Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164415 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #900 am: 28. Januar 2016, 14:18:49 »
An uns kann er sich gerne abarbeiten. EInen Korb hat er ja schon mal von uns bekommen  ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #901 am: 28. Januar 2016, 14:33:33 »
Den wollte er aber nicht. Auch nicht seine Zwerge.
War ihm zu reell.
Soviel Realität sind sie nicht gewöhnt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #902 am: 28. Januar 2016, 19:59:31 »
Heute definiert Marco "Führerschein"


Zitat
Interessierter Bürger
28. Januar 2016 um 7:13

Hallo Marco,

hat Peter für seinen KRD-Führerschein eine Prüfung abgelegt oder hat man das Dokument der BRiD als Grundlage akzeptiert?

Gruß Jenser
Antworten   

    3.1
    Marco
    28. Januar 2016 um 14:13

    Es gibt kein „Dokument der BRiD“, welches die Eignung für das Führen eines Fahrzeugs bescheinigt. Der „Führerschein“ wird bei einem privatrechtlich organisierten Verein „TÜV“ abgelegt. Zuvor wurden die Theorie und Praxisstunden bei einem privaten Unternehmen „Fahrschule“ geleistet. Lediglich das Dokument, welches bescheinigt beim TÜV die Fahrerlaubnis durch Prüfung erlangt zu haben, wird von der BRD ausgestellt. Dieses Dokument nennt sich dann „Führerschein“.

    Warum sollte das KRD eine abgelegte Prüfung beim TÜV nicht anerkennen?
    Antworten   
        3.1.1
        Interessierter Bürger
        28. Januar 2016 um 19:08

        Auf meinem Führerschein steht „Bundesrepublik Deutschland“. Muss man für die Erlangung der Fahrerlaubnis im KRD eine Prüfung ablegen?
        Antworten   
            3.1.1.1
            Marco
            28. Januar 2016 um 19:26

            Nochmal…
            Das Dokument „Führerschein“ wird von einer Gemeinde ausgestellt, welche derzeit noch durch die BRD verwaltet wird. Man kann also sagen „er gehört der BRD“ oder „kommt von der BRD“. Die Prüfung um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen wurde aber nicht von der BRD oder einer ihr „staatlich“ verbundenen Institution abgehalten. Oder wird die Führerscheinprüfung vom Verkehrsministerium der BRD abgenommen?
            Sie wird von einem privaten Verein Namens „TÜV“ abgenommen und die Fahrstunden werden auch nicht bei einer „staatlichen“ Institution genommen sonder bei einem privaten Unternehmen.

            Wenn Du meine Worte verstehst, dann ist Dir klar was die Antwort auf Deine erste Frage ist…

            Ja, im Königreich Deutschland muss zur Erlangung einer Fahrerlaubnis eine Prüfung bestanden werden. Wenn jemand einen BRD-Führerschein hat, dann wird er ihn natürlich auch in einen des Königreiches Deutschland tauschen können. Genauso wie ein Schweizer Führerschein, ein französischer, etc. in der BRD in einen heimischen getauscht werden kann.
            Dies ist eine gängige Praxis, da es umständlich wäre eine neue Prüfung abzulegen, wenn man schon in einem anderen Land einen Führerschein besitzt und man nur in ein anderes Land zieht.
 

Syssi

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #903 am: 28. Januar 2016, 20:18:21 »
Ob er je von "Beliehenen" gehört hat?

Kleiner Tipp el Marco: Hat was mit Lehen zu tun. Und damit gilt beim Führerschein Kirchenrecht - denn schon im Vater unser heißt es ja: "Und führe mich nicht in Versuchung".
 
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #904 am: 28. Januar 2016, 20:46:06 »
Ach Marco plappert doch nur nach was Peter ihm im Stuhlkreis eingetrichtert hat.
Siehe hier 2:13min bis 2:59min

In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Happy Hater

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #905 am: 28. Januar 2016, 21:42:26 »
Was mich zu dem Thema interessieren würde:

1.) Wann hat Peter die Prüfung für den "KRD-Führerschein" abgelegt?

