Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164420 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #870 am: 12. Dezember 2015, 01:22:43 »
Vielleicht bekommen wir ja von ihm bald ein Bild aus dem Obdachlosenasyl bei der Essensausgabe der Tafel und ohne verdummtes Gefolge.

Zumindest das kann er problemlos 3 Monate aufschieben, indem er einfach seine Berufung gegen das Strafurteil vom AG Neustadt/Rübenberg zurückzieht. Und dann wird's ja auch schon wieder wärmer.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #871 am: 12. Dezember 2015, 01:36:43 »
Zitat von: Oberstes_souterrain
Sitting-Bull

Hast wohl ein h vergessen?   ;D
 

Offline Sgt. Prepper

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #872 am: 12. Dezember 2015, 02:37:13 »
Zitat von: Oberstes_souterrain
Sitting-Bull

Hast wohl ein h vergessen?   ;D

Ist Situationsbezogen. Im Moment sich ein♥♥♥ndes Rindvieh, in Zukunft einsitzendes Rindvieh. Noch breiteres  ;D
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2015, 03:14:36 von Sgt. Prepper »
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #873 am: 14. Dezember 2015, 10:19:18 »
Zitat
Vielleicht bekommen wir ja von ihm bald ein Bild aus dem Obdachlosenasyl bei der Essensausgabe der Tafel und ohne verdummtes Gefolge.

Der kann sich ja bei Annett einnisten und falls das nicht mehr geht findet er sicher einen neue Schickse.

Sonst RTL: "König sucht Frau"

Wenn ich mir die anderen "irgendwer sucht irgendwen und möchte Star werden und singen und tanzen und heiraten und was sonst noch"
ansehe hätte er doch eine Chance.

Er wird der nächste Bachelor und verteilt Toastscheiben statt Rosen.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #874 am: 14. Dezember 2015, 15:54:04 »
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/tv-makler-alexander-posth-5-monate-haft-auf-bewaehrung

So gehört das bei Leuten, die wiederholt ohne Lappen im Auto angetroffen werden. In der Hauptstadt klapt das, aber im schönsten Kuhkaff leider nicht.
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #875 am: 14. Dezember 2015, 22:05:17 »
Besonders hübsch ist dieser Abschnitt:
Zitat
Einen Tag vor ihm hatte Ehefrau Angelina (28) an gleicher Stelle einen Prozesstermin. Grund: Auch sie war ohne Pappe mit dem SUV gefahren – am 18. Februar 2015 in der Knesebeckstraße. Weil sie nicht kam, wurde ihr Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Sie muss nun 1.200 Euro zahlen.
Wie sagt doch schon das Sprichwort: Gleich und Gleich gesellt sich gern.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Elbling

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #876 am: 23. Dezember 2015, 12:25:38 »
Am 24.02.2016 ist Hauptverhandlung am Amtsgericht Dessau. Mitteilung dazu in MZ-Onlineausgabe.
Das ist zwar nach Weihnachten, aber vlt. hat der eine oder andere doch was auf dem Wunschzettel in dieser Verfahrensausgangsrichtung. ;)

In diesem Sinne frohes Fest und guten Rutsch.
Wenn das die Lösung für mein Problem ist, hätt ich gern mein Problem zurück.
 
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Offline Resting Bench

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #877 am: 23. Dezember 2015, 16:08:18 »
Pressemitteilung Landgericht Dessau-Roßlau:

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=875058&identifier=cd88baa362255571c6fab774497c100b

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.:  021/2015

Dessau-Roßlau, den 23. Dezember 2015

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2016

Vorab wird mitgeteilt, dass vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau am 24.02.2016 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den 50-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg beginnt, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen vor (Tatzeitraum: Oktober 2012 bis September 2013). Das Strafverfahren war im Hinblick auf ein zunächst vor dem Verwaltungsgericht Halle anhängiges Verfahren zeitweilig ausgesetzt. Dieses hatte entschieden, dass der Angeklagte mit der Rückgabe seines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Die Hauptverhandlung wird am 09.03.2016 um 10.00 Uhr fortgesetzt.
11 Ds 330/13 (394 Js 2844/13)
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2015, 16:26:55 von Resting Bench »
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #878 am: 23. Dezember 2015, 20:03:38 »
Na gut, dann gibt es auch im nächsten Jahr (und sehr wahrscheinlich dem letzten Jahr für das KRD in "realer" Form) ein wenig Unterhaltung durch dieses in den letzten Zügen liegende Reichi-Projekt.

