Autor Thema: krd-forum.de  (Gelesen 59321 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Der Plöngler

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 765
  • Dankeschön: 873 mal
  • Karma: 79
  • Der König bedenke die Armen, 1993
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #210 am: 13. Oktober 2015, 00:38:57 »

@Der Plöngler: Und welche Rechte hat da ein Individuum als partieller Träger von Rechten nach dem Völkerrecht?

Nur die, die in der Amerikanischen Verfassung stehen. Dort hast Du sogar das Recht den Holocaust zu leugnen.

"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline BlueOcean

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9250
  • Dankeschön: 35923 mal
  • Karma: 1407
  • Proud maritime merchandise
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Geheimnisträger, Sir!
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #211 am: 13. Oktober 2015, 02:39:08 »
Das mit der straffreien Holocaust-Leugnung in den meisten nicht-europäischen Staaten ist nun nicht so überraschend. Hier darf man ja auch munter die Genozide an den Armeniern, den Ureinwohnern Amerikas, in Ruanda oder (trotz federführender Beteiligung Europas) auch die Sklaverei leugnen.

Kann ein US-Amerikaner, der von seiner Regierung in seinen Menschenrechten verletzt wird, irgendwo seine Menschenrechte einklagen?

Hierzu noch der Hinweis, dass nach meiner Erinnerung auch in Belgien geklagt werden könnte. Bei Menschenrechtsverletzungen lassen sie dort auch Klagen zu wenn Kläger und Beklagter keinen sonstigen Bezug zu Belgien haben. Kümmern würde das die USA aber sicher wenig.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 02:40:39 von BlueOcean »
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline kairo

Re: krd-forum.de
« Antwort #212 am: 13. Oktober 2015, 08:38:58 »

Wieder falsch. Für eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte beispielsweise ist keinerlei entsprechende Regelung im nationalen Gesetz notwendig.

Natürlich muss der jeweilige Staat gegen den die Beschwerde erhoben wird, an den IPBPR völkerrechtlich gebunden sein, aber die Möglichkeit der Beschwerde selbst ergibt sich dann direkt aus dem Vertrag (also aus dem Völkerrecht), eine nationales Gesetz ist nicht erforderlich.

Der Staat des Beschwerdeführers muss also dem Pakt beigetreten sein. Dadurch wird der Pakt zum nationalen Recht. Man kann keine Beschwerde führen, wenn der Staat des Beschwerdeführers kein Mitglied des Paktes ist.
 

Offline Happy Hater

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1185
  • Dankeschön: 3380 mal
  • Karma: 277
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #213 am: 13. Oktober 2015, 10:10:29 »

Wieder falsch. Für eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte beispielsweise ist keinerlei entsprechende Regelung im nationalen Gesetz notwendig.

Natürlich muss der jeweilige Staat gegen den die Beschwerde erhoben wird, an den IPBPR völkerrechtlich gebunden sein, aber die Möglichkeit der Beschwerde selbst ergibt sich dann direkt aus dem Vertrag (also aus dem Völkerrecht), eine nationales Gesetz ist nicht erforderlich.

Der Staat des Beschwerdeführers muss also dem Pakt beigetreten sein.

Richtig. Wie ich es auch schrieb.

Man kann keine Beschwerde führen, wenn der Staat des Beschwerdeführers kein Mitglied des Paktes ist.

Wenn der "Staat des Beschwerdeführers" (gehen wir jetzt einmal hier nicht auf die genauen Voraussetzungen ein) nicht an den Pakt gebunden ist, dann kann auch keine Beschwerde geführt werden, auch richtig.

Dadurch wird der Pakt zum nationalen Recht.

Das ist allerdings, so pauschal formuliert, falsch. Dadurch dass ein Staat einem völkerrechtlichen Vertrag beitritt, sich also völkerrechtlich bindet, wird nicht (in jedem Fall) automatisch der Inhalt des Vertrages zu nationalem Recht (sog." Adoption"). Hier ist in den allermeisten innerstaatlichen Rechtsordnungen ein eigener Prozess vorgesehen, mit dem die Inhalte des völkerrechtlichen Vertrages in nationales Recht überführt werden (sog. "Transformation").