2.) Wer hat die Prüfung abgenommen? (Also: Wer war die Person, die Peter bei dieser Prüfung beurteilt hat?)

3.) Welche Aufzeichnungen und Belege für diese Prüfung existieren? Sind diese öffentlich zugänglich?

4.) Welche Bewertungskriterien existieren für diese Prüfung? Wie ist sie aufgebaut?

Am Wichtigsten sind wohl aber Frage 1 und 2. Denn ich bezweifle, dass der OS eine Prüfung abgelegt hat um sich seinen "KRD-Führerschein" selbst auszustellen.
 
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Offline Fottzilla

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #906 am: 28. Januar 2016, 22:14:28 »
Es gibt keine KRD-StVO, also auch keine Möglichkeit, Regeln zu folgen oder gegen sie zu verstoßen. Marco hat nach dem Prinzip geantwortet "Weiß ich nicht, aber wenn der Peter jemanden 'prüfen' kann, ist er glücklich. Also wird es wohl eine Prüfung geben."

Peter wird sich selbst geprüft haben: "Spieglein, Spieglein, wer ist der Weiseste im ganzen Land?" - "Fottzilla. Und jetzt geh mir aus dem Blickfeld, Du widerst mich an." - "Oooooch, dann bastel ich mir eben einen Fantasieausweis. Videothek? Ne, schlechte Erinnerungen. Personalausweis? Ne, wegen beseelt und so. Führerschein? Okidoki, Euer Mahjo. Moment. Habe ich das gerade gesagt?"
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #907 am: 28. Januar 2016, 22:32:53 »
Vor Jahren, ich kann mich nicht erinnern wann, hörte ich einer Therapeutin zu, die so genannte "Raser" bessern sollte. Diese vertrat entschieden die Meinung, dass die entscheidenden Eigenschaften tief im Charakter verwurzelt seien und daher nicht so einfach "wegtherapiert" werden könnten, wenn nicht ein Veränderung der Persönlichkeit stattfinde.
Irgendwie klingt dies ja nach Peter dem Fleppenbastler. Das erste Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, das durch die publizierten Urteile bekannt ist, datiert ja schon vom 11. 6. 2003, immerhin fast ein Jahrzehnt vor der Ausrufung seines "Königreiches". Laut Verweis aufs Verkehrszentralregister wurde dem Fahrkünstler schon 1997 die Fahrerlaubnis entzogen wegen "nicht ausgeräumter Eignungsmängel" entzogen.
Dann folgte nach zwischenzeitlicher Erteilung 2008 erneut der Entzug.
2008 Verurteilung wegen Geschwindigkeitsübertretung, 2009 Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 2010 drei Mal Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, 2011 Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, 2012 neuerliche Bußgelder wegen mehrfacher Geschwindigkeitsübertretungen und wegen gefährlichen Überholens.
2012 gab er dann den Führerschein zurück und rief auch das KRD aus.
Wenn man nur diese Einträge anschaut, die wir kennen und die einen Zeitraum von gut einem Jahrzehnt umfassen, dann ergibt sich daraus eine klassische "Raser-Karriere". Zudem scheint ein Charakter auf (nicht erstaunlich!), der im Grunde auf dem Standpunkt steht: "Ich mache, was ich will, und ihr könnt mich alle mal!"
Nun gut, jedenfalls kann Peter der Fleppenbastler nicht glaubwürdig versichern, er kenne sich mit Fahrerlaubnisentzug nicht aus. Was eine Fahrerlaubnis ist und dass man sich ohne besser nicht beim Fahren erwischen lassen sollte, muss er aus seiner Biografie eigentlich genau wissen. Und das, was uns bekannt ist, stellt ja offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs dar.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Illuminat

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #908 am: 28. Januar 2016, 23:35:03 »
Peter wird sich selbst geprüft haben: "Spieglein, Spieglein, wer ist der Weiseste im ganzen Land?"