Ich melde mich dann mal ab, bis nach den Betriebsferien, ihr Lieben!  :D
 

Offline Maklas

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #879 am: 23. Dezember 2015, 22:57:37 »
Vorab wird mitgeteilt, dass vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau am 24.02.2016 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den 50-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg beginnt, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat.

Da erwarte ich aber nun das volle Programm von Peterchen. Richtigstellung, Gang zum erneuerten internationalen Gerichtshof wegen Vorverurteilung, Anrufen der Interdimensionalen und natürlich ein 376 Seiten Pamphlet an das Amtsgericht sind immer noch nicht genug. Zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Die BRD GmbH schlägt in ihren letzten Atemzügen nur noch wild um sich. Das Amtsgericht ist Erfüllungsgehilfe der Alliierten. Die Gerichtssprecherin von den Reptos gekauft. Oder selbst ein Repto!  ;D
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #880 am: 23. Dezember 2015, 23:15:26 »
Pressemitteilung Landgericht Dessau-Roßlau:

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=875058&identifier=cd88baa362255571c6fab774497c100b

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.:  021/2015

Dessau-Roßlau, den 23. Dezember 2015

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2016

Vorab wird mitgeteilt, dass vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau am 24.02.2016 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den 50-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg beginnt, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen vor (Tatzeitraum: Oktober 2012 bis September 2013). Das Strafverfahren war im Hinblick auf ein zunächst vor dem Verwaltungsgericht Halle anhängiges Verfahren zeitweilig ausgesetzt. Dieses hatte entschieden, dass der Angeklagte mit der Rückgabe seines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Die Hauptverhandlung wird am 09.03.2016 um 10.00 Uhr fortgesetzt.
11 Ds 330/13 (394 Js 2844/13)

Ist da schon jemand als Prozessbeobachter? Bin ja fast geneigt mir das anzuschauen...
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #881 am: 23. Dezember 2015, 23:45:10 »
Am 24.02.2016 ist Hauptverhandlung am Amtsgericht Dessau. Mitteilung dazu in MZ-Onlineausgabe.
Das ist zwar nach Weihnachten, aber vlt. hat der eine oder andere doch was auf dem Wunschzettel in dieser Verfahrensausgangsrichtung. ;)
In diesem Sinne frohes Fest und guten Rutsch.

Vielleicht hat man sich mit der Terminierung rangehalten, weil die Befürchtung besteht, daß die ladungsfähige Anschrift unverhofft kurzfristig verlustig gehen könnte...  :whistle:
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #882 am: 24. Dezember 2015, 11:13:58 »
Ich gehe hin!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #883 am: 1. Januar 2016, 20:46:40 »
Gut dann sehen wir uns da  ;D
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #884 am: 27. Januar 2016, 15:57:34 »
Aha, die zukünftige Verteidigungsstrategie sickert durch.

Kurzfassung: "Mimimi, wenn der darf, dann darf ich erst recht!"

http://krd-blog.de/fluechtlinge-duerfen-ohne-fuehrerschein-fahren/

Zitat
Flüchtlinge dürfen ohne Führerschein fahren
Von: 27.01.2016 Veröffentlicht in: Allgemein, Fundstück der WocheKeine Kommentare
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„Fahren ohne Führerschein? Kein Problem – während die Schweden Zehntausende Kronen Bußgeld dafür zahlen müssen, dürfen Migranten nun wohl ungehindert am Steuer sitzen. Ein Gericht hat einen Bosnier freigesprochen, nachdem dieser sich weigerte, eine Kopie seiner Fahrerlaubnis aus seinem Heimatland anzufordern, berichtet die Zeitung Fria Tider.“

[…] „Inzwischen habe das Gericht entschieden, kein Strafverfahren gegen den Migranten einzuleiten – da nicht habe bewiesen werden können, dass er keinen bosnischen Führerschein besitze.

„Die Klägerseite konnte keinen Gegenbeweis dafür erbringen. Somit erklärt das Gericht die Behauptung, dass der Beschuldigte keinen Fahrausweis besitze für nicht bewiesen“, zitiert Fria Tider aus dem Gerichtsbeschluss.„

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http://de.sputniknews.com/panorama/20160122/307307891/fluechtlinge-brauchen-keinen-fuehrerschein.html#ixzz3yRNtRvUG