Jetzt kommt aber der eigentliche Punkt: Sobald sich der Staat völkerrechtlich an einen Vertrag der ein Individualbeschwerdeinstrument vorsieht, gebunden hat, ist es völlig egal, ob er die Vertragsbestimmungen ins innerstaatliche Recht überführt oder nicht, sofern der Vertrag nicht explizit genau dies vorsieht.

Sprich: Selbst wenn der Staat sein nationales Recht so ändern würde, dass er beispielsweise nicht nur die Vertragsinhalte nicht in innerstaatliches Recht überführt, sondern sogar eine Individualbeschwerde nach diesem Vertrag unter Strafe stellen würde, würde dies nichts am völkerrechtlichen Recht des Individuums ändern, eine solche Beschwerde zu erheben, da sich dieses unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt.

Bitte vergiss nicht, was der Ausgangspunkt dieser Diskussion in diesem Punkt war. Du schriebst (fette Hervorhebung von mir):

Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt. Es kann sich nur auf Völkerrecht berufen, wenn dies im nationalen Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, etwa durch Bezug auf einen völkerrechtlichen Vertrag, den der Staat dieses Individuums geschlossen hat.

Genau dies ist falsch. Ein Individuum kann sich eben in einigen Fällen auch auf Völkerrecht berufen, wenn dies im Völkerrecht vorgesehen ist. Und zwar unabhängig davon, ob nationales Recht dazu einfach schweigt oder dies sogar explizit verbietet.

Das ist auch genau einer der Gründe warum dein Satz

Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt.

eben falsch ist. Das Individuum ist im Gegensatz zu früheren Zeiten heute direkter Träger von Rechten aus dem Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Individualbeschwerdeverfahren) aber auch direkt Pflichten nach dem Völkerrecht unterworfen (Völkerstrafrecht) und daher ein partielles Völkerrechtssubjekt. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass dem Einzelmenschen die selbe Rechtsstellung wie einem Staat im Völkerrecht zukommen würde. So kann ein Einzelmensch keine völkerrechtlichen Verträge abschließen, kann keine Partei vor dem IGH sein und so weiter.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Der Plöngler

Offline Der Plöngler

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 765
  • Dankeschön: 873 mal
  • Karma: 79
  • Der König bedenke die Armen, 1993
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #214 am: 13. Oktober 2015, 10:55:39 »
...
Das Individuum ist im Gegensatz zu früheren Zeiten heute direkter Träger von Rechten aus dem Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Individualbeschwerdeverfahren)
.....

Schöne Sache, das! Von namhaften Professoren in wohlklingenden Worten erdacht.
Erzählt das mal Ai Wei Wei.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline Happy Hater

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1185
  • Dankeschön: 3380 mal
  • Karma: 277
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #215 am: 13. Oktober 2015, 11:37:35 »
...
Das Individuum ist im Gegensatz zu früheren Zeiten heute direkter Träger von Rechten aus dem Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Individualbeschwerdeverfahren)
.....

Schöne Sache, das! Von namhaften Professoren in wohlklingenden Worten erdacht.

Ja, so wie die meisten Konzepte, Doktrinen und Theorien zum innerstaatlichen Recht auch. Und nun?

Erzählt das mal Ai Wei Wei.

Was willst du damit sagen? Findest du die innerstaatliche chinesische Rechtsdurchsetzung jetzt so viel besser als die völkerrechtliche Rechtsdurchsetzung? Bist du der Ansicht, dass in China die dort geltenden Gesetze so gleichmäßig und fair angewendet werden, dass die innerstaatliche Rechtsdurchsetzung in China der völkerechtlichen Rechtsdurchsetzung so überlegen ist? Werden in "wohlklingenden Worten" formulierte Konzepte wie etwa "Meinungsfreiheit" oder "Rechtsstaatlichkeit" in China innerstaatlich durchgesetzt?

Der Plöngler bittet darum, dass Du den Wikipedia-Artikel korrigierst, denn auch deutsche Gerichte plädieren zuweilen für eine partielle Subjektivität des Individuums.