Nun, also tatsächlich haben echte Königinnen auch keinen Führerschein (und auch keinen Pass). Eigentlich ganz logisch, denn Elizabeth II  könnte sich diese Dokumente jederzeit auf einem Notizzettel selbst schreiben.
Und da sie Königin Elisabeth die Zweite, durch die Gnade Gottes Königin dieses Reichs sowie Ihrer anderen Reiche und Territorien, Herrscherin des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens ist und nicht Fitzefatze der Bezopfte, macht sie sich auch kein lächerliches Plastikkärtchen und wedelt damit herum.

(http://content.time.com/time/specials/packages/article/0,28804,2114386_2114388_2115566,00.html Nummer 20)
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #909 am: 29. Januar 2016, 09:18:26 »
Peter wird sich selbst geprüft haben: "Spieglein, Spieglein, wer ist der Weiseste im ganzen Land?"

Nun, also tatsächlich haben echte Königinnen auch keinen Führerschein (und auch keinen Pass). Eigentlich ganz logisch, denn Elizabeth II  könnte sich diese Dokumente jederzeit auf einem Notizzettel selbst schreiben.
Und da sie Königin Elisabeth die Zweite, durch die Gnade Gottes Königin dieses Reichs sowie Ihrer anderen Reiche und Territorien, Herrscherin des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens ist und nicht Fitzefatze der Bezopfte, macht sie sich auch kein lächerliches Plastikkärtchen und wedelt damit herum.

(http://content.time.com/time/specials/packages/article/0,28804,2114386_2114388_2115566,00.html Nummer 20)

Du wirst es nicht glauben, die Dame besitzt sogar einen amtlichen LKW-Führerschein. Den hat sie mal im Krieg gemacht und fuhrwerkt immer noch gelegentlich auf Balmoral herum.

Ansonsten lässt sie sich ja eher fahren. Genau wie ich, nur benutze ich meist größere Fahrzeuge.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #910 am: 29. Januar 2016, 11:52:29 »
Du wirst es nicht glauben, die Dame besitzt sogar einen amtlichen LKW-Führerschein. Den hat sie mal im Krieg gemacht und fuhrwerkt immer noch gelegentlich auf Balmoral herum.

Ansonsten lässt sie sich ja eher fahren. Genau wie ich, nur benutze ich meist größere Fahrzeuge.

Oh, das glaube ich nicht nur, ich weiss es! Damals war sie allerdings noch Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Elizabeth.

Und dass sie eine begeisterte und — im Gegensatz zu seiner Fitzigkeit — eine gute Autofahrerin ist, ist ja auch bekannt:

"Zu seiner Überraschung stieg die Königin in den Fahrersitz, drehte den Zündschlüssel um und fuhr los. Abdullah war es nicht gewohnt, von einer Frau gefahren zu werden, geschweige denn von einer Königin. Seine Nervosität erhöht sich, als die Königin, die schon in ihrer Zeit bei der Armee gefahren hatte, den Land Rover beschleunigte, durch die engen schottischen Straßen fuhr und dabei die ganze Zeit redete. Über seinen Dolmetscher flehte der Kronprinz die Königin an, zu verlangsamen und sich auf die Straße zu konzentrieren"
http://tapferimnirgendwo.com/2015/01/24/ein-nachruf-auf-konig-abdullah-von-saudi-arabien/

Wie dem auch sei: Klar ist, dass das alles Peter ziemlich egal ist. Das ganze KRD ist doch nur ein Betrug, damit er ein komfortables Leben haben kann …
 

Offline Autsch !

