Bezeichnend ist auch das:
Art. 103 des Grundgesetzes legt fest, daß jemand nur einmal wegen derselben Tat bestraft werden darf. Der Tatvorwurf lautet hier immer gleich:
"Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Der Art. 103 des Grundgesetzes ist wohl auf die üblichen Sklaven, die sich in der Ordnung der Bundesrepublik befinden, anzuwenden, nicht aber auf souveräne Menschen?
In meiner Ausgabe des Grundgesetzes lautet Absatz 3 des Artikels 103 in der Tat so:
Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Wer genau liest und auch der deutschen Sprache mächtig ist, erkennt, dass es um die einzelne
Tat geht, aber nicht um den gleichen
Tatvorwurf. Wenn Marco (oder wer immer den Text verbrochen hat) Recht hätte, bedeutete dies ja, dass jeder Mensch wegen eines bestimmten Straftatbestandes nicht mehr als ein Mal belangt werden dürfte. Wer also z. B. schon in seiner Jugend Feuer gelegt, jemanden umgebracht, betrogen und sich auf verschiedene Arten fremdes Eigentum genommen hat, dürfte nach dieser Auslegung dann also für den Rest seines Lebens nicht mehr wegen Brandstiftung, Tötung oder Mordes, Diebstahls, Raubes usw. belangt werden, da er für die jeweiligen Tatbestände schon bestraft wurde.
Das Gegenteil ist richtig: Wer eben zehn Mal stiehlt, kann grundsätzlich auch zehn Mal bestraft werden, wobei es noch die Rechtswohltat der Gesamtstrafenbildung gibt, wenn die Taten zeitlich nicht zu weit auseinander liegen.
Wer eben uneinsichtig ist und mehrmals ohne Fahrerlaubnis fährt, kann auch wegen jeder einzelnen Fahrt belangt werden.
Die oben zitierte Argumentation ist so verdreht, dass sie im Wortsinne (diaballein=durcheinanderwerfen, verwirren) diabolisch ist.