Das werde ich bei Gelegenheit vielleicht auch machen. Wäre nicht das erste Mal, dass ich einen Artikel mit völkerrechtlichem Inhalt bei Wikipedia korrigieren muss. Einmal musste ich im deutschsprachigen Artikel über den IGH eine Stelle herauslöschen, in welcher er mit dem IStGH verwechselt wurde, was nun wirklich peinlich ist. Das muss dort lange so gestanden haben. Da stand sinngemäß über den IGH, dass dort Kriegsverbrecher verurteilt werden würden.

Bei dir merkt man übrigens wirklich, dass du aus der innerstaatlichen Praxis kommst: Sobald du heraus findest, dass "deutsche Gerichte" das auch so sehen, dann sollte der Wiki-Artikel geändert werden, obwohl ja schon im Wiki-Artikel selbst drin steht, dass der IGH (!) eine partielle Völkerrechtssubjektivität von Individuen annimmt. Und der IGH ist nun mal in Bezug auf Völkerrecht mit Sicherheit das au­to­ri­ta­tivste Gericht, wenn es um die Interpretation von Völkerrecht geht. Ist nicht bös gemeint, es ist mir nur gerade so aufgefallen.  ;D
 

Offline Der Plöngler

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 765
  • Dankeschön: 873 mal
  • Karma: 79
  • Der König bedenke die Armen, 1993
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #216 am: 13. Oktober 2015, 13:33:59 »
....
Was willst du damit sagen? Findest du die innerstaatliche chinesische Rechtsdurchsetzung jetzt so viel besser als die völkerrechtliche Rechtsdurchsetzung? Bist du der Ansicht, dass in China die dort geltenden Gesetze so gleichmäßig und fair angewendet werden, dass die innerstaatliche Rechtsdurchsetzung in China der völkerechtlichen Rechtsdurchsetzung so überlegen ist? Werden in "wohlklingenden Worten" formulierte Konzepte wie etwa "Meinungsfreiheit" oder "Rechtsstaatlichkeit" in China innerstaatlich durchgesetzt?

Neinnein, hörte sich das so an?
Der Plöngler wollte sagen, dass Ai Wei Wei der wundervolle Status als 'partielles Völkerrechtssubjekt' nichts nutzt, wenn eine Supermacht nicht mitspielt. Offensichtlich verstößt China mit schöner Regelmäßigkeit gegen Menschenrechte, ohne daß sich ein Betroffener 'ordentlich' beschweren kann.
Man darf nicht vergessen, dass der Status des (partiellen) Völkerrechtssubjekts Niemandem auf dieser Welt zusätzliche Rechte garantiert, sondern lediglich eine (zusätzliche) Klagebefugnis bei völkervertraglich eingerichteten Organisationen. Wo es solche nicht gibt oder Mitglieder sich straflos nicht an vertragliche Pflichten halten (z.B. Israel) da nützt die Völkerrechtsqualität gar nichts.

Zitat
Bei dir merkt man übrigens wirklich, dass du aus der innerstaatlichen Praxis kommst: Sobald du heraus findest, dass "deutsche Gerichte" das auch so sehen, dann sollte der Wiki-Artikel geändert werden, obwohl ja schon im Wiki-Artikel selbst drin steht, dass der IGH (!) eine partielle Völkerrechtssubjektivität von Individuen annimmt. Und der IGH ist nun mal in Bezug auf Völkerrecht mit Sicherheit das au­to­ri­ta­tivste Gericht, wenn es um die Interpretation von Völkerrecht geht. Ist nicht bös gemeint, es ist mir nur gerade so aufgefallen.  ;D

Wahr und richtig, aber die Praxis lehrt, dass es bei dem zwiebelartig aufgebauten Rechtssystem Deutschlands und der EU die oben angesprochene zusätzliche Klagebefugnis kaum Bedeutung erlangen wird, weil die Durchsetzung der alleine betroffenen Menschenrechte auch ohne den Völkerrechtsstatus möglich ist. Dessen Inanspruchnahme kann nur ein subsidiärer Mechanismus sein und weder als Verlängerung des Instanzenzugs noch - wie es die Reichsdeppen meinen - zur Aushebelung desselben dienen.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline Maklas

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 455
  • Dankeschön: 1058 mal
  • Karma: 134
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #217 am: 13. Oktober 2015, 16:50:12 »
Das ist genau das, was uns von Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern unterscheidet: Wir sind in der Lage durch Argumente und logische Denkvorgänge einzusehen, dass wir mit unseren Überlegungen falsch lagen.

