Nochmal eine kleine Richtigstellung zu Teilen der "Richtigstellung" des KRD, denn solch krasse Falschbehauptungen über das Völkerrecht lasse ich sicher nicht unwidersprochen stehen.
http://koenigreichdeutschland.org/de/id-38-fehler-in-einem-artikel-luegenpresse-richtiggestellt.html12. Wieder soll fehlende Ernsthaftigkeit und nun auch schon Illegalität suggeriert werden. Das Königreich Deutschland ist aber ein völkerrechtskonform gegründeter echter Staat mit eigener Verfassung, Staatsgebiet, Staatsvolk und gewähltem Hoheitsträger. Es gibt ein eigenes Wappen, eine Flagge, ein Hymne, eigene Gesetze, Gerichte, Exekutive und Verwaltung. Es gibt ein eigenes Gesundheitssystem, Rentensystem, Geldinstitut, Geld usw. Alles was einen Staat ausmacht ist vorhanden.
Das "Königreich Deutschland" ist kein Staat im Sinne des Völkerrechts, da ihm alle drei dafür notwendigen Staatselemente der Drei-Elemente-Lehre fehlen. Selbst wenn man man die paar wenigen Personen, die permanent auf dem vom "KRD" beanspruchten "Staatsgebiet" leben, als "Staatsvolk" durchgehen lassen würde, was alleine schon weit über alles hinausginge, was die völkerrechtliche Lehre in diesem Bereich kennt, so würden dennoch weiterhin zwei Staatselemente fehlen, nämlich die Staatsgewalt und das Staatsgebiet.
Da die BRD das vom "KRD" beanspruchte Territorium nicht an das "KRD" abgetreten hat und das "KRD" auch sonst keinen dem Völkerrecht bekannten Anspruch auf das Territorium erheben kann, ist dieses Gebiet zweifelsfrei weiterhin Staatsgebiet der BRD.
Unterstrichen wird dies durch die ungebrochene Ausübung von Staatsgewalt durch die BRD auf dem vom "KRD" beanspruchten Territorium, eine Tatsache die gleichzeitig zeigt, dass das "KRD" keinerlei Staatsgewalt über das von ihm als "Staatsgebiet" beanspruchte Territorium ausüben kann.
Das "KRD" ist mangels Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet daher kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
22. Völkerrechtswidrig handelt die Bundesreublik, indem sie den friedlichen und freiheitlichen Staat Königreich Deutschland bisher schon vier mal völkerrechtswidrig angriff. Sezession (Abspaltung) ist ein völkerrechtskonformes Mittel zur Verbesserung der Lebensumstände eines Volkes (s. SWP-Studie).
Da das "KRD" kein Staat im Sinne des Völkerrechts ist, sondern das vom "KRD" beanspruchte Territorium zum Staatsgebiet des Staates Bundesrepublik Deutschland gehört, kann die BRD auf diesem Gebiet auch völkerrechtskonform ihre Hoheitsgewalt ausüben und ihre Gesetze durchsetzen.
Es gab keine Sezession des "KRD" von der BRD, was eben gerade an der fehlenden Staatsgewalt des "KRD" besonders gut zu erkennen ist.
Desweiteren kann die BRD das "KRD" gar nicht "völkerrechtswidrig angegriffen" haben, da das Gewaltverbot des Völkerrechts nur Staaten und (in der Lehre umstritten) möglicherweise auch "De-facto-Regime" schützt. Das "KRD" ist aber weder Staat noch "De-facto-Regime", da ein "De-facto-Regime" zumindest für eine gewisse Zeitspanne eine "hoheitsförmige Gewalt" über ein bestimmtes Territorium ausüben muss.
Ganz abgesehen davon, dass ein Angriff im Sinne des Völkerrechts zumindest die völkerrechtliche Gewaltschwelle erreichen muss, was bei regulären Polizeieinsätzen wie sie von der BRD auf dem vom "KRD" beanspruchten Gebiet durchgeführt wurden, keinesfalls der Fall ist.