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #911 am: 29. Januar 2016, 13:19:42 »
Es gibt keine KRD-StVO, also auch keine Möglichkeit, Regeln zu folgen oder gegen sie zu verstoßen. Marco hat nach dem Prinzip geantwortet "Weiß ich nicht, aber wenn der Peter jemanden 'prüfen' kann, ist er glücklich. Also wird es wohl eine Prüfung geben."

Vor Jahren, ich kann mich nicht erinnern wann, hörte ich einer Therapeutin zu, die so genannte "Raser" bessern sollte. Diese vertrat entschieden die Meinung, dass die entscheidenden Eigenschaften tief im Charakter verwurzelt seien und daher nicht so einfach "wegtherapiert" werden könnten, wenn nicht ein Veränderung der Persönlichkeit stattfinde.
...

Mich beschäftigt, schon länger, folgende Frage:
Die Gründung eines neuen Staates, ernsthaft betrieben, stelle ich mir als einen sehr komplexen, arbeits- und zeitintensiven Vorgang vor.
Eine dafür benötigte Prioritätenliste, die, von der Schaffung grober (gesetzlicher) Strukturen bis hin zu feinsten Einzel- Regelungen, möglichst umfassend alle dafür zu bewältigen Aufgaben abbildet, stelle ich mir nahezu endlos vor.
Anhand der Veröffentlichungen http://koenigreichdeutschland.org/de/reichsgesetzblatt.html haben wir Einblick in Zöpfchens Prioritätenliste. Auch ohne nennenswerte eigene Verkehrswege, scheint demnach die Regelung des Verkehrs eine besondere Rolle bei Gründung eines Staates zu spielen. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf es sogar hinsichtlich detaillierter Festlegungen, etwa der Farbe von Blinklichtern, Führerscheinen und Ausnahmeregelungen, für bevorrechtigte FahrzeugFührer. (http://wiki.koenigreichdeutschland.org/images/e/e1/RGB-2013-08.pdf , lustig wird es ab den unter Art. 56 angefügten Änderungswünschen s. Eiligkeit)
 
Da ich, was Staatsgründungen angeht, völliger Laie bin, hier also meine Frage an anwesende Juristen oder, noch lieber, Therapeuten:
In einem Staatsgründungsprozesss hätte bei mir die Bestimmung von (letztendlich mich betreffenden) Ausnahmeregelungen für den Straßenverkehr eine Priorität, in etwa auf der Höhe der Festlegung, ob in Schulkantinen die Löffel links oder rechts vom Teller zu liegen hätten.

Kann es sein dass ich, im Gegensatz zu Peter, niemals einen eigenen Staat gründen könnte, weil mir schlicht die Erkenntnis für die dafür wirklich wichtigen Verordnungen und Gesetze fehlt? :o

Denkt bitte gut über Eure Antwort nach. Ich merke mir ALLES. Wenn ich einst, als oberster Kn.Autsch ! of the German Empire, darüber zu entscheiden habe, wer sich mit Dreirad, Tretroller, mit oder ohne Blinklicht bewegen darf- dann wundert Euch nicht ... :joker:




« Letzte Änderung: 29. Januar 2016, 13:50:57 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Offline Illuminat

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #912 am: 30. Januar 2016, 00:28:52 »
Lieber Autsch,

sieh Dir einmal real existierende Monarchien an, z.B. UK oder auch die Niederlande. Dann sieh Dir an, ob und wie dort Ausnahmen für die regierenden Monarchen kodifiziert sind.

Du wirst feststellen: Du selbst wärest wohl geeigneter, einen Staat zu gründen als seine Fitzigkeit
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #913 am: 30. Januar 2016, 01:20:27 »
Das typischerweise entscheidende Hindernis bei einer Staatengründung ist das Problem, wie man effektiv Staatsgewalt auf seinem Gebiet ausüben will, und auf das sollte man sich konzentrieren. Wenn man das gelöst hat, dürfte sich Staatsvolk finden lassen. Verfassung, Gesetze, Krönungszeremonien, Gründungsurkunden und Führerscheine braucht man dagegen erst mal überhaupt nicht.