Vollste Zustimmung. In der Tat bemerkenswert, wie groß der Unterschied zwischen uns und denen ist. Auch und gerade wenn es darum geht, den eigenen Standpunkt mit viel Elan bis zur letzten Patrone zu verteidigen  ;)

Aber mal so ne Frage an den Experten und ganz beiläufig auch back to topic: Angenommen, das KRD wäre wirklich legal. Und die BRD würde dies ignorieren und tatsächlich illegal Stürmen, so wie von Fitzek behauptet. An wen sollte er sich deiner Meinung nach in so einem Fall wenden, um sein Recht einzuklagen?
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline Der Plöngler

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 765
  • Dankeschön: 873 mal
  • Karma: 79
  • Der König bedenke die Armen, 1993
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #218 am: 13. Oktober 2015, 17:03:38 »
Aber mal so ne Frage an den Experten und ganz beiläufig auch back to topic: Angenommen, das KRD wäre wirklich legal. Und die BRD würde dies ignorieren und tatsächlich illegal Stürmen, so wie von Fitzek behauptet. An wen sollte er sich deiner Meinung nach in so einem Fall wenden, um sein Recht einzuklagen?

1. Ordentliche Gerichte, §40 Abs.2 VwO: Landgericht -> Oberlandesgericht -> Bundesgerichtshof. Nach Ausschöpfung des Instanzenzugs:
2. Bundesverfassungsgericht
3. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bzw. Europäischer Gerichtshof (Sürmeli lässt grüßen!).

... es gibt aber kein überstaatliches Recht für die 'Legalität' einer Sezession des Königreichs. Das Jellineksche Theorem hat keine juristische Bewährung, nur eine faktische (und das funktioniert nicht immer, frag die Palästinenser).
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Vogelalarm, Rima882

Offline kairo

Re: krd-forum.de
« Antwort #219 am: 13. Oktober 2015, 19:48:45 »
Dadurch wird der Pakt zum nationalen Recht.

Das ist allerdings, so pauschal formuliert, falsch. Dadurch dass ein Staat einem völkerrechtlichen Vertrag beitritt, sich also völkerrechtlich bindet, wird nicht (in jedem Fall) automatisch der Inhalt des Vertrages zu nationalem Recht (sog." Adoption"). Hier ist in den allermeisten innerstaatlichen Rechtsordnungen ein eigener Prozess vorgesehen, mit dem die Inhalte des völkerrechtlichen Vertrages in nationales Recht überführt werden (sog. "Transformation").

Ob es ein Transformationsgesetz gibt, ist zweitrangig, so lange es ein Ratifikationsgesetz gibt. Sonst gilt der Vertrag eben unmittelbar als nationales Recht.

Jetzt kommt aber der eigentliche Punkt: Sobald sich der Staat völkerrechtlich an einen Vertrag der ein Individualbeschwerdeinstrument vorsieht, gebunden hat, ist es völlig egal, ob er die Vertragsbestimmungen ins innerstaatliche Recht überführt oder nicht, sofern der Vertrag nicht explizit genau dies vorsieht.

Sprich: Selbst wenn der Staat sein nationales Recht so ändern würde, dass er beispielsweise nicht nur die Vertragsinhalte nicht in innerstaatliches Recht überführt, sondern sogar eine Individualbeschwerde nach diesem Vertrag unter Strafe stellen würde, würde dies nichts am völkerrechtlichen Recht des Individuums ändern, eine solche Beschwerde zu erheben, da sich dieses unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt.

Dann wäre dieser Staat aber vertragsbrüchig.

Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt.

eben falsch ist. Das Individuum ist im Gegensatz zu früheren Zeiten heute direkter Träger von Rechten aus dem Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Individualbeschwerdeverfahren) aber auch direkt Pflichten nach dem Völkerrecht unterworfen (Völkerstrafrecht) und daher ein partielles Völkerrechtssubjekt. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass dem Einzelmenschen die selbe Rechtsstellung wie einem Staat im Völkerrecht zukommen würde. So kann ein Einzelmensch keine völkerrechtlichen Verträge abschließen, kann keine Partei vor dem IGH sein und so weiter.

