch die Europäische Menschenrechtskonvention), doch ist dies nicht ausreichend, ihnen eine den anerkannten Völkerrechtssubjekten gleichrangige Stellung einzuräumen. Allerdings sind Ansätze erkennbar, die eine Veränderung dieser Rechtslage bedeuten könnten. So hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem LaGrand-Urteil[8] vom 27. Juni 2001 Individuen ausdrücklich eine partielle Völkerrechtssubjektivität zugebilligt.

https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtssubjekt

Der Plöngler bittet darum, dass Du den Wikipedia-Artikel korrigierst, denn auch deutsche Gerichte plädieren zuweilen für eine partielle Subjektivität des Individuums.

Zitat
Die traditionelle Konzeption des Völkerrechts als eines zwischenstaatlichen Rechts verstand den Einzelnen nicht als Völkerrechtssubjekt, sondern gewährte ihm nur mittelbaren internationalen Schutz. Bei völkerrechtlichen Delikten durch Handlungen gegenüber fremden Staatsbürgern stand ein Anspruch nicht dem Betroffenen selbst, sondern seinem Heimatstaat zu. Der Staat machte im Wege des diplomatischen Schutzes sein eigenes Recht darauf geltend, dass das Völkerrecht in der Person seines Staatsangehörigen beachtet wurde (Senatsurteil BGHZ 155, 279, 291). Das Individuum war durch den Staat "mediatisiert"; d.h. alle völkerrechtlichen Beziehungen waren ausschließlich Sache der Staaten, die insofern auch die Interessen der Einzelnen vermittelten. Der Einzelne konnte folglich weder Feststellung des Unrechts noch einen Unrechtsausgleich verlangen (Senat aaO).

Die Mediatisierung des Einzelnen durch den Staat im Völkerrecht hat allerdings im Zusammenhang mit der Fortentwicklung und Kodifizierung des internationalen Menschenrechtsschutzes nach dem Zweiten Weltkrieg Korrekturen erfahren. Diese Entwicklung gebietet es, das Individuum zumindest als partielles Völkerrechtssubjekt anzuerkennen (BVerfG NJW 2006, 2542, 2543; Hobe/Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 8. Aufl., Kap 3.4.3, S. 160 f; Epping, in: Ipsen, Völkerrecht 5. Aufl. § 7 Rn. 3 f; Delbrück, in: Dahm/Delbrück/ Wolfrum, Völkerrecht Bd. I/2, 2. Aufl., § 109, S. 260 ff; Doehring, Völkerrecht, 2. Aufl., Rn. 245; Hailbronner, in: Graf Vitzthum, Völkerrecht, 3. Aufl. 3. Abschnitt Rn. 218; Stein/v. Buttlar, Völkerrecht, 11. Aufl., Rn. 493; Herdegen, Völkerrecht, 4. Aufl., § 12 Rn. 2)

https://openjur.de/u/79313.html


Allerdings wird diese partielle Subjektivität nur im Rahmen von Menschenrechtsverletzungen angenommen. Eine solche ist beim Zopf nicht ersichtlich.
Darüber hinaus kann eine solche partielle Subjektsqualität eines Einzelnen nicht dazu führen den Instanzenzug eines funktionierenden Staatsgebildes auszuhebeln.
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Offline Sandmännchen

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« Antwort #206 am: 12. Oktober 2015, 23:29:24 »
Kann ein US-Amerikaner, der von seiner Regierung in seinen Menschenrechten verletzt wird, irgendwo seine Menschenrechte einklagen?

Damit meine ich nicht, ob die Klage irgendeine Durchsetzungskraft hat, sondern nur, ob er überhaupt eine zulässige Klage einreichen kann.
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Offline Noldor

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« Antwort #207 am: 12. Oktober 2015, 23:38:46 »
Kann ein US-Amerikaner, der von seiner Regierung in seinen Menschenrechten verletzt wird, irgendwo seine Menschenrechte einklagen?

Damit meine ich nicht, ob die Klage irgendeine Durchsetzungskraft hat, sondern nur, ob er überhaupt eine zulässige Klage einreichen kann.

Das wäre dann wohl hier zu klären: http://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/regionale/amerika/amrk/

 

Offline Der Plöngler

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« Antwort #208 am: 13. Oktober 2015, 00:21:16 »
Kann ein US-Amerikaner, der von seiner Regierung in seinen Menschenrechten verletzt wird, irgendwo seine Menschenrechte einklagen?

Damit meine ich nicht, ob die Klage irgendeine Durchsetzungskraft hat, sondern nur, ob er überhaupt eine zulässige Klage einreichen kann.

Selbstverständlich! Bei allen nationalen Gerichten bis rauf zum Supreme Court. Dann ist Ende der Fahnenstange, weil die USA ihre Zustimmung zum Römischen Statut widerrufen haben und Entscheidungen des IStGH nicht anerkennen.
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Offline Sandmännchen

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« Antwort #209 am: 13. Oktober 2015, 00:27:56 »
Das AMRK wurde von den USA nicht ratifiziert.

@Der Plöngler: Und welche Rechte hat da ein Individuum als partieller Träger von Rechten nach dem Völkerrecht?
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