Ohne tatsächliche Staatsgewalt hat man dagegen nichts zu sagen und die tollsten Rechtsnormen sind  für die Katz'.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #914 am: 30. Januar 2016, 03:28:23 »
Fitzel hat schlicht überhaupt keinen Plan und nicht die leiseste Vorstellung von der Organisation eines Staatswesens. Er ist ein eitler Narziss, der zur Teamarbeit, zur Zusammenarbeit und zur effektiven Delegation nicht in der Lage ist. Er ist ein arroganter Besserwisser, der noch jeden viertelwegs Befähigten, der sich zu ihm verirrt hat, vergrault oder weggebissen hat. Ihm sind Hunderte (oder nach seiner Darstellung Tausende) davon gelaufen. Daher "herrscht" er jetzt über den letzten Bodensatz von autoritätshörigen Leichtestgläubigen, die nicht einmal stört wenn sogar ihr Herr und Meister lauthals über ihre wahrlich beeindruckende Unfähigkeit lästert.

Fitzek ist also gerade mal in der Lage eine Handvoll ausgesucht dümmlicher Jünger um sich zu scharen. Für einen Sektenführer ist das aber keine besondere Leistung, sondern in Anbetracht der vielen Jahre seiner Mission nur unterste Kreisklasse. Mit einem Staat hat das alles ungefähr so viel zu tun wie Nacktschnecken mit der Raumfahrt.

Die ironische Fallhöhe gewinnt Fitzek aber allemal, weil die von ihm in völliger Selbstüberschätzung propagierte Selbstdarstellung sagenhafte Lichtjahre von seinen unübersehbar tristen Realitäten entfernt ist. Er sieht sich als genialen gottgesandten Erlöser der Menschheit, der die beste (oder in seinen Worten "optimalste") Lösung für alle Probleme kennt und alles so leicht und einfach umsetzen könnte wenn die Menschen doch nur endlich begreifen würden, wem gehuldigt werden muss, für wen gearbeitet werden muss, für wen es sich aufzuopfern lohnt. FÜR IHN!!!
Für den selbstlosen Diener der Menschheit*. Für das demütige Werkzeug des Schöpfers, für die einzige Chance der Menschen dem ewigen Kreislauf der Krisen und Kriege zu entkommen. Für den Lichtträger, der am Horizont schon die Morgenröte des goldenen Zeitalters erahnt und seinen treuen Gefährten bereits heute sagen kann, dass ein König kommen wird. Ein Künder von dem so leicht zu erwerbenden Paradies. Diener der Menschen, Goldstück des Ostens, Sohn des Horsts, Nabel der Welt. Der Schilo. ER!!!

Und sonst keiner! Wer könnte auch nur ansatzweise damit konkurrieren? Ich frage mich ja, ob Fitzek bei seinen selbstbesoffenen Arien auf seine Macht und Kraft und Herrlichkeit manchmal auch Tränen der Rührung in den Augen stehen, weil es beinahe schmerzt wie unglaublich, ja fast unerträglich gut er ist und wie gut und wunderbar er es doch mit uns allen meint. Mit allen, die wie wir noch gar nicht bereit und fähig sind, seine göttliche Berufung zu erkennen. Sogar mit all denen, die ihn nicht verstehen oder gar ablehnen. Mit den Narren und Harlekinen, die in völliger Verkennung der einzig wahren Wahrheit und der ewigen Schöpfungsgesetze sich erdreisten Schindluder mit ihm zu treiben, über ihn zu spotten oder ihn gar zum Narren halten. Was für ein bemitleidenswerter Halbgott.

* mit dem "selbstlosen Diener der Menschheit" hat Fitzek, wohl ohne es ahnen, L. Ron Hubbard zitiert, den Gründer von Scientology; auch eine megalomane Knallcharge vor dem Herrn.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2016, 18:43:26 von BlueOcean »
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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