Das Völkerstrafgesetzbuch ist ein deutsches Gesetz.
 

Offline Happy Hater

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1185
  • Dankeschön: 3380 mal
  • Karma: 277
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #220 am: 13. Oktober 2015, 22:28:05 »
Dadurch wird der Pakt zum nationalen Recht.

Das ist allerdings, so pauschal formuliert, falsch. Dadurch dass ein Staat einem völkerrechtlichen Vertrag beitritt, sich also völkerrechtlich bindet, wird nicht (in jedem Fall) automatisch der Inhalt des Vertrages zu nationalem Recht (sog." Adoption"). Hier ist in den allermeisten innerstaatlichen Rechtsordnungen ein eigener Prozess vorgesehen, mit dem die Inhalte des völkerrechtlichen Vertrages in nationales Recht überführt werden (sog. "Transformation").

Ob es ein Transformationsgesetz gibt, ist zweitrangig, so lange es ein Ratifikationsgesetz gibt. Sonst gilt der Vertrag eben unmittelbar als nationales Recht.

Das ist von Staat zu Staat verschieden. Ich weiß auch gar nicht, worauf du dich beziehst. Während die Frage, ob ein Staat sich an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden hat, nach dem Völkerrecht zu beurteilen ist und innerstaatliches Recht in der Regel unbeachtlich ist, ist die Umsetzung von Vertragsbestimmungen ins innerstaatliche Recht in aller Regel nach innerstaatlichem Recht abzuwickeln.

Vor allem ist dies aber alles für die Diskussion die wir eigentlich führen, völlig unerheblich.

Jetzt kommt aber der eigentliche Punkt: Sobald sich der Staat völkerrechtlich an einen Vertrag der ein Individualbeschwerdeinstrument vorsieht, gebunden hat, ist es völlig egal, ob er die Vertragsbestimmungen ins innerstaatliche Recht überführt oder nicht, sofern der Vertrag nicht explizit genau dies vorsieht.

Sprich: Selbst wenn der Staat sein nationales Recht so ändern würde, dass er beispielsweise nicht nur die Vertragsinhalte nicht in innerstaatliches Recht überführt, sondern sogar eine Individualbeschwerde nach diesem Vertrag unter Strafe stellen würde, würde dies nichts am völkerrechtlichen Recht des Individuums ändern, eine solche Beschwerde zu erheben, da sich dieses unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt.

Dann wäre dieser Staat aber vertragsbrüchig.

Das mag in der Regel stimmen, das macht deine Aussage um die es hier geht aber auch nicht richtig.

Vor allem ist ein Individuum kein Völkerrechtssubjekt.

eben falsch ist. Das Individuum ist im Gegensatz zu früheren Zeiten heute direkter Träger von Rechten aus dem Völkerrecht (z.B. Menschenrechte, Individualbeschwerdeverfahren) aber auch direkt Pflichten nach dem Völkerrecht unterworfen (Völkerstrafrecht) und daher ein partielles Völkerrechtssubjekt. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass dem Einzelmenschen die selbe Rechtsstellung wie einem Staat im Völkerrecht zukommen würde. So kann ein Einzelmensch keine völkerrechtlichen Verträge abschließen, kann keine Partei vor dem IGH sein und so weiter.

Das Völkerstrafgesetzbuch ist ein deutsches Gesetz.

Offensichtlich verwechselst du jetzt gerade das Völkerstrafrecht (Völkerrecht) mit einem nationalen innerstaatlichen deutschen Gesetz mit der Bezeichnung "Völkerstrafgesetzbuch" (nationales Recht).

Schau, ich will dir wirklich nicht zu nahe treten und meine das nun aber wirklich nicht böse, aber offensichtlich fehlt dir ganz einfach Grundlagenwissen zum Völkerrecht, das aber notwendig wäre um über diese Dinge zu diskutieren, über die du mit mir diskutieren möchtest.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du nochmal einige völkerrechtliche Grundlagen in entsprechenden Lehrbüchern nachliest, beispielsweise welche Völkerrechtssubjekte gibt es (Einzelperson als partielles Völkerrechtssubjekt), welche groben Bereiche im Völkerrecht kann man unterscheiden (Wirtschaftsvölkerrecht, Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte usw.), welche Völkerrechtsquellen gibt es (Völkervertragsrecht, Völkergewohnheitsrecht etc.), was ist Völkerstrafrecht und wie wirkt es in Bezug auf Individuen, und so weiter.

Empfehlen kann ich z.B.: "Völkerrecht verstehen" http://www.amazon.de/V%C3%B6lkerrecht-verstehen-Markus-Beham/dp/3708912993

Das Buch ist topaktuell und wirklich einfach zu verstehen. Es ist sehr gut strukturiert und geeignet, die Grundlagen und die Systematik des Völkerrechts recht schnell zu lernen!




 

Offline Maklas

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 455
  • Dankeschön: 1058 mal
  • Karma: 134
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #221 am: 18. Oktober 2015, 10:49:17 »
Wieder eine lahme Woche...

- Manfred schwurbelt zu seinem liebstem Thema: Essen. In einem lichten Moment kommt er zu der Erkenntnis, dass man von Lichtkost allein doch nicht leben kann. Dieser erhellende Moment wird aber getrübt von dem Gesabbel um Rohkost. Keine Reaktionen auf diesen Post, welcher eher den Charakter eines Blogbeitrages hat.

- Willi hat ein Youtubevideo von einem urigen, österreichischen Bauern gefunden, welcher im Prinzip einen etwas eigenen Ökolandbau betreibt. Er will den Typen direkt abwerben und als Dozenten an die Akademie locken. Stefan meint, der Typ wird wohl keine Zeit haben. Man könne aber das Gartenbauprojekt genau so betreiben wie der Bauer, Willi soll es also unterstützen.
Einem Benny ist aufgefallen, dass das Gartenbauprojekt auch im SSL für Erheiterung sorgt.

- Im Gartenbrauprojekt hat Stefan nach etwa 2 Monaten endlich eine erste Liste mit Saatgut veröffentlicht. Ich zitiere: "Tomaten, Kartoffeln, Mais, Karotten, Zwiebeln, Gurken, Weiß- Rot- Rosenkohl, Bohnen, Kopfsalat, Kohlrabi, Spinat". Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein zieht sich auch in dieser Woche. Sobald die Saatliste von der Community akzeptiert ist, soll sie finalisiert werden und eine Anbauliste erstellt werden (Tipp für Stefan: Nie so arbeiten. Setze einen finalen Termin für Ideen. Wer sich bis dahin nicht meldet, hat Pech gehabt. Sonst wird das nie was).
Manfred kann die Liste so natürlich nicht stehen lassen. Er ergänzt vom Fleck weg Kresse, Rauke, Postelein und den Knöll­chen des Knol­len­zie­st [sic].

Besonders auffallend ist die große Differenz der Posts zwischen dem KRD-Forum und dem KRD-Blog. Trotz neuerdings fleißiger Löschung von Dennis. Liebes KRD, so bringt das doch auch nichts. Wenn ihr schon ein Forum habt, dann lasst dort halt auch kritische Posts zu. Die aktuelle Vorstellung ist ein Trauerspiel, nicht mal die Registrierung der Domain wert.
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: NDR, DerDude, Lisa, Autsch !, Mogelpackung, SanktHubertus, aitmatow

Offline Mogelpackung

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 212
  • Dankeschön: 407 mal
  • Karma: 45
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #222 am: 18. Oktober 2015, 12:15:21 »
Liebes KRD, so bringt das doch auch nichts. Wenn ihr schon ein Forum habt, dann lasst dort halt auch kritische Posts zu.

Ich möchte einen vermittelnden Vorschlag machen, denn ich bin nie gegen irgendetwas, sondern immer für irgendetwas, ich bin also ein liebender, produktiver, vom Shilo voll und ganz erfüllter Mensch. Also:

Das KRD lässt sämtliche Kommentare ungefiltert zu. Nach vielleicht einem halben Jahr werden alle Teilnehmer, die nicht genug Speichellecker-Punkte gesammelt haben (vergleichbar mit unseren Karma-Punkten, liebes KRD) eingesperrt, um ihnen vor dem Gemeinschaftsschutzgericht den Prozess zu machen. Sollten die Eingesperrten (also die mit zu wenig Speichellecker-Punkten) die Polizei rufen, werden sie - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung der vollen Souveränität des KRD - freigelassen. Anschließend produziert und veröffentlicht das KRD ein Video, welches die vergangenen etwa sechs Monate als reinigenden Prozess verkauft. Das Video könnte heißen: "Lehrfilm zum Aufbau einer stabilen - wenn auch recht langweiligen - Chat-Community).

(Dieser Vorschlag gilt vom KRD als angenommen, wenn nicht binnen einer Frist von einer Woche anderes erklärt wird (vgl. Prof. Dr. Sürmeli, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 666. Auflage, § 666, Rn. 666, ohne weitere Nachweise).
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, BlueOcean, WendtWatch, Lisa, Autsch !, aitmatow

Offline Maklas

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 455
  • Dankeschön: 1058 mal
  • Karma: 134
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #223 am: 25. Oktober 2015, 14:54:58 »
Eine weitere Woche ist vorbei. Wer nun denkt, das laue Ergebnis der KW 42 sei nicht mehr zu unterbieten kennt die KW 43 noch nicht.
Hier die Zusammenfassung:

- Chris III verlinkt für die Akademie ein Skript zur E-Technik und eines zu Solaranlagen für Zuhause.

- Ein neuer User stellt sich vor.

Das ist alles (!!), was sich ein kompletter (Möchtegern-)Staat in seinem größten Weltnetzforum in einer kompletten Woche zu sagen hat.
Ein weiterer Schritt in Richtung Auflösung des KRDs, wenn ihr mich fragt.
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: DerDude, WendtWatch, Lisa, Mogelpackung, physik durch wollen

Offline Mogelpackung

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 212
  • Dankeschön: 407 mal
  • Karma: 45
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: krd-forum.de
« Antwort #224 am: 25. Oktober 2015, 18:36:27 »
Es ist nunmehr zweifelsfrei der Nachweis erbracht, dass die Menschen sich von dem alten System des KRD-Forums abwenden, welches nicht dazu geschaffen ist, den Menschen, ihren Interessen und Bedürfnissen zu dienen. Das alte System des KRD-Forums ist lediglich dazu gemacht, der internationalen Hochfinanz durch Erwerb von überteuerter Software zu dienen. Die finanziellen Aufwendungen für den Erhalt des alten Systems des KRD-Forums erfolgen nicht im Interesse der Menschen und stellen damit den vollendeten Tatbestand der Untreue dar, aber dieder Richter des alten Systems des KRD-Forums ist nur dem Erhalt der eigenen Stellung im System verpflichtet und daher nicht willens oder in der Lage Recht zu sprechen und Gerechtigkeit walten zu lassen. Berechtigte Fragen oder Anregungen werden schlicht ignoriert und die wenigen verbliebenen User absichtlich in die Isolation getrieben mit unabsehbaren aber jedenfalls in Kauf genommenen Folgen. Durch gefakte Neuanmeldungen wird den Menschen vorgegaukelt, dass alte System des KRD-Forums habe noch irgendeine Relevanz.
DEM IST NICHT SO.

Nur wir vom Sonnenstaatland bieten den Menschen mit dem Anti-Reichsdeppenforum eine wirklich Alternative. Mit dem Wechsel vom KRD-Forum ins Anti-Reichsdeppenforum können die Nutzer des KRD-Forums wieder ein Leben in wahrer Freiheit und Selbstbestimmung führen. Lange unterdrückte Gefühle, Meinungen und kreative Ergüsse finden hier offene Ohren. Die positiven Folgen für die geistige und körperliche Gesundheit führen dazu, dass das Anti-Reichsdeppenforum einer eigenen Gesundheitskasse gar nicht erst bedarf. Das ist wirklich fortschrittlich!